«10 vor 10»-Beitrag «Vergiftungsgefahr in Indien» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 5. Oktober 2018 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 17. September 2018 und dort den Beitrag «Vergiftungsgefahr in Indien»[1], ferner den vorgehenden Anriss in der Hauptausgabe der Tagesschau am gleichen Tag sowie die Kurznachrichten in Radio SRF am Tag nach der Sendung. Ihre Argumentation konzentriert sich indessen auf die Sendung von «10 vor 10». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Ich möchte Sie nochmals um Entschuldigung dafür bitten, dass Sie diesen Schlussbericht verspätet erhalten. Der Grund liegt in der Überlastung der Ombudsstelle durch die vielen Beanstandungen zu Sendungen im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018. Ihre Rechte sind durch die Verzögerung nicht geschmälert: Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft vom dem Tag an, an dem dieser Schlussbericht bei Ihnen angelangt ist.

Sie erhalten sämtliche Beilagen, die die Redaktion ihrer Stellungnahme beigefügt hat, genauso, wie die Redaktion alle von Ihnen beigebrachten Dokumente zur Verfügung hatte. In der Fassung, die wir veröffentlichen, werden nur die verlinkten Beilagen zugänglich sein.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

1. «Der Bericht baut auf zentralen Fakten auf. Das Problem: Diese Fakten sind falsch. Angesichts dieser Tatsache fallen die Vorwürfe gegen Syngenta wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Faktentreue ist das Rückgrat eines glaubwürdigen Journalismus und für einen Service-Public-Sender besondere Pflicht. Die Sendung von 10vor10 über ein Syngenta-Pflanzenschutzmittel hat diese Regel in mehrfacherweise sehr krass verletzt.

In der Anmoderation zum Bericht fasst 10vor10-Journalist Arthur Honegger die Vorwürfe an die Adresse von Syngenta zusammen. Die Rede ist von gravierenden Vorfällen mit Pestiziden in der indischen Provinz Yavatmal. Zwanzig Bauern hätten ihr Leben verloren und hunderte ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Honegger sagt im O-Ton: <Auch ein Schweizer Produkt wird dafür verantwortlich gemacht. Polo nennt es sich und Hersteller ist der Basler Chemiemulti Syngenta.> Weiter berichtet Honegger wörtlich: <In der Schweiz ist das Produkt seit bald 10 Jahren verboten, auch in Yavatmal ist das Produkt nicht mehr zugelassen. Recherchen von 10vor10 zeigen aber: Das Produkt ist nach wie vor zu haben.>

Aufbauend auf dieser Aussage wird dann die Geschichte gestrickt: Ein Produkt, das in der Schweiz verboten und auch in Indien nicht mehr zugelassen sei, wird angeblich den indischen Bauern weiterhin verkauft, auch wenn sie daran sterben. Die Geschichte hat jedoch ein gravierendes Problem: Die Aussage, auf der sie aufbaut, ist in mehrfacher Hinsicht faktisch falsch: Polo ist in der Schweiz nicht verboten. Und auch in Indien ist das Produkt weiterhin zugelassen. Polo von Syngenta war auch nicht Auslöser der tragischen Erkrankungen in der indischen Region Yavatmal vor knapp einem Jahr. Der Untersuchungsbericht des sogenannten Special Investigation Teams, das durch die Behörden des Staates Maharashtra eingesetzt wurde, stellt keinerlei Bezug zu Syngenta her. Wenn Arthur Honegger in der Anmoderation weiter zusammenfasst, dass Recherchen von 10vor10 zeigen würden, dass das Gift in Indien nach wie vor zu haben sei und Syngenta damit Illegalität unterstellt, dann ist dies reine Polemik, die auf falschen Fakten basiert.

Tatsache ist:

- In der Schweiz ist Polo nicht verboten, sondern Syngenta hat seit einigen Jahren in der Schweiz keine Zulassung mehr für das Produkt beantragt. Das ist ein unternehmerischer Entscheid und hat nichts mit einem Verbot zu tun. Wenn also später in der Sendung behauptet wird, in der Schweiz sei Polo gemäss Verordnung aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten, so hat das nichts mit Tatsachen zu tun. Eine solche Verordnung existiert nicht. Der Bericht suggeriert, Syngenta verkaufe in Schwellenländern etwas Gefährliches, das man in der Schweiz weder der Umwelt noch den Bauern zumuten könne. Das ist zwar eine süffige Geschichte, doch sie ist falsch. Und die Unterstellung ist extrem rufschädigend.

- Auch in Indien ist der Verkauf von Polo nach wie vor zugelassen. Es gab zwar im Staat Maharashtra, zu der die Provinz Yavatmal gehört, vom 1.11.2017 bis zum 31.12.2107, nach den tragischen Vorfällen ein temporäres Moratorium für den Verkauf von verschiedenen Pflanzen- schutzmitteln. Das war eine präventive Massnahme der Behörden des Staats Maharashtra in der Untersuchungsphase. Zum Zeitpunkt der Sendung und der Recherche war das Produkt Polo in ganz Indien zugelassen, auch im Staat Maharashtra und somit in der Provinz Yavatmal. Wenn in der Sendung berichtet wird, dass Polo trotz Verbot weiterhin in Hinterzimmern und unter Ladentischen verkauft wird, dann beruht dies auf falschen Fakten, die durch eine polemische Pseudo-Recherche und den Auftritt der Indienkorrespondentin von SRF nicht wahrer werden. Polo und der Wirkstoff Diafenthurion (DFN) sind in Indien weiterhin zugelassen.

Diese zwei faktischen Falschbehauptungen (Verbot in der Schweiz und Verbot in Indien) stellen das Rückgrat des Berichts dar. Sie dienen dazu, Syngenta unethisches Verhalten im Schwellenland Indien vorzuwerfen. Wenn zentrale Fakten nicht stimmen, dann handelt es sich ganz offensichtlich nicht um Journalismus, sondern um konstruierte Rufschädigung.

2. Wesentliche, entlastende Fakten wurden von der Redaktion unterschlagen.

Angesichts der falschen Fakten ist es besonders verwerflich, dass die Mitarbeitenden von SRF bei ihrer Recherche entlastende Fakten, die für Syngenta sprechen, ausgeblendet haben. Wenn Journalisten dies bewusst tun, verletzen sie eine zentrale Grundregel ihrer Zunft. Und im vorliegenden Fall hat die Redaktion bedauerlicherweise genau dies getan. Die Behörden des Staats Maharashtra beauftragten ein Sonderermittlungsteam mit einer umfassenden Ursachenanalyse. Von diesem eingesetzten, unabhängigen Special Investigation Team gibt es einen Bericht zu den Pestizid-Unfällen von 2017. Der Bericht (der uns nicht offiziell vorliegt, da wir eben nicht verantwortlich gemacht wurden und somit keinen Parteistatus haben) zeigte, dass Diafenthiuron nicht die Ursache für diese unglücklichen Vorfälle war. Gemäss eigenen Angaben war der Redaktion dieser entlastende Bericht der Regionalbehörde bekannt. Doch offensichtlich passte der Bericht nicht zur Grundthese des Beitrags – also wurde er von der Redaktion bewusst ausgeblendet. Tatsache ist: Die 10vor10-Redaktion hat im vollen Wissen um diese Tatsache Syngenta und ihre Produkte im Bericht für die Vergiftung von Bauern mitverantwortlich gemacht. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern verwerflicher Thesenjournalismus und vorsätzliche Rufschädigung.

3. Vor Ort in Indien wurden weder Behördenvertreter noch Syngenta zu den Vorkommnissen befragt. Ausgewogenheit sieht anders aus.

Die bedauerlichen Vorfälle in Yavatmal ereigneten sich Ende 2017. Über diese Vorfälle wurde von nationalen und lokalen Medien in Indien berichtet. Nachdem Firmen wie Syngenta zunächst als Teil des Problems benannt wurden, korrigierten die Medien ihre Positionen, nachdem die wahren Ursachen bekannt wurden. Syngenta wurde von der lokalen Regierung im Gegenteil gelobt, weil sie dem Unterstützungsaufruf der Behörden sehr schnell Folge leistete und der Regierung u.a. über 10‘000 Schutzbekleidungen zur Verfügung stellte wie sich auch durch mobile Kliniken und Schulung des medizinischen Personals sofort engagierte. Darüber wurde auch in der lokalen Presse berichtet. Fazit: Wenn die Journalisten von SRF (und insbesondere die in Indien stationäre Korrespondentin) die lokalen Zeitungen gelesen und vor allem die lokalen indischen Behörden wie die indische Syngenta-Vertretung kontaktiert hätten, hätte sich sofort ein anderes Bild des Sachverhaltes ergeben. Selbstverständlich hätten wir auf Anfrage auch einen Kontakt zu Syngenta Indien vom Hauptsitz aus hergestellt. Doch das hielten die SRF-Journalisten nicht für nötig. Eine echte Vorort-Recherche sieht klar anders aus.

4. Bei der Anfrage für eine Stellungnahme hat der Journalist den wahren Umfang der Recherche verschwiegen. Die mangelnde Transparenz – insbesondere das Verheimlichen des Berichts von Public Eye – ist höchst unfair. Der Bericht (der frühmorgens am Tag nach der Sendung durch Public Eye mit Medienmitteilung, eigener Website und gedruckt veröffentlicht wurde) ist auch der einzige Aktualitätsbezug. Die Anfrage an Syngenta diente lediglich dazu, den Bericht journalistisch zu legitimieren.

Es passt ins Bild, dass der Journalist Marco Schnurrenberger bei seiner Anfrage an Syngenta den wahren Umfang der Geschichte und die Stossrichtung der Recherche verschwiegen hat. Er schreibt am Abend des 13. Septembers, vier Tage vor der Sendung, harmlos per Mail an Syngenta: <Wir haben diese Woche Kenntnis vom Einsatz ihres Insektizids ‘Polo’ erhalten.> Dies war eine Verschleierung der tatsächlichen Vorwürfe an Syngenta und auch des Umfangs der Recherche.

Basis für den einseitigen Beitrag von SRF war nämlich ein Bericht von Public Eye. Kaum zufällig wurde der Bericht von Public Eye am Morgen nach der 10vor10-Sendung veröffentlicht, mit Medienmitteilung und online-Schalten einer eigenen Website zu diesem Fall. Auf diesem Bericht basierten letztlich die Falschaussagen von SRF. Mit diesem Bericht wurde Syngenta nicht konfrontiert und so hatte das Unternehmen gar keine Möglichkeit, adäquat auf die Fehler und Unterstellungen zu reagieren. Mit dem Bericht in 10vor10 machte sich SRF zum verlängerten Arm einer parteiischen Kampagnenorganisation.

5. Fazit
Die Verletzung grundlegender journalistischer Regeln ist im vorliegenden Fall sehr gravierend. Dies besonders auch darum, weil die auf falschen Tatsachenbehauptungen basierende Geschichte von 10vor10 in der Folge von einer Vielzahl von Gefässen der SRG in allen Sprachregionen übernommen und auch Online gestreut wurde. Zahlreiche erhaltene Reaktionen von Zuschauern zeigen, dass diese von uns nun beanstandete Geschichte <Ein Produkt, das in der Schweiz verboten und auch in Indien nicht mehr zugelassen sei, wird angeblich den indischen Bauern weiterhin verkauft, auch wenn sie daran sterben> genau so bei den Zuschauern ankam. Die Rufschädigung ist eingetreten.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antworteten dessen Redaktionsleiter, Herr Christian Dütschler, und Frau Corinne Stöckli, Redaktorin:

«Syngenta, vertreten durch X und Y, beanstandet den Beitrag​ ​«Vergiftungsgefahr in Indien», den 10vor10 in der Sendung vom​ 17. September 2018 ausgestrahlt hat.

Im Beitrag geht es um den Einsatz des umstrittenen Pestizids Polo von Syngenta in Indien – und dessen gesundheitliche Folgen für die Bauern. Zu Beginn des Beitrages wird aufgezeigt, wie die Bauern in Yavatmal ihre Baumwollfelder mit hochgiftigen Pestiziden gegen Schädlinge besprühen, wobei sie sich <den​ Gefahren des Pestizid-Einsatzes nicht bewusst> seien. Darauf folgt die Geschichte des Bauern Khadse, der nach der Verwendung von Polo bis heute unter Sehstörungen leidet.

Nach einem kurzen Exkurs in die Schweiz, wo Syngenta ihren Hauptsitz hat und der Hauptwirkstoff für Polo bis 2016 produziert worden ist, versuchen unsere Korrespondentin und ihr Team, das umstrittene – und zeitweise verbotene – Pestizid in einem Shop zu kaufen, was ohne grosse Mühe gelingt. Warnhinweise durch den Verkäufer gab es keine. Dann weist der Beitrag darauf hin, dass es zwar Warnhinweise auf den Verpackungen und auf Plakaten gebe, diese von den Bauern aber meist nicht verstanden werden. Es folgt ein zweiter Besuch bei einem weiteren betroffenen Bauern, der sich vergiftet und einen Teil der Sehkraft verloren hat – gemäss Arztprotokoll auch in diesem Fall nach der Verwendung von Polo.

Darauf zeigt der Beitrag, wie Syngenta für Polo wirbt. In einer Texttafel wird dann die wörtliche Erklärung von Syngenta eingeblendet, warum Polo überhaupt nach Indien exportiert wird. Darauf erhält ein Vertreter von Public Eye das Wort, der nachdrücklich ein Ausfuhrverbot von Polo fordert. Der Reporter hält ihm die von Syngenta getroffenen Präventivmassnahmen entgegen, deren Umsetzung der Vertreter von Public Eye in einem zweiten Zitat jedoch anzweifelt. Der Beitrag hält unmittelbar darauf fest, dass Syngenta die Kritik zurückweist: ​<Man setze sich stark für die Gesundheit der Bauern ein – beispielsweise mit Schulungen vor Ort.> Es folgt eine zweite Texttafel mit den Worten Syngentas: <Um​ solch tragischen Unfälle bestmöglich vorzubeugen, weisen wir stetig darauf hin, dass unsere Produkte nur unter strenger Einhaltung der auf jedem Etikett oder Beipackzettel angegebenen Vorgaben angewendet werden dürfen.>

Im Beitrag folgt ein dritter Besuch, dieses Mal beim Sprecher der Bauern von Yavatmal, der festhält, dass er ​<hier draussen noch nie jemanden von Syngenta gesehen> habe – nur die Verkäufer der Pestizide kämen in die Dörfer. Abschliessend hält der Beitrag fest, dass auch dieses Jahr wieder zahlreiche Bauern mit gefährlichen Pestiziden hantieren werden.

Soweit der Inhalt des Beitrages. Bei der Umsetzung des Beitrages war es uns ein Anliegen, auch die Sichtweise von Syngenta aufzuzeigen. Bereits im Vorfeld ist die Redaktion deshalb mit dem Wunsch an die Verantwortlichen von Syngenta herangetreten, dass ein Vertreter von Syngenta in einem Studiogespräch befragt wird, um seine Sicht darzulegen. Zu unserem Bedauern reagierte Syngenta abschlägig auf das Angebot für ein Studiogespräch und wollte auch kein Interview geben, sondern sich nur schriftlich äussern.

Nach der Ausstrahlung des Beitrages gelangte Syngenta mit verschiedenen, für uns neuen Kritikpunkten an uns. Um Syngentas Sichtweise zu verdeutlichen, reagierten wir zuerst mit einer Anmerkung direkt beim TV-Beitrag[2] (Syngenta hält fest, dass ihr Produkt <nicht Auslöser für die Todesfälle und Erkrankungen der indischen Landarbeiter> war) und entsprechend im Online-Text.[3] ​Wegen neuer Erkenntnisse bezüglich dem temporären Verbot von Diafenthiuron in Indien, dem Wirkstoff von Polo, hat 10vor10 am 4. Oktober zudem eine​ inhaltliche Korrektur in der Rubrik ‘Korrekturen’ [4] publiziert. Gestützt auf ihr Recht auf Gegendarstellung hat Syngenta bei 10vor10 zusätzlich eine Gegendarstellung verlangt, welche wir am 10. Oktober 2018 [5] am Schluss der Sendung ausgestrahlt haben.

Im Sinne einer Vorbemerkung möchten wir darauf hinweisen, dass wir es als unsere Aufgabe anschauen, gerade auch zu Themen wie umstrittene Pestizideinsätze in Schwellenländern zu recherchieren. Umso mehr, wenn Bauern involviert sind, die nach dem Einsatz von solchen Pestiziden gesundheitliche Schäden davontragen. Wenn wir nun Hinweise bekommen, dass ein Produkt eines Weltkonzerns mit Hauptsitz in der Schweiz mitverantwortlich gemacht wird für schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen einer höchst verletzlichen Bevölkerungsgruppe in einem Schwellenland, dann horchen wir als Journalisten auf und beginnen zu recherchieren – gehört es doch zu unseren grundlegenden Aufgaben als Journalisten, solchen Vorkommnissen auf den Grund zu gehen. Wenn sich darauf der Vorwurf in konkreten Beispielen vor Ort gar bestätigt, dann ist es unsere Pflicht, die Betroffenen mit dem Vorwurf zu konfrontieren und die entsprechenden Informationen zu publizieren. Genau so sind wir vorgegangen. In der Anmoderation haben wir zudem klar gemacht, dass Polo nur eines der kritisierten Pestizide ist - dass es aber als Schweizer Produkt im Fokus des darauffolgenden Berichts steht. Einzelne Ungenauigkeiten in unserer Berichterstattung haben wir nachträglich korrigiert. Wir sind überzeugt, dass diese die Kernaussage des Berichts nicht tangiert haben. Diese lautet: Nach der ungeschützten Arbeit mit dem Pestizid Polo leiden Bauern in Indien unter gravierenden Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Gerne nehmen wir nun die Gelegenheit wahr, in der vorliegenden Beanstandung ausführlich zu den einzelnen Kritikpunkten von Syngenta Stellung zu nehmen. Der Einfachheit halber halten wir uns weitgehend an dieselbe Struktur, wie sie die Beanstanderin in ihrem Schreiben verwendet.

1. Vorwurf: Falsche Fakten.

Die Beanstanderin schreibt: <Der Bericht baut auf zentralen Fakten auf. Das Problem: Diese Fakten sind falsch. Angesichts dieser Tatsache fallen die Geschichte und die Vorwürfe gegen Syngenta wie ein Kartenhaus in sich zusammen.> Das sehen wir anders. Wir haben nicht einfach aufgrund irgendwelcher falscher Fakten irgendeinen Schluss gezogen. Unser Vorgehen war ein anderes: Wir haben die - aufgrund der Erkrankungen und Todesfälle im Jahr 2017 - bestehenden Vorbehalte gegenüber Polo zum Anlass genommen, vor Ort eine eigene Recherche zu machen. Darauf haben wir unserem Publikum die mit dem Pestizid Polo verbundene Problematik anhand zwei konkreter Fälle veranschaulicht. Dies ist ein journalistisch gängiges Vorgehen und erlaubt dem Publikum, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Selbstverständlich müssen auch bei dieser Art von Berichterstattung die Fakten, die wir nennen, korrekt sein. Syngenta ist der Meinung, dass wir folgende Fakten falsch wiedergegeben hätten:

a) Polo von Syngenta sei – anders als wir berichtet hätten – nicht Auslöser der tragischen Erkrankungen in der indischen Region Yavatmal vor knapp einem Jahr.
b) Polo sei in Indien – anders als wir berichtet hätten – weiterhin zugelassen.
c) Polo sei in der Schweiz – anders als wir berichtet hätten – nicht verboten.

Zudem hat die Beanstanderin zu folgenden Themen weitere Kritikpunkte vorgebracht:

d) Schwellenländer
e) Illegales Verhalten

Gerne legen wir unten unsere Sichtweise dazu im Einzelnen dar.

a) Vorwurf falsches Faktum: Polo sei nicht Auslöser der tragischen Erkrankungen in der indischen Region Yavatmal vor knapp einem Jahr.

Die Beanstanderin bestreitet in ihrem Schreiben jegliche Verbindung zwischen dem Insektizid Polo und den Vergiftungen im Jahr 2017 und ist der Meinung, wir hätten Polo fälschlicherweise für die Vorfälle im Jahr 2017 verantwortlich gemacht. Sie schreibt: <’Polo’​ von Syngenta war (...) nicht Auslöser der tragischen Erkrankungen in der indischen Region Yavatmal vor knapp einem Jahr.>

Anzumerken ist hier, dass es im Beitrag nicht darum ging, die Vorfälle von 2017 insgesamt aufzuklären und Syngenta dafür in Verantwortung zu nehmen. Vielmehr nahmen wir die im Zusammenhang mit der Nutzung von Pestiziden bestätigten Erkrankungen und Todesfälle im Jahr 2017 und die von verschiedenen Seiten bestehenden Vorwürfe - auch gegenüber dem Pestizid Polo - zum Anlass, die Nutzung dieses Schweizer Produkts und deren Folgen anhand konkreter Fälle aufzuzeigen. Anders als die Beanstanderin offenbar meint, haben wir an keiner Stelle im Beitrag gesagt, dass ​<Polo von Syngenta der Auslöser der tragischen Erkrankungen> im 2017 war. Die Beanstanderin scheint mit ihrem Vorwurf auf die Anmoderation abzuzielen. In der Anmoderation hiess es aber wörtlich:

<Weiter mit Gift, Insektengift, um genau zu sein. Auf den Baumwollfeldern in Zentralindien wird es derzeit wieder tonnenweise versprüht - mit teils fatalen Folgen: Alleine im Distrikt Yavatmal sind letztes Jahr nach der Arbeit mit Pestiziden 20 Bauern gestorben, 800 Menschen mussten mit Vergiftungen ins Spital. Auch ein Schweizer Produkt wird dafür verantwortlich gemacht, ‘Polo’ nennt es sich, und Hersteller ist der Basler Chemie-Multi Syngenta (...).>

Wir sagen also nicht etwa <Auch ein Schweizer Produkt ist​ dafür verantwortlich>, sondern machen durch unsere Art der Formulierung klar, dass es sich um einen Vorwurf handelt: <Auch ein Schweizer Produkt ​wird dafür verantwortlich gemacht​.> Der Vorwurf, dass Polo mitverantwortlich sei für die Vorfälle im Jahr 2017, ist real und keine Erfindung unsererseits. Der Vorwurf wird dabei nicht etwa von einer Einzelperson, sondern von verschiedenen Akteuren erhoben: Einerseits von NGOs (vgl. den Bericht von ​PAN India[6] und den Bericht von Public Eye[7]), aber auch von lokalen Bauern, Behördenmitgliedern und ​Ärzten (Belege: Zeitungsberichte[8], Feldrecherche und Krankenakten[9]). Insbesondere letztgenannte Akteure haben kein Motiv, Syngenta in irgendeiner Weise unbegründet anzugreifen - für uns als Journalisten Anlass genug, der mit Polo verbundenen Problematik durch eine eigene Recherche auf den Grund zu gehen.

In der oben zitierten Anmoderation machen wir zudem deutlich, dass Polo nicht das einzige Pestizid ist, das für die Vergiftungen im 2017 verantwortlich gemacht wird (<Auch​ ein Schweizer Produkt wird dafür verantwortlich gemacht>). Es geht also weder um den Vorwurf einer alleinigen Verantwortung oder einer Hauptverantwortung, sondern um den Vorwurf einer Mitverantwortung, den wir in der Moderation erwähnt haben - und der uns letztlich zu unserer eigenen Recherche veranlasst hatte. Als Schweizer Nachrichtenmagazin legten wir dabei unseren Fokus naturgemäss auf das Schweizer Produkt, das im Zusammenhang mit den Vorfällen im 2017 in der Kritik steht.

Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass Syngenta uns gegenüber während unseren verschiedenen Kontakten in der Recherche-Phase weder mündlich noch schriftlich in irgendeiner Weise deutlich machte, dass sie offenbar jeglichen Zusammenhang zwischen Polo und den Erkrankungen im Jahr 2017 zurückweist (siehe 4. Vorwurf in unserer Stellungnahme). Diese Aussage äusserte Syngenta uns gegenüber zum ersten Mal nach der Ausstrahlung des beanstandeten Beitrags[10]. Wir haben sie nachträglich, wie einleitend erwähnt, bei der online-Version des Fernsehbeitrags und im Online-Artikel vermerkt (wörtlich: <Syngenta hält fest, dass ihr Produkt ‘nicht Auslöser für die Todesfälle und Erkrankungen der indischen Landarbeiter’ vor einem Jahr war>). Am 10. Oktober haben wir zudem auf Antrag der Beanstanderin die bereits erwähnte Gegendarstellung ausgestrahlt, die unter anderem diese Aussage beinhaltete.

Als Beleg für ihre Aussage, dass ihr Produkt nicht Auslöser für die Erkrankungen und Todesfälle im Jahr 2017 gewesen sei, führt die Beanstanderin nach der Ausstrahlung des TV-Beitrags den Untersuchungsbericht des sogenannten Special Investigation Teams (SIT-Bericht)[11] an. Zu diesem Bericht äussern wir uns ausführlich unter Punkt 2.

Auch wenn wir im Beitrag entgegen der Ansicht der Beanstanderin nicht gesagt haben, dass Polo der Auslöser für die Erkrankungen und Todesfälle im Jahr 2017 war, sondern uns auf die Erwähnung des in breiten Kreisen bestehenden Vorwurfs beschränkt haben, so möchten wir an dieser Stelle trotzdem kurz begründen, warum wir heute davon ausgehen, dass auch Polo für die Vorfälle im 2017 mitverantwortlich ist:

1. Das Syngenta-Produkt Polo kann bei ungeschütztem Gebrauch gesundheitsschädigend wirken. Die European Chemicals Agengy, eine Behörde der Europäischen Union, schreibt: Diafenthiuron, der Hauptwirkstoff von Polo, sei ‘toxic, if inhaled’, ‘very toxic to aquatic life with long lasting effects’ und ‘may cause damage to organs through prolonged or repeated exposure’.[12] Gleichzeitig ist bekannt, dass sich viele indische Bauern bei der Verwendung von Pestiziden mangelhaft schützen – weil sie die Hinweise und Warnungen auf dem Beipackzettel oder Packungen gar nicht verstehen (SIT-Report S.9: <Letters on the leaflet are also not readable so these are not understood and followed. Leaflet in the insecticide should be pictorial so as to make it more effective for farmers/farm labourers.>)[13]

2. Die beiden im beanstandeten Beitrag gezeigten Fälle gehören zu den achthundert Menschen, die im Jahr 2017 nach Vergiftungen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten. In beiden im Beitrag gezeigten Fällen berichteten die Bauern von Gesundheitsproblemen nach dem Gebrauch von Polo. Beim zweiten Fall zeigen wir im Beitrag sogar die Arztprotokolle. Der Arzt, der Hiroman Soyam im Sanjeewan Spital aufnahm, konstatierte in der Krankenakte[14]: <Inhalation poisoning (polo) before 2-3 days>, <inhalation poisoning and early respiratory failure>, <convulsions> (Zuckungen), <constipations> (Verstopfung), <blood investigation>, <hospitalization- not willing>. Am Schluss wird im ärztlichen Protokoll vermerkt: <Refer to higher center for better management>. Das bedeutet, dass der Arzt den Patienten in ein grösseres Spital einwies.

3. Das staatliche ICAR-Central Institute for Cotton Research erwähnt Polo explizit in seinem Bericht[15] vom 20. Oktober 2017 im Zusammenhang mit den Todesfällen und Erkrankungen im 2017 und hält fest: <Majority of the cases of poisoning were associated with the use of insecticides like Monocrotophos 36% SL, Profenophos 40%+Cypermethrin 4% EC (Profex Super), Fipronil 40%+Imidacloprid 40% WG (Police) and Difenthiuron 50% WP (Polo).>(S.5 ICAR-Bericht)[16]

4. Auch der Bericht der NGO PAN India erwähnt Polo ausdrücklich im Zusammenhang mit den Vorkommnissen im 2017. Zum Beispiel auf S. 17 unter 3.4: <Pesticides reported to have caused poisoning: After interacting with poisoned victims and also with the Doctors in YMCH, names of some agro-chemicals have emerged. This includes, Polo, profex super, starthene, monocil, Police, etc. are the commonly reported pesticides.> Und weiter unten: <The doctor reported that polo, profex super, monocil are the major pesticides reported by most of the patients.>

5. Schliesslich wirft auch die NGO Public Eye Syngenta in ihrem Bericht[17] vor, dass Polo für Todesfälle und Erkrankungen im Jahr 2017 mitverantwortlich sei: <Die Ursache: Cocktails aus hochgiftigen Pestiziden. Darunter ein Insektizid namens Polo.> (Lead, S. 1). Public Eye sagt, Diafenthiuron sei mittlerweile der einzige in der Schweiz nicht zugelassene Wirkstoff, der noch in grossen Mengen exportiert werde (S. 7). Dass es in Indien noch kein nationales Verbot gäbe, liege am Lobbying der Pestizid-Firmen, welche sich immer wieder erfolgreich gegen das Verbot hochgefährlicher, aber kommerziell erfolgreicher Pestizide wehrten, zitiert Public Eye Keshav Kranthi vom International Cotton Advisory Committee in Washington (S. 8). Public Eye gibt zudem an, bei ihrer Untersuchung vor Ort 50 Opfer getroffen zu haben, die Polo eingesetzt hätten - in der Hälfte dieser Fälle sei ausschliesslich Polo angewendet worden (siehe Statement 1 Statement 1 von Public Eye[18]).

6. Auch die Behörden des Bundesstaates Maharashtra, in dem Yavatmal liegt, halten den in Polo enthaltenen Wirkstoff Diafenthiuron für gesundheitsschädigend und für mitverantwortlich für die Vorfälle im 2017. Denn sie haben alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Massnahmen ergriffen, um den Wirkstoff dringlich zu verbieten (zweimal ein temporäres Verbot und ein bis heute hängiger Antrag an die Zentralregierung für ein permanentes Verbot)[19]. In der ​Notification[20] des Gliedstaates Maharashtra vom 15.9.2018 zum zweiten temporären Verbot von Polo resp. dessen Wirkstoffes steht wörtlich: <The Central Government is still reviewing and enquiring the said proposal. And whereas in view of hazardous nature of these insecticides and repeated occurrences of insecticides poisoning, it is in urgent need to ban for further sale, distribution and use of these insecticides during the period of review and enquiry by the Central Government in the proposal which has submitted by the State Government; And whereas, the use of the insecticides specified in the said Schedule or any batches there of or any combinations of such insecticides is likely to involve risk to human beings or animals.> Unter den verbotenen Substanzen wird explizit der in Polo enthaltene Wirkstoff Diafenthiuron genannt. Die Behörden begründen das Verbot des in Polo enthaltenen Wirkstoffes also mit der ‘gefährlichen Natur des Insektizids’ und dem ‘wiederholten Auftreten von Insektizid-Vergiftungen’. Dies alles zeigt nicht nur, dass offizielle Regierungsstellen des hauptsächlich von den Pestizid-Vergiftungen im Jahr 2017 betroffenen Bundesstaats Maharashtra davon ausgehen, dass unter anderem Diafenthiuron und somit Polo eine Rolle bei den Vergiftungen gespielt hat. Die Tatsache, dass der betroffene Gliedstaat alle Mittel (temporäres Verbot, Antrag auf endgültiges Verbot, zweites temporäres Verbot) ausgeschöpft hat, um seine Bürger vor einem weiteren Gebrauch der genannten Insektizide zu schützen, zeigt auch auf, als wie dringlich und als wie gefährlich er die Situation einschätzt. Es scheint uns zentral, dass die Behörden von Maharashtra Diafenthiuron auch NACH Erscheinen des SIT-Untersuchungsberichts weiterhin als so gefährlich beurteilen, dass sie im März bei der Zentralregierung den Antrag[21] auf ein permanentes nationales Verbot stellten und im September 2018 (zur Sprühsaison) ein weiteres temporäres Verbot[22] verhängten.

Zusammenfassend: All die oben genannten Fakten und Indizien belegen einen Zusammenhang zwischen Polo und den Vorfällen im 2017. Der Vorwurf ist also nicht etwa aus der Luft gegriffen. Auch wenn es in unserem Beitrag nicht um eine generelle Aufklärung der Vorfälle im 2017 ging, so scheint es uns mehr als gerechtfertigt, dass wir den entsprechenden Vorwurf einer Mitverantwortung in der Anmoderation unseres Beitrages erwähnen (<auch ein Schweizer Produkt wird dafür verantwortlich gemacht>). Wir lassen ihn auch nicht einfach so stehen, sondern haben ihn in unserem Beitrag zum Anlass genommen, die mit Polo verbundene Problematik vor Ort zu recherchieren. In den beiden gezeigten Fällen konnten wir Polo als Auslöser für die Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Aussagen der Betroffenen und ärztlicher Unterlagen bestätigen.

b) Vorwurf falsches Faktum: Polo sei in Indien - anders als berichtet - weiterhin zugelassen.

Die Beanstanderin wirft uns weiter vor, falsch über das Verbot von Polo in Indien berichtet zu haben. Sie schreibt: <Auch in Indien ist der Verkauf von Polo nach wie vor zugelassen.> Die Beanstanderin stellt sich auf den Standpunkt, dass es nur vom 1.11.2017 bis 31.12.2017 ein <temporäres Moratorium für den Verkauf von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln> gegeben hätte - das sei eine <präventive Massnahme der Behörden des Staates Maharashtra in der Untersuchungsphase> gewesen. <Polo und der Wirkstoff Diafenthiuron (DFN)>, so schreibt die Beanstanderin, <sind in Indien weiterhin zugelassen.>

Klarzustellen ist hier, dass wir, entgegen dem Vorwurf der Beanstanderin, an keiner Stelle im Beitrag berichtet haben, dass der Verkauf von Polo ‘in Indien’ allgemein verboten sei - das Verbot[23] betrifft nämlich nicht Indien insgesamt, sondern nur einzelne Regionen. Entsprechend hiess es in der Anmoderation:

<Auch in Yavatmal ist das Produkt seit Juli nicht mehr zugelassen.>

Im Beitragstext hiess es zudem an einer Stelle:

<Nach den Vergiftungen im letzten Jahr hat die Regionalregierung Yavatmals, Polo vor einigen Monaten temporär verboten.>

Korrekt ist also, dass 10vor10 nie von einem Bann von Diafenthiuron in ganz Indien sprach - sondern lediglich von einem Verbot innerhalb des Bundesstaates Maharashtra, zu dem unter anderem Yavatmal gehört.

Die Beanstanderin anerkennt zwar, dass es vom 1.11.2017 bis zum 31.12.2017 ein <temporäres Moratorium für den Verkauf von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln> gab. Sie meint aber, dass sei <eine präventive Massnahme der Behörden des Staates Maharashtra in der Untersuchungsphase> gewesen und hält fest: <Zum Zeitpunkt der Sendung und der Recherche war das Produkt Polo in ganz Indien zugelassen, auch im Staat Maharashtra und somit in der Provinz Yavatmal.>Damit liegt die Beanstanderin in verschiedener Hinsicht falsch. Vorab ist anzumerken, dass gemäss dem sogenannten ‘Insecticide Act’ [24]ein Bundesstaat wie Maharashtra zwar die Kompetenz hat, ein temporäres, auf sechzig Tage beschränktes Verbot von bestimmten Substanzen auszusprechen. Ein permanentes Verbot eines bestimmten Pestizides resp. dessen Wirkstoffes kann hingegen nur die Zentralregierung in Dehli verhängen.

Die Beanstanderin verweist in ihrem Schreiben korrekt auf das erste temporäre Verbot[25] von Polo in Yavatmal zwischen dem 1.11.2017 und dem 31.12.2017 hin. Sie nennt es eine <präventive Massnahme (...) in der Untersuchungsphase>. Hingegen unterlässt sie es, auf den seit dem 27.3.2017 hängigen Antrag[26] des Bundesstaates Maharashtra bei der Zentralregierung hinzuweisen: Dieser fordert unmissverständlich ein permanentes Verbot von Diafenthiuron, also dem in Polo enthaltenen Wirkstoff. Dieser Antrag geht weit über eine <präventive Massnahme> hinaus und wird zurzeit von Seiten der Zentralregierung geprüft. Ob sich die Zentralregierung zu einem permanenten Verbot durchringen wird, ist heute noch offen. Das Lobbying der Pestizid-Firmen ist offenbar stark. So sei die Tatsache, dass es bis heute noch kein nationales Verbot gäbe, gemäss Agrarexperte Keshav Kranthi vom Internationalen Cotton Advisory Committee auf das Lobbying der Pestizid-Firmen zurückzuführen, welche sich immer wieder erfolgreich gegen das Verbot hochgefährlicher, aber kommerziell erfolgreicher Pestizide wehrten (vgl. Public Eye-Bericht, S.8[27]).

Was die Beanstanderin in ihrem Schreiben vom 5. Oktober 2018 ebenfalls unerwähnt lässt: Seit dem 15. September 2018 ist eine weitere Notification[28] des Bundesstaates Maharashtra in Kraft, die den Vertrieb, den Verkauf und das Sprühen unter anderem von Polo, respektive seinem Wirkstoff Diafenthiuron 50% WP, für weitere sechzig Tage verbietet. Die Rechtskraft dieses zweiten temporären Verbots trat am 15.9.2018 ein, mit der Publikation in der Offiziellen Gazette des Bundesstaates Maharashtra. Der Grund für das erneute Verbot seien gemäss einem Beamten aus Pune neue Vergiftungen im Jahr 2018. Mit dem Verbot zur Sprühsaison wolle man weiteren Vorfällen zuvorkommen. Das bestätigt auch ein Artikel der Zeitung Times of India.[29]

Der Bericht von 10vor10 wurde zwei Tage später, am 17. September 2018, ausgestrahlt - also zu einem Zeitpunkt, an dem das zweite temporäre Verbot des Bundesstaates Maharashtra in Kraft und zusätzlich der Antrag auf ein permanentes Verbot bei der Zentralregierung hängig war.

Anders als die Beanstanderin meint, waren also zum Zeitpunkt der Sendung der Vertrieb, der Verkauf und der Gebrauch des Produktes Polo im Distrikt Yavatmal, wo unser Bericht spielt, sehr wohl verboten.

Anzumerken ist hier, dass wir fälschlicherweise zum Zeitpunkt der Dreharbeiten (10.-11.9.18), vier Tage bevor das zweite Verbot in Kraft trat, davon ausgegangen sind, dass Polo in Yavatmal bereits zu diesem Zeitpunkt zum zweiten Mal formell verboten war. Stattdessen war zur Zeit der Dreharbeiten einzig der Antrag auf ein permanentes Verbot des Produkts hängig. Unsere Aussage in der Anmoderation <auch in Yavatmal ist das Produkt seit Juli nicht mehr zugelassen>, ist also in formeller Hinsicht falsch. 10vor10 hat nach Kenntnisnahme dieses Umstandes am 4.10.2018 reagiert und die folgende, bereits erwähnte Korrektur publiziert:

<In der Sendung ‘10vor10’ vom 17. September 2018 zum Thema Pestizideinsatz hiess es, das Produkt POLO sei seit Juli 2018 in der in indischen Region Yavatmal temporär verboten worden. Das ist falsch. Das Produkt war Ende 2017 temporär für 60 Tage verboten. Ein weiteres Verbot für 60 Tage trat im September 2018 in Kraft. Demnach bestand im Sommer 2018 kein vom indischen Bundesstaat Maharashtra verhängtes Verkaufsverbot. (...)>

Soweit zum formellen Verbot. Festhalten möchten wir aber auch, dass zur Zeit unserer Dreharbeiten nicht nur unsere Reporterin, sondern auch die Betroffenen selbst fälschlicherweise von einem bereits rechtskräftigen Verbot ausgegangen sind: Während der Feldrecherche haben sowohl Bauern als auch Verkäufer 10vor10 gegenüber ausnahmslos gesagt, dass Polo verboten sei (‘It’s banned!’). 10vor10 stützte sich bei der Aussage, Polo sei in den letzten Monaten verboten gewesen, auch auf einen Zeitunggsartikel des renommierten Indian Express,[30] in dem ein Behördenvertreter von einem temporären Verbot im Sommer 2018 sprach - und dabei offenbar fehlerhaft wiedergegeben worden war. Wir haben unsere Aussage auch in diesem Punkt in gutem Glauben gemacht und auf mehrere Quellen abgestützt. Sobald neue Erkenntnisse auf dem Tisch lagen, hat 10vor10 den Fehler korrigiert.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass zum Zeitpunkt der Sendung Polo entgegen der Ansicht der Beanstanderin in Yavatmal sehr wohl verboten war. Hingegen war im Juli (bis und mit dem Zeitpunkt der Dreharbeiten) nur der Antrag auf ein permanentes Verbot hängig, jedoch kein formelles Verbot in Kraft. Dies haben wir wie bereits erwähnt sowohl in der Rubrik «Korrekturen» als auch in der Gegendarstellung berichtigt. Trotzdem sind wir der Meinung, dass beim Zuschauer durch diese unzutreffende Zeitangabe (‘seit Juli nicht mehr zugelassen’) nicht ein grundsätzlicher falscher Eindruck entstanden ist. Das Publikum hat verstanden, dass die Behörden Polo als gefährlich beurteilen. Und genau das war auch zum Zeitpunkt der Dreharbeiten der Fall. Fakt ist, dass bis Ende 2017 ein erstes temporäres Verbot und zum Zeitpunkt der 10vor10-Sendung ein zweites temporäres Verbot bestand - und der Antrag auf ein permanentes Verbot seit März 2018 bei der Zentralregierung hängig ist.

c) Vorwurf falsches Faktum: Polo sei in der Schweiz nicht verboten.

1.) Nichtzulassung oder Verbot?

Die Beanstanderin schreibt, Polo sei in der Schweiz ‘nicht verboten’, sondern Syngenta habe <seit einigen Jahren in der Schweiz keine Zulassung mehr für das Produkt beantragt>. Das sei ein unternehmerischer Entscheid und hätte nichts mit einem Verbot zu tun. Die Beanstanderin bezieht sich bei ihrem Vorwurf auf eine Textstelle in der Anmoderation und auf eine Stelle im Beitrag. In der Anmoderation hiess es wörtlich:

<Auch ein Schweizer Produkt wird dafür verantwortlich gemacht. ‘Polo’ nennt es sich, und Hersteller ist der Basler Chemie-Multi Syngenta. In der Schweiz ist Polo seit bald zehn Jahren verboten.>

Im Beitragstext erwähnen wir, dass das Sprühen von Polo in der Schweiz verboten ist. Wörtlich:

<Polo, ein Insektizid der Firma Syngenta mit Hauptsitz in Basel. In der Schweiz ist das Sprühen von Polo seit 2009 verboten - gemäss Verordnung ‘aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes.’>

Wir stützen uns bei diesen Aussagen hauptsächlich auf zwei Verordnungen und bundesrätliche Stellungnahmen, die wir weiter unten ausführen.

Betonen möchten wir, dass wir die Beanstanderin im Vorfeld der Sendung mit diesem Verbot in der Schweiz konfrontiert haben. Wir schrieben im E-Mail [31] vom 17.9.18:

<Wir möchten Sie auch noch bitten, uns zu begründen, weshalb Sie in Indien, Südafrika und Kolumbien ein Pestizid verkaufen, das hierzulande ‘aus Gründen des Gesundheitsschutzes- und Umweltschutzes’ gemäss PIC-Verordnung verboten ist.>

Als Antwort[32] erhielt 10vor10 keine Ausführung seitens Syngenta, dass es sich im konkreten Fall um einen Verzicht der Beanstanderin auf eine Reevaluation des Wirkstoffes handeln würde. Stattdessen liess uns Syngenta eine sehr allgemein verfasste Antwort zukommen. Erst nachträglich - in der gemeinsamen Aussprache vom 27.9. - machte Syngenta uns gegenüber den formalrechtlichen Einwand geltend, dass Polo nicht etwa verboten sei, sondern dass sie im Fall von Diafenthiuron kein Reevaluationsgesuch mehr gestellt habe. Diesen Einwand bringt sie nun auch in der Beanstandung vor. Unsere Recherchen ergaben: Diafenthiuron wurde im Jahr 2009 - aufgrund eines fehlenden Reevaluationsgesuches - von der Liste der für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigten Wirkstoffe (Pflanzenschutzmittelverordnung, Anhang 1)[33] gestrichen. Im Bereich der Pflanzenschutzmittel geht man aber grundsätzlich von einem Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt aus. Gerade darum braucht es überhaupt eine Zulassung. Was nicht ausdrücklich bewilligt ist, ist verboten. So sehen es auch die Behörden:

<Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (...) mit Wirkstoffen, die nicht evaluiert wurden (nicht unterstützte Wirkstoffe), ist nicht erlaubt, weil nicht nachgewiesen ist, dass das Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei Verwendung dieser Pestizide akzeptabel ist.> [34]

Mit anderen Worten: Nicht evaluierte Stoffe wie Diafenthiuron sind ganz klar nicht erlaubt resp. verboten. Diafenthiurion ist seit 2009 nicht mehr reevaluiert worden. Dass es sich dabei um einen ‘unternehmerischen Entscheid’ handelt wie Syngenta betont, sprechen wir gar nicht ab - die Folge dieses Entscheids war aber, dass der Wirkstoff im Bereich Pflanzenschutzmittel seit 2009 nicht mehr eingesetzt werden durfte, und daher in diesem Bereich seither verboten war. Der Begriff ‘Verbot’ ist also inhaltlich zutreffend und der Zuschauer wurde keineswegs über die wahren Hintergründe getäuscht.

2. Verbot aus Gründen des Gesundheit- und Umweltschutzes

Die Beanstanderin schreibt weiter: <Wenn also später in der Sendung behauptet wird, in der Schweiz sei Polo gemäss Verordnung aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten, so hat das nichts mit Tatsachen zu tun. Eine solche Verordnung existiert nicht.> Unsere Recherchen belegen etwas anderes: Das Verbot von Diafenthiuron resp. Polo in der Schweiz gründet sehr wohl in seiner potentiellen Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt. Der Bundesrat bestätigte dies in der Fragestunde am 24. September 2018 wörtlich:[35]

<In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) finden sich weder Herstellungs- noch Ausfuhrverbote für das Produkt Polo und seinen Wirkstoff Diafenthiuron. Hingegen darf das Produkt in der Schweiz wegen der Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht in Verkehr gebracht werden.” (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 24.9.2018 zum Vorstoss 18.5534).

Das Verbot der Inverkehrbringung basiert grundsätzlich auf zwei Verordnungen: Erstens auf der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) und zweitens auf der PIC-Verordnung.[36] Beiden Verordnungen liegt letztlich auch die Absicht zugrunde, die Risiken von Pestiziden für die Gesundheit und die Umwelt zu minimieren. Im Jahr 2009 - also vor rund zehn Jahren - wurde Diafenthiuron von der Liste der zugelassenen Stoffen in der PSMV gestrichen (vgl. die Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung von 2009). Fortan war es verboten, <weil nicht nachgewiesen ist, dass das Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei Verwendung dieser Pestizide akzeptabel ist.> [37] (An diesem grundsätzlichen Verbot ändert auch die vom BLW verlängerte Ausverkaufsfrist nichts, da es dabei nur um den Verkauf von Restbeständen ging.) Zusätzlich wurde der Wirkstoff im Jahr 2017 - im Sinne einer gesetzlichen Bereinigung - in der PIC-Verordnung aufgeführt. Und zwar in der Liste der <Stoffe, die aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen>(vgl. Art. 2 lit. a und Anhang 1 der PIC-Verordnung). Die Stoffe auf dieser Liste gelten ausdrücklich als “in der Schweiz nicht verkehrsfähig”. [38]

Auch der Bundesrat bezeichnet die Stoffe auf der erwähnten Liste (Anhang 1 der PIC-Verordnung), zu denen auch Diafenthiuron gehört, vor ein paar Monaten in einer Stellungnahme zu einem Vorstoss als <in der Schweiz wegen ihrer Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht verkehrsfähig>(vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 21.2.2018 zum Vorstoss 17.4094).[39] Aufgrund der Medienberichterstattung zu Polo wurde im September 2018 ein weiterer, eingangs bereits erwähnter Vorstoss beim Bundesrat eingereicht. In seiner Stellungnahme nimmt der Bundesrat konkret Bezug auf Polo und den Wirkstoff Diafenthiuron. Er schreibt:

“In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) finden sich weder Herstellungs- noch Ausfuhrverbote für das Produkt Polo und seinen Wirkstoff Diafenthiuron. Hingegen darf das Produkt in der Schweiz wegen der Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht in Verkehr gebracht werden.” (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 24.9.2018 zum Vorstoss 18.5534).[40]

Auf Rückfrage von 10vor10 bestätigte das Bundesamt für Umwelt die Richtigkeit dieser bundesrätlichen Stellungnahme schriftlich (<Die Antwort des Bundesrates vom 24.9.2018 auf die Interpellation Nr. 18.5534 von NR Claudia Friedl gilt nach wie vor.>, vgl. Mail [41] vom BAFU an 10vor10 vom 22. Oktober 2018).

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die von Syngenta beanstandete Aussage (<In der Schweiz ist das Sprühen von Polo seit 2009 verboten - gemäss Verordnung ‘aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes’>) ist korrekt. Diafenthiuron darf in der Schweiz seit 2009 nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Gründe dafür liegen in den ‘Gesundheits- und Umweltrisiken’, welche in den entsprechenden Verordnungen festgehalten sind. Diese Gründe für das Verbot bestätigte auch der Bundesrat ausdrücklich und spezifisch für das Produkt Polo in einer kürzlichen Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Zu erwähnen ist, dass 10vor10 mangels Kenntnis der kürzlichen Antwort des Bundesrats dem Einwand von Syngenta (Nichtzulassung statt Verbot aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes) stattgeben hat und der Beanstanderin zweimal entgegengekommen ist:

1. Wir haben am 04.10.2018 in der Rubrik Korrekturen folgenden Vermerk gemacht:

<(...) Weiter hiess es, dass Polo in der Schweiz aus Gründen des’«Gesundheits- und Umweltschutzes’ verboten ist. Diese Gründe treffen nicht zu. Es wurde kein Gesuch für die erneute Zulassung eingereicht, weswegen Polo in der Schweiz seit 2009 nicht mehr verkauft werden darf.>

2. 10vor10 hat am 10.10.2018 zusätzlich im Online-Artikel sowie in der Sendung eine Gegendarstellung von Syngenta zu den Gründen des Verbots veröffentlicht. Diese lautete am Bildschirm wörtlich (online sinngemäss):

<Syngenta hält in einer Gegendarstellung fest: (...) 3.: Polo ist nicht aus Gründen des ‘Gesundheits- und Umweltschutzes’ in der Schweiz verboten, sondern aktuell nicht mehr zur Registrierung angemeldet.>

Aus heutiger Sicht und aufgrund obiger Ausführungen, insbesondere in Kenntnis der bundesrätlichen Stellungnahme vom 24.9.2018 zum Vorstoss 18.5534, in welcher der Bundesrat Polo ausdrücklich als Produkt bezeichnet, das ‘in der Schweiz wegen der Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht in Verkehr gebracht’ werden darf, beurteilen wir die Sachlage anders. Was wir im Beitrag gesagt haben, ist also inhaltlich richtig:

<In der Schweiz ist das Sprühen von Polo seit 2009 verboten - gemäss Verordnung ‘aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes.’>

In dieser Sache weiter anzumerken sind folgende Punkte:

1. Diafenthiuron ist auch in anderen europäischen Ländern nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen. In einer EU-Verordnung von 2002 [42] ist Diafenthiuron unter jenen Pflanzenschutzmitteln gelistet, die nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Gemäss der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) ist Diafenthiuron ‘toxic, if inhaled’, ‘very toxic to aquatic life with long lasting effects’ und ‘may cause damage to organs through prolonged or repeated exposure’.[43]

2. Gegenwärtig wird vom BAFU geprüft, ob für verschiedene Insektizide (darunter Polo resp. Diafenthiuron) strengere Ausfuhrbestimmungen in Kraft treten sollen. Dies ist den Antworten des Bundesrats im Vorstoss 17.4094 und 18.5534 zu entnehmen. <Der Bundesrat erklärte sich in seiner Stellungnahme jedoch bereit, einen Entwurf für eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen, welche die Ausfuhr von bestimmten, für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährlichen Pestiziden (Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte), deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig macht.> (vgl. Antwort 18.5534, Punkt 3)

Die jüngsten Entwicklungen weisen also darauf hin, dass die Vorbehalte der Behörden gegenüber dem Wirkstoff Diafenthiuron - neben dem bestehenden Verbot der Inverkehrbringung in der Schweiz - künftig auch zu strengeren Ausfuhrbestimmungen führen könnten. Die Gründe liegen auch hier in den mit dem Wirkstoff verbundenen Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt.

Zusammenfassend ist noch einmal festzuhalten, dass wir korrekt berichtet haben: <In der Schweiz ist das Sprühen von Polo seit 2009 verboten - gemäss Verordnung ‘aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes’.> Die formalrechtlichen Einwände von Syngenta können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass Polo seit rund zehn Jahren aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes in der Schweiz verboten ist.

d) Schwellenländer

Schliesslich beklagt sich die Beanstanderin: <Der Bericht suggeriert, Syngenta verkaufe in Schwellenländern etwas Gefährliches, das man in der Schweiz weder der Umwelt noch den Bauern zumuten könne.>

Festzuhalten ist, dass 10vor10 an keiner Stelle im Beitrag die Unterstellung macht, <Syngenta verkaufe in Schwellenländern etwas Gefährliches, was man in der Schweiz weder der Umwelt noch den Bauern zumuten könne>. 10vor10 führt im Beitrag einzig die regulatorischen Einschränkungen für Diafenthiuron aus, die in Indien und in der Schweiz gelten. Es ging uns nicht um ‘eine süffige Geschichte’ wie die Beanstanderin meint. Wir wollten und wollen unseren Zuschauern und Zuschauerinnen schlicht ermöglichen, sich aufgrund der relevanten Fakten eine eigene Meinung zu bilden.

e) Illegales Verhalten

Die Beanstanderin ist der Meinung, dass 10vor10 Syngenta illegales Verhalten vorwerfe. Sie schreibt: <Wenn Arthur Honegger in der Anmoderation weiter zusammenfasst, dass Recherchen von 10vor10 zeigen würden, dass das Gift in Indien nach wie vor zu haben sei und Syngenta damit Illegalität unterstellt, dann ist dies reine Polemik, die auf falschen Fakten basiert.>

Die beanstandende Partei nimmt hierbei Bezug auf den letzten Satz der Anmoderation:

<Recherchen von 10vor10 zeigen nun allerdings: Das Gift ist nach wie vor zu haben.>

Später im Beitrag heisst es:

<Nach den Vergiftungen im letzten Jahr hat die Regionalregierung Yavatmals Polo vor einigen Monaten temporär verboten. Trotzdem konnten SRF-Korrespondentin R. B. und ihr Team Polo in einem Pestizid-Shop erwerben:

SRF-Korrespondentin R. B.:
Keine 3 Minuten dauerte es für unser indisches Team, eine Packung Polo zu erstehen. Zwar wird dieses Pulver inzwischen nicht mehr auf dem Ladentresen feilgeboten, sondern im Hinterzimmer aufbewahrt. Doch Fragen hat niemand gestellt, und es gab auch keine Warnungen.’>

Richtig ist, dass wir zum Zeitpunkt der Dreharbeiten (vom 10.-11.9.18) von einem rechtskräftigen formellen Verbot ausgingen. Das war wie oben ausführlich dargelegt falsch. Das formelle temporäre Verbot[44] trat erst vier Tage später, am 15.9.2018 in Kraft. Richtig ist aber auch, dass die Betroffenen vor Ort, wie bereits ausgeführt, auch zum Zeitpunkt der Aufnahmen von einem Verbot von Polo ausgingen (‘It is banned!’) - und zwar ausnahmslos alle, mit denen wir gesprochen haben. Den Vorwurf, wir würden Syngenta ‘Illegalität unterstellen’ weisen wir zurück. Das sagen wir nicht und wir suggerieren es auch nicht. Höchstenfalls steht der betreffende Pestizid-Verkäufer in schlechtem Licht da.

Syngenta sagt weiter: <Wenn in der Sendung berichtet wird, dass Polo trotz Verbot weiterhin in Hinterzimmern und unter Ladentischen verkauft wird, dann beruht dies auf falschen Fakten, die durch eine polemische Pseudo-Recherche und den Auftritt der Indien-Korrespondentin von SRF nicht wahrer werden.>

Zuerst möchten wir richtigstellen: Wir sprechen nicht verallgemeinernd von Verkäufen unter Ladentischen oder in Hinterzimmern, wie die Beanstanderin schreibt. Der im In-Statement der Korrespondentin gemachte Verweis (<Zwar wird dieses Pulver inzwischen nicht mehr auf dem Ladentresen feilgeboten, sondern im Hinterzimmer aufbewahrt>), bezieht sich für das Publikum klar erkennbar auf den gezeigten Pestizidshop. Er ist eine akkurate Beschreibung des Kaufvorganges des Insektizids Polo im betreffenden Laden. Die Nachfrage nach Polo ist - offenbar aufgrund der negativen Schlagzeilen und aufgrund des (früheren temporären) Verbots[45] und des hängigen Antrags auf ein permanentes Verbot[46] - gesunken. Der Verkäufer musste die Packung im Hinterzimmer holen, während in seinem Laden die Tablare überfüllt waren mit anderen Produkten.

Wir weisen schliesslich auch den Vorwurf einer ‘polemischen Pseudo-Recherche’ von uns. Der Feldrecherche ging eine sorgfältige Recherche von Mumbai und Zürich voraus. Dabei hat SRF verschiedene Berichte gelesen, die lokale Berichterstattung relevanter Medien[47] gesichtet und Kontakte zu lokalen NGOs hergestellt. Die Recherche vor Ort hat zwei Tage gedauert. Das Team von SRF war jeweils mehr als 14 Stunden unterwegs und hat in 8 verschiedenen Dörfern, Siedlungen und Städtchen Gespräche und Interviews geführt resp. gedreht. Auf die Feldrecherche folgte auch eine Nachrecherche, unter anderem auch mittels Hintergrund-, aber auch off-the-record Gesprächen. Auch Syngenta erhielt im Rahmen der Recherche die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge einzubringen. Entsprechende Anfragen von 10vor10 liefen aber ins Leere oder wurden mit allgemein abgefassten Statements beantwortet (siehe 4. Vorwurf). Der hier beschriebene Rechercheaufwand ist Standard bei 10vor10-Berichten. Der daraus resultierende Bericht beruht auf sachlichen Argumenten. Es kann also keine Rede sein von einer ‘polemischen Pseudo-Recherche’. Und die Behauptung, 10vor10 unterstelle Syngenta ‘illegales Verhalten’, trifft schlicht nicht zu.

2. Vorwurf: Wesentliche, entlastende Fakten seien von der Redaktion unterschlagen worden.

Die beanstandende Partei wirft 10vor10 vor, bewusst entlastende Fakten unterschlagen zu haben. Sie wirft uns <verwerflichen Thesenjournalismus und vorsätzliche Rufschädigung> vor. Dieser Vorwurf wiegt schwer und wir weisen ihn vehement zurück. Die Aussage, dass wir als Journalisten ‘vorsätzliche Rufschädigung’ begehen würden, ist rechtlich als Ehrverletzung einzuordnen.

Konkret wirft uns Syngenta vor, dass wir den Bericht des Special Investigation Teams (SIT-Bericht) [48] in unserem Beitrag nicht erwähnt haben. Der SIT-Bericht wurde von den Behörden des Bundesstaates Maharashtras in Auftrag gegeben, um die Ursachen der Todesfälle und Erkrankungen im 2017 zu analysieren. Gemäss der Beanstanderin zeige dieser Bericht, <dass Diafenthiuron nicht die Ursache für diese unglücklichen Vorfälle war.> An anderer Stelle schreibt sie: <Der Untersuchungsbericht des sogenannten Special Investigation Teams, das durch die Behörden des Staates Maharashtra eingesetzt wurde, stellt keinerlei Bezug zu Syngenta her.> Das sehen wir anders.

Es ist richtig, dass wir den SIT-Bericht in unserem Beitrag nicht erwähnt haben. Nicht, um ‘entlastende Fakten, die für Syngenta sprechen’, auszublenden oder gar zur ‘vorsätzlichen Rufschädigung’, wie die Beanstanderin schreibt, sondern aus journalistischen Überlegungen. Die Gründe dafür sind:

1. Die Beanstanderin hat bei der Konfrontation mit den Vorwürfen im Vorfeld der Sendung uns gegenüber weder den SIT-Bericht noch die darin enthaltenen Argumente, auf die sie sich heute stützt, je erwähnt (siehe 4. Vorwurf in unserer Stellungnahme).

2. 10vor10 hat bei der Recherche eine Vielzahl von Quellen berücksichtigt. Berichte sind nur eine Art von Quelle, wobei der SIT-Bericht wiederum nur einer von verschiedenen Berichten ist. Alle diese Berichte dienten uns ausschliesslich als Hintergrundinformation, im Beitrag selbst wurde keiner der Berichte namentlich erwähnt - auch der SIT-Bericht nicht. Thematisiert wurde stattdessen vorwiegend die eigene Recherche der Indien-Korrespondentin vor Ort.

3. Die Beanstanderin schreibt in einem Email vom 28. September, dass der SIT-Bericht <eindeutig belegt>, dass das Produkt von Syngenta <nicht Auslöser für die Todesfälle und Erkrankungen der indischen Landarbeiter vor einem Jahr war.> (Email von Syngenta vom 28.9. um 16.31)[49] Diese Haltung vertreten sie auch in der Beanstandung, nämlich dass Syngenta und der Wirkstoff Diafenthiuron im SIT-Bericht vollumfänglich entlastet werden. Das sehen wir anders. Syngenta sieht sich offenbar durch folgende Textstellen aus dem SIT-Bericht entlastet (die sie erst im E-Mail[50] vom 9.10. an die Ombudsstelle mit den ergänzenden Unterlagen zur Beanstandung nennt):

<It was found that poisoning of farmers/farm labourers while spraying insecticide was mainly due to spraying of monocrotophos and mixture of monocrotophos and other insecticides on big scale.> (SIT-Bericht übersetzt von Syngenta, S. 9, Pt. 1)[51].

<It was found during discussion with patients becoming ill or with families of dead due to poisoning while spraying insecticide, that maximum* people sprayed mixing insecticides monocrotophos with other insecticide. (...) Therefore it is recommended that insecticide monocrotophos should be banned immediately.> (SIT-Bericht übersetzt von Syngenta, S.14, Pt.4 Abs. 1)[52] (*oder ‘most of the people’, vgl. SIT-Bericht übersetzt von Public Eye, S. 31)

Eine explizite Entlastung von Syngenta oder des Wirkstoffes Diafenthiuron können wir darin nicht erkennen. Der Bericht spricht ‘hauptsächlich’ (mainly) von Monocrotophos oder von den ‘meisten Leuten’ (maximum people resp. most of the people), die Monocrotophos verwendeten - nennt also keineswegs ausschliesslich und einzig diesen Wirkstoff als Ursache der Vergiftungen. Im selben Satz werden in der ersten Textstelle zudem explizit auch ‘andere Insektizide’ (other insecticides) erwähnt. In Verbindung mit dem auf den Bericht folgenden Antrag an die Zentralregierung auf ein permanentes Verbot von Diafenthiuron muss dieses also zu den Wirkstoffen zählen, die im Bericht zwar nicht explizit genannt, die aber seitens der Behörden trotzdem als gefährlich eingeschätzt werden. Der offenbare Umkehrschluss von Syngenta im Sinne von ‘Monocrotophos wird als hauptsächlich ursächlicher Wirkstoff explizit erwähnt, deshalb sind wir und unser Wirkstoff Diafenthiuron entlastet’ funktioniert also nicht.

Zudem finden sich an verschiedenen Stellen im SIT-Bericht für die Hersteller belastende Aussagen, die auch Syngenta direkt betreffen:

- Der SIT-Bericht weist die Regierung zum Beispiel explizit an (S. 9, Pt. 2 letzter Abschnitt)[53], künftig keine neuen Insektizide mehr zuzulassen, die über kein Gegenmittel (‘antidote’) verfügen. Für Polo, respektive dessen Hauptwirkstoff Diafenthiuron 50% WP, ist kein Gegenmittel bekannt, wie auf der Polo-Packung[54] vermerkt ist.

- Der SIT-Bericht fordert auch, dass die Beipackzettel und Packungen der Pestizide künftig anwenderfreundlich gestaltet werden sollten, u. a. mit Piktogrammen (S. 9 Punkt 3, SIT-Bericht, übersetzt durch Syngenta)[55]. In beiden von SRF gesichteten Packungen à 250 g waren die Hinweise auf der Packung nur in Englisch und Hindi (vgl. Footage Packung)[56], während in der Gegend von Yavatmal Marathi die offizielle Staatssprache ist. Dass die Bauern die klein geschriebenen Anweisungen auf den Packungen und die Beipackzettel nicht lesen können, haben die Bauern 10vor10 gegenüber auch bei der Recherche vor Ort mehrmals erwähnt.

4. Auffallend ist, dass der SIT-Bericht von verschiedener Seite kritisch aufgenommen worden ist. So wurde etwa bemängelt, dass der Bericht die Verantwortung künftig vor allem den Endverbrauchern, also den Bauern, aufbürdet. Die Zeitung Indian Express[57] bezeichnet am 27.1.2018 den SIT-Bericht als ‘problematic on more than one count’. Der Artikel schreibt: <The report recommends strict action against those who fail to observe the ‘stipulated precautionary’ steps. There is no denying the lacunae in farm safety. But putting the onus of their health on the agriculturists would only result in their harassment, especially when it’s now well-known that a majority of farmers lack awareness about the correct use of pesticides.> Zudem sagt der Artikel <there’s no gainsaying that these dealers (of pesticides) are guided more by their economic interests than farmers’ safety.> In einer anderen Ausgabe des ‘Indian Express’ [58]wird ein Agrarexperte zitiert, wonach die Pestizidhersteller im Bericht mit Samthandschuhen angefasst worden seien, während die Schuld der Verwaltung angelastet werde und künftig die Verantwortung (Strafbarkeit bei nicht Anwenden der Sicherheitsausrüstung etc.) hauptsächlich den Bauern und ihren Tagelöhnern aufgebürdet werde. Es war gar von einer Unterschlagung des Berichts die Rede. Ein Medienbericht[59] schrieb hierzu: <Lashing out at the Maharashtra government for its failure to submit the report of the Special Investigation Team (SIT) probing 44 farmer deaths due to pesticide inhalation, the Nagpur bench of Bombay High Court has orally asked the government ‘why it was suppressing the report’>. Ein Kritiker hat gemäss der Zeitung überdies gesagt <the respondents totally neglected the provisions of Insecticide Act that led to manufacturers exploiting poor farmers>, und der SIT-Bericht solle <fix responsibility on concerned authorities, profitmaking companies, and even distributors and retailers.>

5. Entscheidend dafür, dass wir den SIT-Bericht nicht erwähnt haben, war aber, dass die Behörden ihn offenbar ebenfalls keineswegs als Entlastung für den in Polo enthaltenen Wirkstoff interpretierten: Das belegt die Tatsache, dass wenige Monate nach dem Erscheinen des SIT-Berichts die Regierung von Maharashtra auf Anordnung der Justiz am 27.3.2017 einen Antrag an die Zentralregierung auf ein permanentes Verbot[60] von fünf verschiedenen Wirkstoffen gestellt hat - dazu gehörten keineswegs etwa nur Monochrotophos und entsprechende Gemische, sondern explizit auch der Wirkstoff Diafenthiuron. Im September 2018 - rechtzeitig zur Sprühsaison - verhängte der Bundesstaat Maharashtra zusätzlich ein zweites temporäres Verbot[61], welches dieselben Wirkstoffe betraf, also ausdrücklich auch Diafenthiuron und vier weitere Wirkstoffe resp. Gemische. Wenn sich Syngenta nun auf den Standpunkt stellt, dass ihr Produkt durch den Untersuchungsbericht vollständig entlastet werde, dann stellt sich die Frage: Warum stellten die Behörden von Maharashtra NACH der Publikation des SIT-Berichts den Antrag an die Zentralregierung auf ein permanentes Verbot? Und warum erlässt dann der Bundesstaat Maharashtra im September dieses Jahres ein erneutes temporäres Verbot? Die einzige nachvollziehbare Erklärung ist, dass die Behörden des Gliedstaates den Wirkstoff Diafenthiuron weiterhin als gefährlich für Mensch und Umwelt beurteilen.

Aus den oben dargelegten Gründen war es für uns keineswegs zwingend, den SIT-Bericht zu erwähnen. Anzumerken ist an dieser Stelle noch einmal, dass Syngenta den SIT-Bericht bei der Konfrontation mit den Hauptvorwürfen im Vorfeld der Sendung in keiner Weise erwähnt hat. Weil Syngenta auf ein Interview und ein Studiogespräch verzichtet (siehe 4. Vorwurf) hat, haben wir ihre besten Argumente im Beitrag schriftlich eingeblendet. Auch im Beitragstext und in einer Reporterfrage finden sich Syngentas Argumente. Der SIT-Bericht gehörte dabei nicht zu ihren Argumenten, sondern wurde von Syngenta erst nach unserer Berichterstattung herbeigezogen (Mail von Syngenta vom 21.9.2018)[62]. Deshalb - und weil wir selbst keinen Grund sahen, den in der Kritik stehenden (vgl. oben) SIT-Bericht zu zitieren - wurde er im beanstandeten Bericht nicht erwähnt. Von einer ‘Unterschlagung von Fakten’, ‘verwerflichem Thesenjournalismus’ und ‘vorsätzlicher Rufschädigung’ zu sprechen, entbehrt unserer Ansicht nach jeglicher Grundlage.

3. Vorwurf: Vor Ort in Indien seien weder Behördenvertreter noch Syngenta zu den Vorkommnissen befragt worden. Ausgewogenheit sehe anders aus.

Die Beanstanderin kritisiert, dass <vor Ort in Indien weder Behördenvertreter noch Syngenta zu den Vorkommnissen befragt worden> seien. Diese Behauptung ist falsch. SRF hat vor Ort zahlreiche Gespräche mit indischen Behörden geführt - sowohl mit Behörden des Bundesstaates Maharashtra als auch mit Behörden des Distrikts Yavatmal.

10vor10 ist so vorgegangen, wie das in solchen Fällen üblich ist. Wir haben nicht nur Direktbetroffene befragt, sondern auch andere Akteure - dazu gehören auch Behördenvertreter. Ein Interview mit den Behördenvertretern vor der Kamera drängte sich aus journalistischer Sicht nicht auf, standen doch im Beitrag zwei konkrete Fälle im Zentrum. Deren Gegenseite waren nicht die Behörden, sondern Syngenta. Syngenta kam im Beitrag angemessen zu Wort, so dass von Unausgewogenheit keine Rede sein kann.

Die Beanstanderin wirft uns auch vor, dass wir Syngenta vor Ort nicht befragt haben. Es ist korrekt, dass wir mit Syngenta vor Ort nicht gesprochen haben. Stattdessen haben wir uns an den Hauptsitz von Syngenta in der Schweiz gewandt. Bei Weltkonzernen wie Syngenta ist es absolut üblich, den Hauptsitz für eine Stellungnahme anzufragen. Dies aus dem einfachen Grund, weil die Medien-Kommunikation eines Unternehmens in der Regel vom Hauptsitz aus gesteuert wird. Im Falle von Syngenta liegt es umso mehr auf der Hand, dass wir uns direkt an den Hauptsitz wandten, weil sich dieser in der Schweiz befindet - also dem Land, in dem die Berichterstattung schliesslich erfolgte. Syngenta hat es bei unserer Kontaktaufnahme vor der Sendung unterlassen, uns an ihre indischen Kollegen zu verweisen. Hätte der Hauptsitz nach Indien verwiesen, hätten wir die Syngenta-Mitarbeiter in Indien um eine Stellungnahme gebeten. Dies war während der zahlreichen E-Mails und Telefongespräche (siehe 4. Vorwurf) mit der Medienabteilung von Syngenta vor der Sendung zu keiner Zeit ein Thema. Wenn Syngenta nun schreibt <Selbstverständlich hätten wir auf Anfrage auch Kontakt zu Syngenta in Indien vom Hauptsitz aus hergestellt. Doch das hielten die SRF-Journalisten nicht für nötig>, dann weisen wir den Vorwurf an Syngenta zurück.

Der Vorwurf greift nicht nur ins Leere, sondern droht auch vom Wesentlichen abzulenken: Unser Reporter hat den Hauptsitz von Syngenta vier Tage vor der Berichterstattung um eine Stellungnahme (siehe 4. Vorwurf) vor der Kamera gebeten. Dabei liessen wir Syngenta die Wahlfreiheit, ob sie sich in einem Interview oder in einem ausführlichen Studiogespräch live äussern wollte. Syngenta hat das - im vollen Wissen, dass die indischen Syngenta-Kollegen im Beitrag nicht vorkommen - abgelehnt und beschlossen, lediglich schriftlich Stellung zu nehmen. Uns nachträglich vorzuwerfen, wir hätten uns an Syngenta Indien wenden sollen, ist unredlich.

Syngenta wirft 10vor10 vor, die lokalen Medien nicht gelesen zu haben, denn <nachdem Firmen wie Syngenta zunächst als Teil des Problems benannt wurden, korrigierten die Medien ihre Position, nachdem die wahren Ursachen bekannt wurden.> Die von Syngenta im Mail an die Ombudsstelle[63] angeführten Medienberichte stellen die Aussage in unserem Bericht nicht infrage. Dass 10vor10 die relevanten lokalen Medien nicht gelesen hätte, ist eine unbelegte Unterstellung. Das Prüfen von Medienartikeln ist ein selbstverständlicher Teil der Recherche und Vorbereitung. 10vor10 hat die Vorwürfe in den Medien vor Ort mit einem eigenen Team überprüft. Anders als die Beanstanderin den Eindruck erweckt, haben die lokalen Medien nach Erscheinden des SIT-Bericht keineswegs flächendeckend ihre Position geändert. Im Gegenteil: Nach Erscheinen des SIT-Berichts haben verschiedene Medien diesen teilweise sogar harsch kritisiert, u. a. weil er die Verantwortung künftig vor allem den Bauern aufbürde und insbesondere die Hersteller mit Samthandschuhen anfasse.[64]

Syngenta schreibt weiter: <(...) Syngenta wurde von der lokalen Regierung im Gegenteil gelobt, weil sie dem Unterstützungsaufruf der Behörden sehr schnell Folge leistete und der Regierung u.a. über 10’000 Schutzbekleidungen zur Verfügung stellte wie sich auch durch mobile Kliniken und Schulung des medizinischen Personals sofort engagierte. Darüber wurde auch in der lokalen Presse berichtet.> Das heisst aber nicht, dass heute die Behörden nicht mehr davon ausgehen, dass Polo im Zusammenhang mit den Vorfällen im 2017 stehe. Das ist ganz klar nicht der Fall: Die Behörden sind im Gegenteil bestrebt, Diafenthiuron möglichst schnell zu verbieten. Zum heutigen Zeitpunkt ist der Antrag[65] auf ein permanentes Verbot des Stoffes Diafenthiuron bei der Zentralregierung weiterhin hängig und ein temporäres Verbot[66] im Bundesstaat Maharashtra in Kraft. Es kann folglich nicht davon gesprochen werden, dass Polo von den Behörden als Teil der Ursachen für die Vergiftungen in Yavatmal ausgeschlossen wird.

Fakt ist, dass die 10’000 Schutzanzüge von Syngenta im SIT-Bericht erwähnt werden. Diese Spende und die mobilen Kliniken sowie die Schulungen für medizinisches Personal sind auch in den lokalen Medien erwähnt worden. Auch 10vor10 hat sie im beanstandeten Beitrag erwähnt. Denn anders als Syngenta in ihrem Schreiben suggeriert, hat 10vor10 ihre Präventionsbemühungen im Bericht sehr wohl berücksichtigt. Wir haben diese sowohl im Beitragstext erwähnt als auch in Form einer Reporterfrage den Kritiker von Public Eye damit konfrontiert. Schliesslich weisen wir auch auf einer Texttafel auf die Bemühungen von Syngenta hin. Wörtlich hiess es im Beitrag zu den Präventionsbemühungen:

Oliver Classen, Public Eye:
<Wir plädieren stark und nachdrücklich für ein Ausfuhrverbot des Produkts. Aufgrund der Vorkommnisse nicht zuletzt in Indien.>

Frage Reporter:
<Syngenta sagt, wir agieren präventiv. Wir haben mobile Kliniken, wir verteilen Schutzanzüge, mehr kann man doch nicht machen.>

Oliver Classen, Public Eye:
<Wenn man es machen würde. Tatsächlich gibt es einen Code of Conduct für Pestizid-herstellende Firmen.>

Doch dieser würde nicht umgesetzt. Syngenta weist die Kritik zurück. Man setze sich stark für die Gesundheit der Bauern ein - beispielsweise mit Schulungen vor Ort. Ausserdem:

(Texttafel)
<Um solch tragischen Unfälle bestmöglich vorzubeugen, weisen wir stetig darauf hin, dass unsere Produkte nur unter strenger Einhaltung der auf jedem Etikett oder Beipackzettel angegebenen Vorgaben angewendet werden dürfen.>

Wir haben also im Beitrag sowohl die von Syngenta zur Verfügung gestellten Schutzkleider, als auch die mobilen Kliniken und die Schulungen vor Ort ausdrücklich erwähnt.

Wir stellten in unserer Recherche aber auch fest, dass die von Syngenta im Mail[67] an die Ombudsstelle angeführten Medienberichte keine unabhängigen Aussagen über die tatsächliche Umsetzung der Präventivmassnahmen machten, sondern praktisch ausnahmslos Statements von Syngenta wiedergaben (im Sinne von ‘will bereitstellen’, ‘sieht vor ... abzudecken’). Ein unabhängiger Augenschein oder eine Einschätzung eines Reporters ist auch in den Medienberichten gemäss den Recherchen [68] von 10vor10 nicht publiziert worden (vgl. dazu die Factiva-Recherche von 10vor10) [69].

Deshalb wollten wir uns vor Ort ein eigenes Bild machen und suchten das Gespräch mit dem Vertreter der Bauern in Yavatmal. Im Beitrag heisst es wörtlich:

Wir fahren zum Sprecher der Bauern Yavatmals. Von ihm möchten wir wissen, wie er die Präsenz von Syngenta vor Ort wahrnimmt.

Dewanand Pawar, Sprecher der Bauern von Yavatmal:
<Ich habe hier draussen noch nie jemanden von Syngenta gesehen. Nur die Verkäufer der Pestizide kommen in die Dörfer.>

Wir haben im Beitrag also beide Seiten aufgezeigt: Die von Syngenta erwähnten Präventionsmassnahmen sowie die vor Ort wahrgenommene Umsetzung dieser Massnahmen. Auch in diesem Punkt ist die Berichterstattung also korrekt und ausgewogen und das Publikum konnte sich eine eigene Meinung bilden.

4. Vorwurf: Mangelnde Transparenz.

Die Beanstanderin meint, wir hätten <den wahren Umfang der Recherche verschwiegen.> Die <mangelnde Transparenz, insbesondere das Verheimlichen des Berichts von Public Eye”>sei höchst unfair.

Damit sind wir nicht einverstanden. Anders als Syngenta meint, haben wir den <wahren Umfang der Geschichte und die Stossrichtung der Recherche> nicht etwa ‘verschwiegen’, sondern in verschiedenen Telefonaten und Mails durchaus transparent gemacht.

Gerne führen wir dazu unten den Austausch mit Syngenta im Vorfeld unserer Berichterstattung an. Der Kontakt zwischen 10vor10 und Syngenta erfolgte zwischen dem 13.09. und 17.09.2018 in Form diverser E-Mails und Telefongespräche. Die Mails werden der Übersichtlichkeit halber nur auszugsweise zitiert, die vollständigen Mails finden sich im Anhang [70].

Inhalt

Datum

A

Telefongespräch Syngenta-Mitarbeiter S. F. und 10vor10-Reporter M. S.:

Hier wurde besprochen, dass 10vor10 zum Insektizid Polo recherchiert, da es in Indien im Jahr 2017 zu Vergiftungen gekommen sei. Hierzu wolle die Redaktion gerne mit jemandem von Syngenta sprechen.

Donnerstag, 13.09.2018 (Nachmittag)

B

E-Mail von 10vor10-Reporter M. S. an Syngenta-Mitarbeiter S. F.:

<...wir haben diese Woche Kenntnis vom Einsatz ihres Insektizids ‘Polo’ erhalten. Gerne möchten ich Ihnen dazu einige Recherchefragen stellen. Darf ich sie bitten, mir möglichst zeitnah einen Rückruf zu organisieren?>

Donnerstag, 13.09.2018, 15.50 Uhr

C

E-Mail von Syngenta-Mitarbeiter S. F. an 10vor10-Reporter M. S.:

<...Dürfte ich Sie bitten, ihre Recherchefragen mit uns zu teilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können?..>

Donnerstag, 13.09.2018, 16.11 Uhr

D

Telefongespräch Syngenta-Mitarbeiterin C. S. und 10vor10-Reporter M. S.:

Hier wurde mitgeteilt, dass seit längerem Vorwürfe von verschiedenen NGOs gegen Syngenta in Zusammenhang mit den Vergiftungen im indischen Yavatmal im Jahr 2017 im Raum stünden. Wir hätten von diesen Kenntnis erhalten und erfahren, dass dabei das Insektizid ‘Polo’ in Kritik stehe - auch in Zusammenhang mit Vergiftungen und Todesfällen. Wir seien hierzu intensiv am Recherchieren und würden einen Bericht für anfangs nächste Woche planen. Syngenta wurde darum gebeten, ihre Sicht der Dinge darzulegen und auf die Vorwürfe zu reagieren. Wir betonten, dass uns die Ausgewogenheit des Berichts wichtig sei. Das anerkannte Frau S. und sagte, sie werde sich dafür einsetzen, dass Syngenta hierzu Stellung nähme. Da Frau S. gerade unterwegs war, schickte ich Frau S. die Vorwürfe auch noch schriftlich. Frau S. betonte nochmals, ihr sei es sehr wichtig, dass man in dieser Sache die eigene Sicht kommuniziere. Nur wisse sie noch nicht, ob es dann wirklich klappe. In schriftlicher Form sei es sicher möglich. Ich wies Frau S. darauf hin, dass die Argumente in einem Interview stärker zum Ausdruck kämen. Sie sagte daraufhin, dessen sei sie sich bewusst - sie schaue, was sie machen könne.

Donnerstag, 13.09.2018 (16.30 Uhr)

E

E-Mail von 10vor10-Reporter M. S. an Syngenta-Mitarbeiterin C. S. und Syngenta-Mitarbeiter S. F.:

<..Gerne möchten wir mit Ihnen morgen unsere Recherche in Zusammenhang mit dem Insektizid ‘Polo’ besprechen. Es geht dabei um folgende Themen:

  • Schwerwiegende Folgen von Pestizid-Einsätzen in der indischen Region Yavatmal letztes Jahr (20 Todesfälle und 800 Vergiftungen)
  • Präventionsmassnahmen von Syngenta in Indien sowie Einhaltung des temporären lokalen Verbots von ‘Polo’
  • Produktion von Diafenthiuron am Schweizer Standort Monthey
  • Einhaltung UNO-Standards und FAO-Kodex

Wir haben überdies Kenntnis von Vorwürfen seitens NGOs, zu denen wir ebenfalls einige Fragen an Sie haben. Uns ist es sehr wichtig, die Sicht von Syngenta in dieser Sache anzuhören....>

Donnerstag, 13.09.2018, 17.06 Uhr

F

Telefongespräch Syngenta-Mitarbeiterin C. S. mit 10vor10-Reporter M. S.:

Syngenta-Mitarbeiterin C. S. sagt, dass sie noch nicht garantieren könne, dass sich jemand von Syngenta äussere. 10vor10 konfrontierte Syngenta mit NGO-Vorwürfen bezüglich der Vergiftungen und fragte, ob Syngenta diese bekannt seien. Syngenta bestätigte, dass man die Vorwürfe kennen würde. 10vor10 betonte ausdrücklich, dass eine Stellungnahme wichtig sei. Zudem eile es, da der Bericht anfangs Woche, höchst vermutlich am Montag und allerspätestens am Dienstag, kommen werde. (Selbiges wurde auch dem Verband scienceindustries, der die Interessen von Syngenta vertritt und in dem ein Vertreter von Syngenta im Vorstand sitzt, in schriftlicher Form mitgeteilt)[71] Syngenta gegenüber wurde betont, es sei sehr wichtig, dass sich Syngenta zu den Vorwürfen rund um die Vergiftungen des Jahres 2017 äussern könne. Hierzu wurde Syngenta ein Studiogespräch inkl. Vorgespräch mit dem Moderator angeboten. Wir würden grossen Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung legen. Frau S. sagte, sie könne 10vor10 erst am Montag Morgen mehr sagen, da die Verantwortlichen alle nicht hier seien und sich daher nicht äussern würden. 10vor10 betonte, dass man aufgrund der Tragweite der Vorwürfe unbedingt jemanden von Syngenta anhören und im Beitrag berücksichtigen würde und appellierte daran, dass Syngenta-Mitarbeiterin C. S. dies veranlasst.

Freitag, 14.09.2018 (Morgen)

G

E-Mail von 10vor10-Reporter M. S. an Syngenta-Mitarbeiterin C. S.:

Hier wird schriftlich mitgeteilt <...wir haben nun definitiv entschieden, dass wir die Geschichte zum Insektizid ‘Polo’ heute bringen werden. Gerne laden wir Sie ein, dass ein Vertreter von Syngenta live im Studio zur Recherche Stellung nehmen kann. Selbstverständlich können wir das ganze vorbesprechen. Darf ich Sie bitten, mir bis um 12.00 Uhr mitzuteilen, wie Syngenta heute zu unserer Recherche kommunizieren wird?...>

Montag, 17.09.2018, 10.51 Uhr

H

Telefongespräch Syngenta-Mitarbeiterin C. S. mit 10vor10-Reporter M. S.

In diesem Telefongespräch sagte Syngenta-Mitarbeiterin C. S. endgültig ein Interview oder Studiogespräch ab. Wir versuchten sie umzustimmen. Erfolglos. (Randbemerkung: Auch vom Verband scienceindustries, der Firmen wie Syngenta vertritt, erhielten wir eine Absage.)[72] Wir baten Frau S. deshalb, bis 12.00 Uhr explizit Stellung zu den Vorwürfen gegenüber Polo in Zusammenhang mit den Vergiftungen in Indien zu nehmen und allfällige Rückfragen ebenfalls zu beantworten. Zeitgleich äusserten wir unser Bedauern, dass Syngenta vor der Kamera oder im Studio nicht Stellung zu den gravierenden Vorwürfen nehmen will. Syngenta-Mitarbeiterin C. S. sichert zu, dass sie die entsprechenden Mails zur Beantwortung der Vorwürfe auslösen werde.

Montag, 17.09.2018 (Morgen)

I

E-Mail von Syngenta-Mitarbeiterin C. S. an 10vor10-Reporter M. S. (CC Syngenta-Mitarbeiter A. M.):

<...Um solch tragischen Unfälle bestmöglich vorzubeugen, weisen wir stetig darauf hin, dass unsere Produkte nur unter strenger Einhaltung der auf jedem Etikett oder Beipackzettel angegebenen Vorgaben angewendet werden dürfen....>- <..bieten wir Landwirten rund um die Welt eine Vielzahl von Schulungen an und stellen ihnen umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung....>

Montag, 17.09.2018, 12.00 Uhr

J

E-Mail von 10vor10-Reporter M. S. an Syngenta-Mitarbeiterin C. S. und Syngenta-Mitarbeiter A. M.:

<...Gerne möchten wir nochmals nachfragen, ob Sie diese Aussagen heute vor der Kamera machen. Ich biete Ihnen ein Interview in Basel oder ein Studiogespräch an...>+ Rückfrage Produktion Monthey

Montag, 17.09.2018, 12.14 Uhr

K

E-Mail von Syngenta-Mitarbeiterin C. S. an 10vor10-Reporter M. S. (CC Syngenta-Mitarbeiter A. M.):

<..Ihrer Frage bezüglich der Produktion in Monthey werde ich umgehend nachgehen...>

Montag, 17.09.2018, 13.12 Uhr

L

E-Mail von 10vor10-Reporter M. S. an Syngenta-Mitarbeiterin C. S. und Syngenta-Mitarbeiter A. M.:

<...Wir möchten Sie auch noch bitten, uns zu begründen, weshalb Sie in Indien, Südafrika und Kolumbien ein Pestizid verkaufen, das hierzulande ‘aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes’ gemäss PIC-Verordnung verboten ist.>

Montag, 17.09.2018, 13.33 Uhr

M

E-Mail von Syngenta-Mitarbeiterin C. S. an 10vor10-Reporter M. S. (CC Syngenta-Mitarbeiter A. M.):

<...Es kommt häufig vor, dass ein Pflanzenschutzmittel in einem Land registriert ist und in einem anderen nicht - aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Kriterien sowie klimatischer und agronomischer Bedingungen oder unterschiedlicher Bedürfnisse der Landwirte....>

Montag, 17.09.2018, 16.57 Uhr

N

E-Mail von 10vor10-Reporter M. S. an Syngenta-Mitarbeiterin C. S. und Syngenta-Mitarbeiter A. M.:

(Rückfrage nach einer von C. S. erwähnten Liste)

Montag, 17.09.2018, 17.11 Uhr

O

E-Mail von Syngenta-Mitarbeiterin C. S. an 10vor10-Reporter M. S. (CC Syngenta-Mitarbeiter A. M.)

(C. S. schickt M. S. den Link zum Anhang)

Montag, 17.09.2018, 17.31 Uhr

Die beanstandende Partei begründet den Vorwurf der mangelnden Transparenz zuerst mit unserer Aussage im ersten E-Mail an Syngenta-Mitarbeiter S. F. vom 13.09.2018 (gekennzeichnet als B):

<Wir haben diese Woche Kenntnis vom Einsatz ihres Insektizids ‘Polo’ erhalten.>

Sie meint, das wäre <eine Verschleierung der tatsächlichen Vorwürfe an Syngenta und auch des Umfangs der Recherche>. Die Beanstanderin verschweigt aber den zweiten Teil des Emails, der lautete:

<Gerne möchten ich Ihnen dazu einige Recherchefragen stellen. Darf ich sie bitten, mir möglichst zeitnah einen Rückruf zu organisieren?>

Es war also klar, dass es sich um eine erste Kontaktaufnahme handelte und der Journalist seine Fragen telefonisch klären wollte.

Gleichzeitig unterlässt es Syngenta, auf das zweite Email (E) unsererseits - vom selben Tag, nur rund eineinhalb Stunden später - hinzuweisen:

In diesem E-Mail vom selben Tag (dem 13.9., also vier Tage vor der Sendung) kommt deutlich zum Ausdruck, worum es bei der Recherche geht. 10vor10 betont dabei nicht nur den Sachverhalt, sondern weist auch auf Vorwürfe von NGOs hin - diese sind Syngenta übrigens seit langer Zeit bekannt. Da die im Mail erwähnten ‘Vorwürfe seitens NGOs’, die Syngenta bewusst gewesen sein müssen, massiv sind, und von uns im Mail klar darauf hingewiesen wird, worum es bei den Recherchen von 10vor10 geht, müsste Syngenta die Tragweite der Sache spätestens hier (also am Abend des 13.9.) erkannt haben. Auch in den darauffolgenden E-Mails und Telefongesprächen wurden die Vorwürfe immer wieder angesprochen.

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass Syngenta am 14.09.2018 (F) telefonisch und am darauffolgenden Montag 17.09.2018 auch in schriftlicher Form (G) ein Studiogespräch angeboten worden ist. Daneben unterbreiteten wir auch dem Verband scienceindustries, der die Anliegen von Syngenta vertritt, mehrfach eine Einladung für ein Studiogespräch - erstmals kontaktierten wir scienceindustries am Freitag dem 14.09.2018 telefonisch und per E-Mail[73]. Das Angebot fürs Studiogespräch erfolgte direkt nach der Absage von Syngenta am Montag. Werden eine Firma und ihr vertretender Verband von 10vor10 zu einem Vorwurf wie Pestizid-Vergiftungen ins Studio eingeladen, handelt es sich offensichtlich nicht um eine Banalität. Das hätte einem Weltkonzern wie Syngenta mit einer professionellen Medienabteilung bewusst sein müssen. Dazu stellen wir fest, dass auch gegenüber scienceindustries die Vorwürfe in mehreren Telefongesprächen mit 10vor10-Reporter M. S. und 10vor10-Produzent C. S. am 14.09. und 17.09. und dazu explizit schriftlich im E-Mail[74] von 10vor10-Produzent C. S. vom 17.09. festgehalten werden: <In unserem Bericht von heute Abend gehen wir auf die Todes- und Vergiftungsfälle im zentralindischen Yavatmal ein, wo auch das das Insektizid Polo von Syngenta eingesetzt wird.>

Aufgrund dieser Feststellungen weisen wir den Vorwurf, Syngenta nicht über die tatsächlichen Vorwürfe, sowie den Umfang der Recherche informiert zu haben, zurück. Von einer <Verschleierung der tatsächlichen Vorwürfe an Syngenta und des Umfangs der Recherche> kann also nicht gesprochen werden.

Syngenta schreibt weiter: <Basis für den einseitigen Bericht von SRF war nämlich ein Bericht von Public Eye> und wirft uns vor: <Mit diesem Bericht wurde Syngenta nicht konfrontiert und hatte so gar keine Möglichkeit, adäquat auf die Fehler und Unterstellungen zu reagieren.>

Richtig ist, dass wir die Vorwürfe von verschiedenen NGOs gegenüber Syngenta kannten. Zu diesen NGOs gehörten PAN India (vgl. deren Bericht) und auch Public Eye (vgl. deren Bericht). Richtig ist überdies, dass diese Berichte Ausgangslage für unsere eigene Recherche waren, nicht aber die Grundlage für unseren Beitrag. Allen Aussagen, die 10vor10 gemacht hat, liegen eigene Rechercheleistungen zugrunde. Aus diesem Grund haben wir die Berichte der NGOs in unserem Beitrag an keiner Stelle erwähnt und sahen auch keinen Grund, Syngenta damit zu konfrontieren. Das ist eine alltägliche Vorgehensweise im Journalismus: 10vor10 bekommt täglich dutzende von Themenvorschlägen und Hinweise von verschiedenster Seiten - darunter auch solche von NGOs wie PAN India oder Public Eye. Wir entscheiden nach Kriterien wie Relevanz, Schweiz-Bezug, Themen-Mix etc., welche Themen wir aufgreifen und welche nicht. Dabei sind wir in der Wahl der Themen frei und unabhängig. Nach Prüfung der NGO-Berichte zu Yavatmal haben wir schliesslich entschieden, dass das Thema in unsere Sendung passen würde und haben eigene Recherchen aufgenommen.

Gerade weil wir bewusst nicht der ‘verlängerte Arm einer parteiischen Kampagnenorganisation’ werden wollten (wie die Beanstanderin unterstellt), haben wir alle im TV-Beitrag gemachten Aussagen selbst recherchiert. Wir nahmen die in den NGO-Berichten genannten Vorwürfe also zum Anlass, die Situation in Yavatmal durch die in Mumbai ansässige Indien-Korrespondentin unabhängig zu überprüfen. In der Folge haben wir ausschliesslich die von der Korrespondentin gedrehten Filmaufnahmen verwendet.

Wir entscheiden nicht nur frei darüber, WAS wir publizieren, sondern auch, WANN wir etwas publizieren. Das heisst, wir haben den Ausstrahlungszeitpunkt des Berichts nicht etwa von Public Eye bestimmen lassen, wie die Beanstanderin offenbar meint, sondern selber bestimmt. Dass Public Eye ihren Bericht einen Tag danach publiziert hat, war wiederum eine freie Entscheidung dieses Akteurs. Für diese sind wir nicht verantwortlich. Der aktuelle Aufhänger war eben gerade nicht der Bericht von Public Eye, sondern der Umstand, dass kurz nach dem Monsun, Mitte September, die Baumwollfelder intensiv gepflegt und somit auch mit Pestiziden gesprayt werden. Dieser Aufhänger ist in der Anmoderation ersichtlich:

<Auf den Baumwoll-Feldern in Zentralindien wird es derzeit wieder tonnenweise versprüht (...)>.

Auch im Beitrag wird der Pestizid-Einsatz dem Zuschauer anhand eigener, aktueller Aufnahmen im betroffenen Gebiet gezeigt. Textlich beginnt der Beitrag wie folgt:

<Ende des wochenlangen Monsunregens im zentralindischen Yavatmal. Für die Bauern die Zeit zum Feiern und Traditionen hochleben zu lassen. Sie huldigen ihren verehrten Arbeitstieren und beten für eine gute Ernte. Doch nach dem grossen Fest folgt die Knochenarbeit. Die Bauern sprühen die Baumwollfelder in Yavatmal mit hochgiftigen Pestiziden gegen Schädlinge.>

Der Bericht von Public Eye war also weder der ‘einzige Aktualitätsbezug’ noch die Grundlage unseres Beitrags. Die Grundlagen haben sich unsere Reporter in aufwändigen eigenen Recherchen - auch vor Ort - selbst erarbeitet. Konsequenterweise wurde der Bericht von Public Eye im gesamten Beitrag nie erwähnt. Hingegen haben wir einen Vertreter von Public Eye im Beitrag zu Wort kommen lassen. Aus dem einfachen und im Beitrag auch erwähnten Grund, weil die Organisation Public Eye <seit Jahren gegen die Verwendung von gefährlichen Pestiziden in Ländern wie Indien> kämpft. Die entsprechende Passage lautet:

<Die Organisation Public Eye kämpft seit Jahren gegen die Verwendung von gefährlichen Pestiziden in Ländern wie Indien. Und:

Oliver Classen, Public Eye:
Wir plädieren stark und nachdrücklich für ein Ausfuhrverbot des Produkts. Aufgrund der Vorkommnisse nicht zuletzt in Indien.’

Frage Reporter:
‘Syngenta sagt, wie agieren präventiv. Wir haben mobile Kliniken, wir verteilen Schutzanzüge, mehr kann man doch nicht machen.’

Oliver Classen, Public Eye:
‘Wenn man es machen würde. Tatsächlich gibt es einen Code of Conduct für Pestizid-herstellende Firmen.’

Doch dieser würde nicht umgesetzt. Syngenta weist die Kritik zurück. Man setze sich stark für die Gesundheit der Bauern ein - beispielsweise mit Schulungen vor Ort. Ausserdem:

((Texttafel))
Um solch tragischen Unfälle bestmöglich vorzubeugen, weisen wir stetig darauf hin, dass unsere Produkte nur unter strenger Einhaltung der auf jedem Etikett oder Beipackzettel angegebenen Vorgaben angewendete werden dürfen.>

Wir haben die Aussagen des Vertreters von Public Eye also nicht einfach so stehen lassen, sondern kritisch zurückgefragt. Seiner Meinung wurde jedes Mal die Ansicht von Syngenta entgegengesetzt. Wir liessen also beide Seiten zu Wort kommen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung über deren Aussagen bilden konnte. Hier sei nochmals erwähnt, dass wir Syngenta mehrmals angeboten haben, bei einem Studiogespräch in aller Ausführlichkeit Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Dies schlug das Unternehmen aber aus (vgl. Korrespondenz / Email G). Auch der Verband scienceindustries, der unter anderem die Anliegen der Pestizid-Hersteller vertritt, lehnte unsere Anfrage[75] für ein Studiogespräch mehrfach ab.

Syngenta wirft uns vor, wir hätten sie <mit diesem Bericht [von Public Eye] nicht konfrontiert>. Mit einem Bericht, der - notabene - in unserer Berichterstattung gar nicht vorkommt. Auch die Aussage, deshalb <hatte das Unternehmen gar keine Möglichkeit, adäquat auf die Fehler und Unterstellungen zu reagieren>, greift ins Leere. Syngenta wurde bereits am 13.09.2018 über die Recherche und die Vorwürfe informiert (E). Für die Stellungnahme zu den von uns genannten Vorwürfen mussten wir Public Eye nicht namentlich nennen, zumal Public Eye nicht die einzige NGO war, mit der wir in Kontakt standen. Dementsprechend haben wir in unserem E-Mail (E) auch allgemein von ‘Vorwürfen von NGOs’ gesprochen. Damit Syngenta ‘adäquat’ reagieren kann, ist es entscheidend, dass sie mit den an sie gestellten Vorwürfen konfrontiert wird. Dieser Pflicht ist die Redaktion bereits am 13.09.2018, also vier Tage vor der Ausstrahlung des Beitrags, nachgekommen. Für die Reaktion auf unsere Fragen wäre genügend Zeit vorhanden gewesen, um mehr als allgemein abgefasste Aussagen zu liefern. Zudem ging Syngenta auch auf Zusatzfragen der Redaktion lediglich allgemein ein und hat auch keine Rückfragen gestellt. 10vor10 stellt sich daher nochmals mit Entschiedenheit auf den Standpunkt, Syngenta ausreichend Gelegenheiten zur Reaktion geboten zu haben.

5. Vorwurf: Verletzung grundlegender journalistischer Regeln, fehlende Fairness.

Syngenta erweckt in ihrem Fazit den Eindruck wir hätten nicht fair berichtet und meint, wir hätten <grundlegende journalistische Regeln verletzt>. Damit sind wir nicht einverstanden. Es gehört zu unseren journalistischen Aufgaben, gerade solche unhaltbaren Zustände, wie wir sie in Yavatmal angetroffen haben, zu thematisieren: Ungebildete Bauern, die aus Unwissenheit gefährliche Pestizide ungeschützt anwenden und so Vergiftungen erleiden. Dies insbesondere auch, weil die Problematik weiterhin aktuell ist: Das Jahr 2017 war zwar extrem im Hinblick auf die Anzahl der Vergiftungen - eine Ausnahme ist es hingegen nicht. Auch im Jahr 2018 sind wieder viele Vergiftungsfälle registriert worden, die durch Pestizide ausgelöst worden sind. So berichtet uns ein verantwortlicher Beamter in Pune, dass im Distrikt Yavatmal bis Mitte Oktober 127 Menschen mit Pestizid-Vergiftungssymptomen hospitalisiert worden seien (Telefonanruf von 10vor10 am 13.10.2018). Diese Zahl bestätigt auch die Times of India in ihrem Bericht[76] vom 15.9.2018 (sie spricht von 128 Fällen in Yavatmal) und ergänzt, dass <nach Angaben der Ärzte in 90 Prozent der Fälle wohl keine Schutzkleidung verwendet> worden sei. In einem Bericht[77] vom August erwähnt dieselbe Zeitung, dass zwar viele Schutzanzüge verteilt worden seien, die Behörden aber einräumten, dass diese <nicht alle Endverbraucher erreicht> hätten. Das Problem der ungeschützten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wie Polo bleibt bis heute bestehen.

Es geht also um ein sehr relevantes und weiterhin aktuelles Thema. Es war aus journalistischer Sicht aber nicht nur richtig, DASS wir es aufgegriffen haben, sondern auch WIE wir es aufgegriffen haben. Wir haben die komplexe Thematik von Zürich und Mumbai aus mit viel Aufwand sauber recherchiert und umgesetzt. Zudem haben wir Syngenta vier Tage vor Ausstrahlung des Berichts mit den wichtigsten Vorwürfen konfrontiert und ihnen mehrmals ein Interview oder ein Studiogespräch angeboten. Syngenta hatte also Gelegenheit für eine sehr ausführliche Stellungnahme vor der Kamera bekommen. Weil sie beides abgelehnt hatte, haben wir aus ihren schriftlichen Stellungnahmen ihre besten Argumente im Beitragstext, in zwei Texttafeln und in einer Reporterfrage erwähnt. Syngenta kam also im Beitrag angemessen zu Wort.

Bezüglich Fairness möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir in unserem Beitrag bewusst zurückhaltend waren und nur eindeutige Fälle aufgegriffen haben: Die beiden gezeigten Bauern haben ausschliesslich Polo angewendet. Zusätzlich haben wir die Witwe eines an einer Pestizid-Vergiftung Verstorbenen interviewt. Da der verstorbene Bauer aber neben Polo noch andere Pflanzenschutzmittel verwendet hatte, haben wir auf die Publikation dieses bereits gedrehten Filmmaterials bewusst verzichtet.

Zudem waren wir bemüht, ein vollständiges Bild von der Situation vor Ort zu zeigen. So haben wir auch den Umgang der Bauern mit den Pflanzenschutzmitteln beschrieben: In beiden gezeigten Fällen haben wir ausdrücklich erwähnt, dass die Bauern Polo weitgehend ‘ungeschützt’ angewendet haben. Der erste Bauer, Purushattam Khadse, schützte sich bei der Verwendung mit Polo gemäss Beitrag ‘nur mit einem Tuch vor dem Gesicht’. Auch der zweite Bauer, Hiraman Soyam, hat sich beim Gebrauch von Polo ‘nicht geschützt’. Seine Frau meinte im Beitrag dazu: <Wir haben hier nie Schutzanzüge getragen. Wir wussten überhaupt nichts über die Gefahren.>

Es ist richtig, dass die Geschichte auch von anderen Gefässen der SRG aufgegriffen worden ist. Diese wurden nach ihrer Publikation von Syngenta bereits direkt kontaktiert. Anders als Syngenta, sind wir überzeugt, dass unser Bericht NICHT <auf falschen Tatsachenbehauptungen basiert>. Den Fehler, den wir gemacht haben (temporäres Verbot in Indien erst später in Kraft), betrifft unsere Meinung nach NICHT den Kern der Geschichte und wurde bereits berichtigt. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen - und keineswegs in <Verletzung grundlegender journalistischer Regeln> - recherchiert und einen Beitrag realisiert. In der Beantwortung der Beanstandung haben wir auch im Detail offengelegt, wie wir dabei vorgegangen sind.

Wir haben das relevante und immer noch aktuelle Thema nach journalistischen Kriterien ausgewählt und uns auch bei der Umsetzung an die journalistischen Grundregeln gehalten. In unserer Berichterstattung waren wir auch Syngenta gegenüber fair.

6. Fazit

Abschliessend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, was wir eigentlich gemacht haben: Ausgehend vom Vorwurf (von Bauern, NGOs und Behörden), dass Syngenta mitverantwortlich für die Vorfälle im Jahr 2017 sei, haben wir eine eigene Recherche gemacht und schliesslich einen Beitrag mit folgender Hauptaussage publiziert: Die Gesundheitsbeeinträchtigungen der zwei im Beitrag gezeigten Bauern sind tatsächlich nach dem Gebrauch von Polo aufgetreten. Eine direkte Schuldzuweisung an die Adresse von Syngenta machen wir nicht - weder generell im Zusammenhang mit den Vorfällen im Jahr 2017, noch im Zusammenhang mit den im Beitrag gezeigten Fällen. Bei Letzteren machen wir deutlich, dass beide Bauern das Pestizid ungeschützt versprüht haben. Wir weisen im Beitrag aber auch auf die Problematik hin, dass die Warnhinweise der Hersteller auf den Verpackungen und die von Syngenta erwähnten Schulungen bei den Bauern in Yavatmal offenbar nicht genügend ankommen. Über die Verantwortung von Syngenta kann sich das Publikum eine eigene Meinung bilden.

Syngenta stellt sich offenbar bis heute auf den Standpunkt, dass sie und der Wirkstoff Diafenthiuron durch den SIT-Bericht vollständig entlastet worden seien. Dem ist nicht so. Die Behörden von Maharashtra gehen seit den Vorfällen im 2107 bis heute davon aus, dass der in Polo enthaltene Wirkstoff Diafenthiuron so gefährlich für die Gesundheit ist, dass sie ihn für immer verbieten wollen: Nachdem sie ihn 2017 nach den Vorfällen zum ersten Mal für sechzig Tage verboten haben, haben sie - nach Erscheinen des SIT-Berichts - einen Antrag an die Zentralregierung auf ein permanentes Verbot von Diafenthiuron gestellt (nur diese kann ein permanentes Verbot aussprechen). Es war also keinesfalls zwingend, den SIT-Bericht im Beitrag zu erwähnen, weil die Behörden ihn offenbar nicht als Entlastung des Wirkstoffes Diafenthiuron einstuften. Nachdem im 2018 weitere Vergiftungsfälle aufgetreten sind, haben die Behörden von Maharashtra auf die Sprühsaison im September 2018 hin zudem zusätzlich ein zweites temporäres Verbot von Diafenthiuron und vier weiteren Wirkstoffen verhängt. Das heisst, Polo war in Yavatmal zum Zeitpunkt der Sendung offiziell verboten. Formell war Polo hingegen - anders als wir berichtet haben - nicht bereits ‘seit Juli’ 2018 verboten. Diesen Fehler haben wir berichtigt. Wir sind aber überzeugt, dass dieser Fehler die Meinungsbildung des Publikums nicht beeinträchtigt hat. Auch im Juli 2018 und zum Zeitpunkt der Dreharbeiten galt nämlich: Die Behörden von Maharashtra haben seit Ende 2017 alle ihnen rechtlich möglichen Mittel ausgeschöpft, um ihre Bürger vor dem Gebrauch von Polo zu schützen.

Die Beanstanderin meint ebenfalls, dass Polo in der Schweiz nicht verboten sei, sondern Syngenta schlicht kein Reevaluationsgesuch mehr gestellt habe. Es sei also nicht etwa ‘aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes’ verboten. Richtig ist, Diafenthiuron ist ein seit 2009 nicht evaluierter Stoff. Solche Stoffe sind im Bereich der Pflanzenschutzmittel in der Schweiz ganz klar nicht erlaubt resp. verboten, weil nicht nachgewiesen ist, dass das Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei ihrer Verwendung akzeptabel ist. Das hat der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss sogar spezifisch und ausdrücklich für das Produkt Polo festgehalten: <Hingegen darf das Produkt [Polo] in der Schweiz wegen der Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht in Verkehr gebracht werden.> Anders als die Beanstanderin meint, haben wir also korrekt über das Verbot in der Schweiz berichtet.

Wir sind überzeugt, dass wir ein Thema von hoher Relevanz aufgegriffen und journalistisch fair umgesetzt haben. Wir haben die komplexe Thematik mit viel Aufwand sauber recherchiert und umgesetzt. Dabei waren wir bemüht, ein vollständiges Bild der Situation vor Ort zu zeigen. Zudem haben wir Syngenta mehrmals ein Interview vor der Kamera oder ein Studiogespräch angeboten. Weil sie beides ablehnten, haben wir im Beitrag ihre besten Argumente aus ihren schriftlichen Stellungnahmen erwähnt, so dass Syngenta angemessen zu Wort kam. Entgegen der Ansicht der Beanstanderin haben wir in den wesentlichen Punkten korrekt berichtet. Der oben genannte, von uns berichtigte Fehler führte nicht dazu, dass das Publikum einen falschen Eindruck von der Einschätzung der lokalen Behörden bezüglich Diafenthiuron erhalten hätte. Und die unzähligen, für uns zum grössten Teil nicht nachvollziehbaren Vorwürfe in der Beanstandung dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Fehler über die zeitliche Gültigkeit des Verbots letztlich auf einen einzigen, aus unserer Sicht nebensächlichen Punkt bezieht. Der Beitrag ermöglichte dem Publikum, sich eine eigene Meinung zu bilden. Im Hinblick auf die Tragweite der Problematik würden wir es sehr bedauern, wenn die Kritik der Beanstanderin, welche unserer Meinung nach auf Nebenpunkte abzielt, die sauber recherchierte und ebenso sauber umgesetzte Kernaussage des Beitrages in den Hintergrund rücken würde.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben dem Beitrag von «10 vor 10» über «Vergiftungsgefahr in Indien» im Wesentlichen fünf Vorwürfe gemacht:

  1. In der Schweiz sei das von Syngenta hergestellte Pestizid Polo nicht verboten, sondern es sei nur keine neue Zulassung beantragt worden.
  2. Polo sei in Indien weiterhin zugelassen, es habe nur ein temporäres Moratorium für den Bundestaat Maharashtra gegeben.
  3. Im Beitrag sei der Bericht des unabhängigen Special Investigation Teams des Bundesstaates Maharashtra, der Syngenta entlastete, nicht erwähnt worden, obwohl er der Redaktion bekannt gewesen sei.
  4. «10 vor 10» habe Behördenvertreter und Syngenta vor Ort in Indien nicht befragt.
  5. Der Journalist, der Syngenta um eine Stellungnahme bat, habe den Umfang der Recherche verschwiegen und den Bericht von Public Eye verheimlicht.

Sie sind indes nach der Sendung nicht untätig geblieben. Sie haben sich, bevor Sie diese Beanstandung eingereicht haben, direkt an die Redaktion gewandt und erreicht, dass die Redaktion von «10 vor 10» eine Korrektur publiziert sowie eine Gegendarstellung verlesen hat. Damit hat die Redaktion einen Teil der Kritik bereits aufgefangen und ihm Rechnung getragen. In Ihrer Beanstandung ziehen Sie aber das Fazit, dass Ihr Ruf geschädigt sei.

Dazu muss ich folgende Bemerkung machen: Rufschädigung können Sie nicht auf dem Weg über die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) einklagen, sondern nur über den Zivilrichter. Als Ombudsmann habe ich zu prüfen, ob die freie Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt war, ob folglich das Publikum so manipuliert wurde, dass es am Schluss zu Unrecht eine schlechte (oder nicht mehr so gute) Meinung von Ihrer Firma hatte. Ich muss also prüfen, ob das Thema relevant war, ob die Fakten transparent, fair und sachgerecht vermittelt wurden, ob mithin die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden und wie der Beitrag auf das Publikum gewirkt hat.

Wenn ich mir den Beitrag anschaue, dann erfahre ich, dass die Bauern in Indien ungeschützt Pestizide gegen Schädlinge einsetzen, auch, weil die Warnungen auf den Produkten nur in Englisch und in Hindi aufgedruckt sind, in Sprachen also, die man im Distrikt Yavatmal im Bundesstaat Maharashtra nicht versteht, namentlich unter Bauern, die teilweise überhaupt nicht lesen können. Die Folgen waren Erkrankungen und Todesfälle. Konkret wird ein Bauer gezeigt, der das Syngenta-Produkt Polo eingesetzt hat und jetzt an den Augen erkrankt ist. Man erfährt, dass Polo dort temporär verboten war, dass es aber immer noch erhältlich ist. Man wird informiert, dass Syngenta in der Region präventiv für bessere Zustände sorgt, dass aber seine Vertreter vor Ort nie sichtbar sind und dass die Firma vor der Kamera nicht Stellung nehmen wollte.

Ein solcher Beitrag ist relevant, aus zwei Gründen: Erstens ist es immer ein Thema, wenn Menschen in größerer Zahl erkranken oder sterben, weil die Hilfsmittel, die sie beruflich brauchen, für sie gefährlich oder gar tödlich sind, egal, ob sich das in Indien oder in Europa abspielt. Zweitens ist das Thema erst recht relevant, wenn eine Schweizer Firma involviert ist.

Im Beitrag wurden die Fakten transparent vermittelt, denn es wurde gesagt, welches die Quellen sind. Sie wurden fair vermittelt, denn erstens gab es auch Informationen, die Ihre Firma entlasten, und zweitens erhielten Sie die Möglichkeit zur Stellungnahme vor der Kamera in Basel oder im Studio in Zürich in einem Live-Interview, was Sie aber ablehnten. Hier muss ich Kritik an beiden Seiten üben: Es lohnt sich für einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Akteur nie, ein Interview-Angebot auszuschlagen. Wer vor der Kamera Stellung nehmen kann, hat immer die Chance, mit den besten Argumenten in eigener Sache zu punkten. Wer dies nicht tut, steht zum vorneherein schlechter da, denn eingeblendete schriftliche Stellungnahmen wirken schwächer als persönlich vorgetragene mündliche, und ein Positionsbezug im Beitrag hat mehr Wirkung als nachträgliche Korrekturen, Gegendarstellungen oder Klagen im Beschwerdeverfahren oder vor Gericht. Umgekehrt müssen vier Tage für eine fundierte Reaktion auf eine kritische Recherche genügen, aber es ist nicht ganz fair, wenn von diesen vier Tagen zwei auf das Wochenende fallen und die zur Verfügung stehende Zeit gerade für Verantwortliche, die über das Wochenende «verplant» sind, auf zwei Tage zusammenschrumpft. In diesem Punkt hat die Redaktion das Fairnessprinzip verletzt: Sie hätte mehr Zeit geben sollen.

Der Beitrag war, wie die Redaktion in Ihrer Stellungnahme nachweist, sachgerecht - mit geringfügigen Ausnahmen: So ist Polo in der Schweiz nicht formell verboten, sondern faktisch aus dem Verkehr gezogen, und es würde nicht mehr bewilligt, wenn erneut die Zulassung beantragt würde (Vorwurf 1). Da war «10 vor 10» in der Wortwahl ungenau. So war weiter Polo in Indien (bzw. im zuständigen Bundesstaat) zum Zeitpunkt der Recherche nicht verboten, sondern es gab vorher und nachher befristete regionale Verbote und zugleich war ein Antrag auf ein unbefristetes nationales Verbot hängig (Vorwurf 2). Auch da war «10 vor 10» nicht präzise genug.

Hingegen war es nicht zwingend, den Bericht des Special Investigation Teams zu erwähnen, zumal er Syngenta weder wirklich entlastet noch beschuldigt (Vorwurf 3). Es war auch nicht zwingend, alle Personen zu erwähnen, mit denen man Hintergrundgespräche geführt hat (Vorwurf 4). Und den Vorwurf, dass Ihnen der Umfang der Recherche und die Bedeutung des Themas nicht klar war, hat die Redaktion in Ihrer Stellungnahme entkräftet. (Vorwurf 5).

Der Bericht hat sicherlich so auf das Publikum gewirkt, dass Syngenta im Nachteil war – meines Erachtens mit Grund: Erstens hat Polo einen gewissen Anteil an den unerfreulichen Auswirkungen des Pestizid-Einsatzes bei indischen Bauern. Zweitens haben Sie selber die Chance verpasst, mit einem starken Auftritt in der Sendung Boden gut zu machen. Ihre Beanstandung kann ich als Ganzes nicht unterstützen . Ich stimme Ihnen aber zu, dass es ein paar Ungenauigkeiten gab. Diese wurden inzwischen richtiggestellt. An die Redaktion geht der Appell, wenn immer möglich im Beitrag selber schon auch in den Details exakt zu sein. Und ich sehe in einem Punkt eine Verletzung des Fairnessprinzip: Im zu knappen Zeitraum für die Stellungnahme.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/vergiftungsgefahr-in-indien?id=0e3af14d-437a-44f1-9704-cf93f3618c14&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/vergiftungsgefahr-in-indien?id=0e3af14d-437a-44f1-9704-cf93f3618c14&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[3] https://www.srf.ch/news/international/schweizer-pestizid-involviert-vergiftungsgefahr-in-indien

[4] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

[5] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-10-10-2018?id=d065a0c9-d4d3-4c84-9dea-e835cd96b2f5

[6] https://issuu.com/dileepkumarad/docs/yavatmal_report_pan_india_oct_2017_

[7] https://giftexporte.publiceye.ch/

[8] Anhang 8: S. 160-180

[9] Anhang 1: S.1-7

[10] Anhang 5: S. 136-137

[11] Anhang 2: S. 8-103

[12] https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.113.249

[13] Anhang 2: S. 15

[14] Anhang 1: S. 1-3

[15] Anhang 3: S. 104-117

[16] Anhang 3: S. 108

[17] Der Link führt zur Online-Version des Public Eye-Berichtes. Die nachfolgend zitierten Seitenzahlen beziehen sich darauf, wenn der Online-Bericht ausgedruckt wird

[18] https://www.publiceye.ch/en/news/detail/syngentas-alternative-facts/

[19] Anhang 4: S. 118-126

[20] Anhang 4: S. 123-126

[21] Anhang 4: S. 121-122

[22] Anhang 4: S. 123-126

[23] Anhang 4: S. 118-120

[24] https://www.medindia.net/indian_health_act/insecticides-act-1968-definitions.htm

[25] Anhang 4: S. 118-120

[26] Anhang 4: S. 121-122

[27] zitierte Seitenzahl bezieht sich auf ausgedruckte Version des Berichts

[28] Anhang 4: S. 123-126

[29] Anhang 8: S. 170

[30] https://indianexpress.com/article/india/deaths-of-last-year-on-its-mind-maharashtra-steps-up-pesticide-vigil-5236312/

[31] Anhang 5: S. 128

[32] Anhang 5: S. 127-128

[33] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20100203/index.html

[34] Erläuternder Bericht zur Änderung der PIC-Verordnung, wobei sich die zitierte Stelle auf die PSMV bezieht, siehe Punkt 5.9 auf S.7 unten.

[35] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20185534

[36] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021523/index.html

[37] Erläuternder Bericht zur Änderung der PIC-Verordnung, wobei sich die zitierte Stelle auf die PSMV bezieht, siehe Punkt 5.9 auf S.7 unten.

[38] Erläuternden Bericht zur Änderung der PIC-Verordnung, siehe Punkt 2 auf S.2-3.

[39] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174094

[40] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20185534

[41] Anhang 5: S. 145-146

[42] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002R2076&from=SK

[43] https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.113.249

[44] Anhang 4: S. 123-126

[45] Anhang 4: S. 118-120

[46] Anhang 4: S. 121-122

[47] Anhang 8: S. 160-180

[48] Anhang 2: S. 8-103

[49] Anhang 5: S. 143-144

[50] Anhang 5: S.148-149

[51] Anhang 2: S. 15

[52] Anhang 2: S. 20

[53] Anhang 2: S. 15

[54] Anhang 6: S. 152

[55] Anhang 2: S. 15

[56] Anhang 6: S. 152

[57] Anhang 8: S. 165

[58] https://indianexpress.com/article/india/pesticide-death-probe-blames-farmers-govt-experts-say-soft-on-manufacturers-5039610/

[59] Anhang 8: S. 176

[60] Anhang 4: S. 121-122

[61] Anhang 4: S. 123-126

[62] Anhang 5: S. 135-136

[63] Anhang 5: S. 148-149

[64] siehe 2. Vorwurf, S. 15, Punkt 4

[65] Anhang 4: S. 121-122

[66] Anhang 4: S. 123-126

[67] Anhang 5: S. 148-149

[68] Anhang 8: S. 179-180

[69] Anhang 8: S. 160-180

[70] Anhang 5: S. 127-133

[71] Anhang 9: S. 183

[72] Anhang 9: S. 184

[73] Anhang 9: S. 183

[74] Anhang 9: S. 185

[75] Anhang 9: S. 184-185

[76] Anhang 8: S. 173

[77] Anhang 8: S. 177

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