Ombudsmann stützt Beanstandungen zu den «Landfrauen» in Texas
Die dreiteilige Unterhaltungsserie «Wenn Landfrauen reisen» führt ehemalige Teilnehmerinnen der «Landfrauenküche» nach Lettland, Israel und in die USA. Die Sendung vom 7. Dezember 2018 über Texas, USA, hat vier Beanstandungen ausgelöst. Die Beanstanderinnen und Beanstander kritisieren, dass tierquälerische Szenen in der Sendung zu wenig besprochen und eingeordnet worden sind. Ombudsmann Roger Blum kann der Argumentation folgen und unterstützt die Beanstandungen.
In der Sendung aus Texas werde deutlich, dass dort rohere Sitten herrschten als in der Schweiz, schreibt Ombudsmann Roger Blum in seinem Schlussbericht zu den Beanstandungen. Zu sehen ist, wie ein Stierkalb ohne Betäubung enthornt, gebrandmarkt und kastriert wird. Vier Fernsehzuschauer und -zuschauerinnen – darunter eine Tierschutzorganisation – sind der Ansicht, SRF hätte die tierquälerischen Handlungen in der Sendung kritischer hinterfragen und die Tierschutzproblematik stärker thematisieren müssen.
SRF bilde die Kultur des fremden Landes ab, so wie sie sei, hält Danielle Giuliani, Executive Producer Abteilung Jugend-Familie-Unterhaltung, in ihrer Stellungnahme fest. Man habe die Enthornung, die Kastration sowie das Branding so zurückhaltend wie möglich gefilmt. Es gehe in den Sendungen nicht um eine Wertung der Sitten und Bräuche im Ausland.
«Keine Frage, dass man die texanischen Bräuche und Verhaltensweisen zeigen muss. Die Frage ist aber, wie sie eingeordnet werden.» Roger Blum, Ombudsmann
Die Geschichte werde in der Sendung bewusst aus der Perspektive der beiden Landfrauen erzählt, so Giuliani weiter. Diese hätten klar ihre Meinung abgegeben und das Vorgehen kritisiert. Die Landfrau aus dem Appenzell äussere klar und deutlich ihr Entsetzen über den Umgang mit dem Kalb und lasse das Fernsehpublikum an ihren Gefühlen teilnehmen. Damit zeige auch SRF klar seine kritische Haltung, ist Giuliani überzeugt.
Der Protest einer der beiden Landfrauen genügt Ombudsmann Roger Blum nicht, zumal die zweite Landfrau das Geschehen eher auf die leichte Schulter nehme. «Keine Frage, dass man die texanischen Bräuche und Verhaltensweisen zeigen muss. Die Frage ist aber, wie sie eingeordnet werden», so Blum. Der Ombudsmann verweist auf die Bundesverfassung, die zwar zwischen Menschenrechten und Tierrechten unterscheide, den Wirbeltieren aber eine eigene Würde zubillige. Die Gesetzgebung sei Ausdruck der gesellschaftlichen Moral und dessen, was die Gesellschaft eines Landes als mehrheitlich richtig empfinde. Es gehe nicht darum, die Texaner als schlechtere Menschen hinzustellen. Aber SRF produziere Sendungen für das Schweizer Publikum. So können Recht, Ethik und Moral der Schweiz zum Massstab genommen werden. Daher hätte sich die Redaktion nach Auffassung von Roger Blum im Off-Kommentar der Sendung viel deutlicher von den texanischen Praktiken distanzieren müssen.
Schlussbericht Ombudsstelle 5677
Schlussbericht Ombudsstelle 5678
Schlussbericht Ombudsstelle 5679
Schlussbericht Ombudsstelle 5680
Zur Sendung «Wenn Landfrauen reisen», 2/3: Texas, USA, vom 7. Dezember 2018
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