«Kassensturz»-Beitrag «‘Gratis‘-Ausbildung: Kosmetik-Kette knebelt ihre Schülerinnen» beanstandet

5676
Mit Ihrem Brief vom 13. Dezember 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Kassensturz» (Fernsehen SRF) vom 4. Dezember 2018 und dort den Beitrag «‘Gratis‘-Ausbildung: Kosmetik-Kette knebelt ihre Schülerinnen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Als Inhaber und Geschäftsführer der Tanning Loft GmbH, welche die BeautySpace Kosmetikfilialen, sowie die BeautySpace Academy betreibt, beanstanden wir in unserem eigenen Namen sowie im Namen von Tanning Loft GmbH die im Titel genannte Sendung des ‚Kassensturz‘ vom 4. Dezember 2018 und die Online-Berichterstattung über unsere Firma. Sie verletzen insbesondere

• das Sachgerechtigkeitsgebot, wonach redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen müssen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann,

• das Transparenzgebot, das verlangt, dass Ansichten und Kommentare als solche erkennbar sein müssen und auch

• das Recht auf Menschenwürde von uns als verantwortungsbewusster Arbeitgeberin und Arbeitgeber.

Durch diese Verletzungen, die allesamt auf falschen und von uns im Vorfeld der Sendung mündlich und schriftlich widerlegten Behauptungen beruhen, wurden der Ruf unserer Firma und auch unser persönlicher Ruf völlig zu Unrecht massiv geschädigt.

Darum geht es:

BEAUTYSPACE [2] existiert seit 2013 und bietet in diversen Deutschschweizer Städten Kundinnen und Kunden Dienstleistungen aus dem Kosmetikbereich an. Dies sind namentlich Nagel-, Wimpern und Augenbrauenbehandlungen sowie Haarentfernung. Insgesamt arbeiten bei BeautySpace heute rund 60 Personen, davon 50 als Kosmetikerinnen. Mitarbeiterinnen, die bei der Bewerbung keine oder nur wenig Berufserfahrung in unserem Fachgebiet verfügen, bieten wir in unserer firmeninternen ‚BeautySpace Academy‘ eine dreimonatige Ausbildung (5 Tage pro Woche, 8 h pro Tag) an. Dabei garantieren wir den Absolventinnen bereits bei Antritt ihrer Ausbildung, dass wir sie nach Abschluss derselben bei uns fest anstellen. Unsere Ausbildung ist also mit einer Jobgarantie bei BeautySpace verbunden.

Die Ausbildung in der ‚BeautySpace Academy‘ ist für deren Absolventinnen grundsätzlich kostenlos. Allerdings ist dies an die Bedingung geknüpft, dass sie danach während mindestens 18 Monaten bei BeautySpace arbeiten. Entscheiden sie sich dafür, BeautySpace vor diesen 18 Monaten zu verlassen, so müssen sie uns die Kosten der Ausbildung anteilsmässig (also im Verhältnis der weniger lang bei uns beschäftigten Zeit) zurückerstatten. Dabei gehen wir davon aus, dass der Ausbildungslehrgang bei BeautySpace einen Wert von CHF 21'000 Franken hat. Das entspricht ca. 42 CHF pro Stunde und ist damit im Vergleich mit anderen nicht anerkannten Kosmetikkursen marktüblich. Auf diese Bestimmung weisen wir auf unserer Webseite insgesamt an fünf verschiedenen Stellen hin.[3] Zudem erwähnen wir sie in unseren Anstellungsgesprächen. Und wir halten sie auch in unseren Schulverträgen schriftlich fest.[4]

KASSENSTURZ SRF VOM 4. DEZEMBER 2018. In der erwähnten Sendung portraitiert der ‚Kassensturz‘ eine ehemalige Mitarbeiterin von uns, Frau S. Diese hatte sich bei uns Anfang Februar 2018 beworben. Daraufhin absolvierte sie vom 19. Februar 2018 bis 14. Mai 2018 die BeautySpace Academy und arbeitete gleich anschliessend als Kosmetikerin (100% Stelle) in unserer Filiale Winterthur, wohin sie noch während ihrer Ausbildungszeit gezogen war (Umzug nach Winterthur am 2. Mai, zuvor wohnte sie in Bülach - ein Umstand, auf den wir noch zurückkommen). Am 28. August dieses Jahres teilte uns S. mit, dass sie BeautySpace verlassen wolle und kündigte ihren Arbeitsvertrag. Da Frau S. nur 5 statt 18 Monate bei uns gearbeitet hatte, stellten wir ihr, wie vertraglich festgehalten, die von ihr genossene Ausbildung in der BeautySpace Academy anteilsmässig in Rechnung. Insgesamt belief sich diese auf ca. CHF 15'000.- (CHF 21 '000 abzüglich 5 Monate Arbeit = Minderkosten von CHF 6'000 = geschuldeter Betrag CHF 15'000).

S. wird vom ‚Kassensturz‘ in seinem Bericht mit vollem Namen genannt, weshalb wir dies hier auch tun. Im Falle dass unsere Beanstandung gutgeheissen und dies publiziert wird, müsste sie indessen anonymisiert werden.

Frau S. weigerte sich, diesen Betrag zu zahlen und wandte sich stattdessen an den ‚Kassensturz‘. Dieser sendete daraufhin am 4. Dezember 2018 den beanstandeten Beitrag. Darin erhebt der ‚Kassensturz‘ folgende gravierende Beschuldigungen gegenüber BeautySpace:

1. Wir hätten S. nicht vor Beginn ihrer Ausbildung über die ‚18 Monate‘-Klausel Informiert, sondern wir hätten ihr den Schulvertrag, in welchem diese Klausel festgehalten ist, erst lange nach Abschluss der Ausbildung zugestellt, als sie schon mehrere Monate bei BeautySpace in Vollzeit gearbeitet hatte.

2. Diese Vertragsklausel sei ein ‚Knebelvertrag‘ und alle ‚Schülerinnen (PLURAL) werden geknebelt‘.

3. Ausserdem sei der für die Ausbildung in der BeautySpace Academy veranschlagte Wert von CHF 21 '000 überteuert und es werde davon abgeraten (Experte: Kosmetikverband Schweiz).

4. Zudem würden bei BeautySpace unzumutbare Arbeitsbedingungen herrschen. So sei Frau S. gezwungen worden, teilweise sogar mehrere Kundinnen gleichzeitig zu bedienen. Es <sei das Konzept von BeautySpace, mehrere Kunden zu bedienen> (Zur Illustration der angeblich unzumutbaren Arbeitsverhältnisse wurde noch ein aus dem Jahr 2013 (!) stammender ‚Kassensturz‘-Beitrag eingespielt, in dem sich eine damalige Mitarbeiterin von BeautySpace ebenfalls über die Arbeitsbedingungen beklagt hatte.)

WIE ES SICH WIRKLICH VERHÄLT. Diese für BeautySpace, BeautySpace Academy und uns als Inhaber und Geschäftsführer in massiver Weise ruf- und geschäftsschädigenden Behauptungen des ‚Kassensturz‘ entsprechen nicht der Wahrheit. Hier folgen unsere Bemerkungen zu den oben erwähnten einzelnen Punkten:

Zu Punkt 1. Bereits der Einblender des besagten Schulvertrages in der ‚Kassensturz‘-Sendung zeigt, dass die Behauptung, S. habe den Ausbildungsvertrag erst bei der Kündigung erhalten, nicht der Wahrheit entspricht. Auf dem Einblender des ‚Kassensturz‘ ist nämlich auf der ersten Seite des Schulvertrages die Wohnadresse von Frau S. ersichtlich, die sie mit ihrer eigenen Handschrift in den Vertrag eingefügt hat: Sonnmattstrasse.6, 8180 Bülach. An dieser Adresse wohnte Frau S. aber nur während ihrer Ausbildungszeit. Sie zog am 2. Mai - also zwei Wochen vor Ausbildungsende - nach Winterthur. Dass Frau S. also selber Bülach als ihren Wohnort angibt, beweist, dass sie den Ausbildungsvertrag nicht erst lange nach Abschluss ihrer Ausbildung erhalten hat (da wohnte sie nämlich schon längst in Winterthur und nicht mehr in Bülach), wie sie behauptete und der ‚Kassensturz‘ trotz unseres vorgängigen ausdrücklichen Widerspruchs, allein auf die Falschaussage von Frau S. abstellend, kolportierte, sondern so wie alle anderen 19 Schülerinnen auch: vor Schulbeginn am 19. Februar. Damit, dass Frau S. den Schulvertrag (wie später übrigens auch den Arbeitsvertrag), rechtzeitig erhalten hat, ist auch belegt, dass sich Frau S. schon zu Beginn ihrer Ausbildungszeit über die Konsequenzen im Klaren sein musste, falls sie die anschliessende Anstellung bei BeautySpace vor Ablauf der 18-Monate-Frist kündigen würde.
(Anm.: Dass Frau S. den Ausbildungsvertrag nie unterschrieben an BeautySpace retournierte, was wir auch jederzeit so zugegeben haben, ist kein Beweis des Gegenteils. Zumal, wie gesagt, auch auf unserer Webseite, über die sich die Bewerberinnen bei uns anmelden, mehrfach auf diese Vertragsklausel hingewiesen wird. Und das Thema der 18-Monate-Klausel wird - entgegen der Behauptung von Frau S. - auch im Anstellungsgespräch immer thematisiert.)

Zu den Punkte 2. und 3. Der ‚Kassensturz‘ wirft BeautySpace vor, seinen Mitarbeiterinnen ‚Knebelverträge‘ aufzuzwingen. Zu ‚Knebelverträgen‘ lässt sich auf Wikipedia nachlesen: <Solche Verträge können rechtlich gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Deutschland kommen hierfür Verstößegegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht, soweit diese anwendbar sind.Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach §.138. Abs. 2 BGB vorliegen.> Obschon sich diese Beschreibung auf Wikipedia auf deutsches Recht bezieht, gilt sie grundsätzlich auch für die Schweiz. Denn auch bei uns gelten Knebelverträge als unlauter. Das heisst: der ‚Kassensturz‘ wirft der Firma BeautySpace ‚sittenwidriges‘ und ‚unlauteres‘ Verhalten vor. Dies geht denn nicht nur aus dem Titel der Sendung vor, sondern zieht sich als roter Faden durch sie hindurch.

Diese Einschätzung des ‚Kassensturz‘ befremdet allein schon deshalb, weil seine eigene Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner auf der ‚Kassensturz‘-Webseite, wo das Publikum Rechtsfragen stellen kann, zum Thema ‚Weiterbildungsvereinbarungen‘ schreibt: ,<Sie muss verhältnismässig und zeitlich begrenzt sein. Bei Weiterbildungen für mehrere Zehntausend Franken haben die Gerichte bisher Verpflichtungen von drei bis vier Jahren als zulässig erachtet.>

Im Gespräch, das am 22. November 2018, also beinahe zwei Wochen vor der Sendung, zwischen uns, Redaktor Dani Müller und Gabriela Baumgartner stattfand, erklärten die beiden ‚Kassensturz‘-Vertreter dazu, diese Einschätzung gelte nicht für die Ausbildung in der BeautySpace Academy. Denn der Wert dieser Ausbildung für die Absolventinnen sei fraglich und zudem sei der Betrag von CHF 21'000 als Kurswert zu hoch angesetzt, wenn man ihn mit andern Ausbildungskursen in der Kosmetikbranche vergleiche.

Wie wir Herrn Müller und Frau Baumgartner schon damals und anschliessend auch in einem ausführlichen Mail belegten, stimmt weder die eine noch die andere Behauptung. Denn dass die Kurse der BeautySpace Academy für die Absolventinnen einen Wert haben, ergibt sich allein schon daraus, dass wir - als einzige in der Branche! - allen Absolventinnen eine anschliessende feste Anstellung bei uns garantieren. Dies übrigens zu sehr guten Konditionen. So kann eine knapp 20-Jährige ohne andere Vorbildung bei uns im Monat gut und gerne CHF 4'500 verdienen. Ein noch wichtigerer Wert der Schule ist, dass sich die Absolventinnen nach der Ausbildung in jedem beliebigen Kosmetikbetrieb einstellen lassen können, wo die gleichen kosmetischen Behandlungen durchgeführt werden. Auch die CHF 21'000, die wir als Wert der BeautySpace Academy-Ausbildung veranschlagen, sind im Branchenvergleich üblich. So schrieben wir dem ‚Kassensturz‘ in einem Mail vom 29. November 2018 zu seiner Behauptung, der von uns eingesetzte Ausbildungswert sei zu hoch: <Sie (Gabriela Baumgartner, Dani Müller, Red.) führten als Beleg, die CHF 21'000 für den BeautySpace-Ausbildungslehrgang seien viel zu hoch angesetzt, einen Kurs an, der während 6 Monaten jeweils 1 Tag pro Woche stattfindet (à 6 Stunden pro Tag), also 144 Stunden dauert. Dies ist der typische ‘Apfel mit Birnen‘-Vergleich: Denn der Ausbildungslehrgang von BeautySpace ist nicht berufsbegleitend sondern ein full-time-Kurs. Er dauert 5 Tage pro Woche, 8 Stunden pro Tag und dies während 66 Tagen. Das sind 528 Stunden und demnach 3,6 Mal mehr Unterricht als der von Ihnen als Vergleich genannte Kurs! Damit ist der Kurs von BeautvSpace günstiger als vergleichbare Kursangebote.

All dies erwähnte der ‚Kassensturz‘, obschon er davon Kenntnis hatte, mit keinem Wort. Stattdessen behauptete Moderator Ueli Schmezer am Schluss des Berichts: <Fraglich ist zum Beispiel, ob die Kurse von BeautySpace tatsächlich den 21'000 Franken entsprechen, die in diesem Vertrag drinnen stehen.>

Zu Punkt 4. ‚ Kassensturz‘ wirft uns unmenschliche Arbeitsbedingungen vor. Dabei spielt er eine Videosequenz eines Berichts aus dem Jahr 2013 (!) ein, in dem sich eine damalige Mitarbeiterin von uns darüber beklagte, die Arbeitsverhältnisse bei uns seien zu hart. Wir haben dem Autor des Berichts, Dani Müller, mehrfach mündlich und schriftlich angeboten, dass er mit allen 19 derzeitigen Absolventinnen der BeautySpace Academy oder auch mit anderen unserer Mitarbeiterinnen sprechen und sie interviewen kann (alle hatten sich dazu bereit erklärt). Er hat dies abgelehnt mit der Begründung, es gehe hier ja nicht um eine Verallgemeinerung, sondern nur um einen Einzelfall.

Aber genau das war der ‚Kassensturz‘-Bericht eben nicht. Jeder unvoreingenommene Zuschauer und jede unvoreingenommene Zuschauerin musste aufgrund dieses Berichts zum Schluss kommen, dass BeautySpace ein ganz allgemein unsozialer und seine Mitarbeiterinnen ausnützender Arbeitgeber sei. Dabei berichtete der ‚Kassensturz‘ auch hier nicht nur tendenziös, sondern wahrheitswidrig. So sagte die Off-Stimme, um Frau S.s angeblich unmenschliche Arbeitsbedingungen zu veranschaulichen: < S. arbeitete hart. Manchmal an mehreren Kunden gleichzeitig.> Und weiter: <Für 50 Kosmetikerinnen heisst das Stress pur> Was der „Kassensturz" dabei verschwieg: Dieses <an mehreren Kunden gleichzeitig arbeiten> war der ausdrückliche Wunsch Frau S.s. Sie wollte die schriftliche Bestätigung von der Geschäftsleitung für diese Art des Arbeitens einholen, weil dies eben gerade NICHT das Konzept von BeautySpace ist. So schrieb S. am 18. Juli 2018: <Ich han namal schriftlich vu dir es ‚Ja‘ welle, dass ich rascher, dynamischer und organisierter (heisst 2-3 Kunde glichzitig oder 20min für Mani) derf schaffe>. Auch diesen Beleg, dass Frau S. nicht die Wahrheit sagte, hätten wir dem ‚Kassensturz‘ problemlos liefern können. Doch in dem mehr als eineinhalbstündigen Gespräch, das wir mit ihm am Donnerstag, 22. November 2018, im Fernsehstudio Leutschenbach führten, konfrontierte Redaktor Dani Müller uns gar nicht mit diesem Vorwurf, sondern verschwieg ihn.

In diesem Gespräch zeigten wir Herrn Müller und Frau Baumgartner noch anhand zahlreicher weiterer Beispiele auf, dass ihnen Frau S. nicht die Wahrheit gesagt hatte. Aber obschon wir alle unsere Aussagen mit Screenshots, WhatsApp-Meldungen, Dokumenten etc. belegen konnten, schenkte uns Dani Müller keinen Glauben. Denn hätte er es getan, hätte sich seine Breitseite gegen unsere Firma in Luft aufgelöst. Stattdessen machte er aus dem Einzelfall einer einzigen unzufriedenen Mitarbeiterin, die versucht, uns mit böswilligen Falschaussagen zu diskreditieren, einen ‚BeautySpace‘-Skandal und verunglimpfte unsere Firma mit verallgemeinernden und rufschädigenden Vorwürfen (z.B. Knebelverträge, unmenschliche Arbeitsbedingungen, Beschuldigungen und Drohungen).

Aus diesem Grund ist es auch kein Zufall, sondern (böse) Absicht des ‚Kassensturz‘, dass er schon von Beginn an S. als armes ausgebeutetes Opfer darstellt. So sagt die Off-Stimme einleitend zum Bericht: <Heute hat sie keinen Job und eine Kosmetikfirma fordert von ihr 15'000 Franken.> Dass sie, das heisst: S., ,,heute keinen Job hat', weil sie selber ihn gekündigt hatte, geht aus diesem Statement nicht hervor. Stattdessen suggeriert es klar das Gegenteil: Dass ihr gekündigt wurde - was nicht der Fall war.

Ebenso wird im „Kassensturz" verschwiegen, dass S. als 19-Jährige bis zu CHF 4'800 pro Monat verdiente! (Daniel Müller waren die Löhne bekannt). Doch auch diese Aussage hätte wohl die ihr zugedachte ‚Opferrolle‘ unglaubwürdig erscheinen lassen. Auch am Schluss lässt der ‚Kassensturz‘ keine Zweifel darüber aufkommen, für wen er Partei ergreift. So sagt Moderator Ueli Schmezer in seinem Schlusskommentar: <Also, wir haben es gehört, rechtlich ist der Fall klar- S. muss die 15'000 Franken nicht zahlen.> Damit verletzt Ueli Schmezer beziehungsweise der ‚Kassensturz‘ in krasser Weise seine journalistischen Pflichten und spielt sich zum Richter über uns auf. Doch ob es sich tatsächlich so verhält, wie der ‚Kassensturz‘ ohne jegliche Wenn und Aber behauptet, entscheidet letztlich nicht er, sondern müsste ein Gericht entscheiden.

Alles in allem beabsichtigte der ‚Kassensturz‘ mit seinem Bericht über BeautySpace also ganz offensichtlich nur das Eine: Uns an den Pranger zu stellen! Dies mit einer Reihe von unbegründeten, unwahren Vorwürfen und in einer Einseitigkeit, die im krassen Widerspruch zum Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Artikel 5 RTVG steht, das für alle Informationssendungen von SRF und den andern SRG-Sendern gilt. Und auch wenn wir als Inhaber und Geschäftsführer in dem Bericht nicht namentlich genannt werden, so verletzt der Bericht dennoch auch unsere Menschenwürde, die nicht bloss in der Bundesverfassung (Art. 13) und in der EMRK (Art. 8), sondern auch im RTVG (Art. 4) geschützt wird.

Dass dies nicht nur unser persönliches Empfinden als Betroffene ist, sondern einer allgemeinen Wahrnehmung von jenen entspricht, die den Bericht über uns gesehen oder auf srf.ch gelesen haben, zeigen uns die Reaktionen auf der Webseite srf.ch. den sozialen Medien und aus unserem eigenen persönlichen Umfeld.

Sollten Sie sich unserer Beurteilung anschliessen und unsere Beanstandung gutheissen, so erwarten wir, dass der „Kassensturz" dies in einer seiner nächsten Sendungen publik macht und sich für den uns zugefügten ungerechtfertigten Imageschaden bei uns entschuldigt. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass in diesem Fall, wie bei Ihnen üblich, Ihre Beurteilung auch sonst veröffentlicht wird.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Kassensturz» antwortete Frau Ursula Gabathuler, Redaktionleiterin von «Kassensturz/Espresso»:

«In einem Schreiben wenden sich X, Geschäftsführerin Beautyspace, und Y, Inhaber von Beautyspace, an Sie und beanstanden den Kassensturz-Beitrag vom 4. Dezember 2018:
Die genannte Berichterstattung verletze das Sachgerechtigkeitsgebot, das Transparenzgebot, sowie das Recht auf Menschenwürde.

Gerne nimmt die Kassensturz-Redaktion wie folgt Stellung:

Vorab eine Bemerkung zum Ablauf der Recherche von Kassensturz bzw. den Belegen, die Beautyspace vorbrachte:

Kassensturz hat Beautyspace erstmals am 8.10.2018 per Mail kontaktiert und um Belege betreffend der Hauptvorwürfe gebeten. In der Folge hat es Beautyspace, vertreten durch Kommunikationsberater Z., strikt abgelehnt, die Fragen von Kassensturz schriftlich zu beantworten oder Belege vorzubringen, bevor nicht ein persönliches Treffen zwischen der Beautyspace-Geschäftsleitung und Kassensturz stattgefunden hat. Am 22.11.2018 hat das Treffen mit Z., den beiden Beanstandern X und Y, Kassensturz-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner und Kassensturz-Redaktor Daniel Müller in einem Sitzungsraum von SRF stattgefunden. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.

Beautyspace war nicht in der Lage, stichhaltige Belege vorzubringen, wonach die ehemalige Beautyspace-Angestellte S. bei Antritt der 3-monatigen Ausbildung gewusst haben musste, dass sie sich mit der Ausbildung auf 18 Monate verpflichtet bei Beautyspace zu arbeiten. Schriftliche Belege für die angeblich hohe Qualität der Ausbildung hat Kassensturz mit der Begründung, die Kursunterlagen könnten so in falsche Hände kommen, nicht bekommen. Am 29.11.2018 reichte Beautyspace auf Nachfrage von Kassensturz einen einzigen ‘Beleg’ betreffend den Ausbildungsvertrag vor: Eine E-mail, worin Beautyspace-Geschäftsführerin X ankündigte, man werde am 19.2.2018 (zu Beginn der 3-monatigen Ausbildung) den Vertrag ‘ausdrucken und zum durchlesen’ mitgeben. Dass dies auch tatsächlich passiert ist, bleibt eine reine Behauptung von Beautyspace und steht klar im Widerspruch zu den Aussagen von S.. Es liegt kein Beleg dafür vor, dass Beautyspace jemals S. aufforderte, den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben.

Nun zu den Vorwürfen bezüglich des Beitrags:

Kassensturz hat im genannten Beitrag die ehemalige Beautyspace-Angestellte S. portraitiert. Frau S. hatte Kontakt mit Kassensturz aufgenommen, nachdem Beautyspace sie mit einer Forderung über 15'672.20 CHF konfrontierte und ihr drohte, sie deswegen vor den Richter zu ziehen. Der Kassensturz-Redaktor befragte S. während den Recherchen eingehend, auch betreffend den Zeitpunkt, ab wann sie von der Regelung mit einer Verpflichtung von 18 Monaten gewusst haben musste. Frau S. versicherte dem Kassensturz-Redaktor, dass sie auf jeden Fall erst zu einem späten Zeitpunkt, lange nach Beginn der 3-monatigen Ausbildung erstmals Kenntnis von einer Verpflichtung über 18 Monate erfuhr. Frau S. hat dem Kassensturz-Redaktor gegenüber belegt, auf welchem Weg sie sich überhaupt für die Ausbildung bei Beautyspace bewarb, nämlich über eine Bekanntmachung bei Facebook. Dort ist mehrfach die Rede von einer ‘kostenlosen’ Ausbildung. Wie im Beitrag ausgeführt, wurde eine entsprechende Nachfrage von einer Interessentin, ob die Ausbildung denn wirklich kostenlos sei, von Beautyspace mit der Versicherung beantwortet, die Ausbildung sei ‘kostenlos’. Nirgends bei Facebook wurden zu diesem Zeitpunkt Interessentinnen auf eine mögliche Verpflichtung von 18 Monaten hingewiesen. Bei diesen Informationen auf Facebook fand S. auch eine E-Mailadresse von Beautyspace, wo sie sich umgehend bewarb. Die mehrfache Behauptung von Beautyspace, Frau S. habe sich über die Homepage von Beautyspace beworben, wo die Regelung mit einer Verpflichtung von 18 Monaten stehe, wurde entkräftet durch eine E-Mail von Beautyspace-Geschäftsführer Y, in der er bestätigt, dass Frau S. den Weg über Facebook genommen hatte.

Kassensturz hat Beautyspace alle offenen Fragen frühzeitig zur Beantwortung geschickt. Beautyspace bestritt alle Vorwürfe, brachte aber nie stichhaltige Belege dafür, dass S. wie zuerst behauptet seit dem Vorstellungsgespräch oder spätestens zu Beginn der 3-monatigen Ausbildung im Besitz des Ausbildungsvertrags war und somit von der Regelung mit den 18 Monaten Verpflichtung wusste.

Das Argument, Frau S. habe auf dem Ausbildungsvertrag handschriftlich eine Adresse eingetragen, die sie nur bis kurz vor Abschluss der 3-monatigen Ausbildungszeit hatte, kommt erstmals in dieser Beanstandung zur Sprache. Auch Kassensturz ist dieser Sachverhalt neu. Eine telefonische Nachfrage des Kassensturz-Redaktors bei S. hat ergeben, dass es sich bei der genannten Adresse um die Wohnadresse von S.s Mutter handelt, wo S. bis im Mai 2018 wohnte. Sie habe diese Adresse auch nach dem Umzug noch sporadisch gebraucht.
Unbestritten bleibt aber, dass S. weder den Ausbildungsvertrag, noch den Arbeitsvertrag je unterschrieben hat. Rechtsprofessor Roger Rudolph hat im Beitrag klar gesagt, dass somit kein Vertrag zustande gekommen sei und die Forderung von Beautyspace ungerechtfertigt sei. Dies widerholt Moderator Ueli Schmezer in der Abmoderation. Dabei ‘spielt’ er sich nicht ‘zum Richter auf’ wie die Beanstander dies schreiben, sondern fasst die Einschätzung des Rechtsprofessors zusammen.

Die Beanstander werfen ‘Kassensturz’’ weiter vor, in der Berichterstattung mit dem Begriff ‘Knebelverträge’ zu operieren, was ungerechtfertigt sei. Das entspricht nicht der Wahrheit. Kassensturz verwendet den Begriff ‘Knebelvertrag’ nie, sondern spricht davon, dass Beautyspace mit ihren Regelungen und Forderungen die Angestellten (in allgemeinerer Art) kneble. Kassensturz stützt diese Einschätzung auf verschiedene Erkenntnisse aus der Recherche. Erstens hat Kassensturz mit mehreren ehemaligen Angestellten gesprochen, welche Regelungen oder Geschäftspraktiken von Beautyspace als sehr einseitig zugunsten des Arbeitgebers beschrieben. Und zweitens hat Kassensturz mit dem Schweizerischen Fachverband für Kosmetik und mit renommierten Konkurrenten von Beautyspace kommuniziert.

Der Verband äussert sich klar, dass die 3-monatige Ausbildung bei Beautyspace und der genannte Wert dieser Ausbildung von 21'000 Franken nicht in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Als Beispiel nennt der Verband eine einjährige Ausbildung mit international anerkanntem CIDESCO-Diplom, die höchstens 15'000 Franken koste. Der Fachverband für Kosmetik empfiehlt explizit ‘keine solchen schnellen Ausbildungen’. Kassensturz hatte zudem mit Konkurrenten von Beautyspace Kontakt. Ein Vergleich des 3-monatigen Kurses von Beautyspace mit dem einer renommierten Kosmetik-Fachschule im Raum Zürich zeigt: Der Kurs von Beautyspace ist pro Lektion mehr als dreimal so teuer wie der international anerkannte Kurs der Kosmetik-Fachschule. Das legt die Vermutung nahe, dass der von Beautyspace veranschlagte ‘Wert’ des Kurses masslos überhöht ist. Dass man unter diesen Umständen (überhöhter Wert und fehlende Anerkennung) bei den Regelungen von Beautyspace zur Verpflichtung auf 18 Monate hinaus von ‘knebeln’ sprechen kann, erscheint uns angemessen. Es erscheint uns aufgrund von oben genannten Rechercheergebnissen auch als angemessen, in der Berichterstattung anzudeuten, dass der angebliche Wert des 3-monatigen Kurses von 21'000 Fr. ‘fraglich’ ist.

Das Zitat von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner, welches Beautyspace in der Beanstandung anführt, ist aus dem Zusammenhang gerissen und somit unpassend. Gabriela Baumgartner bezieht sich im Text, woraus das Zitat stammt, auf Lehrgänge, die national oder gar international anerkannt sind, zum Beispiel im Rahmen von Bachelor- oder Master-Studien. Dies nun auf einen 3-monatigen Kosmetik-Einführungskurs anzuwenden, der nicht einmal in der Branche anerkannt ist, erscheint uns völlig unangemessen.

Beautyspace wirft Kassensturz letztlich vor, die Arbeitsbedingungen ungerechtfertigter Weise als mangelhaft darzustellen. Auch hier stützt sich Kassensturz nicht nur auf den genannten eigenen Beitrag aus dem Jahr 2013, sondern auf Erkenntnisse aus Telefongesprächen während der Recherche mit ehemaligen Angestellten, die noch vor relativ kurzer Zeit bei Beautyspace gearbeitet haben. Die ehemaligen Beautyspace-Angestellten beschrieben den Zeitdruck und andere Arbeitsumstände als belastend. Das wurde zwar in der Berichterstattung nicht ausgeführt, diente dem Kassensturz-Redaktor aber als Bestätigung und Legitimation dafür, die teilweise von S. geäusserte Kritik zu publizieren, als auch zu erwähnen, dass Beautyspace schon vor ein paar Jahren mit fragwürdigen Arbeitsbedingungen aufgefallen ist.

Beautyspace wirft Kassensturz vor, im Bericht werde fälschlicherweise gesagt, die Arbeit an mehreren Kunden sei das Konzept von Beautyspace. Beautyspace zitiert dazu in der Beanstandung aus dem Beitragstext. Doch Beautyspace zitiert die entsprechende Textstelle aus dem ‘Kassensturz’-Betrag unvollständig und somit irreführend. Die vollständige Textstelle lautet:

<S. arbeitete hart, manchmal an mehreren Kunden gleichzeitig. So sieht es das Konzept vor: Keine Terminvereinbarungen, ‘just walk in’. Für 50 Kosmetikerinnen in 6 Beautyspace-Filialen heisst das: Stress pur.>

So, und mit der gleichen Interpunktion steht es auch im Online-Text zum Beitrag auf der Homepage von Kassensturz. Somit wird für die Zuschauer klar verständlich, dass die Kombination aus ‘keine Terminvereinbarungen’, dem Konzept ‘just walk in’ und der daraus folgenden Konsequenz, dass Beautyspace-Angestellte manchmal an mehreren Kunden gleichzeitig arbeiten müssen, (durch eine Umsatzbeteiligung vielleicht sogar wollen), zu einer Überbelastung führen kann.

Zusammenfassend halten wir fest: Der Kassensturz-Beitrag war sachgerecht und transparent, die Zuschauer konnten sich eine eigene Meinung bilden. Entgegen der Meinung der Beanstander hat ‘Kassensturz’ mit diesem Beitrag weder das Sachgerechtigkeitsgebot, noch das Transparenzgebot, noch das Recht auf Menschenwürde verletzt. Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, Herr Blum, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Drei Punkte müssen gleich von Anfang an festgehalten werden:

  • «Kassensturz» ist eine Sendung, die sich für Menschen einsetzt, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als Mieterinnen und Mieter, als Patientinnen und Patienten, als Kundinnen und Kunden, als Konsumentinnen und Konsumenten usw. benachteiligt, übers Ohr gehauen, ausgenützt worden sind. Die Sendung geht oft von exemplarischen Einzelfällen aus. Sie betreibt anwaltschaftlichen Journalismus. Anwaltschaftlicher Journalismus für Schwache, Geprellte, Benachteiligte ist möglich, die einzige Bedingung ist, dass der Standpunkt der kritisierten Seite im Beitrag ebenfalls zum Ausdruck kommt. Auch das Bundesgericht schützt anwaltschaftlichen Journalismus.
  • Wenn Einzelpersonen mit ihrer «Geschichte» an den «Kassensturz» gelangen, dann muss die Redaktion besonders sorgfältig, besonders intensiv und besonders kritisch recherchieren, damit sie ausschliessen kann, dass sie angelogen oder instrumentalisiert worden ist. Wenn die Recherche ergibt, dass an der «Geschichte» zu wenig dran ist, muss sie bereit sein, sie fallenzulassen, denn wenn Gegenargumente unbeachtet bleiben, damit die These nicht kaputt geht, wird Journalismus unredlich. Thesenjournalismus manipuliert a priori das Publikum.
  • Im rundfunkrechtlichen Verfahren – vor der Ombudsstelle und vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) – steht das Publikum im Fokus, nicht Einzelpersonen. Es geht also um die Frage, ob das Publikum manipuliert wurde. Wenn Sie als Einzelpersonen sich in ihrer Menschenwürde durch eine Sendung verletzt sehen, müssen Sie an den Zivilrichter gelangen. Ich muss lediglich prüfen, ob das Publikum durch die Sendung eine schlechte Meinung von Ihnen erhalten hat.

Es war legitim von «Kassensturz», den Fall der Kosmetikerin aufzugreifen, die wegen vorzeitiger Kündigung 15'000 Franken zurückzahlen soll, und es war legitim, die Frage nach dem finanziellen Wert Ihrer Ac ademy zu stellen. Entgegen Ihren Angaben dauert nämlich der Unterricht nicht 528, sondern 420 Stunden (8-16 Uhr, der Vertrag sieht eine Stunde Mittagspause vor, also nur 7 und nicht 8 Stunden pro Tag), das macht bei einem Gesamtwert von 21'000 Franken 50 Franken pro Unterrichtsstunde.[5] Die schweizerische Kosmetikfachschule verlangt hingegen für ihre sechsmonatige Ausbildung 5350 Franken bei einem Tag pro Woche zu 6 Stunden. Das ergibt 156 Stunden, also 34 Franken pro Stunde. Die Frage, ob der Berechnungswert Ihres Kurses nicht überteuert ist und damit die allfällige Rückzahlung übertrieben, ist somit berechtigt. Es war daher keineswegs abwegig, den Einzelfall zu verallgemeinern.

Wann die junge Kosmetikerin den Vertrag erhielt, bleibt unklar. Da steht Behauptung gegen Behauptung. Fest steht jedoch, dass sich die junge Frau über Facebook angemeldet hat, wo rein gar nichts von den Bedingungen steht[6], und nicht über die Website (wo man übrigens auch nichts über die Rückzahlpflicht findet, selbst nicht unter den «häufig gestellten Fragen»)[7]. Fest steht, dass die Betroffene den Vertrag nie unterschrieben hat. In diesem Fall wäre es Sache der Firma gewesen, sie gar nicht zur Schule zuzulassen oder sie von der Schule zu weisen. Das haben Sie jedoch nicht getan, so dass Sie sich jetzt juristisch auseinandersetzen müssen, ob der Vertrag gilt oder nicht. Genau wie Ueli Schmezer würde ich mich ebenfalls der Auffassung anschließen, dass ein nicht unterschriebener Vertrag nichtig ist. «Kassensturz» war da absolut sachgerecht.

Als ich Ihre Beanstandung durchlas, hatte ich den Eindruck, dass «Kassensturz» äusserst unsorgfältig gearbeitet hat. Nachdem ich aber die Sendung gesehen und alle Argumente gehört und gewogen habe, komme ich zu einem anderen Schluss: Dass ich nämlich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann, weil «Kassensturz» meines Erachtens das Sachgerechtigkeitsgebot und das Transparenzgebot nicht verletzt hat.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kosmetik-kette-knebelt-ihre-schuelerinnen

[2] https://www.beautispace.ch

[3] https://www.beautispace.ch/academy

[4] Vgl. Beilage Vertrag

[5] https://www.beautyspace.ch/academy

[6] https://www.facebook.com/beautyspace.academy/

[7] https://www.beautyspace.ch/academ

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kommentar inkl. Name in unserem LINK-Magazin veröffentlicht werden kann

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten