«1 gegen 100» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 29. November 2018 beanstandeten Sie die Sendung «1 gegen 100» (Fernsehen SRF) vom 19. November 2018 und dort die als richtig vorgegebene Antwort auf eine Frage. [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Am 19. November 2018 wurde Herr Ryser aus Ittingen in besagter Quiz-Show folgendes gefragt: <Wer arbeitet von Berufs wegen am ehesten mit Artikulatoren?> Die möglichen Antworten sind bekannt. Richtig war laut SRF ‘1 gegen 100’: Zahntechniker.
Ein gravierender Irrtum, der das gesamte Spiel verfälschte und meiner Meinung nach rechtswidrig war! So werden unter Artikulatoren laut Wikipedia auch sämtliche Sprachinstrumente bezeichnet, die uns zur Kommunikation befähigen.[2] Dazu zählen laut Uni Bielefeld auch Zunge und Lippen.[3] Insofern wären wohl alle genannten Antworten zutreffend gewesen.
Wie nehmen Sie dazu Stellung? Welche juristischen Konsequenzen müssen von SRF diesbezüglich gezogen werden? Wer erhält wieviel Geld zurück?»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «1 gegen 100» antwortete Herr Marco Krämer, Senior Producer Unterhaltung/Show:
«Besten Dank für Ihr Schreiben vom 28. November zur Beanstandung von Herrn X bezüglich der ‘1 gegen 100’-Ausgabe vom Montag 19. November 2018. Herr X beanstandet in seinem Schreiben, dass bei einer Frage alle Antwort-Möglichkeiten richtig gewesen seien und so das gesamte Spiel verfälscht wurde. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Die von Herrn X beanstandete Frage lautete: Wer arbeitet von Berufs wegen am ehesten mit Artikulatoren? Als richtige Antwort wurde von der Redaktion die Antwort ‘Zahntechniker’ gewertet. Herr X ist jedoch der Meinung, dass nicht eine, sondern alle drei Antworten (Orgelstimmer, Filmregisseur und Zahntechniker) korrekt gewesen seien. Bei der Recherche der entsprechenden Frage haben wir uns primär auf die Enzyklopädie Brockhaus gestützt. Der Brockhaus meint zum Begriff «Artikulator» folgendes:
Auf dem Gebiet der Zahnmedizin ist ein Artikulator ein: <Gerät zur Simulation des Verhältnisses und der Funktion von Ober- und Unterkiefer; [...]Einsatz in der Funktionsanalyse, der kieferorthopädischen Planung und bei der Herstellung von Zahnersatz.>
Die artikulatorische Phonetik wiederum versteht unter Artikulatoren (laut Brockhaus) Sprechorgane wie verschiedene Teile der Zunge und des Gaumens, die Lippen, die oberen Schneidezähne sowie das Gaumensegel.
Der Begriff ‘Artikulator’ hat – wie auch Herr X korrekt bemerkte – zwei Bedeutungen.
Wendet man die Definition der artikulatorischen Phonetik an, so arbeitet theoretisch jede Person, und somit auch jeder von Berufs wegen mit Artikulatoren. Um die Kandidaten in der Sendung und die Zuschauer zuhause aber darauf hinzuweisen, dass es einen ganz speziellen Beruf gibt, der in besonderem Masse mit ‘ Artikulatoren ’ zu tun hat, wurde bei der Formulierung der Quiz-Frage der Zusatz ‘ am ehesten ’ gewählt. Allerdings müssen wir im Nachhinein eingestehen, dass diese Formulierung zu wenig eindeutig war. Man hätte hier wohl vom ‘ Gerät Artikulator’ sprechen sollen.
Die Quiz-Redaktion des Schweizer Fernsehens erarbeitet jährlich in Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma B&B Endemol Shine rund 1200 Fragen. Diese werden alle in einem mehrstufigen Verfahren geprüft und abgenommen – auch von unabhängigen Quellen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn eine Frage nicht richtig formuliert wird und so nicht mehr korrekt gespielt werden kann.
Grundsätzlich ist es allerdings so, dass im Spielreglement, welches alle Kandidaten als ‚Gelesen und Verstanden‘ unterschreiben, steht, dass man sich unverzüglich melden muss, sollte man mit einer Frage oder der Lösung nicht einverstanden sein. Weder der Einzelkandidat noch diejenigen Gegner, die in dieser Situation noch im Spiel waren, haben die ‚Artikulatoren‘-Frage in irgendeiner Weise moniert. Nachträglich ist es leider nicht mehr möglich, einen hypothetischen Verlauf des Spiels zu rekonstruieren. Dies ist auch im aktuell beanstandeten Fall so. Dennoch sind wir mit dem Kandidaten Peter Ryser im Gespräch, haben ihm den Sachverhalt erklärt und kommen ihm natürlich entgegen.
Wir bedanken uns bei Herr X für seine Aufmerksamkeit und geben seiner Beanstandung Recht.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Episode. Ich muss der Stellungnahme von Herrn Krämer eigentlich nichts hinzufügen. Die Antwortvorgabe zur Frage nach Artikulatoren war nicht sachgerecht. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/play/tv/1-gegen-100/video/spielt-dieses-mal-eine-hauptrolle-peter-ryser-aus-ittingen?id=2acae67d-e74f-49fb-9e57-2dec660f3a97 ab 4.40 Min.
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Artikulationsorgan
[3] http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/rvogel/ws0809/phonfolien/Folien2.pd
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