«SRF Sport» Fussball-Zusammenfassungen beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 25. September 2018 beanstandeten Sie die Tricotwerbung der Fussballspieler von Grasshoppers (GC) und FC Zürich (FCZ), die am davorliegenden Wochenende in Fernsehzusammenfassungen von SRF sichtbar geworden war. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
Sie wandten sich mit Ihrer Eingabe zuerst an die Ombudsstelle. Da es sich um politische Werbung handelt, schaltete ich das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein. Dieses klärte bei der SRG ab, ob bezahlte Werbung im Spiel war, das heißt: Ob die SRG für Werbeauftritte im Rahmen der Fußballspiele Geld genommen hat. Der Rechtsdienst der SRG in Bern verneinte, dass es eine «Abgeltung der SRG mit Geld oder einer geldwerten Leistung für die Ausstrahlung resp. für das Aufgreifen der erwähnten Trikotwerbung» gegeben habe. Darauf spielte das BAKOM den Ball an die Ombudsstelle zurück. Für unentgeltliche Schleichwerbung sind die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zuständig.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Gestern ist mir aufgefallen, dass die beiden Zürcher Fussballclubs auf ihren Leibchen Abstimmungswerbung für den Bau des neuen Stadions gemacht haben. GC spielte mit einem J, der FCS mit einem A auf den Leibchen, was zusammen Ja ergibt. Der Kommentator der TV-Zusammenfassung des Spiels erklärte auch mündlich, dass das J im Zusammenhang mit der Abstimmung stehe. Natürlich spekulierten die Stadion-Befürworter genau auf diesen Effekt: Erstens dank TV-Übertragung Gratiswerbung zu erhalten und über das TV ein breiteres Publikum zu erreichen, als es eine Leibchenwerbung allein im Stadion ermöglicht hätte.
Meine Frage ist nun: Darf man auf diese Weise politische Werbung im TV machen? Wird Politwerbung in dieser Hinsicht der kommerziellen Leibchenwerbung gleichgestellt? Wird damit nicht das Gebot der politischen Ausgewogenheit verletzt?»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sportredaktion antwortete Herr Notker Ledergerber, Stabschef Sport SRF:
«Zur Beanstandung betreffend Trikot-Werbung im Kommentar der Zusammenfassung des Super League Spiels GC – Xamax in der Sendung Sportaktuell vom 22. September und in der Abmoderation der Spielzusammenfassung FCZ – Luzern in der Sendung Super League Goool vom 23. September nehme ich nach Rücksprache mit der Business Unit Sport und SRF Sport Chefredaktorin Susan Schwaller wie folgt Stellung:
Die Spiele sind im Grundsatz wie sämtliche Begegnungen der Super League produziert, wir übernehmen das Signal und schneiden Spielzusammenfassungen zusammen, welche in unseren Magazin-Sendungen mit Kommentar und Moderationen gesendet werden. Die Zürcher Fussball-Vereine spielten am Wochenende vom 22. und 23. September an ihren Heimspielen mit einem J (GC) und einem a (FCZ) auf dem Trikot (siehe Bilder).
Die Passagen in Kommentar und Moderation, bei denen SRF Sport Journalisten auf diese Auffälligkeit eingegangen sind, habe ich transkribiert:
Samstag, 22.9. GC – Xamax SRF 1 Sportaktuell, im Kommentar ab 22:38:10 (Logdepot):
<Das J auf dem GC-Trikot übrigens steht im Zusammenhang mit der Stadion-Abstimmung, die in Zürich demnächst bevorsteht>
Sonntag, 23.9. FCZ – Luzern SRF zwei Super League Goool, in der Abmoderation ab 18:04:10 (Logdepot):
<Der FCZ, der in der ersten Halbzeit mit einem a auf der Brust spielte – da fragt man sich vielleicht, was das für eine besondere Aktion war: Das war eine Aktion mit dem Hintergrund, dass man für das neue Stadion in Zürich Position beziehen wollte. GC spielte gestern mit einem J, der FCZ heute mit einem a, das gibt Ja, wenn man es zusammenfügt, und das ist das Engagement der beiden Zürcher Fussball-Clubs für den positiven Ausgang – hoffentlich aus der Sicht dieser beiden Vereine – in Sachen Abstimmung für das Stadion, die Ende November stattfinden wird.> (schweizerdeutsch)
Am Samstag ging der Journalist kurz und neutral auf die Aktion ein, und er tat dies in einem vernünftigen und angemessenen Rahmen, da das J auf dem Trikot beim Publikum durchaus Fragen aufwerfen kann.
Am Sonntag war die Formulierung in der Abmoderation etwas unglücklich und hätte knapper ausfallen können. Es könnte der Eindruck entstehen, der Moderator gebe eine Abstimmungsempfehlung ab. Bei der Formulierung scheint der Moderator zu realisieren, dass er sich auf dünnes Eis begeben hat und ergänzt: <...hoffentlich aus Sicht dieser beiden Vereine.> Etwas ungeschickt und keine Absicht, auch damit zu erklären, dass im Sport Entscheidungen sehr zeitnah zu Sendungen fallen, Moderationen nicht Wort für Wort einstudiert und schon gar nicht ab Teleprompter gelesen werden.
Bei den Produktionen der Super League Spiele gelten die Werberichtlinien der Swiss Football League (SFL). Für die beiden Spiele hatten wir keine Live-Rechte. Die Spiele wurden auch nicht von der SRG produziert, sondern von Mediatec im Auftrag von Teleclub, der sie live ausgestrahlt hat. Wir haben eine vertragliche Verpflichtung, sämtliche Spiele und Tore zu zeigen, in diesem Fall in Form von Zusammenfassungen. Das Spiel kann nicht zusammengefasst werden, ohne dass man das Trikot sieht.
Die Business Unit Sport und SRF Sport haben vorab von Seiten der SFL keine Information bezüglich der Trikot-Aktion erhalten. Wir bezweifeln aber, dass die SFL diese genehmigt hat.>
Soweit Herr Ledergerber. Ergänzend sei noch aus dem Brief des SRG-Rechtsdienstes an das BAKOM zitiert. Die Juristin Rossella Brughelli schrieb dort:
«Die Problematik des Vorkommens politischer Aktionen rund um Sportveranstaltungen ist uns wohl bewusst. Entsprechend gilt gemäss Ziff. 7.2 Abs. 4 der Publizistischen Leitlinien SRF folgende Vorgabe: <Vermehrt werden heute auch Sportveranstaltungen als Vehikel für politische Werbung missbraucht. Wenn nötig, sprechen wir das Thema in der Berichterstattung an und schaffen Transparenz, gehen aber nicht vertieft darauf ein und bieten den Aktivisten keine Plattform (vgl. Verhaltensrichtlinien SRF Sport, Anhang 10).>[1] Die Verhaltensrichtlinien SRF Sport wiederum bestimmen unter dem Titel <Politische (und religiöse) Aktionen in und um Wettkampfstätten> insbesondere folgende Grundsätze: <SRF Sport schafft Transparenz, bietet aber keine Plattform. SRF Sport zeigt die Aktion und/oder spricht das Thema an, falls relevant, ohne es zu vertiefen.>
Der Rechtsdienst fährt fort: «Vorliegend handelt es sich zwar nicht um eine Aktion von Dritten, die auf ihre Anliegen aufmerksam machen möchten, die erwähnten Grundsätze sind aber auch auf vergleichbare Aktionen von Spielern anwendbar, bei denen sie gewisse politische Anliegen medial kommunizieren. Wir sind der Auffassung, der Kommentator hat auf angemessene Weise reagiert, indem er bei rund 100'000 Zuschauern, welche sich diese Zusammenfassung anschauten und wovon sich wohl die Hälfte die Frage stellte, wofür dieser Buchstabe ‘J’ steht, kurz darauf einging. Aus diesen Gründen halten wir fest, dass der Kommentator sich stets an die Vorgaben der Publizistischen Leitlinien und Verhaltensrichtlinien von SRF Sport gehalten hat. Auch mit Blick auf die einschlägigen Bestimmungen des RTVG und der RTVV ist der knappe Hinweis des Kommentators zur Bedeutung des Buchstabens ‘J’ auf dem Tricot der GC-Spieler nicht zu beanstanden und unseres Erachtens in keiner Weise als (politische) Schleichwerbung betrachtet werden. Dies aus folgenden Überlegungen:
Die ausgestrahlten Bilder bilden einfach die Realität ab und darauf hat die SRG keine Einflussmöglichkeit gehabt. Die SRG hat eine vertragliche Verpflichtung für alle Spiele, alle Tore zu zeigen. Das Spiel kann nicht zusammengefasst werden, ohne dass man das Tricot sieht. Nicht nur war die Ausstrahlung des fraglichen Inhalts in der Spielzusammenfassung unvermeidlich, sondern der äusserst knappe und sachliche Kommentar zum auffällig abgebildeten ‘J’ war durchaus im Sinne des Informationsauftrags und des Transparenzprinzips geboten.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Tricotwerbung. Fest steht: Politische Werbung ist an Radio und Fernsehen verboten.[2] Und fest steht: SRF ist verpflichtet, Auszüge aus den Spielen der Super League im Schweizer Fußball, zumindest die Torszenen, zu zeigen. Ebenfalls unbestritten ist, dass die lokalen Veranstalter werben dürfen – mit Bandenwerbung, Tricotwerbung usw. Im konkreten Fall warben und werben die Spieler von Grasshoppers und des FC Zürich nicht für eine Firma, die dem Club dafür einen entsprechenden Preis bezahlt, sondern quasi in eigener Sache, nämlich für ein Ja zum neuen Hardturmstadion. Dabei gaben sie dem Publikum zunächst ein Rätsel auf, denn die beiden Mannschaften spielen ja erst am 2. Dezember 2018, also eine Woche nach der Volksabstimmung vom 25. November 2018, im Stadtzürcher Derby gegeneinander, und erst dann ergänzen sich das «J» von GC und das «a» des FCZ zu einem «Ja». Vorher müssen die Leute werweißen, was denn das «J» soll oder was das «a» soll, und irgendeiner weiß es dann und über interpersonale Kommunikation löst sich das Rätsel auf. Für das Publikum zuhause haben die Fernseh-Kommentatoren kurz auf den Zusammenhang der Buchstaben hingewiesen.
Jedenfalls: Fernsehen SRF überträgt immer dann, wenn die beiden Clubs ein Heimspiel haben, politische Werbung, und zwar unfreiwillig und unentgeltlich. Der Sender kann dieser politischen Werbung gar nicht ausweichen, denn man kann kein Fußballspiel zeigen, ohne die Spieler zu zeigen. Zwar darf man die Wirkung von derartigen isolierten Buchstaben auch nicht gerade überschätzen. Es ist nicht dasselbe wie wenn ein Transparent ausgerollt wird, auf dem ein ganzer, sehr aufwühlender Satz steht. Und man muss sich auch bewusst sein, dass das Fernsehen immer wieder politische Werbung zeigt, beispielsweise dann, wenn im Vorfeld von Wahlen Plakate ins Bild kommen, wenn Auftritte von Abstimmungskomitees gezeigt werden oder wenn über Parteitage, Kundgebungen oder Demonstrationen berichtet wird.
Ob aber die Wirkung groß ist oder klein, ob es andere Sendungen gibt, die indirekt politische Werbung zeigen: Die Berichte von der Super League betreiben unfreiwillig unentgeltliche Schleichwerbung.[3] In den meisten Fällen beruht Schleichwerbung auf einem klandestinen Übereinkommen zwischen Werbewilligem und Redaktion. Manchmal beruht sie auch auf Unachtsamkeit (wie beispielsweise bei lange ins Bild gesetzte Markenlogos auf Skis). In diesem Fall aber hatte die Redaktion keine andere Wahl: Sie musste die Schleichwerbung hinnehmen. Ich kann daher formal Ihre Beanstandung nicht unterstützen, aber Ihrem Anliegen beipflichten im Sinne einer Empfehlung an die Redaktionen: Fernsehen SRF sollte den Gegnern der Hardturmvorlage als Ausgleich einen «Stein in den Garten werfen» - sei es im Rahmen einer Sportsendung, sei es in den Sendungen von «Schweiz aktuell».
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf
[2] Radio- und Fernsehgesetz Art. 10, Abs. 1, lit. d, vgl. auch: Capt, Nicolas (2014): Publicité et parrainage, en: Masmejan, Denis/ Bertil Cottier/ Nicolas Capt (éd.): La loi sur la radio-télévision (LRTV). Berne: Stämpfli, p. 147-201.
[3] Vgl. Capt a.a.O. p.188-191.
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