Instagram-Post von «Meteo» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 15. Februar 2019 beanstandeten Sie ein Instagram-Post von Meteo (Fernsehen SRF) vom 14. Februar 2019.[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich bin kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:
«Das ein öffentlich rechtliches Fernsehen im Instagram eine <Story> posted, die irgend eine Frau zeigt, die offenbar nicht gewillt ist richtig Deutsch zu sprechen <gömmer Badi>, muss man im 2019 wohl akzeptieren, nicht aber gut heissen.
Dass diese Frau jedoch mit mehreren ihrer privaten Profilen verlinkt wird (Tik Tok und Celjine sowie weed_ etc.), auf welchen sie offensichtlich verbotene Substanzen wie die Droge Marihuana feiert und verherrlicht, ja sogar sich mit Waffen darstellt (nicht beim Sportschiessen), das geht definitiv nicht und verstösst gegen mehrere ihrer aufgeführten Grundsätze!
Warum bekommt so jemand überhaupt eine Plattform bei SRF? Kollegin der Instagram Redaktion oder wie geht das bei ihnen?
Bedenklich....»
B. Die zuständige Redaktion erhieltIhre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF Meteo antwortete Herr Thomas Bucheli, Redaktionsleiter der Sendung:
«Einleitend sei festgehalten: Die Darstellungen von Herrn X in seiner Beschwerde gegen die Instagram-Story von SRF Meteo (vom 14. Februar) sind NICHT korrekt dargestellt: Entgegen seinen Ausführungen gab es sowohl im angehängten Video wie überhaupt auf der Story von SRF Meteo KEINE <Verlinkung> (weder direkt noch indirekt) zu irgendeiner weiteren Seite, Plattform oder zu einem bestimmten Profil und schon gar nicht zu den Seiten mit den beanstandeten Inhalten. Im Video (aber inaktiv) eingeblendet sind folgende Namen und Begriffe: <TikTok>, <@shortymodus> und am Schluss <Celjne ?>.
Wer weitere Recherchen anstellen wollte zur Bedeutung dieser Begriffe und zur Natur der Protagonistin im Video, musste selber aktiv werden, sich über entsprechende Plattformen und Kanäle speziell Zugang beschaffen und gezielt nach der Bedeutung der obigen Begriffe forschen. Wie weiter unten erläutert, dürfte es Herrn X einigen Recherchier-Aufwand gekostet haben, um auf die Profilseite der Video-Protagonistin zu gelangen und insbesondere die in der Beschwerde aufgeführten (und kritisierten) weiteren Links und Inhalte zu finden.
Zum Verständnis:
SRF Meteo ist über die Plattform <TikTok> auf besagtes Video gestossen. <TikTok> ist ein soziales Netzwerk, das sich auf Kurzvideos spezialisiert. Es kommt ursprünglich (mutmasslich) aus China und wird überwacht, d.h. dass <unpassende> Videos von <TikTok> gefiltert werden. Bei <TikTok> geht es üblicherweise darum, dass die Community irgendeine Video-Aufgabe erfüllen und dieses Video auf dieser Plattform veröffentlichen. Meistens werden Videos zu Musik produziert, manchmal wird auch ein Scherz zu einem Thema gemacht oder ein Trick gezeigt. Das alles hat oft eine gewisse Komik. Die Videos sind in der Regel rund 15 Sekunden lang.
<TikTok> blendet während des gesamten Videos automatisch den Plattform-Namen <TikTok> und den Namen des Users ein (im vorliegenden Fall <@shortymodus>, (<celjne ?>). Diese Einblendung waren auf dem Video auf unserer Instagram-Story zu sehen. Es handelt sich trotzdem NICHT um Links, die direkt hätten angeklickt werden können.
Zum Video:
Auf das Video sind wir am 13. Februar gestossen und haben es am Abend des 14. Februar an unsere übliche Prognose-Instagram-Story angehängt. Zwar beurteilten wir das Video der Dame insgesamt als <ziemlich schräg> (gelinde gesagt). Im Kontext zum Wetterwechsel in eine stabile Hochdrucklage mit frühlingshaften Temperaturen traf sie mit ihrer Aussage aber durchaus den Punkt: Soeben noch eisigkalt – jetzt Badewetter. Dass die Dame mit ihrer Sprache und mit ihrer ganzen Erscheinung einer bestimmten Social-Media-Klientel entspricht, war uns selbstverständlich bewusst – aber hier urteilen wir ganz im Sinne des Beschwerdeführers: <...muss man wohl akzeptieren...>. Gerade deshalb, so sagten wir uns, können wir dieses Video mit dem salopp aber treffend formulierten Kommentar zum Wetter an unsere <normale> Instagram-Wetter-Story anhängen – um ebendiese Klientel auch mal <zu begrüssen>. Die Übernahme und Weiterverbreitung von Posts ist ja gerade die Idee, das Prinzip und die eigentliche Natur von Instagram und überhaupt von allen SocialMedia-Plattformen.
Eigenleistung von Herrn X:
Die oben erwähnten Video-Einblendungen (<TikTok>, <@shortymodus> ,<Celjne ?>) waren nicht nur keine etwelchen direkten Links, sondern sie allein führten auch noch nicht zu den vom Beschwerdeführer erwähnten Inhalten. Nach unseren nachträglichen Recherchen (aufgrund der Beanstandung) hat Herr X wie folgt gehandelt: Er hat in Instagram nach <Shortymodus> gesucht, und zwar nicht nach dem User-Name @shortymodus, sondern nach dem # (also #shortymodus). Darunter findet man das Foto mit der Waffe (wobei zu klären wäre, ob <shortymodus> auf dem Bild drauf ist oder ob das nicht vielmehr ein fremdes Foto ist, z.B. von einem Kinofilm...). So wurde Herr X auch inspiriert, von <Celjne ?> den Instagram-User <@celjne> zu suchen (den er in seiner Beschwerde aufführt). Alle Fotos (ausser das Waffenfoto), die Herr X zeigt, stammen aus der Instagram-Story von <@celjne> (zu erkennen an den Strichen am oberen Rand).
Es war also ziemlich <Arbeit> für Herrn X. In unserer Instagram-Story war weder explizit @celjne noch #shortymodus aufgeführt (beides Instagram). Und schon gar nicht gab es einen Hinweis (link!) auf den vom Beschwerdeführer ebenfalls erwähnten <weed>. Dieser taucht wohl in irgend einem Post auf, den Herr X bei seinen weiteren Recherchen gefunden hat. Herr X hat demnach selber aktiv nach shortymodus gesucht (warum auch immer) – und ist über Umwegen letztendlich auf die von ihm beanstandeten Inhalte gestossen.
Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir auf ein Spiel hinzuweisen, das Jugendliche (vor einigen Jahren) gespielt haben: Es ging darum, sich von einer vorgegebenen Start-Internet-Seite aus (z.B. SRF.ch!) ausschliesslich über Direktlinks durch das Netz zu klicken mit dem Ziel, mit möglichst wenig Klicks zu einem vorgängig definierten Inhalt zu gelangen. Damals war das avisierte Ziel ein Bild von Hitler...
Selbstverständlich distanzieren wir uns von all den übrigen Inhalten, die @shortymodus offenbar auch sonst noch auf ihren anderen Accounts und Plattformen verbreitet. Es sei aber nochmals explizit klar gemacht. Der vom Beanstander in seiner Beanstandung verwendete Begriff <verlinkt> ist nicht zutreffend; seine Kritik erachten wir als unzulässig.
Ich stelle daher den Antrag, die Beanstandung abzuweisen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Videos. Alles halb so wild: Das Video ist völlig harmlos, die junge Frau äußert sich zum extremen Wetterwechsel innert eines Tages. Alles andere, was Sie herausgefunden haben und was Sie anstössig finden, hat mit dem Video, das Meteo aufgeschaltet hat, nichts zu tun. Ich kann den Ausführungen von Herrn Bucheli voll beipflichten. Es sind keine Regeln verletztworden. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussberichtgemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Roger Blum, Ombudsmann
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