Werbung bei Ski-Rennen-Direktübertragungen beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Dezember 2018 beanstandeten Sie die Direktübertragung der Ski-Rennen vom 1./2. Dezember 2018 durch Fernsehen SRF und dort die eingeblendete Werbung. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich habe festgestellt, dass Werbung ausgestrahlt wird während einer laufenden Übertragung. Es betrifft die Live Übertragungen der Ski Rennen aus Kanada vom Wochenende. Die Reklame, die während den Fahrten der Rennfahrer, zeitweise eingeblendet werden.

Das heisst: Die Logos der Sponsoren erscheinen, zwar klein, immer wieder auf dem Bildschirm auf. Diese Art von Werbung wird von Fachleuten als ‘besonders perfide Beeinflussung von Konsumenten’ verurteilt. Die Werbung im Fernsehen muss als Sende-Block gekennzeichnet werden und dürfen dann in diesem ausgestrahlt werden.

Ich bitte Sie daher höflich in dieser Angelegenheit aktiv zu werden.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF Sport äußerte sich Herr Notker Ledergerber, Stabchef SRF Sport:

«Zur Beanstandung betreffend Sponsoren-Inserts im Ski Live (und in vielen anderen Sportarten, welche wir übertragen) nehme ich nach Rücksprache mit Philippe Allemann, Sportjurist Business Unit Sport und Thomas Pittino, Leiter SRF Sponsoring, wie folgt Stellung. Angesichts des Themas, welches sich vielmehr um Sponsoring und Gesetzgebung handelt denn um Sport-Inhalt, lasse ich Ihnen den exakten Wortlaut von Thomas Pittino zukommen:

<Die Programme der SRG SSR werden basierend auf dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sowohl aus Gebühren als auch aus kommerziellen Einnahmen finanziert. Für die Fernsehprogramme stehen dafür die Einnahmen aus der TV-Werbung und dem TV-Sponsoring, für das Radio lediglich solche aus dem Sponsoring zur Verfügung.

Auch diese kommerziellen Einnahmen erlauben es der SRG, ein so breites Angebot aus Information, Sport, Kultur und Unterhaltung für die Schweizer Bevölkerung anzubieten.

TV-Werbung und TV-Sponsoring unterscheiden sich sowohl in ihrer Erscheinung als auch in ihren gesetzlichen Vorgaben. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erwähnt in den ‘Werbe- und Sponsoring-Richtlinien’ einleitend unter anderem die Pflicht der klaren Trennung von Werbung und Programm (Trennungsgebot bei der Werbung) bzw. die Deklarationspflicht bei einem Sponsoring (Transparenzgebot beim Sponsoring).

In der vorliegenden Beanstandung werden die ‘auf dem Bildschirm erscheinenden Logos der Sponsoren’ beschrieben. Dabei handelt es sich um sogenannte ‘Inserts’, welche seitens BAKOM der Gattung Sponsoring zugeordnet werden. Ein Insert, also das Einblenden eines Logos während der Übertragung, unterliegt folgenden Richtlinien: pro Sponsor und pro 10 Minuten Sendedauer darf 1 Insert mit einer Maximallänge von 5 Sekunden eingeblendet werden. Zudem muss das Sponsoring vor oder nach der Sendung über eine Nennung (bspw. TV-Billboard) deklariert werden.

Die Tatsache, dass Logos von Sponsoren während Übertragungen eingeblendet werden, ist unter Einhaltung der erwähnten Sponsoring-Richtlinien erlaubt. Die Verantwortlichen bei SRF setzen alles daran, die gesetzlichen Vorgaben stets einzuhalten.>

Die Umsetzung erfolgt seit Jahren in dieser Form, aus Sicht Sport habe ich keine Ergänzungen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Ombudsstelle muss nur überprüfen, ob eine Sendung unentgeltliche Schleichwerbung enthält. Für unzulässige Werbung oder unrichtige Anwendung der Sponsoring-Richtlinien ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig. Unentgeltliche Schleichwerbung vermag ich in der Direktübertragung keine zu erkennen. Was sichtbar wird, sind einerseits Werbe-Manifestationen entlang der Piste (wie beispielsweise von Generali, Marlene, Jack Wolfskin), die offensichtlich Einnahmen für den Veranstalter generieren, anderseits Werbeeinspieler der Sponsoren von SRF (nämlich Swisscom, Raiffeisen, Helvetia und BKW) und das Logo des Zeitmessers Longines. Diese Werbeeinspieler entsprechen genau den Vorschriften; nirgends wird zusätzlich Schleichwerbung gemacht.

Man kann natürlich Werbung störend finden. Doch erstens helfen Werbung und Sponsoring teure Direktübertragungen mitfinanzieren. Und zweitens müsste man dann eigentlich verlangen, dass es auch entlang der Piste und rund um das Starthäuschen und am Ziel keine Werbung gibt. Dies ist aber unrealistisch und ausserdem von SRF nicht beeinflussbar. Verglichen mit dem Gesamtwerbeauftritt sind die kurzen Sponsoren-Einspielungen zudem recht bescheiden. Und da sie genau den Regeln entsprechen, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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