«Schawinski» mit Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher beanstandet (I)

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Mit Ihrem Brief vom 31. Oktober 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Schawinski» (Fernsehen SRF) vom 29. Oktober 2018 mit Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Bekanntlich sind auf Grund eines Abstimmungsentscheides alle Schweizer / -innen (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, monatlich einen Beitrag für Fernsehen / Radio zu leisten, sofern sie ein entsprechendes Gerät besitzen . Als Kunde darf man auch erwarten , dass sich Mitarbeitende des Fernsehens in den durch sie präsentierten Sendungen absolut neutral verhalten (dafür werden sie im Prinzip ja auch durch alle bezahlt) .

Es ist für mich deshalb inakzeptabel , wie sich Herr Schawinski am vergangenen Montag gegenüber Frau Martullo-Blocher benommen hat. Seine Gestik und Mimik brachte überklar z um Ausdruck, was seine persönliche Meinung zu dieser Abstimmung ist. Dabei darf man von einem Mitarbeiter des Fernsehens erwarten, dass er in einer solchen Sendung seine persönliche Meinung nicht kundtut. Bei Herrn Schawinski war dies jedoch extrem anders . Ausserdem fuchtelte er mit seinem Zeigfinger x - Mal vor dem Gesicht seiner Gesprächspartnerin / seinem Gast herum. Dies ist unanständig und wirkt sehr belehrend , obwohl er sich bezüglich seiner Meinung ja zurückhalten müsste . Nicht Frau Martullo­Blocher trat verbissen für das Anliegen ein, sondern viel eher Herr Schawinski!

Es wäre an de r Zeit , dass Herr Schawinski endlich einen Kurs über Anstandsregeln buchen würde!“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Schawinski» antwortete Frau Léa Burger, Redaktorin und Produzentin, wie folgt:

«Im Schreiben vom 21. Oktober 2018 kritisiert X, dass sich Moderator Roger Schawinski im Gespräch mit Frau Martullo nicht neutral verhalten habe. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Die Sendung ‘Schawinski’ ist als Autorensendung konzipiert: Sie trägt den Namen des Moderators und macht somit deutlich, dass er als Person prägend für den Sendungsinhalt ist. Schawinskis persönliche Meinung darf also explizit im Gespräch vorkommen. Darüber hinaus ist der Moderator in einem 1:1-Gespräch auch für die Darstellung einer möglichen Gegenposition verantwortlich: Dem Publikum soll aufgezeigt werden, dass es unterschiedliche Meinungen zu einem Thema gibt, so dass es schliesslich in der eigenen Meinungsbildung unterstützt und nicht einseitig manipuliert wird. Entsprechend hinterfragt Roger Schawinski auch bei Politikerinnen und Politikern aus dem sogenannt linken politischen Lager deren Einstellung, wie etwa das Gespräch mit Paul Rechsteiner vom 3.9.2018 exemplarisch aufzeigt.[2]

Aus Sicht der Redaktion kann aus oben genannten Gründen die Beanstandung von Herrn X zurückgewiesen werden.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Sendung wurde am 29. Oktober 2018 ausgestrahlt. Damit fiel sie in die «heisse Phase» des Abstimmungskampfes um die Selbstbestimmungsinitiative, über die am 25. November 2018 abgestimmt wird. In der «heißen Phase» müssen konzessionierte Schweizer Radio- oder Fernsehsender das Vielfaltsgebot beachten. Roger Schawinski hat es insofern eingehalten, als er eine Sendung mit einer Gegnerin der Selbstbestimmungsinitiative durchführte, nämlich mit der Zürcher Staats- und Völkerrechtlerin Prof. Dr. Helen Keller[3], der Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, am 15. Oktober 2018 [4], und eine Sendung mit einer Befürworterin der Initiative, eben mit Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (SVP, Graubünden).[5] Da die beiden Interviews von einander getrennt waren, ist es die Aufgabe des Moderators, gegenüber beiden Gesprächspartnerinnen eine kritische Haltung einzunehmen, beide also mit Gegenargumenten aus dem Busch zu locken. Er muss also keineswegs neutral bleiben, sondern es gehört zu seiner Rolle, dass er den Gegenstandpunkt einnimmt.

Wie löste Roger Schawinski diese Aufgabe in den beiden Sendungen? Eindeutig unterschiedlich. Die Straßburger Richterin Helen Keller befragte er nett, freundlich, zurückhaltend, auf Erkenntnisinteresse ausgerichtet. Er konfrontierte sie hauptsächlich mit Aussagen von SVP-Politikern. Die Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher hingegen befragte er vorurteilsgeladen, aggressiv, erregt, ja wütend, er versuchte sie mit eigenen Aussagen und solchen ihres Vaters Christoph Blocher in die Enge zu treiben, und er war oft hämisch. So versuchte er sie kleinzureden: «Man kennt Sie noch nicht so gut». Oder er versuchte sie zu diskreditieren: «Richtig gute Leute wollen doch gar nicht bei Ihnen arbeiten». Dass die SVP Plakate aushing, die ganz sachlich daherkommen und auf denen das Logo der Partei fehlt, bezeichnete er als «schändlich». Und die Argumentation seiner Gesprächspartnerin zugunsten der Selbstbestimmungsinitiative nannte er «Angstmacherei vom Übelsten». Derweil blieb Nationalrätin Martullo-Blocher ruhig, freundlich, sachlich. Sie ließ sich nicht aus dem Konzept bringen.

Um nicht missverstanden zu werden: Ein Moderator muss nicht neutral sein. Er ist kein Abfrage-Heini. Er darf, ja soll die Gegenposition einnehmen, um den Gast zu fordern. Wäre das Gespräch mit Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher nicht in einem Kontext gestanden mit dem Gespräch mit Professorin Helen Keller und wären es nicht Sendungen gewesen im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung und erst noch innerhalb der «heißen Phase», dann wäre der Fragestil von Roger Schawinski kein Problem gewesen. Denn ein Mitglied des eidgenössischen Parlamentes ist es gewohnt, hart befragt zu werden. Die politische Prominenz ist durchaus geübt im Umgang mit den Medien.

Da aber Roger Schawinski in beiden Sendungen auf die jeweils andere hinwies, drängt sich der Vergleich auf, und daraus ergibt sich, dass der Moderator den einen Gast quasi mit Samthandschuhen, den anderen aber mit Boxhandschuhen angefasst hat. Und dadurch hat er die im Vielfaltsgebot angelegte strikte Gleichbehandlung der Parteien im Wahl- oder Abstimmungskampf missachtet. Ich kann daher Ihre Beanstandung unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-magdalena-martullo-blocher

[2] https://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-paul-rechsteiner

[3] https://www.ivr.uzh.ch/de/institutsmitglieder/keller.html

[4] https://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-helen-keller

[5] https://www.martullo-blocher.ch/

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