«Rundschau»-Beitrag «Neue Spur im Fall Maudet: Das Gold aus den Emiraten» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 4. Oktober 2018 beanstandeten Sie als bevollmächtigter rechtlicher Vertreter von Staatsrat Pierre Maudet die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 3. Oktober 2018 und dort den Beitrag «Neue Spur im Fall Maudet: Das Gold aus den Emiraten».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Votre réclamation est écrite en français. Il est nulle part préscrit qu’une réclamation auprès du médiateur pour la SSR en Suisse alémanique devrait être formulée en allemand. C’est pourquoi que j’accepte des réclamations dans toutes les langues nationales et aussi en anglais.

Mais parce que votre réclamation concerne une émission de SRF, je ne réponds pas en français. Je m’excuse pour cela. La langue officielle du médiateur de la SSR en Suisse alémanique est allemand comme la langue officielle de la médiatrice de la SSR en Suisse romande est français.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung im Wesentlichen wie folgt:

  • (A.1.) Die «Rundschau» habe ihre Reportage der Reise von Staatsrat Pierre Maudet nach Abu Dhabi und den ihm «»unterstellten Motivationen» gewidmet.
  • (B.2.) Aus der „Rundschau“-Reportage gehe ohne Umschweife hervor, dass die Wirtschaftsthemen, die Staatsrat Pierre Maudet auf seiner Reise nach Abu Dhabi mit Scheich Mohammed Bin Zayed Al Nayan erörtert habe, sich speziell auf die „Société d’assistance au sol“ DNATA und vor allem auf den Gold-Verkehr zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Schweiz bezogen hätten.
  • (B.3.) Staatsrat Maudet erscheine in dieser Reportage als ein möglicher, wenn nicht wahrscheinlicher Komplize in einer Kette der Goldwäscherei, die präsentiert werde mit dem Ursprung in Afrika und dem Ende via die Emirate in der Schweiz.
  • (B.4.) Das Gold der Emirate werde dargestellt als eines mit problematischer Herkunft, zumal es aus Ländern wie Kongo, Sudan oder Liberia stamme und aus schwierigen Ursprüngen. Diese Sequenz werde illustriert durch in Minen oder als Kindersoldaten ausgebeutete afrikanische Kinder, begleitet von einem Interview, in dem die Verletzung von Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Gold-Abbau beklagt werde.
  • (B.5.) Es werde präzisiert, dass der Gold-Import durch die Emirate sich auf 16,8 Milliarden Schweizer Franken belaufe und dass der größere Teil, nämlich im Wert von 15 Milliarden Franken, in die Schweiz weitergeleitet werde, nicht ohne teilweise bereits in den Emiraten eingeschmolzen zu werden.
  • (B.6.) Staatsrat Maudet werde vorgeworfen, er habe unberechtigterweise und im Dunkeln die Niederlassung der DNATA am Flughafen Genf gefördert.
  • (B.7.) Im einzelnen werde Staatsrat Maudet angekreidet, dass er mit zweierlei Maß messe. Einerseits habe er ein Mitglied des Verwaltungsrates des Genfer Flughafens gebeten, sich dank seiner Kontakte zu einem der Bewerber in der Zulassung der DNATA zum öffentlichen Markt als befangen zu erklären, anderseits habe er selber unter dem Einfluss der Emirate die Zulassung der DNATA zum öffentlichen Markt zu beeinflussen versucht.
  • (B.8.) Laut der Sendung und der vielen in ihr enthaltenen Unterstellungen, hätte diese Intervention das Endziel gehabt, den Emiraten zu ermöglichen, alle Beteiligten im Verkehr des Goldes Richtung Schweiz zu kontrollieren und dafür die Emirats-Fluggesellschaften ETIHAD und EMIRATES zu benützen.
  • (B.9.) Die vollkommene Kontrolle der Import-Kette des Goldes in die Schweiz durch die Emirate werde als ein doppelter Vorteil für die Emirate präsentiert, denn nur 1 Prozent der Importe werde durch den Schweizer Zoll kontrolliert und die Herkunft des Goldes sei im Übrigen nie untersucht worden.
  • (B.10.) In diesem Zusammenhang werde die Tatsache, dass die DNATA mit den Importformalitäten betraut sei, als Element dargestellt, das den Import erleichtere.
  • (B.11.) Die DNATA werde, in der kurzen Intervention eines ihrer Direktoren, als locker und kundenorientiert dargestellt, was sie im Gesamtkontext als Gesellschaft erscheinen lasse, die sich wenig Sorgen um ethische, ja gesetzliche Fragen mache.
  • (B.12.) Die Staatsrat Maudet zugefügte Schädigung werde noch verstärkt durch Interventionen von Rechtsprofessor Mark Pieth, bekannt als renommierter Spezialist für Korruption und Geldwäscherei.
  • (B.13.) Staatsrat Maudet sei von der Redaktion kontaktiert worden und er habe sagen können, dass man in Abu Dhabi nicht über Gold gesprochen habe, ohne den Inhalt der Gespräche preiszugeben. Der Raum für diese Stellungnahme sei sehr knapp gewesen, sie erschien erst am Ende der Reportage und dauerte bloß 19 Sekunden innerhalb einer Reportage von 12 Minuten 50 Sekunden.
  • (B.14) Staatsrat Maudet sei überhaupt nicht mit den schweren und konkreten Vorwürfen konfrontiert worden, die in der Sendung geäußert worden seien.
  • (B.15.) Staatsrat Maudet bestätige, dass die Anwürfe jeder Grundlage entbehrten und dass sie nicht nur seine Persönlichkeitsrechte verletzten, sondern auch die freie Meinungsbildung des Publikums verhinderten.
  • (B.16.) Es sei daran erinnert, dass in Genf ein Strafverfahren laufe im Zusammenhang mit der Reise von Staatsrat Maudet und dass dieser das Vorrecht für seine Erklärungen in Bezug auf seine Gespräche mit Scheich Mohammed Bin Zayed Al Nahyan dem Staatsanwalt von Republik und Kanton Genf vorbehalte.
  • Sie beziehen sich dann auf Artikel 4 Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes und auf die Rechtsprechung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), wonach das Publikum die Möglichkeit haben muss, sich aufgrund der Fakten frei eine eigene Meinung zu bilden. Dazu müsse der Sender die wesentlichen Elemente der journalistischen Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Und bei Sendungen, die schwere Vorwürfe gegen Dritte erheben und materiellen oder immateriellen Schaden für diese Personen in Kauf nehmen, müsste volle Transparenz hergestellt werden. Dabei genüge es nicht, deutlich zu machen, dass die Vorwürfe von einem Dritten stammen. Derjenige, der angegriffen wurde, müsse damit konfrontiert werden und müsse in der Sendung mit seinen besten Argumenten Stellung nehmen können.
  • Vor diesem Hintergrund verletzte die beanstandete Sendung das Radio- und Fernsehgesetz. Die Vorwürfe führten zum Schluss, dass Staatsrat Maudet einen unberechtigten Einfluss auf den öffentlichen Markt ausübe und, noch schlimmer, dass die Intervention motiviert gewesen sei durch die Absicht, die Einfuhr von Gold in die Schweiz zu erleichtern, von Gold, dessen Herkunft zweifelhaft oder sogar illegal sei. Für den Durchschnittszuschauer sei Staatsrat Maudet als Komplize im Kreislauf und in der Wäscherei von Gold erschienen, inszeniert durch die Emirate, was abwegig, wenn nicht unzulässig sei. Beweise seien aber keine vorgelegt worden. Man habe sich lediglich auf generelle Ausführungen von Korruptionsspezialisten oder auf Einlassungen von politischen Gegnern Maudets gestützt. Die bloß kurze Stellungnahme von Staatsrat Maudet zeige, wie unausgewogen die Sendung gewesen sei.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» äußerte sich Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der Sendung:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn Pierre Maudet.

Zu den konkreten Kritikpunkten:

Kritisiert wird der Rundschaubeitrag ‘Affäre Maudet: die Gold-Deals seiner Gastgeber’.
Die Beanstandung wirft uns eine manipulative und ehrverletzende Berichterstattung vor.

Antwort:

Wir bedauern, dass sich der Beanstander durch die Sendung verletzt sieht, halten den Beitrag aber publizistisch und inhaltlich für richtig.

Im Kern der Beanstandung steht die Annahme, dass der gesamte Beitrag darauf angelegt sei, Pierre Maudet ein unrechtmässiges Handeln bei seiner Reise, bei der Vergabe des Bodenauftrags am Flughafen Genf und letztlich sogar persönlich beim Goldhandel zu unter­stellen. Diese Interpretation verkennt die Grundproblematik des Themas. Bei Korrup­tions­delikten wie Vorteilsannahme gibt es zwei Parteien: Den Vorteilsgeber und den Vorteilsnehmer. Entgegen der Annahme des Beanstanders fokussierte sich unser Bericht nicht auf den mutmasslichen Vorteilsnehmer Pierre Maudet, sondern auf die möglichen Motive der vorteilsgewährenden Gastgeber. Dass die Tonalität dabei kritisch ausfällt, liegt in der Natur des Themas (ein Korruptionsvorwurf). Wir haben uns mit der Auftragsvergabe am Flughafen befasst, weil sich Pierre Maudet als Veraltungsratspräsident des Flughafens im November 2015 nach Abu Dhabi hatte einladen lassen – dies unmittelbar nachdem Ende Oktober der Auftrag für die Bodenabfertigung am Flughafen ausgeschrieben worden war. Weiter haben wir uns für die wirtschaftliche Zusammenarbeit interessiert, weil diese laut den Gastgebern Thema bei den Gesprächen war.

Insgesamt war der Bericht gerechtfertigt, die Themen wurden sachlich und korrekt dargestellt, ein Vorwurf wie vom Beanstander geltend gemacht, wurde nicht erhoben.

Unsere Stellungnahme folgt im Aufbau der Beanstandung:

A1
Bestritten

Behauptet wird, die Rundschau habe die Reportage den ‘unterstellten Zielen’ des Beanstanders gewidmet. Das ist unzutreffend. Schon die Moderation legt den Fokus nicht auf den Beanstander, sondern auf die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE): <Wir erinnern uns: Der Genfer Regierungspräsident Pierre Maudet liess sich eine Luxusreise nach Abu Dhabi schenken - die Staatsanwaltschaft ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Wir sind der Spur des Geldes weiter gefolgt - und auf Gold gestossen. Viel Gold. Damit handeln Maudets Freunde und Gastgeber, die Scheichs. Genau diese Scheichs haben den Zuschlag für einen wichtigen Auftrag am Genfer Flughafen bekommen. Die Akte Maudet und was das mit der Schweizer Drehscheibe für dreckiges Gold zu tun hat: Sascha Buchbinder und Nicole Vögele mit neuen Hintergründen.>

Der Bericht beginnt sodann mit den Worten von Prof. Mark Pieth, der klar macht, dass wir die Motive von Pierre Maudet nicht kennen: <Diese Reise ist für mich eine schwer erklärbare Dummheit gewesen.> Gefolgt von der Einleitung: <Die Luxus-Reise nach Abu Dhabi. Seither ist Pierre Maudet gehetzt. Wegen seiner Freunde in den Emiraten. Doch was sind eigentlich deren Interessen?>

Die Leitfrage des Beitrags ist also erkennbar jene nach den Motiven der Gastgeber, nicht des Gastes. In strafrechtlichen Termini steht die Suche nach den Motiven für die Vorteils­gewährung im Zentrum des Beitrags, nicht die Frage nach den Motiven einer allfälligen Vorteilsannahme. Letzteres wird vielmehr durch den Experten von Beginn weg als ‘schwer erklärbar’ bezeichnet.

B2
Bestritten

Laut Beanstandung werde im Beitrag ohne Umschweife durch die Aussagen von Jean Batou behauptet, dass die Gespräche von Pierre Maudet mit dem Kronprinzen ausdrücklich die Dnata und den Goldhandel betroffen hätten.

Diese Darstellung ist falsch. Jean Batou äussert sich nicht zur Person des Beanstanders und auch nicht zu dessen Motiven. Jean Batou sagt im Beitrag: <Täglich landen zwei Boeing der Emirate in Genf. Diese Boeing, die haben kaum Passagiere, aber die Bäuche voll Fracht und das ist vor allem Gold: Gold-Derivate, Schmuck und Uhren.> <Es gab einen enormen Anstieg der Flugbewegungen in den letzten Jahren. Wie auch der Goldhandel in der Schweiz generell stark angestiegen ist. Das zeigt sehr deutlich: Es gibt eine Verbindung zwischen der Dominanz dieser Unternehmen und der extremen Bedeutung des Gold- und Schmuck­handels.>

Die Aussagen von Prof. Jean Batou fussen auf seinen Abklärungen beim Flughafen. Sie basieren auf Fakten:

- Anlage 1 zeigt, dass die Fracht in den letzten Jahren am Flughafen enorm an Bedeutung gewonnen hat. (Quelle: Flughafen Genf, Medienmitteilung)

- Anlage 2: Mail des Flughafendirektors an Grossrat Jean Batou. Sie zeigt, dass die Fluggesellschaften der VAE – Emirates und Etihad – die meiste Fracht transportieren.

- Anlage 3: Statistik Finanzdepartement. Sie zeigt den enormen Zuwachs des Goldhandels im Austausch mit den VAE zur fraglichen Zeit.

Tatsache ist, dass der Flughafen Genf der Dnata die Lizenz für die Bodenabfertigung erneuerte. In der Romandie werden die Gründe dafür schon länger öffentlich breit diskutiert. Insbesondere die Tatsache, dass die Kunden der Bodenabfertigung (also die Fluggesellschaften) in einer Umfrage für die Vergabe der beiden Lizenzen an die Unternehmen ASS (Anlage 4, Name geschwärzt; 72.5%) und Swissport (68.85%) stimmten. Die Dnata erhielt lediglich 24,08% der Stimmen.

Die Aussage von Prof. Batou beziehen sich darauf, dass eine Gesellschaft den Zuschlag erhielt, die im Wettbewerb bei jenen Gesellschaften, die Passagiere befördern, schlecht ab­schnitt. Umgekehrt steht die Dnata jenen Airlines nahe, die in der Fracht besonders stark sind, nämlich den emiratischen Gesellschaften. Zuletzt weist er darauf hin, dass diese Flug­ge­sell­schaften, wenn sie Waren aus den VAE importieren, vor­nehmlich Gold transportieren (95% des Warenwerts zur fraglichen Zeit, Anlage 5 und 6). Die Aussagen von Jean Batou sind sachlich korrekt und nüchtern im Ton. Dass Gespräche über wirtschaftliche Beziehungen zwischen Politikern zweier Länder sich um ein Thema drehen könnten, das den wirtschaftlichen Austausch fast vollständig dominiert. (Anlage 5: 15 Mrd. CHF Goldimport bei einem total von 16 Mrd. CHF), ist eine statthafte Überlegung. Aber wie erwähnt macht Jean Batou in seinen Ausführungen keinerlei Verbindung zwischen Pierre Maudet und dem Gold­handel – und eine solche wird auch nicht unterstellt. Dass die Vergabe des Auftrags für die Boden­abfertigung ein Thema sein könnte, ist naheliegend, weil der Auftrag wenige Wochen vor der Reise des Beanstanders ausgeschrieben wurde, weil Herr Maudet an ein Rennen einge­laden wurde, dessen korrekte Bezeichnung «Etihad Airways Abu Dhabi Grand Prix» lautet und weil der Beanstander zu diesem Zeitpunkt nicht nur Volks­wirt­schafts­direktor, sondern auch Präsident des Flughafen-Verwaltungsrats war. Entsprechend weist die SMD-Datenbank 205 Treffer für die kombinierte Suche «Maudet AND Dnata» für die Zeitspanne vom 1.1. bis 2.10.2018 aus. Wie oben erwähnt: die Vergabe des Auftrags an die Dnata wird in der Westschweiz breit diskutiert. Diese Debatte auch in der Deutschschweiz bekannt zu machen, ist legitim und entspricht dem Kernauftrag der SRG: Debatten über die Sprach­grenzen hinweg zu fördern.

B 3
Bestritten

Der Beanstander wird nie als Komplize von Geldwäschern bezeichnet und taucht auch nicht in einem solchen Zusammenhang auf. Bezeichnenderweise nennt die Beanstandung weder einen Beleg für den Begriff Komplize noch kann sie eine Textpassage nennen, die das behaupten oder implizieren würde.

B 4
Bestritten

Der Bericht macht keine verallgemeinernden Aussagen über die Gesamtheit des Goldes der VAE. Ausdrücklich wird gesagt, dass die VAE Gold aus verschiedenen Quellen importieren.
Ausführungen 9’19": <Die Vereinigten Arabischen Emirate importieren Gold aus verschiedenen Ländern. Durch Schmuggel gelangt auch Gold aus Kriegsgebieten in die Emirate: namentlich aus Liberia, dem Sudan und dem Ostkongo via Uganda und Kenia. 2016 exportierten die Emirate Gold im Wert von 16,8 Milliarden Franken. Fast die gesamte Menge, nämlich Gold für rund 15 Milliarden Franken, wurde in die Schweiz geliefert.>

Der Beanstander stellt fest, dass im Beitrag gesagt werde, die VAE würden international als Drehscheibe für geschmuggeltes Gold bezeichnet. Dafür gibt es gute Gründe:

- Anlage 6: Goldstudie der Gesellschaft für bedrohte Völker mit weiteren Verweisen, insbes. S. 32ff. Anlage 7: Expertenbericht EBP im Auftrag des Aussendepartements, der den VAE ein eigenes Kapitel im Anhang widmet. Insbesondere S. 139f.

- Anlage 8: die Regelverstösse, die unser Interviewpartner Amjad Rihan für uns zusammengefasst hat. Herr Rihan erscheint anonym in beiden vorgenannten Berichten mit den von ihm dokumentierten Regelverstössen anlässlich eines Audits in den VAE.

- Anlage 9: Eine UN-Expertengruppe bezeichnet die VAE als Hauptmarkt für Konfliktgold: <The Group also conducted visits to Kampala, an important hub for smuggled Congolese gold, and to Dubai, the main destination market for gold traded from the Democratic Republic of the Congo and the Great Lakes region. The Group notes that illegal exploitation and trade of natural resources remained sources of revenue fuelling the ongoing insecurity in the eastern Democratic Republic of the Congo. At the same time, criminal networks, including inside FARDC, continued to benefit from illicit financial flows and money laundering associated with mineral smuggling.> (S. 18.) Sowie die Fallstudie von Schmuggel auf dem Luftweg. (S.23f.)

Die zweifelhafte Herkunft von Gold aus den VAE zu thematisieren ist ein legitimes und wichtiges Thema für ein politisches Hintergrundmagazin, insbesondere wenn man die Handelsbeziehungen der Schweiz mit den VAE betrachtet.

B 5
Teilweise bestritten

Das korrekte Zitat lautet: <Die Vereinigten Arabischen Emirate importieren Gold aus verschiedenen Ländern. Durch Schmuggel gelangt auch Gold aus Kriegsgebieten in die Emirate: namentlich aus Liberia, dem Sudan und dem Ostkongo via Uganda und Kenia. 2016 exportierten die Emirate Gold im Wert von 16,8 Milliarden Franken. Fast die gesamte Menge, nämlich Gold für rund 15 Milliarden Franken, wurde in die Schweiz geliefert.>
Die Rede ist von den Exporten der VAE, nicht deren Importen wie in der Beanstandung fälschlicherweise geschrieben wird. Die unbestrittenen Zahlen (Quelle: UN Comtrade) bele­gen, dass die Schweiz für die VAE beim Goldexport der wichtigste Handelspartner sind.

B 6
Bestritten

Der Beanstander suggeriert, die Ausführungen in B 4-5 dienten als Beweisführung, um ihm ein unrechtmässiges Handeln nachzuweisen. Diese Interpretation findet keinen Anhaltspunkt im Text. Um den falschen Eindruck einer Kausalität und angeblichen Fixierung auf seine Person zu suggerieren, wird die Zeitachse des Beitrags umgedreht: Ausführungen aus der zweiten Hälfte zum Goldhandel werden hierbei einleitend vor den Ausführungen zur Ausschreibung für den Auftrag der Bodenabfertigung präsentiert. Damit konstruiert die Beanstandung eine Argu­mentationskette, die sich in dieser Art im Beitrag nicht findet.

Allerdings kritisieren unsere Interviewpartner die Vergabe. Insbesondere kritisierte der Verwaltungsrat die Tatsache, dass sich Pierre Maudet als Veraltungsratspräsident des Flughafens während einem laufenden Wettbewerb zum ‘Etihad Airways Abu Dhabi Grand Prix’ einladen liess und dies gegenüber den übrigen Verwaltungsratsmitgliedern verschwieg. Als Sekretär der Flughafengewerkschaft VPOD (Jamshid Pouranpir) beziehungsweise Verwaltungsrat des Flughafens (Patrick Lussi) sind beide Gesprächspartner zu einer Stellungnahme qualifiziert. Dass die Vergabe auf eine unstatthafte Bevorzugung durch Pierre Maudet zurückzuführen sei, wurde nicht behauptet und auch nicht unterstellt. In einem frühen Stadium der Diskussion war vom Flughafen die Behauptung verbreitet worden, dass der Vergabeprozess unter Leitung des Bundes ablief und durch die Politik gar nicht beeinflusst werden könne. Ausserdem sei der Beanstander bereits damals nicht mehr Verwaltungsratspräsident gewesen (Anlage 10b). Bei dieser Informationslage war es legitim aufzuzeigen, dass der Beanstander aktiv am Prozess teilnahm und zwar in einer Weise, dass im Verwaltungsrat von ‘unerträglichem Druck’ die Rede war (Anlage 11, S. 3, Äusserung VR Fischer). Dass sich der Beanstander bei der Vergabe des Auftrags auffällig verhielt, ist also keine haltlose Unterstellung unsererseits, sondern entspricht der Wahrnehmung mindestens eines Teils der Flughafenverwaltungsräte. Dass ein konservativer Politiker und Verwaltungsrat vor laufender Kamera sagt, er fühle sich missbraucht, ist ein aussergewöhnlicher Vorgang, der zu Recht thematisiert wurde – zumal die Vergabe mindestens administrativ, eventuell auch strafrechtlich untersucht wird.

B 7
Teilweise bestritten

Tatsächlich sind wir der Auffassung, dass es seltsam anmutet, wenn der Volks­wirtschaftsdirektor Pierre Maudet auf Grund eines provisorischen Sitzungsprotokolls bei einem einfachen Verwaltungsrat interveniert und ihn auffordert, in Ausstand zu treten, weil er mit einem Firmenvertreter ein Gespräch geführt hatte. Zumal er umgekehrt bis heute keinerlei Problematik im Umstand erkennen kann, dass er selbst sich von einer Regierung zu einer teuren Reise einladen liess, kurz nach Beginn der Ausschreibung, bei der sich eine staatliche Firma des Gastgeberlandes um einen Auftrag bemühte.
Der Vorwurf, dass Pierre Maudet hier mit zweierlei Ellen misst, ist berechtigt. Die Frage der Befangenheit von Pierre Maudet in diesem Geschäft liegt auf der Hand, die Vergabe zu thematisieren ist Journalistenpflicht.

Hingegen wurde nicht behauptet, dass Pierre Maudet die Vergabe manipuliert habe. Tatsache ist allerdings, dass die Vergabe des Auftrags an die Dnata vom Genfer Rechnungshof untersucht werden soll. (Anlage 10) Gemäss unseren Recherchen hat die Untersuchung noch nicht begonnen, weil noch offen ist, ob nicht die Staatsanwaltschaft auch in diesem Zusammenhang eine Strafuntersuchung durchführt. Tatsache ist ausserdem, dass die Intervention des Beanstanders von verschiedenen Verwaltungsräten aus verschiedenen politischen Lagern kritisch beurteilt wurde (Anlage 11, S. 3f.). Die Intervention zu thematisieren war journalistisch angezeigt.

B 8
Bestritten

Nirgends wird behauptet, dass Pierre Maudets Intervention bewusst darauf abzielte, den Emiraten die Kontrolle über den Goldhandel zu verschaffen. Wie eingangs schon gesagt, missversteht der Beanstander die Leitfrage des Beitrags, die nach allfälligen Motiven der Vorteilsgewährer fragt.

In der kritisierten Passage ist nie von Pierre Maudet die Rede. Der Text zur Grafik lautet vielmehr: <D ie Vereinigten Arabischen Emirate: Sie exportieren also ihr Gold in die Schweiz.
Transportiert wird das Gold über die staatlichen Airlines Emirates und Etihad. Nach der Landung in Genf kümmert sich die ebenfalls staatliche Dnata um die Fracht und erledigt gemäss Recherchen sogar die Zoll-Abwicklung. Der ganze Gold-Transport liegt somit komplett in den Händen der Scheichs.>

Wir stellen fest, dass diese Darstellung vom Beanstander inhaltlich nicht bestritten wird.

B 9
Zustimmung

Tatsächlich steht genau das im Expertenbericht an den Bundesrat, der für die bundesrätliche Diskussion über eine Verschärfung der Gesetzesgrundlagen im Goldhandel erarbeitet wurde: <... less than 1 % of the annual gold imports can be physically inspected. It does not include any further analysis of the provenience of the goods declared.> (Anlage 7, S. 96)

B 10
Zustimmung

B 11
Bestritten

Mit keiner Silbe wird behauptet oder angedeutet, dass Dnata gegen Schweizer Recht verstosse. Erklärt wird, dass das Schweizer Recht eine Lüke aufweist: Auf den Zollformularen wird nach dem Herkunftsland gefragt, doch die Angabe von den Schweizer Behörden nie überprüft. Ein Umstand, den auch der Expertenbericht problematisiert (Anlage 7, S. 95) und den Prof. Mark Pieth mit der Aussage zusammenfasst: <Der Zoll muss sich einfach anlügen lassen! Erstens muss man nicht wirklich feststellen, woher es (das Gold; Red.) kommt, nicht den Ursprung, sondern nur den Absender, Absendeort. Das weitere ist: Der Zoll hat gar keine Möglichkeiten zu kontrollieren, ob das stimmt, was da gesagt wird.> Diesen Umstand zu problematisieren war redaktionell angezeigt, zumal das Thema der Risiken im Goldhandel und die Frage einer Regulierung aktuell als Geschäft beim Bundesrat liegt.

B 12
Bestritten

Dass die Immunität eines amtierenden Staatsrats aufgehoben wird, weil eine Ermittlung wegen eines Korruptionsdelikts eingeleitet wird, ist aussergewöhnlich und rechtfertigt eine Berichterstattung. Dass bei der Berichterstattung über ein Korruptionsdelikt der führende Experte zu diesem Thema befragt wird, ist kein Grund dafür, eine fortdauernde erlittene Schädigung durch die Erklärungen des Experten zu beklagen. Bezeichnenderweise versucht der Beanstander gar nicht erst, die Ausführungen von Prof. Mark Pieth inhaltlich zu entkräften.

Die Berichterstattung zu diesem Punkt ist angezeigt und angemessen.

B 13
Bestritten

Die Position des Beanstanders wird nicht exzessiv verkürzt wiedergegeben. Vielmehr wurde seine Position kurz aber prägnant und verständlich zusammengefasst. Die Positionierung am Schluss des Beitrags stärkt das Gewicht des Dementis, weil es nachklingt. Es wäre dem Beanstander freigestanden, unserer Einladung zu einer persönlichen Stellungnahme nach­zukommen, um seine Sicht der Dinge darzulegen (s.u.) Dass der Beanstander zu keinem Interview bereit war, ist sein gutes Recht, hingegen kann er daraus nicht ableiten, dass ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme verweigert worden wäre.

B 14
Bestritten

Fakt ist, dass wir der Sprecherin des Beanstanders, Emmanuelle Lo Verso, am 26. September, sowie am 1. und 2. Oktober eine Einladung für Pierre Maudet zum grossen Interview, eine Interviewanfrage sowie jeweils einen kurzen und präzisen Fragekatalog zukommen liessen. (Anlage 12) Ausserdem fand am 26. September ein Telefongespräch statt, indem die Fragestellung des Berichts skizziert wurde. Die Antwort zur Gold-Thematik bestand in zwei knappen Sätzen: <Il n'a jamais été question du commerce de l'or lors des entretiens, ni de près, ni de loin, ni avant, ni après. Monsieur Maudet dément formellement ces raccourcis.>

Mit der Aussage zum Schluss des Berichts: <Maudet lässt ausrichten, dass während seiner Reise nie von Gold die Rede war>, wird seine Antwort zutreffend und fast integral wiedergeben.

Die komplizierten rechtlichen Ausführungen von Lo Verso zur Intervention des Beanstanders im Verwaltungsrat (Anlage 12, Antwort vom 26. September), werden wiedergeben mit: <Pierre Maudet lässt ausrichten, dass er keine Firma bevorzugt habe. Er habe nur für ein sauberes Verfahren gesorgt.> Damit wurden die beiden stärksten Argumente des Beanstanders zu diesem Punkt in einer für juristische Laien verständlichen Form zitiert.

B 15
Bestritten

Die Passage stellt eine reine Parteibehauptung dar. Wie gezeigt kann nicht davon die Rede sein, dass der Beanstander durch den Bericht fortdauernde Anschuldigungen und Ehrverletzungen erlitten hätte. Für jede der aufgeworfenen Fragen gab es einen konkreten Anlass und insgesamt ist die Affäre Maudet von grossem politischen und öffentlichen Interesse.

Leitend war die Frage, welches Interesse die Gastgeber des Beanstanders im November 2015 daran gehabt haben könnten, den Präsidenten des Flughafenverwaltungsrats und Genfer Staatsrat Pierre Maudet samt Familie, seinem Stabschef und Immobilieninvestoren eine Reise im Gegenwert von mehreren zehntausend Franken zu schenken. Dass die Rundschau keine abschliessende Antwort gefunden hat, wird im Bericht klar und durch die Serie an Fragen und fehlenden Antworten am Ende des Berichts unterstrichen: <Die Schweiz eine Drehscheibe für Gold-Wäsche? Die Schweizer Raffinerien dementieren den Vorwurf schmutziges Gold zu waschen. Sie kauften kein Gold zweifelhafter Herkunft. Und Pierre Maudet? Und sein Flughafen? Der Flughafen bestreitet jede Einflussnahme, die Dnata schweigt. Maudet lässt ausrichten, dass während seiner Reise nie von Gold die Rede war. Allerdings sagt er nicht, worüber denn sonst gesprochen wurde.>

B 16
Bestritten

Es trifft zu, dass der Beanstander in Ermittlungen wegen eines Korruptionsdelikts als Beschuldigter einvernommen wurde. Das hinderte ihn aber nicht daran, am 5. September 2018 im Regionalfernsehen ‘Léman bleu’ ein halbstündiges Interview zu geben. Warum heute diese Ermittlungen jede öffentliche Äusserung verunmöglichen sollten, ist nicht ersichtlich. Kein Gesetz verbietet einem Beschuldigten, sich öffentlich zu erklären, die Wahl der Kommunikationsstrategie steht ihm frei.

Zu den Vorwürfen des Beanstanders

A
Bestritten

Der Beanstander macht geltend, es seien Anschuldigungen erhoben worden, mit denen er nicht konfrontiert wurde. Das ist wahrheitswidrig. Tatsächlich wurde seiner Sprecherin zweimal eine Einladung zum Interview zugestellt und es wurde zweimal ein Fragenkatalog vorgelegt. Die schriftlichen Antworten wurden mit den wichtigsten Argumenten und zu­treffend wiedergeben.

B Verletzung von Art 4.2
Bestritten

Der Beanstander behauptet, im Beitrag werde gesagt, er habe unrechtmässig die Vergabe des Auftrags an die Dnata durchgesetzt, mit dem Ziel, den Import von Gold zweifelhafter Herkunft zu fördern. Das ist eine polemische, verzerrte Wiedergabe des Rundschaubeitrags. Die Schärfe der vom Beanstander erhobenen Vorwürfe kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Interpretation in den Ausführungen A1-B16 in keinem Punkt einer Überprüfung standhält.

Die Behauptung, Prof. Mark Pieth habe sich nur generell geäussert, trifft nicht zu. Pieth wurde ausdrücklich um seine Einschätzung zum Fall Maudet gebeten und sagt daraufhin: <Bereits die Variante Geschenke annehmen, zeigt einfach, dass unsere Magistraten nicht sensibel genug sind, die stellen Interessenkonflikte sehr oft hintenan und fühlen sich als kleine Sonnenkönige. Hingegen: wenn man effektiv dafür eine Gegenleistung erbringt, dann ist man – sei’s aus Naivität oder aus krimineller Energie – effektiv ein Gangster. Diese Reise ist für mich eine schwer erklärbare Dummheit gewesen.> Im Vorgespräch wies Mark Pieth darauf hin, dass auf Grund der Tatsache, dass der Beanstander Präsident des Flughafenverwaltungsrats war und sich während einer laufenden Ausschreibung einladen liess, eine Ausweitung der Ermittlungen auf Korruption (Art. 322ter/quater) gerechtfertigt wäre. Der Beanstander wurde mit dieser Aussage sogar noch vor der Aufnahme des Interviews mit Mark Pieth konfrontiert (Anlage 12, Mail vom September).

Wer die kritischen Stimmen als politisch orientiert wegwischt, verkennt den Ernst der geäus­ser­ten Kritik. Der Grossrat Patrick Lussi zählt politisch zum rechten Lager (wie der Be­anstander) und bekundete im Vorgespräch viel Sympathie für den Staatsrat. Trotzdem kriti­sierte er dessen Reise und das Vorgehen der Auftragsvergabe mit sachlichen Argumenten. Zutreffend ist, dass niemand aus der politischen Familie des Beanstanders im Beitrag vorkommt, weil sich der dafür vorgesehene Gesprächspartner wieder zurückzog. Bekannt ist, dass der Beanstander selbst von Parteipräsidentin Petra Gössi öffentlich kritisiert wurde. Er selbst weiss, dass er mehrfach zum Rücktritt aufgefordert wurde und derzeit keine öffentlichen Unterstützer findet. Im Interview mit ‘Léman bleu’ am 5. 9. 2018 sprach er denn auch mehr­mals von Einsamkeit.

Der Vorwurf der Einseitigkeit ist unangebracht: dem Beanstander wurde zweifach die Gelegenheit zum Interview gegeben. Seine Dementis wurden verständlich und mit den zentralen Aussagen wiedergegeben.

Auf einer menschlichen Ebene können wir nachvollziehen, dass der Beanstander – konfrontiert mit Rücktrittsforderungen und Strafermittlungen – unter enormem Druck steht und empfindlich reagiert. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Berichterstattung in der Rundschau kann aber nicht sein subjektives Empfinden sein.

Das Publikum sah am 3. Oktober einen Bericht zur Affäre Maudet, der thematisch an­spruchs­voll, aber verständlich war. Inhaltlich wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass auf Grund der Ermittlungen zum Korruptionstatbestand Vorteilsannahme, nach möglichen Motiven der Vorteils­gewährenden gesucht wurde. Die Berichterstattung zu diesem Thema ist geradezu Pflicht für ein politisches Magazin der SRG.

Weiter wurde die Diskussion über einen Zusammenhang zwischen der geschenkten Reise und der gleichzeitig laufenden Ausschreibung thematisiert. Diese Frage auch einem Deutschschweizer Publikum darzulegen, war gerechtfertigt.

Im Beitrag wurde festgestellt, dass laut VAE die wirtschaftliche Zusammenarbeit Thema bei den Treffen war. Sodann wurde das den Handel dominierende Geschäftsfeld (95% des Imports) näher beleuchtet. Die Dimension und die Problematik des Goldhandels zwischen den VAE und der Schweiz ist ein relevantes und wichtiges journalistisches Thema. Die Probleme bei dieser wirtschaftlichen Zusammenarbeit aufzuzeigen, war gerechtfertigt, zumal für November ein Vor­schlag des Bundesrats für die Regulierung des Goldmarkts erwartet wird. Die Geschichte zeigt, dass die Goldimporte der Schweiz ein heikles Thema sind, das eine kritische Beleuchtung verdient (Stichworte: Raubgold, Südafrika).

Für seine aussergewöhnlich scharfe Kritik am Beitrag konstruiert der Beanstander eine nicht nachvollziehbare Argumentationskette. Die Beanstandung erweckt den Eindruck, Pierre Maudet sei grundlos und persönlich als Komplize für illegalen Goldhandel dargestellt worden. Diese Darstellung des Rundschaubeitrags ist falsch. Die vom Beanstander konstruierten Vorwürfe werden im Beitrag weder direkt noch sinngemäss erhoben.

Zusammenfassend halten wir unsere Berichterstattung für sachlich, inhaltlich zutreffend und gerechtfertigt. Das Publikum konnte sich eine eigene Meinung bilden. Wir ersuchen Sie deshalb, die Beanstandung vollumfänglich abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Was das Publikum in der «Rundschau» vom 3. Oktober 2018 gesehen hat, war eine genaue, gut dokumentierte, seriöse und nötige Reportage über die Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate (und der Schweiz) im Goldhandel. Es ist wichtig zu wissen, dass die Emirate mit ihren staatlichen Fluglinien nicht nur den Transport des Goldes vom Persischen Golf nach Genf, sondern mit der ihnen gehörenden Firma DNATA auch die Abfertigung in der Schweiz kontrollieren. Es ist wichtig zu erfahren, dass das Gold aus teilweise illegalen, schmutzigen Quellen in Afrika stammt. Es ist interessant zu hören, dass das Gold in der Schweiz möglicherweise gewaschen wird, was allerdings die Schweizer Raffinerien dementieren. Und es macht stutzig, dass die Vergabe an eine zweite Firma für die Bodenabfertigung im Flughafen Genf nicht an jene Firma ging, die von den Fluggesellschaften mehrheitlich gewünscht wurde, sondern an jene, die von den Emiraten kontrolliert wird. Einige Fragen bleiben offen, und es besteht politischer Handlungsbedarf.

Dass in diesem Themenbereich Staatsrat Pierre Maudet ins Spiel kommt, ist nur logisch, liess er sich doch von den Emiraten nach Abu Dhabi einladen und war ihm die Vergabe der Bodenabfertigung keineswegs egal. Es fragt sich allerdings, ob er in dem Beitrag mit Vorwürfen eingedeckt wird und dazu nicht hat Stellung nehmen können. Die Redaktion der «Rundschau» hat sicherlich Recht, dass Ihre Kritik im Einzelnen nicht zutrifft, weil die von Ihnen formulierten Vorwürfe an Staatsrat Maudet so nicht formuliert worden sind. Es trifft vor allem nicht zu, dass ihm nicht die Möglichkeit offeriert wurde, ausführlich Stellung zu nehmen.

Umgekehrt kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie denn das Publikum während des Beitrags nicht an Pierre Maudet hätte denken sollen. Staatsrat Maudet wurde sechsmal offensiv ins Spiel gebracht:

Zuerst mit dem Titel des Beitrags: «Neue Spur im Fall Maudet: Das Gold aus den Emiraten».

Dann mit der Anmoderation: Dort wurde der «Fall Maudet» - also die jetzt in Genf strafrechtlich untersuchte Reise – als Anlass für den Beitrag geschildert.

Darauf die Einleitung, in der Pierre Maudet (bildlich und verbal) als Gehetzter dargestellt wird, «wegen seiner Freunde in den Emiraten».

Danach kommt Staatsrat Maudet wieder ins Spiel im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an die DNATA, und dort wird auch sein Dementi eingespielt, wonach er keinen Einfluss genommen habe.

Nach einem Auftritt von Professor Mark Pieth wird Maudet bei seinem Interview im lokalen Fernsehen gezeigt.

Schließlich kommt Maudet ganz am Schluss nochmals ins Spiel, als er ausrichten lässt, dass in Abu Dhabi nicht über Gold gesprochen wurde.

Es ist ganz offensichtlich, dass die Geschichte über den Goldhandel nur wegen des «Falls Maudet» überhaupt zustande kam. Und es ist offensichtlich, dass die Frage im Raum bleibt, ob Staatsrat Maudet mit den Emiraten über Themen gesprochen hat, von denen die Öffentlichkeit besser nichts erfahren sollte, und ob er mit Ihnen irgendwelche Abmachungen getroffen hat. Im Beitrag wird das an keiner Stelle behauptet. Und dennoch erhält das Publikum durch den Beitrag letztlich ein durchzogenes, zweifelhaftes Bild von Pierre Maudet.

Die Krux ist, dass die Redaktion Pierre Maudet eigentlich für ein Interview an der Theke gewinnen wollte, aber der Genfer Staatsrat lehnte ab. Was tun? Die Redaktion entschied sich dafür, den Akzent auf die Rolle der Emirate zu legen, aber da Pierre Maudet der Auslöser der Recherche war, konnte er aus der Geschichte nicht rausgehalten werden. Und entscheidend ist, dass er in den Augen des Publikums als zusätzlich verdächtig, ja belastet wirkt.

Es ist ein Stück weit nachvollziehbar, dass Staatsrat Maudet sich zur ganzen Sache nicht mehr öffentlich äußern will, bevor er sich gegenüber der Genfer Staatsanwaltschaft geäußert hat (obwohl nicht ganz einleuchtet, warum er dann zum lokalen Fernsehen gegangen ist). Die Weigerung eines Protagonisten, sich gegenüber der «Rundschau» ausführlich zu äußern, entbindet allerdings die Redaktion nicht von der Pflicht, ihn mit seinen besten Argumenten und ausführlich zum Wort kommen zu lassen. Sie hätte an seiner Stelle einen Weggefährten, einen Freund oder seinen Anwalt reden lassen müssen. Sie hätte auf jeden Fall seiner Sicht der Dinge mehr Gewicht geben müssen, damit sich das Publikum wirklich frei eine eigene Meinung hätte bilden können. Insofern kann ich die Beanstandung in diesem Punkt, also teilweise, unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/fall-maudet-rente-60-gian-luca-lardi-migranten-unerwuenscht

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