Sterbehilfe-«Club» war sachgerecht

Im «Club» vom 25. September 2018 wurde über Sterbehilfe diskutiert. Die gegen die Sendung eingegangene Beanstandung ist gemäss Ombudsmann Roger Blum unbegründet.

«Mein Arzt, mein Sterbehelfer?» lautete der knappe Titel des «Clubs» zum assistierten Suizid. Bereits damit waren die Beanstander, vier Vertreter der Organisation «Human Live International» (HLI-Schweiz), nicht einverstanden. Darüber hinaus seien die Befürworter des assistierten Suizids in der Gesprächsrunde übervertreten gewesen und hätten mehr Redezeit erhalten. Zudem habe die Sendung dem Publikum unsachgerechte Informationen vermittelt. In der Sendung sei dabei keine Sensibilität für die Gefahr der Nachahmung gezeigt worden. Der «Club» habe insofern gegen die öffentliche Sittlichkeit verstossen, genüge dem Sachgerechtigkeitsprinzip nicht und habe zudem die Vielfalt der Ansichten unangemessen wiedergegeben.

Überraschendes als Konzept

In der Stellungnahme der Redaktion heben Barbara Lüthi (Moderatorin und Teamleiterin) sowie Christine Schulthess (Produzentin) die Beschaffenheit einer Diskussionssendung hervor. Trotz detailliertem Konzept und rotem Faden, seien die Gäste eine unvorhersehbare Einflussgrösse auf den Verlauf der Sendung. Das ungeschnittene Produkt einer Aufzeichnung fördere daher immer auch Überraschendes zutage, was sehr oft bereichernd sei.

Relevant, sachgerecht, vielfältig

Eine Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit ist für Roger Blum nicht erkennbar. Diese wäre beispielsweise gegeben, wenn «in einer Diskussionsrunde alle Teilnehmenden stockbesoffen sind und sich gegenseitig die Kleider vollkotzen». Es ist hingegen keinesfalls unsittlich, ethische Regeln der Ärzteschaft zu diskutieren sowie über die Argumente für und gegen assistierten Suizid zu sprechen. In diesem Punkt kann Blum die Beanstandung nicht unterstützen.

Roger Blum gibt den Beanstandern recht, dass eine in der Sendung eingespielte Grafik über medizinische Richtlinien Ungenauigkeiten aufwies. Blum wertet dies jedoch als Fehler in einem Nebenpunkt. Auch wenn die Grafik einen missverständlichen Eindruck vermittelte, so wurde im Verlauf der Sendung klar, wie sie zu verstehen war. Moderatorin Barbara Lüthi lieferte eine detaillierte Erklärung und sorgte damit dafür, dass per Saldo die freie Meinungsbildung des Publikums nicht beeinträchtigt wurde.

Wenn die relevanten Argumente beider Seiten einer Streitfrage ausreichend formuliert werden können, dann ist die Vielfalt gegeben. Dabei ist nicht relevant, ob die personelle Besetzung einer Gesprächsrunde ausgewogen ist – das Kriterium ist ein inhaltliches. Eine Ausnahme davon bilden beispielsweise Abstimmungssendungen: Dort müssen beide Lager paritätisch vertreten sein. Dies war aber bei der vorliegenden Sendung nicht der Fall, weshalb Roger Blum die Beanstandung auch in diesem Punkt nicht unterstützen kann und sie daher insgesamt ablehnt.

Schlussbericht Ombudsstelle 5608

Zum «Club» vom 25. September 2018

Text: SRG.D/lh

Bild: Screenshot aus «Club» vom 25.9.2018, SRF.

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