«Arena» zum Thema «Fahren wir die Welt an die Wand?» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 18. Oktober 2018 und mit Korrekturen vom 24. Oktober 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» vom 12. Oktober 2018 mit dem Thema: «Fahren wir die Welt an die Wand?».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Leider erhalten Sie den Schlussbericht mit Verspätung. Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Grund dafür sind die vielen Beanstandungen zu Sendungen im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 25. November 2018, die ich unbedingt vor dem Urnengang behandeln und veröffentlichen wollte – aus Respekt vor dem Souverän. Dies hatte zur Folge, dass andere Beanstandungen warten mussten, darunter die Ihrige. Ihre Rechte werden dadurch allerdings nicht geschmälert. Die 30tägige Frist für eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft von dem Tag an, an dem Sie den Schlussbericht in Händen halten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«An der obgenannten Sendung beanstande ich fristgerecht zwei Sachverhalte.

1.In der relativ kurzen Sendedauer 1:10:13 Std. wurde der souveräne Staat China zu über zehn Mal als Prügelnation verwendet und in ein schlechtes Licht gestellt.Niemand von der Botschaft war anscheinend geladen, um deren Ansicht darzustellen. Durch die zum Teil absolut absurden Äusserungen, die von der Regie nie durch Ein­ blendung von Fakten relativiert wurden, sehe ich den Schutz der öffentlichen Si­ cherheit verletzt, da dadurch die Wahrnehmung der völkerrechtlichen Verpflich­ tungen der Schweiz gefährdet wurde.

2.Viele Aussagen der SVP und FDP entbehrten jeglichem Wissen über den aktuellen Stand der technischen Entwicklungen und den en. Man kann von der Gegenseite oder Herrn Prof. Fischlin nicht erwarten, dass sie die nicht sachgerechten Aussagen korrigieren. Der Experte hatte die wirtschaftlichen Berechnungen und die sich ergebenden Vorteile ausreichend klar aufgezeigt, doch auf die technischen Lösungsmöglichkeiten konnte er nicht eingehen, da diese nicht seine Sachgebiete sind, wie er sagte. Hier sehe ich die Hauptverantwortung bei der Regie, die ja im Hintergrund die Mittel hat, die Fakten zu überprüfen und nötigenfallsdieKorrektureneinzublenden. Da ist das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, so dass sich das Publikum nur eine falsche eigene Meinung bilden konnte.

Begründung

Zu 1. Gefährdung der völkerrechtlichen Verpflichtungen
Der primär aussagekräftigste Faktor zur Feststellung der grössten Verursacher der C02-­ Belastung ist der entsprechende Fussabdruck pro Kopf der Bevölkerung eines Landes. Die Schweiz braucht 3.1 Erden, China 2.1- das heisst, dass jeder Schweizer 50% mehr Belastet als ein Chinese. Dies wurde in der Sendung nie relativiert.

Das China in absoluten Zahlen weit vorne steht, liegt schlicht daran, dass das Land mit 1'400'000'000 Bewohnern 167 Mal mehr Menschen zählt als die Schweiz. Ich bin der An­ sicht, dass dieses Verhältnis im Sinne des Handels nach ‘Treu und Glauben’ zu beachten ist (BV Art. 5, Lit.3). Darauf wurde nicht klar hingewiesen.

Vergessen wird, dass China das einzige Land ist, das frühzeitig mit Bleistift und Gummi er-­ rechnete, das ihr Bevölkerungswachstum eingeschränkt werden muss und dem Volk für 35 J. (1980 bis 2015) die Ein-Kind-Ehe auferlegte. Dem gehört Respekt und der blieb aus!

TV-Berichte über die stauf,diedie StadtinabsehbarerZeitzueinerdersauberstenStädteder Welt verwandeln. Und mit dem ‘Drei-Schluchten-Damm’ (Bauphase 1993-- 2003) für die Stromproduktion hat China frühzeitig mit den Hausaufgaben angefangen. Die Regie un- terlässt entsprechende Hinweise und lässt China am Pranger.

Zu 2. Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots
Wie schon der Zuschauer Stefan Lutz, Zürich bemerkte, gibt es dazu viel zu sagen.

  • 1989 musste ich zur Eröffnung der Ausstellung ‘Erneuerbare Energien’ (EE) einen Vor­ trag halten (Beilage B 2) und hatte damals eine geballte Wut im Bauch über die ‘Füdlibürger’, die jeden Wandel zerredeten und behinderten. - Wenn ich die Wahl habe, zwischen Gletscherschmelze, Atommüll und Windkraft, dann bevorzuge ich die Windräder auf allen Bergkreten, denn diese kann man bei nichtgebrauch in einem Monat zurückbauen. Atommüll belaste unser Land noch viele Jahrtausende (...und ewig strahlen die Wälder...). Auf den einfachen Rückbau von Windanlagen wird nie hingewiesen.
  • Es wird behauptet, für die vielen, zukünftigen Elektroautos hätten wir den Strom nicht. Falsch, mit den EE werden wir eigenen Strom zum versauen generieren. Die ETH Lausanne hat Spektrolab Zellen entwickelt, die sich der Sonne nachführen lassen - Wirkungsgrad um 40%. Auch die Mehrschichtzellen haben einen Wirkungsgrad um die 40% und die Kombination von Mehrschichtzellen und Spektrolab erreichen über 44%. Davon können Brennstoff-Motorenbauer nur träumen. Entsprechend purzeln die Preise pro kWh.
  • Die Firma SonoMotor in München hat ein marktreifes Solarauto entwickelt, das bei gutem Wetter eigenen Strom für 30 km/Tag produziert. Ich werde 2019 die Nr. 0077 bekom men.
  • Seit 20 Jahren habe ich auf dem Vierwaldstättersee ein Solarboot mit 2.4 Quadratmeter Solarpanelen auf dem Dach, das für 7 Passagiere zugelassen ist und 50 km weit fahren kann. Dies wird im Netzverbund betrieben und ich habe in 20 Jahren nie für Strom bezahlen müssen.
  • - Die Tour de Sol mit Solarfahrzeugen fand schon von 1987 - 1993 statt.

Weder der Nutzen von Solarfahrzeugen noch des Netzverbunds wurden aufgezeigt.

P.S. Dem Bundesrat habe ich auch vorgeschlagen, dass jeder, der einen Fahrausweis besitzt, sich im Rahmen von CHF 3'000. ---- an einer EE--Anlage beteiligen muss. Dieses Eigenkapital in Fonds könnte einen gewaltigen Investitionsschub auslösen.[2]

Es wird behauptet, die Batterieproduktion belaste die Umwelt extrem. Das stimmt nur zum Teil, denn die in der Pipeline stehenden Batterieentwicklungen sind wesentlich sauberer. Hayek ist zusammen mit der chinesischen Geely-Gruppe an der Entwicklung einer Vanadium-Redox-Batterie für die Autos und verschiedene Unternehmen bieten entsprechende-Ent wicklungen schon für den Einsatz in Gebäuden an u.a. Volterion in Dortmund/VoltStorge in München. Die Technologie ist kaum umweltbelastend und kennt keine Alterung durch Ladezyklen. Zudem brennen oder explodieren diese nicht.
Weiter haben Schweizer Forscher eine Batterie entwickelt, die mit Salzlösung funktioniert. Die Erfolge in der Entwicklung neuer Batterien und der Zerfall der Preise werden die nahe Zukunft positiv verändern. Die Solarautos werden in der Nacht ab den Gebäudebatterien geladen damit sie mit voller Kraft in den Tag starten können. Dieses Netzverbundsystem stabilisiert den Stromfluss in den Übertragungsnetzen und mindert den Übertragungsverlust beachtlich. Die Behauptung wurde leider nicht relativiert und
die aktuelleEntwicklung von Solarenergie, Speicherun,g,Netzverbund und Solarfahrzeuge in dem veralteten ilmchen nicht dargestellt.

Dann wird auf den Flugverkehr und die Hochseeschifffahrt ausgewichen um die schwei­ zerische Reformresistenz weiter zu zementieren. Der weltweite Anteil dieser Transport­ systeme beträgt zusammen gerade mal 5,0% wogegen der Strassenverkehr mit 17,5% zu Buche schlägt. .Auch dies wird in der Sendung von der Regie nicht relativiert.

Die Fernsehschaffenden müssen sich endlich über den neuesten Stand der Technik auf dem Laufenden halten und entsprechend informieren und relativierend eingreifen. Beim Sport sind sie ja auch à jour.

Persönliche Anmerkung
Geradezu peinlich war die Forderung der SVP nach der Sicherung unseres kulturellen Wohlstands. Ich widerhole mich: <Mir ist die Lunge näher als das Hemd> und <So wie wir gemeinsam Militär- und Zivildienst leisten, so müssen wir gemeinsam Umwelt­ schutz betreiben>

Jeremias Gotthelf beeinflusste unseren Wohlstand 1842 mit dem Rat: ‘Im Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland’

Persönlich pfeife ich auf Sport -Voyeurismus und bei den Menüs auf tägliches ‘Bouquet de Legumes’, überteuerten Balsamico und Tomaten mit fadem und teurem Mozzarella. Der dekadente Wohlstand züchtet Jugendliche die sich zerschlissene Kleider erdrängeln und auf Techno, Tattoo, Piercing und Pomade abfahren.

Dieser Massentrieb zur Nachahmung festigt wenigstens die Erkenntnis, dass wir Mensch vom Affen abstammen - und dass die ersten Menschen nicht die letzten Affen waren, wissen wir dank Erich Kästner.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äusserte sich Herr Jonas Projer, Leiter Fachredaktion Talk:

„Mit Brief vom 18. Oktober, respektive mit Korrektur und Ergänzung vom 24. Oktober, hat Herr X eine Beanstandung gegen die Arena-Sendung vom 12. Oktober eingereicht.

Herr X wirft der Sendung zwei Punkte vor: Sie habe einerseits mit Vergleichen mit der Umweltbelastung in der Volksrepublik China dieses Land an den Pranger gestellt und dadurch den Schutz der öffentlichen Sicherheit verletzt. Andererseits hätten sich Vertreter von SVP und FDP unsachgemäss über technische Zusammenhänge geäussert, ohne dass die Redaktion dies korrigiert habe; damit sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Die Redaktion Arena nimmt zu beiden Punkten wie folgt Stellung:

‚Gefährdung der völkerrechtlichen Verpflichtungen‘

Um es gleich vorwegzunehmen, die Redaktion Arena und auch alle Redaktionen von SRF nehmen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz ernst. Diese Verpflichtungen basieren auf bilateralen oder multinationalen Verträgen und Übereinkommen und sind Bestandteil des schweizerischen Rechtssystems. Dies schliesst aber die Erwähnung anderer Staaten im Zusammenhang mit globalen Problemen oder eine kritische Berichterstattung über Vorkommnisse in anderen Ländern nicht aus.

Die Volksrepublik China wird in keiner der Sequenzen, in denen die Diskussionsteilnehmenden auf die Umweltprobleme zu sprechen kommen, an den Pranger gestellt. Es werden Fakten vermittelt und Zusammenhänge aufgezeigt.

Nationalrat Christian Wasserfallen weist darauf hin, dass der CO2-Ausstoss in China stark zugenommen hat (12:10). Er wiederholt diese Aussage nochmals und bezieht sich dabei auf die sich entwickelnden grossen Industriestaaten (17:40), respektive Verlagerungen von Industriebetrieben (24:55). Auf den Punkt, dass viele heutige alltägliche Produkte aus China stammen, kommt auch Franz Hohler zu sprechen (23:25).

In der Grafik (39:16) wird gezeigt, wie sich der weltweite CO2-Ausstoss auf einzelne Länder, respektive Ländergruppen oder Kontinente verteilt. China ist demnach klar der grösste Emittent von CO2. Der Hinweis des Beanstanders, die Umweltbelastung sei pro Kopf der Bevölkerung auszuweisen, ändert nichts an der Richtigkeit der Grafik. Für das Klima entscheidend ist nicht die Relativierung aufgrund des Pro-Kopf-Ausstosses, sondern die Gesamtmenge an CO2, welche die Umwelt belastet. Für den hohen CO2-Ausstoss in China gibt es verschiedenste Gründe; einer davon, nämlich die Verlagerung der Industrieproduktion in Länder mit tieferen Kosten und Löhnen, wurde in der Sendung besprochen. Weitere Gründe sind das Wirtschaftswachstum in China und markant zunehmende Mobilität im Lande (Autos statt Velos).

Weder in der erwähnten Grafik noch in den Voten der Diskussionsteilnehmenden wird China an den Pranger gestellt. Die Teilnahme eines Vertreters der chinesischen Botschaft war daher auch nicht notwendig. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit wurde in keiner Art und Weise verletzt; von einer Gefährdung der Wahrnehmung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz kann keine Rede sein.

Technologie

Die Arena ist eine politische Diskussionssendung zu einem aktuellen Thema. Im Umfeld des neusten Sonderberichts über 1,5 Grad Celsius globale Erwärmung des Weltklimarates IPCC, befasste sich die Arena mit der Klimaerwärmung, den Ursachen und den Folgen. Dabei stand die Schweiz im Fokus, steckt doch derzeit das CO2-Gesetz in der parlamentarischen Beratung. Die Arena ist keine ‚Technologie‘-Sendung, welche über technologische Fortschritte berichtet oder welche Vor- und Nachteile von gewissen Technologien beleuchtet.

Der zunehmende Ersatz von fossilen Energieträgern durch Elektrizität wird nicht problemlos verlaufen; darauf haben die Diskussionsteilnehmenden hingewiesen. Etwa Nationalrat Christian Imark, der auf den Rohstoffverbrauch von Batterien zu sprechen kommt (51:00). Nationalrat Christian Wasserfallen kommt auf biologische Treibstoffe zu sprechen (53:50). Es wird die Bedeutung der Windkraft kurz angeschnitten (ab 58:40).

Franz Hohler stellt im Laufe der Diskussion die wichtige politische Frage, ob immer alle Energiebedürfnisse befriedigt werden müssten. (54:56). Oder auch Nationalrat Christian Imark stellte die wichtige Frage aus Sicht der Menschen, wie man den Lebensstandard halten könne und gleichzeitig nachhaltig sein. (56:50). Nationalrätin Regula Rytz stellte die Grundsatzfrage, was denn Wohlstand sei und was Lebensqualität angesichts des Klimawandels und der begrenzten Ressourcen bedeute (57:28). Die Arena hat gesellschaftspolitisch – und nicht technologisch – diskutiert.

Exkurs ‚Einstein‘

Die Wissenschaftssendung ‚Einstein‘ hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit den vom Beanstander aufgeworfenen Themen auseinandergesetzt.

Am 26. November 2015 widmete sich die Sendung unter dem Titel ‚Die Energiewende: Realität und Wunschdenken‘ verschiedensten Aspekten der Mobilität und der Batterietechnik.[3]

Am 5. Januar 2017 widmete sich die Sendung unter dem Titel ‚Geht es auch ohne Stromanschluss?‘ der Energieautarkie, ihren Perspektiven und Grenzen.[4]

Dies sind nur zwei Beispiele aus einer langen Reihe von Sendungen mit wissenschaftlichen Fragestellungen, wie sie von Herr X aufgeworfen wurden.

Fazit

Die beanstandete Sendung hat China nicht an den Pranger gestellt und damit die öffentliche Sicherheit in der Schweiz nicht in Gefahr gebracht. Die beanstandete Sendung hat sehr breit über die Ursachen und Folgen der Klimaerwärmung, über konkrete politische Forderungen im Bereich der Energieversorgung sowie über gesellschaftliche Grundüberzeugungen diskutiert. Das Publikum konnte sich aufgrund der Diskussion zur aufgeworfenen Fragestellung ‚Fahren wir die Welt an die Wand?‘ unabhängig eine auf Fakten beruhende Meinung bilden, auch wenn einzelne technologische Details nicht besprochen wurden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt.

Wir bitten Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten. Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Zunächst möchte ich Ihnen danken für die Informationen, die Sie beisteuern: Sie ergänzen damit die Sendung in wichtigen Punkten. Sie weisen darauf hin, dass in der Umstellung auf erneuerbare Energien schon viel geschehen und noch viel möglich ist. Sie machen im Grunde Mut.

Allerdings muss ich die Frage, ob die Sendung wegen der ihr von Ihnen vorgeworfenen Mängel gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstoßen habe, von Ihren Informationen abkoppeln. Ich muss ausgehen von jener Sendung, die das Publikum gesehen hat, also von der Sendung, wie sie war, und nicht von einer Sendung, wie sie hätte sein können. Sie werfen der Sendung ja vor, dass sie erstens das Gebot, völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz nicht zu gefährden, und zweitens das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt habe.

In Artikel 4, Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes steht:

3 <Die Sendungen dürfen die innere oder äussere Sicherheit des Bundes oder der Kantone, ihre verfassungsmässige Ordnung oder die Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz nicht gefährden.>[5]

Dieser Artikel ist heikel, denn wenn er von den Gerichten streng angewendet würde, würde er die SRG, aber auch private Rundfunkmedien (wie «TeleZüri» oder «Radio Rottu») zu Staatsmedien machen. Das gleiche Gesetz sagt aber in Artikel 3a:

<Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig.>[6]

Da dieser Artikel zuerst kommt, muss man daraus schließen, dass er der Obersatz ist und dass ihm die Bestimmungen von Artikel 4 untergeordnet sind. Daraus ergibt sich, dass Radio und Fernsehen auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen des eigenen Landes Rücksicht nehmen sollten, dass aber die Journalistinnen und Journalisten keine Bundesbeamten sind und sich deshalb nicht verhalten müssen wie Diplomaten, die nichts ausplaudern dürfen und im entscheidenden Moment ein Thema nicht einmal ansprechen dürfen. Die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien hat zur Folge, dass die Journalistinnen und Journalisten auch das schweizerische Außenministerium und seine Diplomaten kritisch beobachten und kontrollieren. Eine kritische Sicht der eigenen Außenpolitik oder der kritische Blick auf andere Länder ist daher den Medien nicht nur erlaubt, sie sind geradezu verpflichtet dazu. So sind die paar kritischen Bemerkungen zu China, die in der «Arena» fielen, unproblematisch. China wurde dadurch nicht beleidigt. Vor allem ist wichtig anzumerken, dass China durch die Nationalräte Christian Wasserfallen und Christian Imark sowie durch den Kabarettisten und Schriftsteller Franz Hohler ins Spiel gebracht wurde, nicht durch den Moderator. Solche Aussagen kann die Redaktion nicht voraussehen, und wenn etwas richtigzustellen wäre, ist sie dafür nicht gewappnet. So oder so hat jedenfalls die Sendung «Arena» die Bestimmung, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nicht zu gefährden, in keiner Art und Weise verletzt.

Dort, wo Sie das Sachgerechtigkeitsgebot als verletzt sehen, verweisen Sie ebenfalls auf Aussagen der Gäste. Eine Diskussionssendung ist darauf angelegt, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenseitig korrigieren, dass sich also die Wahrheit im Diskurs durchsetzt. Jedenfalls ist es nicht möglich, dass die Redaktion alle Detailaussagen sofort prüft, also einem Faktencheck unterwirft, und noch in der Sendung bekanntgibt, was stimmt. Da wäre jede Redaktion überfordert. Die Redaktion kann, auch mit Hilfe eines Experten wie Prof. Dr. Andreas Fischlin, emeritierter Professor für Systemökologie an der ETH Zürich, und mit Hilfe von vorbereiteten Einspiel-Filmen, offensichtliche Falschaussagen richtigstellen, aber nicht mehr. Es gehört zum Charakter einer Diskussionssendung, dass auch das eine oder andere Unrichtige unwidersprochen bleibt. Deshalb sind die Anforderungen an die Sachrichtigkeit, die das Bundesgericht verlangt, bei Informationssendungen strenger als bei Diskussionssendungen. Vor diesem Hintergrund komme ich auch in diesem Punkt zum Schluss, dass der Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes nicht gesprengt ist. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/fahren-wir-die-welt-an-die-wand

[2] https://www.spasshalten.ch/ <Ansichten zur Verkehrsplanung der Schweiz> 3.3 Das Auto 2050 > Eckdaten > Punkt 10

[3] https://www.srf.ch/play/tv/einstein/video/die-energiewende-realitaet-und-wunschdenken?id=a4fa543b-5305-4a61-afec-ba072d43f7f2

[4] https://www.srf.ch/play/tv/einstein/video/geht-es-auch-ohne-stromanschluss?id=ec3fc9be-de99-4568-a637-863500a50702

[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[6] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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