Beitrag «Werbeverbot für E-Zigaretten» aus «Tagesschau» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 24. Februar 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 23. Februar 2019 und dort den Beitrag «Werbeverbot für E-Zigaretten».[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Tagesschau vom 23.02.2019 wurde in folgenden Punkten gegen das Sachgerechtigkeitsgebots verstossen:

ab Minute 11:52, O-Ton Tagesschau:

<Laut Studien von Tabakproduzenten sollen E-Zigaretten bis zu 95% weniger schädlich sein als das rauchen herkömmlicher Zigaretten.>

Die Studie auf die sich hier bezogen wird, ist nicht von Tabakproduzenten, sondern von Public Health England. In der Studie von Tabakproduzenten zu Tabakerhitzern wird von 80 ... 90% gesprochen. Falls ich mich hierbei täuschen sollte, bitte ich um einen Quellennachweis.

ab Minute 12:35:

Unter dem Namen des E-Zigaretten-Shop Mitarbeiter/Betreiber steht Tabakwarenverkäufer. Nach aktueller Gesetzeslage gelten E-Liquids aber nicht als Tabakprodukte, sondern laufen unter dem Lebensmittelgesetz. Das neue Tabakproduktegesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Deshalb ist die Bezeichnung <Tabakwarenverkäufer> schlicht falsch.

ab Minute 12:50, O-Ton Tagesschau:

<E-Zigaretten welche Tabak erwärmen statt ihn zu verbrennen werden immer wichtiger.>

E-Zigaretten welche Tabak erwärmen sind keine E-Zigaretten, sondern so genannte Tabakerhitzer (Heat not burn) wie z.B. die IQOS von Philip Morris. Während dem dieser Satz ausgesprochen wird sind im Bild klassische E-Zigaretten zu sehen, welche ganz klar keinen Tabak enthalten sichtbar. Soll hierbei dem Zuschauer suggeriert werden, dass diese Produkte das selbe sind? Danach kommt der Mediensprecher von Philip Morris zu Wort, obwohl im ganzen Bericht kein einziges Produkt von Philip Morris zu sehen ist.

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass wohl kaum jemand etwas gegen ein Werbeverbot für E-Zigaretten hätte, bei Werbung die sich klar an jugendliche richtet. Auch ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten an jugendliche unter 18 Jahren würde von den meisten Marktteilnehmern begrüsst werden. Es ist aber nicht akzeptabel, dass kein Unterschied zwischen E-Zigaretten, die E-Liquid verdampfen und von klein- und mittelständischen Unternehmen hergestellt und verkauft werden, und Tabakerhitzern (Heat not burn), welche effektiv Tabak enthalten und von Tabakfirmen hergestellt und verkauft werden, gemacht wird.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 23. Februar 2019 hat Herr X eine Beanstandung zum Beitrag über E-Zigaretten in der Tagesschau vom 23. Februar eingereicht.

Zusammenarbeit in der SRG

Der beanstandete Beitrag stammt ursprünglich von den Kollegen von RTS; die Tagesschau von SRF hat ihn leicht gekürzt und übersetzt.[2]Solche gegenseitigen Übernahmen und Adaptionen gehören zur Strategie innerhalb der SRGSSR. Denn die Information über das Geschehen in den anderen Sprachregionen, der Austausch unter den Landesteilen und Sprachregionen (Artikel 2, Konzession), gehört zum Kernauftrag.

Fokus des Beitrags

Das Thema des Beitrags ist die Revision des Gesundheitsgesetzes des Kantons Wallis. Darin geht es um die Ausweitung des Werbeverbotes auf E-Zigaretten. Das Thema ist also die gesundheitliche Prävention; junge Menschen sollen nicht mit Werbebotschaften zum Rauchen, auch nicht von E-Zigaretten erreicht werden können. Der Vertreter der Tabakpräventionsstelle des Kantons Wallis spricht sich für diese Revision aus. Zwei Vertreter der Branche sprechen sich dagegen aus: Zum einen ein Händler, der E-Liquids, also eigentliche E-Zigaretten mit einer Geschmacksflüssigkeit drin verkauft, zum anderen ein Vertreter einer klassischen Tabakunternehmung, welche neben herkömmlichen Zigaretten auch sogenannte IQOS, also Tabakerhitzer, welche den Tabak nicht verbrennen sondern erhitzen sowie auch E-Zigaretten, also Verdampfer für Liquds, verkauft.[3]Am Schluss des Beitrages wird nochmals auf diese politische Kontroverse im Kanton Wallis verwiesen. Thema des Beitrages sind also nicht die möglichen Alternativen zum herkömmlichen Rauchen.

Das Gesundheitsmagazin Puls von SRF hat sich am 4. März intensiv mit dem Thema der E-Zigaretten auseinandergesetzt, unter dem Titel <Ausstiegshilfe oder Einstiegsdroge>.[4]

Studien-Herkunft

Der RTS-Bericht bleibt diesbezüglich ungewiss: <Selon certaines études, elle serait 95% moins nocives que la cigarette traditionelle.> Für die Tagesschau war dies zu ungenau; die Redaktion hat nachrecherchiert und ist dabei auf folgenden Artikel in der Aargauer Zeitung gestossen [5]:

<Über die langfristigen Folgen des Konsums von E-Zigaretten ist zwar noch nichts bekannt. Gemäss Studien der Tabakwirtschaft sollen sie aber 95 Prozent weniger schädlich sein als herkömmliche Zigaretten. Dies könnte positive volkswirtschaftliche Auswirkungen haben und auch Leben retten: Derzeit sterben in der Schweiz jedes Jahr 9500 Menschen aufgrund ihres Tabakkonsums.>

Die vom Beanstander kritisierte Herkunft der Zahl ist durch den Zeitungsartikel gestützt. Sie wird ebenso gestützt durch eine Studie von Philip Morris, wonach in <heat-not-burn>-Produkten 90 bis 95 Prozent weniger schädliche Stoffe enthalten sein sollen. [6]Es ist auch richtig, dass Public Health England ebenfalls gemäss Studien von 95 Prozent schreibt.[7] Die Tagesschau hat sich vorsichtig ausgedrückt und gesagt, dass E-Zigaretten bis zu 95 Prozent weniger schädlich sein sollen. Eine absolute Zahl täuscht aus Sicht der Tagesschau eine Scheingenauigkeit vor; denn die Schädlichkeit des Rauchens hängt von verschiedenen, auch persönlichen Faktoren der Raucher, ab.

Bezeichnung des Händlers

In der RTS-Version wird Martin Lenger als <commerçant> angeschrieben, in der SRF-Adaption ist daraus <Tabakhändler> geworden. Richtiger wäre wohl gewesen, <Verkäufer von E-Zigaretten> zu schreiben.

<Heat not burn>

Die Tagesschau hat Verständnis dafür, dass der Beanstander Wert legt auf die Unterscheidung zwischen den eigentlichen E-Zigaretten, die E-Liquid verdampfen, und den IQOS-Produkten, welche Tabak erhitzen und nicht verbrennen. Das anvisierte Werbeverbot im Kanton Wallis hat aber jegliche Form von Zigaretten im Visier. Die Bild-Auswahl mag nicht ganz optimal sein, sie wird aber dem Fokus des Beitrages gerecht, indem die ganze Palette von Alternativen zum herkömmlichen Rauchen ins Visier der Gesetzesrevision genommen wird.

Im breiten Verständnis der Bevölkerung werden unter dem Begriff <E-Zigarette> alle Alternativen zum herkömmlichen Rauchen (Verbrennen von Tabak mit Zigaretten, Zigarren und Stumpen oder in Tabakpfeifen) verstanden. Zudem funktioniert IQOS von Philip Morris auch mit einem Akku, der elektrisch geladen wird. Insofern liegt es nicht komplett fern, auch Tabakerhitzer als E-Zigaretten zu bezeichnen.

Die IQOS-Produkte sind ebenfalls eine Alternative zum herkömmlichen Rauchen; insofern war es richtig, auch einen Vertreter der klassischen Tabakbranche zu Wort kommen zu lassen. Wie oben dargelegt produziert und vertreibt Philip Morris die ganze Palette des Angebots, von klassischen Tabakprodukten bis hin zu Liquids. Es ist nicht notwendig, Produkte von Philip Morris vorher zeigen zu müssen.

Fazit

Die Tagesschau hat über die geplante Ausweitung des Werbeverbots im Bereich des Rauchens (E-Zigaretten und tabakhaltige Alternativen) im Kanton Wallis berichtet. Befürworter und Gegner kamen beide zu Wort.

In der Bezeichnung des Händlers und in der Bildauswahl war der Beitrag nicht ganz optimal, respektive ging nicht auf die verschiedenen Alternativen (nur E-Liquids oder verdampfen statt verbrennen) zu herkömmlichen Raucherwaren ein. Trotzdem konnte sich das Publikum zum Thema Werbeverbot ein unvoreingenommenes Bild machen.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die «Tagesschau» muss die Dinge auf den Punkt bringen. Deshalb ist es zulässig, alle Alternativen zum herkömmlichen Rauchen unter dem Begriff «E-Zigaretten» zusammenzufassen. Die Punkte, die Sie auflisten, sind allenfalls Fehler in Nebenpunkten, die nicht geeignet sind, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen. Die Botschaft des Beitrags war klar: Das Vorhaben, im Wallis Werbung für E-Zigaretten zu verbieten, ist umstritten. Die Befürworter wollen die Jugendlichen auch vor dem Zigaretten-Genuss durch Dampfen bewahren. Die Gegner, vor allem die Tabaklobby, wollen die E-Zigaretten einsetzen, um Raucher zum Umstieg zu bewegen. Das Publikum bekam die Argumente beider Seiten zu hören. Der Beitrag war im Gesamten sachgerecht. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussberichtgemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1]https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/werbeverbot-fuer-e-zigaretten?id=3539974d-f429-4770-a6d1-0e48a3fbe787

[2]https://www.rts.ch/info/regions/valais/10239941-le-valais-envisage-d-interdire-la-pub-pour-les-cigarettes-electroniques.html

[3]https://www.pmi.com/smoke-free-products/mesh-taking-e-cigarettes-further

[4]https://www.srf.ch/play/tv/puls/video/e-zigarette---ausstiegshilfe-oder-einstiegsdroge?id=ea049570-4078-4dba-9c29-678628ae1151

[5]https://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/mit-den-e-zigaretten-sind-viele-hoffnungen-verbunden-133919436

[6]https://www.pmiscience.com/discover/technology/nicotine-without-burning-tobacco

[7]https://www.nhs.uk/news/heart-and-lungs/e-cigarettes-95-less-harmful-than-smoking-says-report/

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