Ombudsmann sieht keinen Verstoss bei «Wer wohnt wo?»
Beanstandet wurde die Sendung «Wer wohnt wo?», für die nur privilegierte Personen ausgesucht worden seien. Ombudsmann Roger Blum sieht keine Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verletzt, empfiehlt der Redaktion jedoch, künftig die Wohntypen mehr zu mischen.
In der Sendung «Wer wohnt wo?» vom 15. September 2018 wird gemäss der Abteilung Unterhaltung von SRF ein besonderes Augenmerk auf Wohndesign und auf die Leidenschaft für ‹schönes Wohnen› gelegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage: Kann man anhand einer Wohnungseinrichtung herausfinden, wer dort zuhause ist? Für die Sendung wurden also auch eher Menschen gesucht, die sich ihren Wohntraum erfüllt haben.
Pädagogische Verantwortung
Mit der Umsetzung des Formats ist die Beanstanderin nicht einverstanden. Nur eine Minderheit der Schweizerinnen und Schweizer könne sich derartige Wohnverhältnisse leisten. Ausserdem hätten verschiedene, wichtige Wohntypen wie Reihenhaus, Genossenschaftswohnung etc. in der Sendung gefehlt. Die Redaktion habe bei dieser Sendung zu wenig pädagogische Verantwortung übernommen. Statt zu zeigen, wie man mit wenig Geld eine Wohnung originell gestalten könne, sei der Konsum im Vordergrund gestanden.
Die Redaktion betont in ihrer Stellungnahme, dass es nie das Ziel der Sendung war, die durchschnittliche Wohnung von Herr und Frau Schweizer abzubilden – allerdings ging es auch nicht um die Frage, wieviel Geld sie besitzen. Vielmehr stand die Leidenschaft zum ‹schöner Wohnen› im Zentrum.
Kein Verstoss vorhanden
Ombudsmann Roger Blum hebt hervor, dass es sich bei «Wer wohnt wo?» um eine Unterhaltungssendung handelt und dass diese als solche durchaus funktioniert. Rechtlich gesehen verstösst die Sendung gegen keine Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes. Es ist nirgends festgelegt, dass in einer Sendung über Wohnungen ein gewisser Immobilienpreis nicht überschritten werden darf. Die Beanstanderin verlangt eine ausgewogenere Darstellung – Blum betont, dass sich die Ausgewogenheit der SRG-Programme grundsätzlich nicht an der einzelnen Sendung, sondern im Längsschnitt des Programms misst.
Der Ombudsmann zeigt Verständnis
Er gibt der Beanstanderin jedoch recht, was ihre Beobachtung betrifft. Es wurden keine Wohnungen des schweizerischen Mittelstandes gezeigt, sondern Wohnungen und Häuser von Leuten, die über genügend Geld verfügen, um sich ihr Zuhause genau so einzurichten, wie sie sich vorstellten. Daher empfiehlt er der Redaktion, künftig unterschiedlichere Wohntypen zu mischen und auch solche miteinzubeziehen, die für grössere Kreise erschwinglich sind. Auch solche Wohnungen können sehr individuell gestaltet sein und insofern gut in das Ratespiel eingebunden werden. Dadurch – so Blum – könnten sich wohl noch mehr Menschen mit dem Format identifizieren.
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