«Abstimmungs-Arena» zu den Sozialdetektiven beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 28. Oktober 2018 beanstandeten Sie die «Abstimmungsarena» zu den Sozialdetektiven vom 26. Oktober 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Sendung Arena verletzt in zweierlei Hinsicht die Richtlinien für Informationssendungen:

1. Das Thema betrifft ausschliesslich Menschen mit Beeinträchtigungen. Es stellt eine Diskriminierung dieser Menschen dar, dass nicht ein Vertreter der Behindertenorganisationen begrüsst wurde, obwohl sämtliche mir bekannte Organisationen die Nein-Parole unterstützen.[2]

2. Weiter wurden in der Sendung einseitige, die Würde von Menschen mit Beeinträchtigungen verletzende Aussagen gemacht. So wurde behauptet, dass die Hälfte der Observationen zum Nachweis von Versicherungsmissbrauch geführt hätten. Diese Aussage ist irreführend, da in der Öffentlichkeit in sämtlichen Presseartikeln Versicherungsmissbrauch mit Versicherungsbetrug gleichgesetzt wird. Gegen diese irrführende Aussage haben sich die Behindertenverbände vehement gewehrt, was in der Sendung verschwiegen wurde.[3]

Die Aussage betreffend der Seltenheit der Verurteilungen deckt sich auch mit der Antwort auf eine Einfache Anfrage von mir, auf ca. 80 Observationen gab es im Kanton Thurgau gerade mal 3 Verurteilungen.[4]

Vertreter der Behindertenverbände hätten auch klar stellen können, dass es sich bei Menschen mit Beeinträchtigungen um sehr verletzliche Personen handelt, die oft depressiv sind und teilweise schon Selbstmordversuche unternommen haben, die also besonders unter Observationen leiden. Observationen stellen für diese Personen daher eine lebensbedrohliche Situation dar. Weiter hätten sie einbringen können, dass es auch bei den Verurteilungen wegen Betruges fast immer um Personen geht, welche auf dem ersten Arbeitsmarkt keinerlei Chancen haben und denen oft nur vorgeworfen wird, sie hätten ihre Leiden übertrieben dargestellt oder nicht erwähnt, dass sie auch gute Tage hätten oder kurze Zeit grössere Anstrengungen vollbringen können. Was übrigens für Personen, die mit Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten, eine Binsenwarheit darstellt. Schwarzarbeit konnte bei Observationen bei IV-Fällen praktisch nie festgestellt werden.

Weiter hätten Vertreter von Behindertenverbänden vorbringen können, dass die Observationen oft weder notwendig noch ausreichend für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sind, da im Zweifelsfall Personen bei Klinikaufenthalten getestet und auch im Verhalten zwischen den Therapien beobachtet werden. Diese Tests und Beobachtungen sind in der Regel viel aussagekräftiger als Observationen.

Weiter hätten Sie darauf hinweisen können, dass die Angst vor Observationen die Bestrebungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen zuwiderläuft.

Während die Behindertenverbände ausgeschlossen waren, durften sich die Vertreter des Bundesamtes frei Äussern und selbst der Moderator verbreitete die irreführende Information betreffend dem Verhältnis von Observationen zu nachgewiesenem Versicherungsmissbrauch. Aufgrund dieser Einseitigkeiten war die Sendung Arena für die Zuschauer irreführend, was im Vorfeld einer Volksabstimmung inakzeptabel ist. Dies umso mehr, als korrekt informierte Bürger Observationen mehrheitlich ablehnen. Ein entsprechender Blog-Eintrag bei Vimentis erreicht zurzeit eine Zustimmung von 62%. Dies ist nach meiner Erfahrung bedeutend höher, als die übliche Zustimmung zu Links-Grünen-Anliegen.[5]»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» antwortete Herr Tristan Brenn, Chefredaktor von Fernsehen SRF:

„Mit Mail vom 28. Oktober hat Herr X eine Beanstandung gegen die Abstimmungsarena vom 26. Oktober zur Vorlage ‚Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten‘, über die am 25. November abgestimmt wird, eingereicht.

Er kritisiert erstens die Zusammensetzung der Diskussionsteilnehmer auf der Nein-Seite, konkret die Nichtberücksichtigung einer Vertretung der Behindertenorganisationen. Er kritisiert zweitens gewisse Aussagen zur Wirksamkeit von Observationen. Und er wirft der Sendung vor, Menschen mit Beeinträchtigungen seien in ihrer Würde verletzt worden.

Zusammensetzung der Arena

Grundsätzlich ist Folgendes festzuhalten: Die Abstimmungsarena-Besetzung der Gästerunde (sowohl vorne wie hinten) erfolgt in intensivem Austausch mit den Komitees. Dies ist auch richtig so, damit die wesentlichen Aspekte aus Sicht der beiden Komitees mit den entsprechenden Personen in der Diskussion vertreten sind. Den Entscheid über die Besetzung fällt selbstverständlich die Redaktion

Zur konkreten Auswahl:

Dimitri Rougy vertritt das Referendumskomitee, das losgelöst von etablierten Parteien als eigentliche Bürgerbewegung die nötigen Unterschriften für das Referendum gesammelt hatte. Die Initianten eines Referendums (oder einer Volksinitiative) gehören in die erste Reihe.

Zur Abstimmung kommt ein konkretes Gesetzesvorhaben. Also ist es richtig, dass auch die Parteien, welche das Gesetz bekämpfen, in der Arena vertreten sind. Bundespräsident Alain Berset wurde auf der Pro-Seite von den beiden Nationalräten Ruth Humbel und Heinz Brand unterstützt. Es ist daher folgerichtig, dass auf der Nein-Seite ebenfalls zwei gestandene Politiker, die Nationalräte Silvia Schenker und Balthasar Glättli, die Gegenposition vertreten können.

Gegen das Gesetz haben sich aktiv verschiedene bürgerliche Jungparteien eingesetzt. Sie sagen aus liberaler Sicht Nein zur Vorlage. Damit folgt die Abstimmung nicht einfach dem Links-Rechts-Schema. Es ist daher folgerichtig und notwendig, auch diese bürgerliche Stimme von Jungparteien in der Sendung präsent zu haben. Benjamin Gautschi (Junge GLP) gehört auch der gleichen Partei an wie der Beanstander, der für die GLP im Kantonsrat Thurgau politisiert.[6]

Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten wurde geschaffen, weil die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz dazu nicht ausreichten. Dies hielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Oktober 2016 für den Bereich der Unfallversicherung fest. Im Juli 2017 kam das Schweizerische Bundesgericht für den Bereich der Invalidenversicherung zum gleichen Schluss. Die Teilnahme eines Professors für Staats- und Verwaltungsrecht drängte sich daher auf.

Der Beanstander hält richtig fest, dass sich inclusion-handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, gegen das Gesetz ausgesprochen hat. Unter dem Titel ‚Nein zu Willkür, Nein zum Versicherungsbetrug‘ hat inclusion-handicap eine Medienmitteilung mit den wichtigsten Argumenten gegen die Vorlage veröffentlicht. Diese Argumente (Willkür durch die Versicherungen, Missachtung von Persönlichkeitsrechten, Parteilichkeit der Versicherungsspione) wurden in der Arena zur Sprache gebracht.[7]

Die Besetzung der Arena erfolgt – wie zu Beginn festgehalten – im Austausch mit dem Referendumskomitee. In keinem der Gespräche wurde vom Referendumskomitee die Gruppe der Behinderten-Organisationen als Gesprächsteilnehmer ins Spiel gebracht.

In der Argumentation des Referendumskomitees im Abstimmungsbüchlein werden Menschen mit Beeinträchtigungen in keinem Wort erwähnt. Im Gegenteil – das Referendumskomitee argumentiert explizit mit der Formulierung ‚Alle sind betroffen‘. Es gehe um eine ‚massive Verletzung der Privatsphäre von jeder und jedem von uns!‘ [8] Es geht klar um die Überwachung von Versicherten und damit um alle Einwohnerinnen und Einwohner, denn alle sind in Sozialversicherungen oder dem obligatorischen Teil der Krankenversicherung versichert.

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Herr X moniert, dass während der Diskussion Aussagen gemacht worden seien, welche die Würde von Menschen mit Behinderungen verletzt hätten. Die Redaktion Arena kann diesen pauschalen Vorwurf nicht nachvollziehen. Sowohl Moderator Jonas Projer wie auch alle in der Diskussion beteiligten Frauen und Männer haben vorsichtig und distanziert über die Problematik des Missbrauchs in den Sozialversicherungen gesprochen. Professor Markus Schefer, der die Nein-Seite vertritt, spricht von der Observation von Sozialversicherungsleistungsbezügern (27:05). Neutraler kann man es nicht mehr formulieren. Die Betroffenheit von Menschen, die aufgrund dieses Gesetzes observiert werden könnten, wurde von den Gegnern der Vorlage immer wieder unterstrichen. Der sogenannte Blick ins Schlafzimmer, die Observation und ihre Grenzen der Observation wurden eingehend diskutiert. (ab 10:30)

Missbrauch und Observation

Es ist richtig, Moderator Jonas Projer fragte Nationalrätin Silvia Schenker als Gegnerin der Vorlage, ob sie Rentenbetrüger schützen wolle. Dies ist – das sei zugegeben – etwas provokativ und macht keinen Unterschied zwischen Missbrauch und einer möglichen späteren gerichtlichen Beurteilung des Missbrauchs als Betrug. Im Zusammenhang mit der Filmeinspielung (ab 10:55) ist allerdings klar, dass es immer um Missbrauch geht; der observierte IV-Bezüger arbeitet im Garten. Nationalrätin Silvia Schenker spricht sich in ihrem ersten Votum konsequent gegen jeglichen Missbrauch aus; sie sei selber wütend über Menschen, welche das Sozialversicherungssystem ausnützten.

Auch Nationalrat Balthasar Glättli als Gegner wird in gleicher Weise provokativ gefragt (14:45). Er verweist auf die schon bestehende gesetzliche Grundlage, wonach bereits jetzt jede Versicherung Anzeige wegen Betrugs machen könne (10:14). Es brauche diese Observationsmöglichkeit gar nicht, da der Tatbestand des Betrugs bereits jetzt strafrechtlich verfolgt werden könne, samt den Untersuchungsmöglichkeiten durch die Polizei und einer entsprechenden richterlichen Genehmigung.

Auch die Befürworter der Vorlage werden vom Moderator provokativ gefragt, Jonas Projer setzt dieses Stilmittel in der jeweils ersten Frage ein: Monika Dudle wird gefragt, ob sie gerne Menschen ausspioniere (20:15).

Ob der Missbrauch wegen seiner Schwere (Höhe des Betrages, Dauer des ungerechtfertigten Bezugs, etc) letztlich von einem Gericht als Betrug qualifiziert wird oder nicht, spielt für die laufende Diskussion keine Rolle. Die Gegner der Vorlage lehnen jeden Missbrauch zulasten der Allgemeinheit, welche für die Sozialversicherungen mit ihren solidarischen Beiträgen aufkommt, vehement ab.

Im weiteren Verlauf der Sendung ist von Missbrauch die Rede, also von einem unrechtmässigen Bezug von Sozialversicherungsleistungen ohne anschliessende strafrechtliche Beurteilung durch ein Gericht. Die spätere gerichtliche Beurteilung eines Missbrauchs ist nicht Gegenstand der Diskussion; diese wird nicht im Gesetz geregelt, sondern liegt in der Hand der betroffenen Sozialversicherung, ob sie Anzeige erstattet oder nicht.

Bundespräsident Alain Berset betont, dass es bei dieser Gesetzesrevision darum gehe, Gerechtigkeit in der Sozialversicherung herzustellen. In den allermeisten Fällen brauche es keine Observation; er spricht von 200 bis 250 Fällen pro Jahr (03:30).

Monika Dudle, die Präsidentin der IV-Stellen-Konferenz, stellt die Zahlenverhältnisse richtig (ab 20:28). Diese werden von den Gegnern auch nicht in Frage gestellt. Von 77‘000 Fällen, welche die IV innert einem Jahr bearbeitet, werden 2‘000 Fälle genauer angeschaut; bei 240 Fällen kommt es zu einer Observation. Auch wenn diese Zahlen aus dem Abstimmungsbüchlein mittlerweile auf jährlich 150 Fälle nach unten korrigiert wurden, ändert sich nichts daran, dass es wenige Fälle von Observationen gibt und dass die Zahl der Verurteilungen infolge einer Anzeige nochmals deutlich geringer ist.

Auch die Grössenordnungen, welche in der Grafik über alle Sozialversicherungen präsentiert werden – 270 abgeschlossene Überwachungen in den Sozialversicherungen und 180 Missbrauchsfälle – belegen, wie wenig Versicherungsmissbrauch in der Schweiz tatsächlich vorkommt. Ob der Missbrauch mit betrügerischer Absicht oder aus Unwissenheit oder aufgrund eines fehlerhaften Ausfüllens von Formularen passiert, ist unerheblich: Es sind wenige Fälle.

Gesamtbeurteilung und Fazit

Die Abstimmungsarena behandelte die wichtigen Aspekte der Kontroverse zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten. Die Bedeutung von Observationen und deren Wirksamkeit wurden eingehend diskutiert. Dazu wurden Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Privatsphäre ausführlich besprochen.

Menschen mit Beeinträchtigungen wurden nicht diskriminiert.

Wir bitten Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten. Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten, verankert im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts[9], ist vom Nationalrat mit 141 Ja gegen 51 Nein und vom Ständerat mit 29 Ja gegen 10 Nein und bei 3 Enthaltungen verabschiedet worden. Gegen das Gesetz hat ein Komitee von Bürgerinnen und Bürgern das Referendum ergriffen. Das Gesetz bekämpfen auch die Sozialdemokraten (SP), die Grünen (GPS) und die Grünliberalen (GLP), während die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Freisinnigen (FDP), die Christlichdemokraten (CVP) und die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) es unterstützen. Die Evangelischen (EVP) haben Stimmfreigabe beschlossen. Als die Redaktion der «Arena» sich anschickte, die Gäste für die Abstimmungssendung zu diesem Thema zusammenzustellen, musste sie diese Ausgangslage berücksichtigen.

Ihre Beanstandung ist im Grunde eine Beanstandung des verweigerten Zugangs zur Sendung. Wenn Sie diese Zugangsbeanstandung wegen Ihnen persönlich unternommen haben, dann hätten Sie sich im Vorfeld der Sendung bei der Redaktion mit einem entsprechenden Teilnahmebegehren melden müssen. Haben Sie aber die Zugangsbeanstandung allgemein im Interesse der Behindertenverbände unternommen, dann hätte ebenfalls im Vorfeld der Sendung ein entsprechendes Gesuch an die Redaktion gerichtet werden müssen. Erst die Ablehnung solcher Gesuche hätte Sie dann zur Zugangsbeanstandung bei der Ombudsstelle legitimiert. Da Sie nichts davon berichten, gehe ich davon aus, dass im Vorfeld der Sendung keine solchen Gesuche gestellt wurden.

Es gibt aber noch die Zugangsbeanstandung im übertragenen Sinn, die das Bundesgericht am 10. Dezember 2009 in Bezug auf den Tierschutz zugelassen hat[10]: Es gilt zu überprüfen, ob das Fernsehen ein Thema systematisch boykottiert. In Ihrem Fall wäre der Vorwurf, dass die «Arena» die Vertretung der Behinderten und die Argumentation aus der Sicht der Behinderten boykottiert habe. Es ist sicher richtig, dass die Behinderten von der Vorlage betroffen sind. Aber sie sind nicht die einzigen: Unter das Sozialversicherungsrecht fallen Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität. Die Palette jener Organisationen, die hätten vertreten sein können oder vertreten sein müssen, ist also viel breiter. Der Spielraum der Redaktion bei der Besetzung der Gäste-Plätze war indes nicht sehr groß. Gesetzt war Bundespräsident Alain Berset als zuständiger Minister. Gesetzt war Dimitri Rougy als Kopf des Referendumskomitees «Versicherungsspione Nein». Dazu kamen vier Parlamentarier: Nationalrätin Ruth Humbel (CVP, Aargau) und Nationalrat Heinz Brand (SVP, Graubünden) als Befürworter, Nationalrätin Silvia Schenker (SP, Basel-Stadt) und Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne, Zürich) als Gegner des Gesetzes. Logisch war auch, dass der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen, Jürg Brechbühl, sowie die Präsidentin der IV-Stellen-Konferenz, Monika Dudle-Ammann, in der Sendung waren. Und mit dem Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer trat ein Kritiker der ersten Stunde auf, der sich zusammen mit Kollegen früh warnend – und erfolglos - an die Ständeratskommission gewandt hatte. Bleibt Benjamin Gautschi von den jungen Grünliberalen. Er hat sich zwar im Abstimmungskampf stark engagiert, aber parteipolitisch war seine Teilnahme nicht zwingend, denn auf der anderen Seite fehlten ja FDP und BDP auch. An seine Stelle hätte jemand von den Behinderten-Organisationen treten können. Es war aber ebenso wenig zwingend. Dass die Redaktion so entschieden hat und nicht zugunsten von Behinderten-Organisationen, war möglicherweise Unachtsamkeit und somit ein Fehler. Aber es handelte sich um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht dazu führte, dass die freie Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt war. Denn all die Punkte, die Sie anführen, die ein Behinderten-Vertreter hätte vorbringen können, waren nicht zwingend zum Verständnis der Fragestellung. Die wichtigen Punkte kamen auch ohne die spezifische Vertretung zur Sprache.

Und überhaupt nicht nachvollziehen kann ich, dass die Würde von Menschen mit Behinderung in der Sendung verletzt worden sei. Die Sendung war insgesamt sehr fair und sachlich – in der Diskussion untereinander und in Bezug auf Dritte. Sie entsprach den strengen Anforderungen an eine Abstimmungssendung. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/abstimmungs-arena-ueberwachung-sozialversicherte

[2] https://www.inclusion-handicap.ch/de/politik/ueberwachung-versicherter-240.html?_fumanNewsletterId=76533:51c5a142de4255b6a4b5754ccd8c7e7b

[3] https://www.inclusion-handicap.ch/de/politik/ueberwachung-versicherter/kampagne-gegen-iv-beziehende-354.html

[4] Quelle: Geschäftsdatenbank des Grossen Rates: www.grgeko.tg.ch/de/web/grgeko/geschafte-nach-g-arten?p_p_id=grgeko_WAR_esmogrgekoportlet&p_p_lifecycle=0&p , https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld-munchwilen/kanton-setzt-sozialdetektive-ein-ld.788126

[5] https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/7-irrtuemer-zur-observation-astg-referendum/

[6] https://www.nein-zur-kamera-im-schlafzimmer.ch/

[7] https://www.inclusion-handicap.ch/de/medias/non-a-larbitraire-non-a-la-fraude-a-lassurance-362.html

[8] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20181125.html

[9] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20181125/uberwachung-versicherte.html

[10] 2 C_380/2009 www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm

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