«Tagesschau» und «SRF News» Beitrag «125'000 Unterschriften gegen das verschärfte Waffengesetz» beanstandet
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Mit Ihrem Brief vom 30. Januar 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 17. Januar 2019 sowie einen Artikel auf SRF News vom gleichen Tag wegen Berichten zum Referendum gegen das verschärfte Waffengesetz. [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
“Gerne weise ich Sie darauf hin, dass im Dropdownmenü steht: <Die EU hatte das Waffenrecht in ihren Mitgliedstaaten nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Im Fokus sind halbautomatische Sturmgewehre, wie sie damals von den Angreifern verwendet wurden.>
Gemäss ZDF-Recherchen[2] handelt es sich um Zastava-Waffen[3] , die in den 90er-Jahren für die Jugoslawische Armee gebaut wurden und dann in den Kriegswirren aus Depots der Armee verschwanden und nach Frankreich geschmuggelt wurden. Somit handelt es sich nicht um zivile Halbautomaten, sondern um militärische Vollautomaten, welche durch die organisierte Kriminalität illegal nach Europa gelangt sind.
Wir hatten diesen Fall ja schon in meiner Beschwerde vom 30.05.2018 (Fallnr. 5496).[4]
Inzwischen ist auf Netflix eine Miniserie (vgl. Anhang) veröffentlicht worden mit Originalaufnahmen und Zeugenaussagen die absolut eindeutig beweisen, dass die Waffen die eingesetzt wurden Vollautomaten waren. Zeugen erzählen vom automatischem Feuer und Seriefeuergeräusche sind eindeutig hörbar, es ist sehr bewegend und emotional aufwühlend was diese Menschen erleben mussten - auch wenn es einem teilweise die Tränen in die Augen treibt, kann ich diese Serie nur wärmstens empfehlen und jeden ermutigen sich Gedanken zu machen, wie eine solche Tat konzeptionell verhindert werden könnte.
Ich bitte Sie, dies öffentlich zu korrigieren, da sonst die Bevölkerung anhand Ihres Berichtes sowie leider auch der gängigen Berichterstattung, welche auf die falschen Informationen des Bundes zurückgreifen ‘muss’, davon ausgehen müsste, dass (legale zivile) Halbautoamten ein Problem für die Sicherheit Europas wären. Das wird natürlich nicht offen gesagt, aber wenn sinngemäss berichtet wird: <Halbautomaten wurden eingesetzt und deshalb werden nun legale Halbautomaten zu verbotenen Waffen> - muss die Bevölkerung annehmen, dass die Politik logisch und redlich handelt. Und diese Handlung ist nur logisch und redlich, wenn Halbautomaten legal zu leicht in den Besitz von falschen Leuten gekommen sind, was ja unbestritten NICHT der Fall ist.
Tatsächlich sind es aber illegale Vollautomaten und Handgranaten[5], sowie die organisierte Kriminalität, welche ein Problem für die Sicherheit Europas darstellen. Dass das EU Parlament, unser Bundesrat und das Fedpol hier nicht objektiv die Wahrheit vertreten, macht den Job der Presse als 4. Macht im Staate, umso wichtiger!
Wie Sie der Rückmeldung der UBI entnehmen können, konnte sich das SRF bisher darauf abstützen, dass eine Bundesmeldung nicht per se überprüft werden muss. Da es aber keine Zweifel an der Sachrichtigkeit meiner Informationen gab, denke ich, dass sich die Sachlage nun verändert hat. Jetzt wissen Sie ja was die Wahrheit ist.
Und wenn ich so im Pressekodex[6] und den SRF eigenen publizistischen Leitlinien stöbere, dann kommt es mir so vor, als hätte die Wahrheit einen recht hohen Stellenwert.
Aus diesem Grund ist die Aussage in der Tageschau zum selben Thema auch sehr kritisch zu sehen. Die Wahrheit wird unterschlagen mit den Worten <... diese [die EU] hatte ihr Waffenrecht nach den Anschlägen in Paris verschärft. Ob der Zugang zu gefährlichen Waffen auch in der Schweiz eingeschränkt wird, soll nun das Volk ...>
Die Bevölkerung wird eben leider nicht richtig informiert, dass die Waffen die verwendet wurden nicht in derselben Kategorie sind wie die um welche es im Gesetz geht. Somit unterschlagen Sie eine bekannte Information und verfälschen das Bild! Es ist nicht die Wahrheit!
Gerne bedanke ich mich bereits jetzt für eine gewissenhafte Analyse meiner Einwände, so wie eine entsprechende öffentliche Richtigstellung.»
Sie fügten dann noch ein Postskriptum an: «Im Gespräch mit Herrn Nufer, der sehr höflich und respektvoll war, hatte ich den Eindruck, dass das Verständnis für meine Position in den Grundlagen fehlt. So erstaunte mich die Frage <weshalb ist es so wichtig, welche Waffen verwendet wurden, die Menschen sind durch Waffen gestorben>.
Gerne biete ich Ihnen an, dass wir uns zu einem Gespräch treffen. Ich hatte den Eindruck, dass es bei der Beantwortung der Beschwerde eher darum ging zu zeigen, dass man nichts falsch gemacht hat. Es geht mir nicht um Schuldzuweisung. Es geht mir um Wahrheit. Das Thema Waffen ist emotional aufgeladen und in den Köpfen vieler Menschen extrem negativ Vorbelastet. Daher glaube ich, dass ein Gespräch weiterhelfen kann, da es eine bessere Plattform für einen echten Austausch zum Thema gibt.»
B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» und für SRF News äußerten sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der «Tagesschau», und Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin von SRF News:
«Mit Mail vom 4. Februar 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 17. Januar und die Publikation auf srf.ch vom gleichen Tag eingereicht. An diesem Tag wurde das Referendum gegen den ‘Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie’ eingereicht. Die Redaktionen nehmen wie folgt Stellung:
Tagesschau vom 17. Januar
In der Kurzmeldung in der Tagesschau wird über das Einreichen der für das Referendum nötigen Unterschriften berichtet. Sie hält sachlich fest, dass die Gegner des Bundesbeschlusses in dieser Anpassung ein Diktat der EU sehen, welche ihr Waffenrecht nach den Anschlägen von Paris verschärft hat. Welche Waffen bei welchem Anschlag eingesetzt wurden, ist nicht Gegenstand der Kurzmeldung.
Das Publikum wird über das Wesentliche des Tages informiert, nämlich über die Einreichung des Referendums, verbunden mit der Aussage, dass das Volk das letzte Wort haben wird. Mittlerweile hat die Bundeskanzlei bestätigt, dass das Referendum zustande gekommen ist; der Bundesrat hat den Abstimmungstermin auf den 19. Mai festgelegt. Im Rahmen des bereits laufenden Abstimmungskampfes wird über alle Aspekte des Bundesbeschlusses diskutiert.
SRF News Online
Der Fokus des Textes auf SRF-News liegt klar auf der Einreichung des Referendums gegen den Bundesbeschuss: dies wird bereits aus den drei Punkten nach dem Titel hervorgehoben:
Das Referendum ist mit 125'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden.
Notwendig gewesen wären 50'000 Unterschriften. Deshalb wird nun das Volk am 19. Mai über die Änderungen der Waffenrichtlinien entscheiden.
Der Beitrag hat also die aktuelle politische Auseinandersetzung in der Schweiz zum Thema, und nicht die Waffenverwendung im November 2015 in Paris. Der ganze Artikel widmet sich der politischen Auseinandersetzung um das Schiesswesen in der Schweiz, respektive der Frage, inwieweit die Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinien die bisherige Schiesstradition hierzulande beeinträchtigt oder gefährdet.
Die Anschläge von Paris und in anderen Städten sind für die EU der Anlass, die Waffenrichtlinien in den Mitgliedstaaten anzupassen. Im politischen Prozess braucht es einen konkreten Anlass (Ereignis, Reihe von Ereignissen, Vorstösse von Parlamenten oder Regierungen, etc), um ein bisheriges Gesetzeswerk zu ändern. In diesem Zusammenhang wird dann das bisherige Regelwerk einer generellen Überprüfung unterzogen.
Wenn der Beanstander argumentiert, dass die Anpassungen der Waffenrichtlinien weiter gehen als der konkrete Anlass (Angriff auf das Nachtlokal Bataclan) und daher nicht gerechtfertigt seien, so ist dies eine zu enge Auslegung eines politischen Prozesses. Die politischen Behörden sind nicht verpflichtet, nur den konkreten Waffeneinsatz eines Ereignisses in der Änderung des Regelwerkes zu berücksichtigen, sie sind frei, das Regelwerk einer generellen Überprüfung zu unterziehen und auch Waffen neu zu regeln, die nicht bei einem konkreten Terroranschlag eingesetzt wurden.
Die Behörden haben das Recht, im Sinne einer Prävention auch Waffen ins Auge zu fassen, die bei Terroranschlägen allenfalls benützt werden könnten. Eine rein reaktive Anpassung der Waffenrichtlinien (es werden jeweils nur die Waffen oder Waffentypen verboten, die konkret bei einem Terroranschlag zum Einsatz kamen) ist nicht im Interesse der Bevölkerung, welche zu Recht einen Anspruch auf einen möglichst grossen Schutz vor Terroranschlägen hat. Eine rein reaktive Anpassung, konzentriert auf die jeweilige Waffe oder den Waffentyp, würde zudem praktisch zur Folge haben, dass nach jedem Anschlag das Regelwerk geändert werden müsste. Auch dies würde dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung kaum gerecht werden.
Wenn die Behörden im Rahmen einer Revision des Waffenrechtes weiter gehen und auch Waffen einbeziehen, die beim konkreten Anlass (Bataclan) nicht eingesetzt wurden, so beurteilt der Beanstander dies als nicht ‘logisch und redlich’. Wie oben schon dargelegt, sind die politischen Behörden absolut frei, zum Schutz der Bevölkerung weitergehende und umfassendere Einschränkungen zu beschliessen. Die Anpassung der Waffenrichtlinien in der EU und die entsprechende Übernahme mit Einschränkungen durch die Schweiz ist keine ‘Lex Bataclan’ im engsten Sinne, sondern ist eine Reaktion – und auch Prävention – auf verschiedenste Terroranschläge in ganz Europa.
Im aufklappbaren Zusatztext ‘Massnahmen nach Terroranschlägen’ ist eine Ungenauigkeit festzustellen; indem von ‘halbautomatischen Sturmgewehren, wie sie damals von den Angreifern verwendet wurden’, die Rede ist. Im nächsten Abschnitt wird aber gleich richtig präzisiert, was nach Annahme des Bundessbeschlusses künftig in der Schweiz gelten wird. Es geht um Gewehre mit Magazinen von mehr als zehn Schuss Munition. Die Frage halbautomatisch oder vollautomatisch ist nicht relevant, der Gesetzgeber hat die Anzahl der Schüsse in einem Magazin als entscheidendes Kriterium festgelegt.
Das Schweizer Volk stimmt über die Anpassung des Waffenrechtes (Übernahme der EU-Richtlinie und schweizerische Präzisierungen gemäss Notenaustausch) ab.
Antrag
Wir bitten Sie, aufgrund obiger Überlegungen die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und Publikation. Gerne beginne ich mit Ihrem P.S. Sie schlugen vor, dass man sich trifft und das Thema im Gespräch klärt. Mir wäre natürlich auch lieber, wenn ich mich in vielen Fällen mit Beanstandern und zuständiger Redaktion zum Gespräch treffen könnte, denn oft stellt sich schnell heraus, dass man gar nicht so weit voneinander entfernt ist oder dass man Ähnliches meint, aber Anderes sagt. Leider ist das aber unmöglich. Aussprachen zwischen Beanstandern und Redaktionen muss ich auf ein absolutes Minimum beschränken, weil die Zeit dafür gar nicht zur Verfügung steht. Bei 400 Beanstandungen pro Jahr und bei über 300 betroffenen Sendungen und Publikationen müsste praktisch jeden Tag ein solches Gespräch stattfinden. Allein die Datensuche würde enorm Zeit beanspruchen. Da geht halt das schriftliche Verfahren schneller, so sehr ich das bedaure.
In Ihrem Fall geht es um zwei Dinge: Einerseits um das Faktum, dass bei den Terroranschlägen in Paris nicht halbautomatische, sondern vollautomatische Waffen verwendet wurden, anderseits um die Berichte über die Unterschriftenabgabe gegen das Waffengesetz in Bern. Es wird nicht bestritten, dass die Terroristen mit Gewehren schossen, die mit Serienfeuer ausgerüstet sind. Insofern war SRF News ungenau, als die Redaktion im erklärenden Zusatztext von «halbautomatischen Waffen» sprach. Davon zu unterscheiden ist die EU-Waffenrichtlinie, die auf helvetische Traditionen angepasst ins Schweizer Waffengesetz übernommen wird: Sie behandelt auch halbautomatische Waffen, die künftig strengeren Regeln unterliegen.[7] Umgekehrt ging es aber in der Kurzmeldung der «Tagesschau» und dem Haupttext von SRF News überhaupt nicht um die Art der von den Terroristen verwendeten Waffen, sondern einzig und allein um die Tatsache, dass die Referendums-Unterschriften gegen die Waffenrichtlinie eingereicht wurden, und diese Berichterstattung war korrekt. SRF hat darum im Bezug auf den Vorgang vor dem Bundeshaus – und darum ging es – sachgerecht berichtet. Es gab einzig die Ungenauigkeit, dass im Zusatztext («Massnahmen nach Terroranschlägen») von SRF News der Satz «Im Fokus sind halbautomatische Sturmgewehre, wie sie damals von den Angreifern verwendet wurden» zur Hälfte falsch war: Richtig ist, dass halbautomatische Sturmgewehre im Fokus sind, falsch ist, dass solche von den Terroristen verwendet wurden. Dies ist aber einmal mehr ein Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht dazu angetan war, die Meinungsbildung des Publikums über die Referendumseinreichung zu beeinträchtigten. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Gleichwohl muss ich rügen, dass die Redaktionen sich den Punkt mit den von den Terroristen verwendeten Waffen nicht gemerkt haben, obgleich er schon im Schlussbericht 5496 ein Thema war.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüssenRoger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/zwei-referenden-zustande-gekommen?id=1daf1c41-ad54-47d4-9702-564f70bef76f ; https://www.srf.ch/news/schweiz/eu-waffenrichtlinie-125-000-unterschriften-gegen-das-verschaerfte-waffengesetz
[2] https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-kalaschnikows-fuer-terroristen-100.html
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Zastava_M70
[4] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2018/08/13/ubernahme-von-eu-recht-beitrag-der-tagesschau-beanstandet/
[5] https://www.nytimes.com/2018/03/03/world/europe/sweden-crime-immigration-hand-grenades.html
[6] https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/
[7] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20190519/umsetzung-einer-aenderung-der-eu-waffenrichtlinie.html
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