Nutzer-Kommentare auf SRF News beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 4. Oktober 2018 beanstandeten Sie bestimmte Nutzer-Kommentare auf SRF News vom 2. Oktober 2018 aufgrund eines Artikels zum SVP-Kampagnen-Start für die Selbstbestimmungsinitiative.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann sie folglich behandeln.

Am 17. September 2018, nachdem Sie mir eine Reklamation an die Adresse von SRF News zur Kenntnis geschickt hatten, habe ich Ihnen geschrieben:

«Ich danke Ihnen für die Übermittlung Ihrer Reklamation an die Adresse von SRF News, die ich zur Kenntnis genommen habe. Ich bin überzeugt davon, dass die Redaktion Ihnen entweder plausibel erläutert, warum sie so gehandelt hat, oder Fehler einräumt.»

Ihre Antwort darauf war die vorliegende Beanstandung.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«So so, sie waren und sind also überzeugt, dass Die links unterwanderte, diskriminierende Redaktion SRFnews erläutert, warum selbst der verwarnte und dennoch strafbar gewordene PSYCHOPATH Y weiterschreiben kann. Oder gar einen Fehler einräumen würde... Dass die Redaktion nicht antwortet war wohl klar. Die Redaktion scheut ja immer dann die Konfrontation, wenn sie weiss, respektive nicht leugnen kann im Unrecht zu sein. Frisch, fromm fröhlich, frei schreibt Y weiter ungehindert und zahlreich in den Foren von SRFNews.

Wir fassen zusammen: Der schwerst links fanatische Psychopath Y wurde seit über 5 Jahren schon mehr als 100x von unterschiedlichen Leute der Redaktion für dessen zahlreichen primitiven Angriffen gemeldet. (Sie werden zu gegebener Zeit eingedeckt mit diesen Vergehen.)

Nach 5 Jahren erbarmte sich die arrogante Redaktion und verwarnte endlich Y. Zudem stehe er unter besonderer Beobachtung. NACH dieser Verwarnung sah sich die Redaktion gezwungen sich im Namen von Y für weitere strafbare, primitive Aussagen durch Y bei anderen Kommentarschreiber (PS. In der Zwischenzeit sind diese im Gegensatz zu Y allesamt auch gesperrt..ho ho ho) zu entschuldigen. (Die Beweise wurde auch Ihnen bereits zugestellt) DENNOCH schreibt Y weiter.

Innert diesen 5 Jahren wurden gleichzeitig dutzende Bürgerliche Kommentarschreiber von der Redaktion gesperrt. Sie hörten mit Sperren und unerklärlichen Zensuren auch niemals auf. Egal in welchem Stadium sich Beschwerden befanden. Unaufhörlich laufend werden Bürgerliche Kommentarschreiber immer und immer wieder gesperrt. Wegen angeblichen Zuwiderhandlung gegen die Netiquette.

Dabei wurden zahlreiche Bürgerliche OHNE Verwarnung oder ‘besonderer Beobachtung’ gesperrt. Ich wurde von der Redaktion OHNE Verwarnung gar 3x gesperrt (Selvä, Gnabry und mit Originalnamen A.X). Obschon ich jedes Mal transparent mitteilte wer ich bin. Heuchlerisch und verlogen meinte die Redaktion ja ich könne mit dem Originalnamen weiterschreiben. Demzufolge erhielt ich auf die 3. Sperre (mit X) nicht einmal eine Erklärung.

Wir alle kennen diese Gefälligkeitsurteile gewisser Aufsichtsbehörden (ohne Namen zu nennen) für die SRG-Truppe. Doch hier behaupte ich lässt es z.b. Ihre geschätzte Intelligenz gar nicht anders zu, als zum Schluss zu kommen: SRFNews behandelt Bürgerliche Kommentarschreiber diskriminierend. SRFNews sperrt KEINE Kommentarschreiber welche Links bis Linksradikal sind.

Das rassistische Vorgehen von SRFNews kann somit nach menschlichem Ermessen nicht einmal IHNEN entgangen sein. Denn wer --von den wenig übrig gebliebenen Bürgerlichen- noch schreiben darf, wird zudem willkürlich und oft zensiert und an der freien Meinungsäusserung massiv behindert.

Achten Sie auf die oben verlinkte Seite. Es äussern sich fast nur noch Mitglieder diese linksradikale Gruppe. Inklusive Stefan Pfister als Original und mit seinem Fake-Account Hanspeter Müller. Wo selbst jeder Tr.... erkennt, dass es sich um dieselbe Grammatik (Fehler) Schreibform, Inhalt, Meinung; sprich die identische Person handelt. Auch da will die Redaktion aber lieber die Augen verschliessen. Anstelle einfach diesem Hinweis mit IP-Prüfungen, TELEFONNUMMER-Kontrollen etc. nachzugehen). Zu 90% schreiben somit nur noch Linke bis Linksradikale in den Foren von SRF. Dies als Konsequenz von der diskriminierenden Verhaltensweise, Sperr-und Zensurwelle von der Redaktion SRFNews.

Vermerk an die Redaktion. JEDER Kommentar eures Liebling und Psychopathen Y wird untersucht. Y für den ihr euch noch entschuldigt und dennoch weiterschreiben lassen (Wie sich eine Mutter zu ihrem Kind verhält und sich für ihr Kind einsetzt...), wird sich für alle strafrechtlichen Vergehen verantworten. Aber auch die Redaktion SRFNews. Denn die Redaktion leistet für JEDES Vergehen von Y AKTIVE BEIHILFE. Dies sage NICHT ICH. Dies sagt höchstpersönlich die Redaktion selber. Denn Y stehe laut der Redaktion unter ‘besonderer Beobachtung’. Somit ist es zweifelsfrei, dass die Redaktion JEDES Vergehen dieses Psychopathen Y WILLENTLICH, unterstützend genehmigt und befürwortet.»

B. Gerne gebe ich meine eigene Bewertung zum Sachverhalt ab. Zuerst aber muss ich Sie gründlich verwarnen: Es geht nicht an, dass Sie eine Redaktion wie die von SRF News, die redlich arbeitet, als «linksunterwanderte, diskriminierende Redaktion» betiteln, die «rassistisch» vorgehe. Und es geht nicht an, dass Sie einen anderen Online-Kommentator einen « schwerst linksfanatischen Psychopathen» nennen. Beides könnte Ihnen eine Strafklage eintragen. Ich bitte Sie, sich künftig in Ihrer Ausdrucksweise zu mäßigen.

Es gibt Grenzen im öffentlichen Diskurs – und Online-Kommentare sind öffentlich! -, die nicht überschritten werden sollten. Das gilt nicht nur für Ihre Gegenüber, das gilt auch für Sie. Grundlage der Diskussion sollte der gegenseitige Respekt sein. Die Regeln sind in der Netiquette enthalten, die die Redaktion von SRF News anwendet.[2] Dabei muss man sich immer bewusst sein, dass die Überprüfung, ob die Regeln eingehalten sind, sehr schnell erfolgen muss, da Tag für Tag Unmengen an Kommentaren eingehen. Es kann daher immer wieder passieren, dass ein ungerechtfertigter Kommentar hineinrutscht. Die Redaktorinnen und Redaktoren sind keine Übermenschen. Sie müssen aufpassen wie Fluglotsen. Es ist eine ziemliche Herausforderung, praktisch Minute für Minute entscheiden zu müssen, ob ein Kommentar die Grenzen überschreitet.

Überprüfungen durch die Ombudsstelle und eine generelle Überprüfung durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) haben aber ergeben, dass die Redaktion die Netiquette adäquat anwendet. Man konnte nicht feststellen, dass sie einseitig politisch Linkstehende bevorzugt und politisch Rechtsstehende benachteiligt oder umgekehrt.

In der ersten Phase meiner Tätigkeit habe ich Beanstandungen, in denen jemand sich darüber beklagte, dass seine Kommentare zu Unrecht gelöscht worden seien und dass umgekehrt extreme, ja beleidigende Äusserungen der Gegenseite publiziert worden seien, als Beanstandungen gegen den verweigerten Zugang nach Artikel 91 Absatz 3 litera b des Radio- und Fernsehgesetzes[3] entgegengenommen. Man kann argumentieren, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Programme und Online-Angeboten von Radio und Fernsehen SRF ein Anrecht auf Zugang zu den Kommentarleisten unterhalb von redaktionellen Online-Artikeln haben, sofern sie die Netiquette einhalten. In diesem Lichte habe ich eine ganze Reihe von Fällen behandelt.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzte dieser Praxis indessen mit ihrem Entscheid b.750 vom 21. April 2017 ein Ende: Bei der Behandlung einer Beschwerde gegen die Anwendung der Netiquette erklärte sie sich als unzuständig und trat nicht ein.[4] Der Bundesrat habe in seiner Botschaft zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes festgehalten, dass nur die redaktionellen Texte im Online-Angebot der SRG mit Beschwerden bei der UBI anfechtbar seien. Daraus folgt: Wenn die UBI nicht zuständig ist, sind auch die Ombudsstellen nicht zuständig. Ich nahm daher in der Folge entsprechende Beanstandungen nicht mehr entgegen und wies die Kritiker an die Redaktion und ans BAKOM: Die Redaktion reagiert auf Kritik gegen Freischaltungen oder Löschungen, das BAKOM nimmt als Aufsichtsinstanz die generelle Überprüfung vor, ob die Redaktion die Netiquette angemessen anwendet. Ich gehe daher auf Ihren Vorwurf, dass die Redaktion von SRF News bürgerliche Online-Kommentatoren diskriminiere und linke Online-Kommentatoren nie sperre, materiell nicht ein, weil ich dafür nicht zuständig bin.

Die geltende Gesetzesinterpretation könnte durch das Bundesgericht widerrufen oder durch das neue Gesetz über die elektronischen Medien anders gefasst werden. Vorerst aber gilt die von der UBI festgelegte Praxis, und deshalb kann ich auf Ihre Beanstandung nicht eintreten. Ich rate Ihnen aber, bei der UBI Beschwerde einzureichen und den UBI-Entscheid allenfalls an das Bundesgericht weiterzuziehen, damit es überprüft, ob die gegenwärtige Auslegung des Gesetzes richtig ist.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/selbstbestimmungs-initiative-svp-startet-kampagne-gegen-verfassungswidrige-entmachtung#main-comments

[2] https://www.srf.ch/hilfe/rechtliches/netiquette-und-user-generated-content-ugc

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[4] https://www.ubi.admin.ch/inhalte/entscheide/b_750.pdf

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