Zusammensetzung der Gäste in Diskussionsforen bei SRF beanstandet
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Mit einer E-Mail vom 20. Februar 2019 beanstandete ein Fernsehzuschauer die Zusammensetzung der Gäste in Diskussionsforen bei SRF. Ombudsmann Roger Blum trat auf die Beanstandung ein.
A. Am 20. Februar 2019 schrieben Sie in Form einer Beanstandung an die Ombudsstelle:
«Ich frage mich immer wieder, ob eigentlich eine regional ausgewogene Zusammensetzung von Diskussionsforen beim SRF von den Verantwortlichen auch überprüft wird? Jüngstes Bespiel DER CLUB vom 19.2.19: Mit Ausnahme einer Person aus Lenzburg nur Zürcher. Diese Frage stellvertretend für andere Sendungen, wo man generell festellen muss, dass Leute westlich von Aarau beim SRF nicht so hoch im Kurs stehen.»
B. Meine Antwort darauf: So einfach ist es nicht, wie Sie die Zusammensetzung des "Medienclubs" vom 19. Februar 2019 darstellen. Daniel Puntas Bernet ist ein Berner, dessen Redaktion (der "Reportagen") auch in Bern beheimatet ist. Lukas Bärfuss ist Berner, der aber in Zürich lebt. Peter Hossli ist Aargauer. Sibylle Lichtensteiger ist Ostschweizerin und ist im Aargau tätig. Judith Wittwer ist Zürcherin. Ihr Vorwurf, dass mit einer Ausnahme alles Zürcher ins Studio eingeladen worden waren, stimmt also nicht.
Natürlich bemüht sich SRF immer auch um eine regionale Mischung. Manchmal aber muss dieses Ziel zurücktreten vor anderen Zielen, weil nie alle Ziele gleichzeitig berücksichtigt werden können. Denn man stelle sich einmal vor, eine Diskussionsrunde müsste gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter, der politischen Positionen, der Regionen, der Religionen, der Auto- und Bahnfahrer, der Raucher und Nichtraucher, der Fleischverzehrer und Vegetarier, der Stadt- und Landbewohner usw. aufweisen. Die Redaktion würde verzweifeln, die Runde käme nie zustande. Man kann eben nicht alles gleichzeitig haben. Darum muss man auch mit Sendungen leben können, in denen beispielsweise mal die Berner dominieren, mal die Zürcher, mal die Ostschweizer usw. Aus all diesen Gründen kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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