Was ändert sich bei den Empfangsgebühren?

Ab dem 1. Januar 2019 löst die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr ab. Bei den Haushalten wird die Abgabe von der neuen Erhebungsstelle Serafe, welche die Billag ablöst, erhoben. Im Jahr 2019 wird die Rechnungsstellung in zwei Etappen erfolgen, damit ab 2020 der Versand der Rechnungen wie bisher jeweils gleichmässig auf das ganze Kalenderjahr verteilt werden kann. Bei den Unternehmen wird die Abgabe von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.

Am 1. Januar 2019 ersetzt die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr. Ab diesem Zeitpunkt ist neu die Firma Serafe für die Rechnungstellung an die Haushalte zuständig, die ESTV für die Rechnungsstellung an die Unternehmen.

Die Haushaltabgabe

Die Serafe erhält von den Gemeinden und Kantonen nur diejenigen Daten der Einwohnerregister, die für die Erhebung der Haushaltabgabe notwendig sind. Um einen konstanten Geldfluss sicherzustellen und die administrative Abwicklung so effizient wie möglich zu gestalten, teilt die Serafe wie bisher jeden Haushalt nach dem Zufallsprinzip in eine der zwölf Abrechnungsgruppen ein. Die Haushalte jeder Abrechnungsgruppe erhalten sodann die Jahresrechnung von 365 Franken in einem bestimmten Monat. Dies bedingt aber, dass im Einführungsjahr 2019 alle Abrechnungsgruppen der Monate Februar bis Dezember zunächst eine Teilrechnung für die der Jahresrechnung vorangehenden Monate erhalten. So bekommt beispielsweise ein Haushalt, der in die Mai-Abrechnungsgruppe eingeteilt wurde, im Januar 2019 eine Teilrechnung für die Monate Januar bis April und erst im Mai 2019 die ordentliche Jahresrechnung für die Periode vom Mai 2019 bis April 2020.

Die Unternehmensabgabe

Abgabepflichtig sind Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen Jahresumsatz von mindestens CHF 500'000 erzielen. Zu diesem Umsatz gehört der weltweit erzielte Umsatz, unabhängig von der steuerlichen Qualifikation bei der Mehrwertsteuer. Zum massgebenden Umsatz gehören auch Umsätze aus Leistungen, die von der MWST ausgenommen oder befreit sind. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500‘000 sind hingegen von der Abgabepflicht befreit.

Die Unternehmensabgabe kennt sechs Tarifstufen. Die Tarifstufe bestimmt sich jeweils nach dem Umsatz des Vorjahres. Die Rechnungen an die Unternehmen werden zwischen Februar und Oktober versandt, da die letzte Abrechnung des Vorjahres bis Ende Februar bei der ESTV einzureichen ist. Für den Tarif 2019 ist hingegen der Umsatz des Jahres 2017 bestimmend. Im ersten Abgabejahr beginnt der Rechnungsversand durch die ESTV daher bereits im Januar.

Die wichtigsten Etappen des Systemwechsels

Am 14. Juni 2015 nahm das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes an, die eine Änderung des Empfangsgebührensystems ermöglichte. Die geräteabhängige Radio- und Fernsehempfangsgebühr wird somit am 1. Januar 2019 durch ein System ersetzt, das an die technologischen Entwicklungen angepasst ist. Heute können Radio-/Fernsehsendungen nämlich nicht nur auf den herkömmlichen Radio- oder Fernsehgeräten, sondern auch auf zahlreichen anderen Geräten – Smartphones, Computern oder Tablets – empfangen werden. Am 4. März 2018 wurde die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» abgelehnt. Das Volk und die Kantone hielten damit am Grundsatz fest, den Service public im Bereich der elektronischen Medien über eine Gebühr zu finanzieren. Der Bundesrat legte an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 den Preis für diese Abgabe auf CHF 365 pro Jahr und Haushalt fest.

Im März 2017 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Serafe das Mandat für das Inkasso der Abgabe. Die Billag wird daher nur noch bis Ende dieses Jahres die Gebühren erheben. Hier geht es zur Webseite der Serafe AG .

Text: BAKOM

Bild: Logo Serafe AG

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