Abstimmungsvorlagen: SRF berichtete ausgewogen
Ob Selbstbestimmungs- oder Hornkuh-Initiative, ob Sozialdetektive oder ein Zürcher Fussballstadion: Das Publikum beobachtet die SRF-Berichterstattung genau. Die im Vorfeld der Abstimmungen vom 25. November eingegangenen Vorwürfe sind jedoch bis auf einen einzigen unbegründet.
Politische Themen sorgen per Definition für Diskussionen. Dies gilt nicht nur für die öffentliche Diskussion an sich, sondern auch für die Perspektive auf die Berichterstattung. So sind im Vorfeld der Abstimmungen am 25. November 2018 eine Reihe von Beanstandungen eingegangen. Von den vorliegenden zwölf Beanstandungen sind zehn ungerechtfertigt, findet Ombudsmann Roger Blum. Lediglich zwei, die sich mit denselben Argumenten auf dieselbe Sendung beziehen, sind begründet.
Informationssendungen in der «heissen Phase» vor einer Abstimmung unterliegen einer besonderen journalistischen Sorgfaltspflicht. Alle relevanten Meinungen müssen gleichermassen präsentiert, komplexe Sachverhalte verständlich gemacht und die massgebenden Gäste eingeladen werden.
«Rundschau» berichtete ausgewogen
Im Zentrum der Beanstandungen gegen die «Rundschau» vom 24. Oktober 2018 stand der als tendenziös wahrgenommene Interviewstil von Moderator Sandro Brotz. Studiogast Nationalrat Hans-Ueli Vogt äusserte sich im Zusammenhang mit der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) über die Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die mit sieben Richterinnen und Richtern aus verschiedenen Nationen zusammengesetzt ist: «Wenn eine türkische Richterin mitbestimmen darf, ob in der Schweiz Minarette gebaut werden, dann gute Nacht.» Sandro Brotz entgegnete daraufhin, dass diese Aussage «ein wenig fremdenfeindlich» sei. Diese Aussage von Brotz wurde mehrfach als haltloser Vorwurf wahrgenommen.
Roger Blum kann keine der Beanstandungen unterstützen und betont, dass der Moderator korrigierend eingreifen muss, wenn diskriminierende Aussagen gemacht werden. Dies ist seiner Meinung nach im vorliegenden Fall geschehen. Nationalrat Hans-Ueli Vogt hat einem türkischen Richter unterstellt, nicht in der Lage zu sein, das Schweizer Minarettverbot richtig einzuordnen.
Die Sendung «Schawinski» mit Nationalrätin Martullo-Blocher vom 29. Oktober 2018 erfüllte die im Vielfaltsgebot angelegte strikte Gleichbehandlung der Parteien im Wahl- oder Abstimmungskampf allerdings nicht. Dies ist die einzige der untersuchten zwölf Beanstandungen, die Blum unterstützte, da Roger Schawinski Frau Martullo-Blocher härter befragte, als Helen Keller in einer früheren Sendung zum selben Thema.
Auch die «Arena» war fair
Neben der «Rundschau» wurde auch die «Publikums-Arena» zur SBI vom 19. Oktober 2018 beanstandet. Die erste Beanstandung stammt von einem ausgewählten Gast der Sendung, der gemäss eigener Aussage sein Kernargument nicht habe vorbringen können. Da dieses Argument jedoch mit dem Angriff auf eine nicht anwesenden Person verbunden war, wurde er vom Moderator unterbrochen, was gerechtfertigt war. Auch zwei weitere Beanstandungen, in welchen die Ausgewogenheit bemängelt und das Verhalten einzelner Gäste der Sendung kritisiert wurden, lehnt Blum als nicht begründbar ab.
SRF zur Übertragung verpflichtet
Bei den Super-League-Spielen vom 22. und 23. September 2018 trugen die Fussballspieler von GC und FCZ Trikots mit Werbung für den Bau des neuen Stadions in Zürich. Fernsehen SRF berichtete in einer Zusammenfassung über die beiden Spiele und zeigte Ausschnitte daraus. Ein Beanstander möchte wissen, ob solche politische Werbung im Fernsehen zulässig sei. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen. Zwar handle es sich um Schleichwerbung, SRF habe aber keine andere Wahl gehabt als sie hinzunehmen. Denn SRF sei vertraglich verpflichtet, alle Tore der Super League-Spiele zu zeigen. Dies könne man nicht tun, ohne die Spieler zu zeigen.
«Forum» hatte keine Schlagseite
In der Radiosendung «Forum» vom 11. Oktober 2018 über die Hornkuh-Initiative warf ein Zuhörer der Sendung Einseitigkeit vor. Er kritisierte auch die Gästeauswahl. Ombudsmann Roger Blum sieht keine Verletzung des Vielfaltsgebots. Sie Sendung habe die wesentlichen Punkte der Volksinitiative abgehandelt.
Würde von Behinderten gewahrt
Ein Beanstander vermisste eine Vertretung der Behindertenorganisationen in der «Abstimmungs-Arena» vom 26. Oktober 2018. Zudem seien Menschen mit Beeinträchtigungen durch in der Sendung gemachte Aussagen in ihrer Würde verletzt worden. Diese Einschätzung teilt Ombudsmann Roger Blum nicht. Die Sendung sei fair und sachlich gewesen. Zudem seien die wichtigen Punkte der Gesetzesänderung auch ohne spezifische Behinderten-Vertreter zur Sprache gekommen.
Hornkuh-Initiative
Schlussbericht 5611 , Radiosendung «Forum» vom 11. Oktober 2018
Selbstbestimmungs-Initiative
Schlussbericht 5615 , 5616 , 5632 , Sendung «Publikums-Arena» vom 19. Oktober 2018
Schlussbericht 5617 , 5618 , 5619 , 5623 , Sendung «Rundschau» vom 24. Oktober 2018
Schlussbericht 5633 , 5649 , Sendung «Schawinski» vom 29. Oktober 2018
Überwachung Sozialversicherte
Schlussbericht 5624 , Sendung «Abstimmungs-Arena» vom 26. Oktober 2018
Neues Fussballstadion Zürich
Schlussbericht 5588 , SRF-Berichterstattung über Super League-Spiele von FCZ und GC vom 22. und 23. September 2018
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