Beitrag «Zu wenig Internetsicherheit in der Schweiz» von «Tagesschau» beanstandet

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Mit eingeschriebenem Brief vom 25. Februar 2019 haben Sie den «Tagesschau»-Beitrag «Zu wenig Internetsicherheit in der Schweiz» vom 5. Februar 2019 beanstandet. Der Ombudsmann SRG.D, Herr Roger Blum, ist in den Ausstand getreten, deshalb werde ich auf Ihre Beanstandung eingehen. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:

Beanstandung

In Sachen Basellandschaftliche Kantonalbank, nachstehend «BLKB» gegen Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), nachstehend «SRF» betreffend Ausstrahlung der SRF Tagesschau vom 05. Februar 2019; Beitrag: «Zu wenig lnternetsicherheit in der Schweiz»

Begehren

1. Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) sei zu verpflichten, den Beitrag der SRF Tages­schau vom 05.02.2019 "Zu wenig lnternetsicherheit in der Schweiz" (nachstehend "Beitrags" genannt) zur Zufriedenheit der BLKB zu korrigieren und sich bei der BLKB öffentlich zu ent­schuldigen.

2. SRF sei zu verpflichten, sämtliche der BLKB zuzuordnenden Merkmale in allen online abrufbare Replay Version(en) des vorgenannten Beitrags auszublenden respektive unkenntlich zu ma­chen (wie der Name, Layout, Logos, die Telefonnummer, Fliesstextinhalte, und ggf. weitere).

3. Unter o / e- Kostenfolge zu Lasten van SRF (sofern Kostenfolgen entstehen).

Begründung

Formelles:

Innert 20 Tagen nach Ausstrahlung kann jede Person eine Sendung bei der zuständigen Ombudsstelle beanstanden (Art 92 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen; RTVG; SR 784.40). Die Ombuds­stelle SRG.D behandelt u.a. Beanstandungen zu redaktionellen Sendungen sowie des Programms von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Deutschschweiz.

Gemäss Ombudsstellen-Kontakt-Publikation der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (ab­rufbar unter https://www.srgssr.ch/kontakt/ombudsstellen; Ombudsman Roger Blum) sind die ange­rufenen Ombudsstellen (Ombudsman Roger Blum und Ombudsfrau Sylvia Egli von Matt) örtlich und sachlich bei Beanstandungen des Programms von SRF für die Deutschschweiz respektive swissinfo.ch zuständig.

Die BLKB ist als direkt Betroffene zur Einreichung der Beanstandung legitimiert.

Die Beanstandung erfolgt mit heutiger Eingabe innert 20 Tage seit der Erstausstrahlung der SRF-Tagesschau vom 05.02.2019 und demnach fristgerecht.

Als Replay ist der obgenannte Beitrags online immer noch abrufbar (bspw. unter https://www.srf.chund unter www.swissinfo.ch), weshalb der beanstandete Zustand immer noch andauert.

In welcher Hinsicht die beanstandete redaktionelle Publikation «Zu wenig Internetsicherheit in der Schweiz» der SRF Tagesschau vom 05.02.2019 inhaltlich mangelhaft sein soll, zeigt die nachfolgende kurz begründet Stellungnahme:

Materielles:

Gemäss den Mindestanforderungen an den Programminhalt gemäss Art. 4 RTVG haben Sendungen die Grundrechte zu beachten und dürfen u.a. nicht diskriminierend sein. Rationelle Sendungen mit In­formationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 RTVG).Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein(Art. 4 Abs. 2 Satz 2 RTVG).

Die Tagesschau vom 05.02.2019 (Erstausstrahlung um 19:30 Uhr) berichtete unter dem Titel «Zu we­nig lnternetsicherheit in der Schweiz» über die Risiken des E-Bankings.

SRF stellt im 4:33 Minuten langen Beitrag (Bericht von Marco Schnurrenberger unter Mitarbeit von I. Hausmann, A. Ruch, P. Chappuis) dar, dass die Banken in Bezug auf die Sicherheit ungenügend gegen Missbrauch geschützt sind. Dabei wird das DNSSec (Domain Name System Security Extensions) er­wähnt, welches von den Banken (bis auf die Graubündner Kantonalbank als Ausnahme) nicht verwen­det wird.

lm gesamten Beitrag wird optisch nur die BLKB gezeigt. Dabei erscheint neben der Einstiegmaske des E-Bankings der BLKB auch prominent im Bild «Meine BLKB». Während der Eingabe der Zugangsdaten in der Einstiegsmaske durch eine von hinten gefilmte Dame erfolgt als Begleitkommentar:

«Klickt eine Kundin auf Links in einer Phishing Mail, gelangt sie auf eine falsche Website.» sowie ,«Die Banken würden dagegen zuwenig tun» und ,«Banken warnen ihre Kunden zwar vor Phishing Attacken. Die wirksamste Massnahme dagegen - gemäss Switch DNSSec - ergreifen sie aber nicht.»

Der gesprochene Beitrag umfasst «Banken» in genereller Hinsicht. Der gezeigte Beitrag umfasst nur die BLKB.

Das E-Banking der BLKB wir zweimal rund 10 Sekunden lang eingeblendet. Der Zuschauer prägt sich nur die BLKB optisch ein. Dadurch kann sich das Publikum keine eigene Meinung bilden. Der Durch­schnittszuschauer muss annehmen, dass das gezeigte E-Banking der BLKB als besonders anfällig gilt, da keine andere Bank (bzw. kein anderes E-Banking) gezeigt wird.

Auf swissinfo.ch ist der Beitrag unter dem Titel: ,«Löchrig wie ein Käse. Zu wenig lnternetsicherheit in der Schweiz. Die Schweiz gilt a/s Hightech-Land - in Bezug auf die lnternetsicherheit ist sie aber ein Entwicklungsland. Nur zwölf Prozent der Schweizer lnternetseiten sind gegen feindliche Obernahmen und Missbrauch genügend geschützt. Den Schweizerinnen und Schweizern bereitet besonders die Si­cherheit ihrer Finanzdaten Sorgen.» abzurufen (Inhalt auf swissinfo.ch erstmals am 6.2.2019, 9: 15 Uhr publiziert).

Dies alles stellt eine Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebotes dar, da der Beitrag die Tatsachen und Ereignisse nicht sachgerecht darstellt, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann (Art. 4 RTVG).

Ebenso ist auch ein Verstoss gegen das Transparenzgebot festzustellen, da Ansichten und Kommen­tare im Beitrag nicht genügend erkennbar sind (Art. 4 RTVG).

Der beanstandete Beitrag zeigt visuell als einzige Bank die BLKB und berichtet über angebliche Sicher­heitsdefizite im E-Banking von Banken. Die BLKB verwendet - wie der Branchenstandard - «https». Dabei erfolgt der Datenaustausch zwischen dem Nutzer und der Website verschlüsselt und der Nutzer kann anhand des Zertifikats überprüfen, ob er wirklich mit der BLKB Website verbunden ist. Die BLKB legt grossen Wert auf die Sicherheit ihres E-Bankings. Zusätzliche zu den Sicherheitsmassnahmen für ihre Website nutzt die BLKB für das E-Banking ein Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren mit mTAN und Passwort, um einen sicheren Zugriff durch den Nutzer zu gewährleisten. Gleichzeitig wendet sie einen sogenannten «Fraud Filter» an, der Transaktionen laufend im Hintergrund analysiert und bei Auffälligkeiten blockiert. Die BLKB prüft laufend die Sicherheitsstandards für das E-Banking und be­obachtet Entwicklungen in diesem Bereich.

Durch Herabwürdigung der BLKB in den Augen des Zuschauers durch den Beitrag «Zu wenig lnternet­sicherheit in der Schweiz» in der Tagesschau vom 05.02.2019 ist unseres Erachtens das Bundesge­setzes über Radio und Fernsehen (insbesondere Art. 4 RTVG) verletzt.

Wir bitten Sie höflich, die Beanstandung zu prüfen und um Vermittlung zwischen den Beteiligten.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der «Tagesschau», schrieb:

Mit Brief vom 25. Februar 2019 hat die Basellandschaftliche Kantonalbank eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 5. Februar eingereicht.[1]

Die ganze Berichterstattung der Tagesschau ist auch auf dem Portal Swissinfo zu sehen. Swissinfo ist der internationale Service der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR).[2]

Die Tagesschau befasste sich in zwei Beiträgen mit dem Thema Sicherheit im Internet:

Im ersten Beitrag wird über eine Untersuchung der Stiftung Switch berichtet, welche die Internet­sicherheit von Behörden und Unternehmen in der Schweiz untersucht hat.[3]

Gemäss dieser Untersuchung schneidet die Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Staaten be­züglich Internetsicherheit unterdurchschnittlich ab. Es werde noch rund zehn Jahre dauern, bis die Schweiz die gleiche Internetsicherheit aufweise wie etwa Skandinavien.

Im zweiten Beitrag wird auf die Bankenbranche eingegangen. In diesem sensiblen Bereich (persönli­che Daten, finanzielle Daten) ist die Internetsicherheit für alle – für die Banken wie die Kunden – von höchster Priorität. Es ist deshalb richtig, dass die Tagesschau im zweiten Beitrag diese Branche exemplarisch besonders beleuchtet.

Es ist richtig, dass im Bild während einigen Sekunden die Webseite der Basellandschaftlichen Kanto­nalbank (BLKB) zu sehen ist. Im Text – schon in der Moderation ist von der «Finanzbranche», im Bei­trag immer von «den Banken» die Rede. Diese Bildsequenz mit dem E-Banking der BLKB steht für den ganzen Finanzsektor. Für den Zuschauer ist aufgrund der textlichen Einbindung erkennbar, dass das E-Banking der BLKB stellvertretend für die Systeme aller Schweizer Banken gezeigt wird. Die BLKB wird denn auch im Beitrag kein einziges Mal erwähnt. Entsprechend kommt von Bankenseite auch nicht der Vertreter der BLKB zu Wort, sondern der Sprecher des Verbandes Schweizer Kantonalban­ken. Mit der Auswahl des Gesprächspartners wird nochmals verdeutlicht, dass es um die Bankenbran­che als Ganzes und nicht um die BLKB geht. Auch der Switch-Experte wie die beiden Politiker im Bei­trag haben immer die ganze Branche im Fokus.

Der Vorwurf der Herabwürdigung ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Es wird sachgerecht über das Problem der Internetsicherheit im Bereich der Banken berichtet. Da das Problem, wie alle anderen Schweizer Banken auch die BLKB betrifft, war es auch sachgerecht, am Beispiel ihrer Webseite den E-Banking Vorgang zu zeigen.

Für den Zuschauer ist in der letzten Einstellung der BLKB-Sequenz klar die Warnung der Baselland­schaftlichen Kantonalbank vor «Pishing-E-Mails» zu sehen und zu lesen. Für den Zuschauer ist damit ersichtlich, dass die BLKB sehr gut um das Problem weiss und die Kunden explizit auf Risiken aufmerk­sam macht - eigentlich eine positive Botschaft für die Bank. Damit wird die Aussage in der Beanstan­dung gestützt, dass die BLKB grossen Wert auf die Sicherheit ihres E-Bankings legt.

Der Hauptfokus des Beitrages liegt auf der Frage, was zu tun sei, um die Sicherheit für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen.

Die Tagesschau ist sich der Problematik exemplarischer Bilder für eine ganze Branche bewusst. Sie nimmt die Beanstandung der Basellandschaftlichen Kantonalbank zum Anlass, intern wieder auf diese Problematik hinzuweisen und die Redaktion dafür zu sensibilisieren. Im konkreten Fall sieht die Tages­schau aber keine Verletzung des Gebotes der Sachgerechtigkeit.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Im zweiteiligen «Tagesschau»-Beitrag, der zusätzlich auch auf dem Portal «Swissinfo» zu sehen ist, geht es einerseits um eine Unter­suchung der Stiftung Switch, die die Internetsicherheit von Behörden und Unternehmen in der Schweiz unter die Lupe genommen hat. Andererseits – und darauf basiert Ihre Beanstandung – wird im zweiten Beitragsteil die Bankenbranche in den Fokus genommen. Dieser Blickwinkel erfolgt durch­aus aus gutem Grund. Denn bezüglich Internetsicherheit handelt es sich um einen sensiblen Bereich, der sowohl für Kundinnen und Kunden wie auch für die Banken selbst höchst relevant ist.

Ich habe den von Ihnen kritisierten Beitrag am 5. Februar 2019 in der Hauptausgabe der «Tages­schau» live gesehen und erinnere mich auch Wochen danach immer noch daran. Nicht wegen der Präsenz der «Basellandschaftlichen Kantonalbank», sondern – ganz einfach aus Sicht eines Bank­kunden – dass es mit der Sicherheit im Internet in der Schweiz nicht zum Besten steht. Ich entsinne mich auch noch, dass eine Bank Gegenmassnahmen ergriffen hat und dass im Beitrag gezeigt bzw. erwähnt wurde, dass die Banken ihre Kundinnen und Kunden vor Phishing-Attacken warnen. Das ist, was bei mir hängen geblieben ist.

Aufgrund Ihrer Beanstandung habe ich mir den Beitrag nun mehrfach angeschaut. Dabei ist mir Fol­gen­des aufgefallen: Zwar wird die «BLKB» als Beispiel gezeigt – der Schriftzug «Meine BLKB» ist in den verschiedenen Einstellungen zum Teil gut sichtbar – aber ich erhalte nicht den Eindruck, dass es um diese Bank allein geht, die ein Sicherheitsproblem hat. Die Off-Stimme spricht denn auch konsequent von «den Banken». Selbst in der Anmoderation ist nur von der «Finanzbranche» die Rede. Die «Basellandschaftliche Kantonalbank» wird durch die Off-Stimme nie erwähnt und als Zuschauer erhalte ich auch bei mehrmaligem Anschauen des Beitrages nicht das Gefühl, dass die BLKB an den Pranger gestellt wird.

Allerdings – und da stimme ich mit Ihnen überein – kann der Eindruck entstehen, dass die «BLKB» zu wenig für die Sicherheit unternimmt.

Während die beiden obenstehenden Abbildungen zu sehen sind, ist die Off-Stimme mit folgendem Wortlaut zu hören: «Banken warnen Kunden zwar vor Phishing-Attacken, die wirksamste Massnahme – gemäss Switch DNSSEC – ergreifen sie aber nicht.»[4]Hier werden Wort und Bild miteinander vermischt und als Zuschauer kann ich durchaus zum Schluss kommen, dass die «BLKB», deren Schriftzug deutlich erkennbar ist – die wirksamste Massnahme nicht ergreift und ich mir als Bankkunde Sorgen machen muss und unter Umständen ein Risiko trage. Dieser Eindruck kann sich noch verstärken, sagt doch der Internet Sicherheitsexperte von Switch, Herrn Michael Hausding, unmittelbar vor dieser Szene: «Mir ist nur eine Bank bekannt, die momentan ihren Domainname mit DNSSEC signiert hat: Das ist die Bündner Kantonalbank.»[5]

Die Frage ist nun also, ob das Publikum durch den Beitrag eine falsche Meinung über die «Baselland­schaftlichen Kantonalbank» erhalten hat. Von einer Herabwürdigung der «BLKB», wie Sie monieren, kann ich nichts sehen. Dazu müssten die Verantwortlichen von SRF die «BLKB» absichtlich schlecht machen, zum Beispiel indem Sie die «BKLB» in Wort und Bild angeprangert hätten. Das ist in diesem Beitrag nicht der Fall. Somit kann ich Ihre Beanstandung in dieser Hinsicht nicht unterstützen.

Allerdings kann ich nachvollziehen, dass das Publikum den Eindruck erhalten könnte, die «BLKB» tue zu wenig für die Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden. Gerade weil sich Wort und Bild in der oben beschriebenen Sequenz unglücklich vermischen und diese unmittelbar an die Aussage des Internet Sicherheitsexperten anschliesst, lediglich die «GKB» wende DNSSEC an. Als Zuschauer ist es anspruchsvoll, gleichzeitig den Schriftzug «BLBK» zu sehen und dazu zu hören, dass es «die Banken» sind, die zu wenig für die Internetsicherheit tun und sich dann zu überlegen, dass es die «BLKB» nun eben nicht betrifft. Diesen Punkt Ihrer Beanstandung kann ich somit unterstützen.

Abschliessend gilt es festzuhalten, dass das Verfahren vor der Ombudsstelle und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) dem Schutz des Publikums vor Manipulation durch Radio oder Fernsehen und nicht dem Schutz von Individuen oder Unternehmen dient. Sollten Sie zur Ansicht gelangen, dass Ihrem Unternehmen ein Schaden entstanden ist, gilt es, den zivilgerichtlichen Weg zu beschreiten.

Der Redaktion empfehle ich – so wie es Herr Franz Lustenberger in seiner Stellungnahme bereits angemerkt hat – sich mit der Problematik exemplarischer Bilder für eine ganze Branche auseinander zu setzen. Im kritisierten Beitrag könnten auch nachträglich sowohl der Schriftzug «Meine BLKB» als auch weitere Hinweise auf die Bank verpixelt werden.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­gesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner, stellvertretender Ombudsmann

[1]https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/zu-wenig-internetsicherheit-in-der-schweiz?id=9ed57c61-3c9e-481e-b25d-1d6e3897f38a

[2][2]http://www.swissinfo.ch/ger/loechrig-wie-ein-kaese_zu-wenig-internetsicherheit-in-der-schweiz/44736142

[3]https://www.switch.ch/de/about/foundation/

[4]https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=9ed57c61-3c9e-481e-b25d-1d6e3897f38a&startTime=184.955[Time-Code: 02:57 – 03:06]

[5]https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=9ed57c61-3c9e-481e-b25d-1d6e3897f38a&startTime=184.955[Time-Code: 02:50 – 02:56]

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