Online-Artikel «Sport Awards: Das sind die 12 Finalisten» auf SRF Sport Online beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 4. Dezember 2018 beanstandeten Sie den Artikel «Sport Awards: Das sind die 12 Finalisten» auf SRF Sport Online vom 29. November 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Äusserts verwundert las ich (kurz nach den ich den Beitrag über den Sexismusskandal an der Verleihung des Ballon D'ore gesehen hatte), dass es sich bei der Wahl des Sortlers des Jahres um die Hauptkategorie der Sports Awards handelt. Demnach ist die Wahl zur Sportlerin des Jahres nur eine Nebenkategorie. Dies erachte ich als krass sexistisch und somit als Diskriminierung der Sportlerinnen und aller Frauen.

Sportlerinnen müssen schon hart genug dafür kämpfen, dass Ihre Leisutngen vom Publikum und auch von Sponsor_innen als gleichwertig angeschaut wird. Da sollte das SRF als gutes Beispiel vorangehen und die Wahl von Sportlerin und Sportler des Jahres als gleichwichtig werten. In der Beilage sende ich Ihnen einen Sereenshot des Artikels, in dem die Wahl des Sportlers des Jahres als Hauptkategorie genannt wird.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF Sport äußerte sich Herr Notker Ledergerber, Stabchef SRF Sport:

«Zur Beanstandung betreffend Diskriminierung der Frauen im Artikel von SRF Sport vom 23. November 2018 nehme ich nach Rücksprache mit Roland Schneider von SRF Sport Online wie folgt Stellung:

SRF Sport und damit auch SRF Sport Online haben in den letzten Jahren einiges investiert in die Gleichberechtigung, sei es mit vermehrtem Einsatz von Journalistinnen vor oder hinter der Kamera oder direkt im Programm. Es liegt uns fern, bei den Credit Swiss Sports Awards nur von einer Hauptkategorie zu sprechen, ganz im Gegenteil. In den verschiedensten Kategorien wird gewählt, wir sprechen von den zwei Hauptkategorien Sportlerin und Sportler des Jahres, zu entnehmen dem Auszug aus unserem Medientext:

Im von Ihnen erwähnten Artikel, resp. in der Auflistung der nominierten Sportlerinnen, hätte noch einmal ‘Hauptkategorie’ erwähnt sein müssen. Da wurde schlicht etwas ungenau gearbeitet – ein Fehler unsererseits, wofür wir uns herzlich entschuldigen möchten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Artikels. Ich kann Ihre Beanstandung unterstützen. SRF Sport hat einen Fehler gemacht, der eine Abweichung von der Grundhaltung darstellt. SRF Sport hat sich für den Fehler entschuldigt, was ich als Ausdruck der Fehlerkultur sehr anerkenne und würdige. Allerdings ist damit für mich der Fall noch nicht ganz abgeschlossen: Ich empfehle der Redaktion, den Fehler auch im Artikel zu korrigieren, der in der Mediathek immer noch online ist.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sport/mehr-sport/sports-awards/sports-awards-sports-awards-das-sind-die-12-finaliste

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