«De Flury ghört alles» auf Radio SRF 3 beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 23. Oktober 2018 beanstandeten Sie die Rubrik «De Flury ghört alles» auf Radio SRF 3 vom 19. Oktober 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Letzten Samstag Vormittag, 19.10, um etwa 9.45 Uhr vormittags, hörte ich auf SRF3 eine (mutmassliche) Comedy-Einspielung, wo Moderatorinnen und Moderatoren für Fehler, die sie in ihren Moderationen gemacht hatten, mit einem Lineal geschlagen würden. Ein Schlag war akustisch mit deutlichen Schnalzgeräuschen unterlegt. Daraufhin hatte ich einen Tweet an SRF3 sowie Sie persönlich verfasst [2], weil ich nicht glauben konnte, dass hier physische Gewalt promoted wurde. Die Antwort von SRF3 machte diesen Sachverhalt eher schlimmer, weil die akustisch wahrnehmbare physische Gewalt auch noch als "nicht ernstgemeint" verharmlost wurde.[3] Ich würde gern eine "Programmbeschwerde" nach Art. 4 & 5 RTVG machen, da ich eine Missachtung von "Grundrechte und Menschenwürde" gemäss Ihrer Beschreibung auf der Website wahrgenommen habe: "Sendungen ... dürfen keine ... gewaltverherrlichenden resp. –verharmlosenden Inhalte enthalten."
Ich gehe davon aus, dass keine faktischen Schläge stattgefunden haben, sondern "nur" Schlag- und Schnalzgeräusche eingespielt wurden. Dennoch halte ich das Schlagen mit einem Lineal für eindeutig gewaltverherrlichend, die öffentliche Antwort auf Twitter ist gewaltverharmlosend. Mit einem Lineal geschlagen zu werden war leider eine gängige Bestrafungsmethode in Schulen, Heimen und Internaten.[4] Menschen mit Migrationshintergrund wird zudem vermittelt, dass diese verbotene Bestrafungsmethode wohl auch hierzulande angewendet wird, wenn sie im Radio SRF3 dargestellt wird.[5] Selbstverständich ist jegliche physische Züchtigung in der Pädagogik seit längerem verboten.
Mir ist nicht nachvollziehbar, weshalb 1. Comedy-Autoren; 2. Moderatoren on air; 3. Sendungsverantwortliche bzw. CvD; und 4. das Digital-/Social-Media-Team offenbar zu wenig sensibel waren, um einer Ausstrahlung sowie Rechtfertigung dieser gewaltverherrlichenden Inhalte vorzubeugen.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für Radio SRF 3 antwortete dessen Publizistischer Leiter, Herr Pascal Scherrer:
«Wir nehmen wie folgt gerne Stellung: SRF 3 strahlt regelmässig (hoffentlich) unterhaltende Comedy-Formate aus. Ein solches ist auch die samstägliche Rubrik ‘De Flury ghört alles’. Im genannten Format nehmen wir uns von SRF 3 selbst auf die Schippe. Kollege Stefan Flury bietet liebevoll-böse Kommentare zu den kleinen ‘Betriebsunfällen’ der laufenden Woche. Flury textet in der Regel auf den Punkt und schonungslos gegenüber SRF 3 und seinen Aushängeschildern.
In der von Herrn X beanstandeten Rubrik vom 20. Oktober hat Stefan Flury jedem/r Urheber/in eines Fehlers mit einem akustischen Linealschlag eins auf die Finger gegeben. Man kann das lustig finden oder auch nicht. Was meines Erachtens klar ist: Aufgrund des Formats und auch der akustischen Umsetzung kann kein Zweifel daran aufkommen, dass jemand in realiter traktiert wird.
Unser Fazit:
Die Rubrik ‘De Flury ghört alles’ ist eine eingeführte, seit Jahren beliebte und klar als Comedy-Format deklarierte Rubrik. In meinem Empfinden findet an keiner Stelle die von Herrn X wahrgenommene ‘Gewaltverherrlichung’ statt. Sowohl inhaltlich wie auch akustisch ist jederzeit deutlich wahrnehmbar, dass hier niemand verletzt wird und schon gar keine Gewalt ‘promotet’ wird. Dass Herr X diesbezüglich eine andere Wahrnehmung hat, kann ich nicht nachvollziehen, respektiere dies aber.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Rubrik. Man kann die Rubrik, in der «dr Flury» Tatzen verteilt, auf zwei Arten lesen: Als Ausdruck der Realität oder als Ausdruck von Fiction. In der Realität ist Gewalt überall dort, wo Regeln beachtet werden, verpönt, ja verboten. Jegliche Gewaltanwendung ist untersagt. Zwar sind auch moderne Gesellschaften nicht gewaltfrei. Es werden Kriege geführt, Terroranschläge verübt, Angeklagte ausgepeitscht, Verurteilte hingerichtet, Unschuldige überfallen oder ausgeraubt oder vergewaltigt oder umgebracht sowie Ehepartner und Kinder geschlagen, aber all das ist entweder widerrechtlich oder zumindest im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, verabschiedet von den Vereinten Nationen (Uno).[6] Dort, wo Menschenrechte umgesetzt werden, dürfen Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler nicht mehr ohrfeigen, sie nicht mehr mit dem Lineal auf die Finger schlagen, sie nicht mehr mit einem Stock verdreschen. Polizei und Untersuchungsbeamte dürfen Gefangene nicht foltern. Gewalt gegen eigene Kinder und Gewalt in der Ehe sind strafbar. Die Medien sind gehalten, nicht zur Gewalt in der Gesellschaft beizutragen. So verlangt die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Journalistenkodex) in Punkt 8, dass die Medienschaffenden die Menschenwürde respektieren und auf Diskriminierungen verzichten.[7] Das Radio- und Fernsehgesetz fordert in Artikel 4 von den Rundfunkmedien: <Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.>[8] Vor diesem Hintergrund wäre die Rubrik ein Verstoß.
Man kann die Rubrik aber auch fiktional sehen. In Tat und Wahrheit wird in der Sendung niemand wirklich geschlagen. Das Ganze wird nur simuliert. Flury sagt zwar, jetzt würden neue Saiten aufgezogen, wie ganz früher in der Schule gebe es heute Schläge mit dem Lineal auf die Finger. Aber die Schläge treffen nicht die wirklichen Redaktorinnen und Redaktoren. Es ist im Grunde ein aufs Radio übertragenes «Kasperlitheater»: Auch der Kasperli traktiert mit seinem Stecken weiterhin den Teufel oder das Krokodil oder andere Bösewichte, und genau wie die Märchen der Brüder Grimm mit all ihren Gewalttaten ist das «Kasperlitheater» nicht der political correctness zum Opfer gefallen. Es wird weiter toleriert und als Fiction akzeptiert.
Was ergibt sich daraus? Da Satire und Comedy immer auch fiktional geprägt sind, kann man der Redaktion zugutehalten, dass sie nicht die Absicht hatte, Gewalt zu verherrlichen. Umgekehrt ist es pädagogisch nicht geschickt, wenn das Radio die Tatze wieder aus der Mottenkiste holt. Formal unterstütze ich daher Ihre Beanstandung, nicht ohne festzuhalten, dass dem Publikum klar war, dass die Betroffenen nicht wirklich eins auf die Finger bekamen und dass deshalb die Redaktion mit einigem Grund keine Bedenken hatte, die Rubrik auszustrahlen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[2] https://twitter.com/hofrat/status/1053555171316416512
[3] https://twitter.com/srf3/status/1053567502729527296
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Tatze_(Strafe)
[5] http://www.badische-zeitung.de/schuelertexte/zehn-schlaege-auf-die-handflaeche-fuer-vergessene-hausaufgaben--146622141.html
[6] https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
[7] https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/
[8] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
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