Themenwahl und Berichterstattung der «Rundschau» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 17. Januar 2019 haben Sie die Themenauswahl und die Berichterstattung in der «Rundschau» vom 16. Januar 2019 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Ich beschwere mich hiermit über die Rundschau vom 16. Januar 2019.
Mir geht es dabei vor allem über die Themenauswahl und die Berichterstattung.
Es gibt momentan eine ganze Reihe von Themen (in der Schweiz und in der Welt), welche die Menschen hierzulande bewegen. Weshalb muss man dann einen Drittel der Sendezeit über einen Pfarrer in Basel berichten, von welchem die meisten in der Schweiz noch nie gehört haben? Ich verteidige diesen Pfarrer und seiten Taten in keiner Art und Weise, aber es gäbe Wichtigeres zu berichten.
Gleiches gilt auch für die "Omas gegen Rechts", ein kleiner Haufen von Protestierenden wie wir sie überall und jederzeit sehen. Was ist daran so aussergewöhnlich? Die österreichische Regierung ist äusserts populär, gerade weil sie vieles anders macht als ihre Vorgängerregierung. Wenn die Leute so unzufrieden wären, dann hätten ÖVP und FPÖ in den einzelnen Bundesländern längst schon herbe Verluste einstecken müssen. Mussten sie aber nicht. Und dass die gegen Schwarze hart vorgehen ist vielen (auch mir) mehr als nur recht. Wollen Sie etwa Zustände wie in Deutschland?...
Gleiches gilt auch für den Beitrag über das Rahmenabkommen. Corrado Pardini war vielleicht noch das Beste, was das SRF zu bieten hatet. Die Operation Libero, von links und der Wirtschaft finanziert und vom SRF medial hochgeschaukelt, besteht aus ein paar selbstverliebten Illusionisten. Auch die werden eines Tages arbeiten gehen und merken, dass die Welt eben anders tickt... Wenn schon hätte ich eine fundierte Analyse dieses Rahmenabkommens erwartet (mit Vor- und Nachteilen). Stattdessen bekamen wir eine Art soap opera serviert.....
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter «Rundschau», schrieb:
Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.
Der Beanstander kritisiert vor allem die Themenauswahl in der Sendung vom 16. Januar 2019. Er fragt sich, weshalb über einen Priester berichtet werde, den in der Schweiz niemand kenne. Die Antwort: Wir haben darüber berichtet, weil dieser Priester exemplarisch zeigt, wie und weshalb die katholische Kirche sich bis heute mit Pädophilie unter Geistlichen schwertut. Wir haben darüber berichtet, weil Papst Franziskus selbst die Bekämpfung des Kindermissbrauchs durch Priester zuoberst auf seine Agenda gesetzt hat. Wenn ein Priester einen Jugendlichen sexuell missbraucht und nach wenigen Jahren – mit Zustimmung des Bischofs - Pfarrer werden will, ist das in unseren Augen sehr wohl ein relevantes und wichtiges Thema für die «Rundschau».
Relevant ist auch, was zurzeit in unserem Nachbarland Österreich politisch geschieht. Bundeskanzler Sebastian Kurz und seine Koalitionspartner der FPÖ sorgen mit einem rechtsgerichteten Kurs und einer polarisierenden Ausländerpolitik für Aufsehen. Wir haben in unserem Bericht gezeigt, wie heute Gegner und Befürworter der Regierung denken und wie sie die heutige Situation in Österreich erleben. Dass Rentnerinnen jede Woche auf die Strasse gehen, ist in unseren Augen sehr wohl interessant. Vor allem, weil es gerade solche Omas sind, die heute in Österreich die Vergangenheit nicht vergessen haben. Dass eine Mehrheit in Österreich mit der heutigen Regierungslinie zufrieden zu sein scheint, ist kein Grund, nicht darüber zu berichten. Im Gegenteil. Die Bemerkung des Beanstanders zum Vorgehen gegen Schwarze wirkt – wohlwollend formuliert - irritierend.
Für uns unverständlich sind auch die Vorwürfe des Beanstanders zum Beitrag über die Kontroverse zum Rahmenabkommen zwischen jungen Europabefürwortern und Linken. Der Beitrag zeigt, wie diese proeuropäische Allianz am Streit um das institutionelle Abkommen mit der EU zerbricht. Es war keine «soap opera», wie der Beanstander schreibt, sondern der Versuch, das schwierige und komplexe Thema des Rahmenabkommens über die «Interessenkonflikte» von Europa-Befürwortern anzugehen. Der Vorwurf, wir hätten Operation Libero oder Foraus «medial hochgeschaukelt» entbehrt jeder Grundlage.
Fazit: Wir sind überzeugt, mit diesen drei Themen politisch relevante und aktuelle Themen kontrovers, hintergründig und damit sachgerecht aufgearbeitet zu haben.
In diesem Sinne bitten wir Sie, die Beanstandung abzuweisen.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung[1]. Das Politmagazin «Rundschau» bringt Hintergründe und Recherchen über aktuelle Ereignisse und latente Brennpunkte im In- und Ausland[2]. Sie beanstanden die Themenwahl und die Berichterstattung der «Rundschau» vom 16. Januar 2019. Ich kann es kurz machen: Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter «Rundschau», hat ausführlich und verständlich begründet, wie die Verantwortlichen die Themen gesetzt haben. Ich pflichte ihm in jedem einzelnen Punkt bei. Jedes von Ihnen monierte Thema hatte durchaus seine Berechtigung. Es ist der «Rundschau» auch in dieser Sendung gelungen, relevante und fürs Publikum interessante Themen aufzugreifen, diese journalistisch kritisch zu beleuchten und sie dem Publikum in verständlicher Form zu erläutern. Ich wüsste nicht, was gegen die Ausstrahlung eines von Ihnen monierten Beitrages spricht.
Auch wenn Sie als Zuschauer politisch eine andere Meinung haben oder ein anderes Weltbild vertreten, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie den Verantwortlichen der «Rundschau» in einem Rundumschlag alle ausgestrahlten Themen absprechen können. Die Ombudsstelle hat nicht darüber zu befinden, ob Themen richtig gesetzt wurden, sondern, ob das Publikum sachgerecht informiert wurde. Abgesehen davon liegt die Themenauswahl in der im Radio- und Fernsehgesetz[3] verankerten Programmautonomie des Senders, die besagt, dass die Programmveranstalter in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen frei sind (RTVG, Art. 6 Abs. 2).
Betrachte ich die Sendung unter dem Fokus der oben angemerkten Sachgerechtigkeit komme ich zum Schluss, dass in jedem der drei Beiträge die Fakten korrekt wiedergegeben wurden. Die von Ihnen kritisierte Berichterstattung war sachgerecht. Das Publikum konnte sich frei eine eigene Meinung bilden. Auch hier ist der «Rundschau» nichts vorzuwerfen.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung in keinem Punkt unterstützen kann.
Und noch etwas: Ihre verächtliche Bemerkung Schwarzen gegenüber irritiert auch mich im höchsten Mass!
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/priester-massiert-knabenfuesse-rahmenabkommen-theke-corrado-pardini-omas-gegen-rechts?id=2d3f3f39-3e30-4650-898b-c1676208900b
[2] https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/uebersicht
[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
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