SRF Sendung «Lateupdate» zum Thema Waffengesetz beanstandet (II)

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Mit Ihrem Brief vom 4. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Late Update» (Fernsehen SRF) vom 24. Februar 2019 und dort den Teil über das neue Waffengesetz.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Das SRF hält die ‘Late Update’-Sendung vom 24.02.2019 in der Youtube-Beschreibung wie folgt fest:
<Die Schweiz ist in den Top 5 der Länder mit meisten Waffen pro Kopf. Mit dem neuen Waffengesetz würden sich einige Dinge ändern. Mehr Fakten über Waffen in der Schweiz erzählt Michael Elsener im Essay. ‘Late Update’ ist ein Nachrichtensatireformat mit Michael Elsener als Host. Humorvoll spiegelt der Zuger Kabarettist das aktuelle Geschehen und wirft einen Blick auf die Themen der Woche. Mit zum Ensemble gehören die Aargauer Kabarettistin Patti Basler, der St. Galler Spoken-Word-Künstler Renato Kaiser und der Berner Autor und Theatermacher Matto Kämpf.>

Ich möchte hier auf den Abschnitt eingehen, welcher sich mit der Waffenrechtsrevision beschäftigt.
Unter Respekt, dass dies eine Satiresendung ist, in der durchaus böse Kommentare mit Übertreibungen fallen können, möchte ich dennoch einige Punkte richtigstellen, da das SRF selbst in der Videobeschreibung von einem ‘Nachrichtensatireformat’ und ‘Fakten’ spricht, welche somit doch auch einen redaktionellen Teil beinhalten.

  1. Wenn man eine Pistole (egal mit welcher Magazingrösse) erwerben will, muss man nach heutigem Recht einen Waffenerwerbschein für 50 CHF beantragen (Antragsformular + Strafregisterauszug + Polizeigespräch) und ist somit registriert. <Mitem neue Wafferecht sind halbautomatische Waffe verbote, also zum Bispiel Pistole miteme Magazin mit meh als 20 Patrone. Andersch gseit: Wenn öper sone Knarre wet, denn mueser sich registriere.>
    Mir als unwissender Zuhörer suggeriert so eine Aussage, dass man sich heute nicht registrieren müsste für eine Pistole. Die Unterschiede im genannten Fall wären hingegen folgende: Eine verbotene Waffe kann man nicht mehr mit einem Waffenerwerbschein kaufen, man braucht eine Ausnahmebewilligung für 150 CHF, beinhaltet unvorangekündigte Polizeibesuche, ist wesentlich schwerer zu bekommen und eine befristete Bewilligung.[2]

  2. Ein Stgw90 oder Stgw57 ist kein Maschinengewehr. Ein Maschinengewehr ist nach heutigem Recht verboten und vollautomatisch, somit auch schon für eine erwachsene Person verboten zu schiessen.[3]
  3. Das Bild ‘Waffenmonopol für Kriminelle’ stammt ursprünglich aus dem Jahr 2011 im Kontext zur damaligen ‘Entwaffnungsinitiative’. Das nun nochmals verwendete Bild mit dem ‘Entwaffnungs-Diktat’-Slogan stammt jedoch nicht vom Referendumskomitee, sondern von der sifa. Die sifa ist weder Referendumsträgerin, noch ist sie im Referendums-Komitee vertreten, noch kann man die sifa mit Protell gleichsetzen.[4]
  4. Wie kommt Herr Elsener darauf, dass die Schweiz angeblich auf Platz zwei bei Mord und Totschlag steht? (Ich nehme mal an, dass dies mit ‘abknallen’ gemeint ist.)
    Es gibt jegliche Studien und Statistiken, welche dies widerlegen. Ich kann diese Aussage auch mit den Zahlen des Bundesamtes für Statistik nicht nachvollziehen. Woher kommen diese angeblichen 7.7 Leute auf eine Millionen Menschen?

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der darauffolgende Beitrag ‘Oberst X verschenkt Waffen’ gesetzlich gesehen eine heikle Angelegenheit ist. Laut Art. 27WG ist das öffentliche Führen einer Waffe verboten, sofern man nicht von einem Schiessanlass kommt oder zum Büchsenmacher geht. Ansonsten hätten Sie einen Waffentragschein beantragen müssen, welcher ausschliesslich an Sicherheitsleute oder Leute mit Sicherheitsbedürfnis ausgestellt wird.
Das Überlassen von Waffen (auch temporär, leihweise oder durch Schenkung) unterliegt dem heute gültigen Waffengesetz, d.h. der Erwerber oder der Beliehene oder der Beschenkte muss über einen Waffenerwerbschein verfügen, dies übrigens auch im Erbfall. Auch ein temporäres Überlassen ohne die gültigen Papiere bildet einen Straftatbestand. Somit kann die Aktion von Herrn Elsener vom Gesetzgeber als Nötigung zu einer Straftat ausgelegt werden. Ich bitte in Zukunft diesbezüglich um mehr Vorsicht.

Ich hoffe, dass Sie für weitere Beiträge vor allem die Richtigkeit der Punkte 1., 3. und 4. berücksichtigen werden und danke Ihnen schon vorab für die Bearbeitung meiner Beanstandung.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Late Update» antwortete Herr Daniel Kaufmann, Senior Producer Comedy:

«Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Herrn X Stellung.

Bei ‘Late Update’ handelt es sich um eine Satiresendung. Satire ist ein besonderes Mittel der Meinungsäusserung, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zu dem verhält, was sie hinterfragen will. Sie übersteigert die Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich. Dabei ist es aus programmrechtlicher Sicht zentral, dass der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist. Der satirische Charakter bei Late Update ist klar erkennbar.

Damit komme ich zu den einzelnen beanstandeten Punkten.

Punkt 1:
Tatsächlich ist die IGS Referendumsträgerin. Protell unterstützt das Referendum nicht nur, ihr Präsident, Jean-Luc Addor, ist gleichzeitig auch Vizepräsident des Referendumskomitees. Wir haben das in unserer Sendung zugespitzt.

Punkt 2:
Auch in diesem Fall haben wir den Sachverhalt zu Gunsten der Verständlichkeit verknappt.

Punkt 3:
Gemeint ist wahrscheinlich Michael Elseners Satz: <I de Schwiz dörf jede Schnudder-Goof mit eme Maschine-Gwehr go schüsse>. In der Alltagssprache verwenden viele Leute den Begriff ‘Maschinengewehr’ und nicht ‘Sturmgewehr’, wie es korrekt heissen müsste. In diesem Sinne haben wir das Wort auch gebraucht.

Punkt 4:
Das Plakat ‘Waffenmonopol für Kriminelle’ haben wir 2018 aus der Page des Referendumskomitees heruntergeladen.

Punkt 5:
Die Statistik über die Schusswaffentoten. Die Statistik, auf die wir uns dabei stützen, hat vergangenes Jahr auf den Social-Media-Kanälen und in den Medien für Aufmerksamkeit gesorgt. Hier dazu ein Artikel aus dem Tagesanzeiger.[5]

Die Differenz zwischen dieser Statistik und den Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die Sie erwähnen, resultiert aus der Tatsache, dass bei ersterer auch die Suizide miteingerechnet sind. Die 7.7 Schusswaffen-Toten pro Million Einwohner enthalten auch die Selbsttötungen. Wenn Michael Elsener von ‘Morden’ spricht, ist dieser Begriff nicht im juristischen Sinne zu verstehen. Vielmehr sind neben den Fremdtötungen auch die Fälle von ‘Selbstmorden’ mit Schusswaffen gemeint. Insofern wurden die Erkenntnisse des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) aus dem Jahr 2011 und der NGO «Small Arms Survey» aus dem Jahr 2007 korrekt wiedergegeben.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Passage. Man kann nicht alles mit Satire entschuldigen. Die Satire geniesst grosse Freiheit und darf die Fakten in ihrer Erzählung durchaus variieren, übertreiben, ausschmücken, aber die Faktenbasis muss auch in der Satire stimmen. Gerade wer mit Spott scharf angreifen will, muss besonders genau recherchieren. Für den beanstandeten Essay von Michael Elsener war dies nicht durchweg der Fall. Ich gehe Ihre Vorwürfe Punkt für Punkt durch:

  1. «Pro Tell» ist in der Tat nicht die Initiantin des Referendums, aber die Organisation unterstützt es lebhaft, und der Präsident und die Vizepräsidentin sitzen im Referendumskomitee.[6] Es ist daher nicht falsch, «Pro Tell» mit dem Referendum in Verbindung zu bringen, aber diese Sequenz war ungenau. Es handelte sich allerdings um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet war, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinflussen. Der Schweizer Souverän stimmt ja am 19. Mai 2019 nicht über die Initianten ab, sondern über den Inhalt des neuen Waffenrechts.
  2. Es war falsch, den Eindruck zu erwecken, für eine Pistole mit einem Magazin von mehr als 20 Schuss brauche es künftig bloß eine Registrierung, während es bisher keine brauchte. Diese Aussage hatte manipulativen Charakter.
  3. Ein Sturmgewehr ist definitiv kein Maschinengewehr. Das ist schon äusserlich feststellbar: Während ein Sturmgewehr mit Leichtigkeit von einem Mann oder einer Frau getragen und bedient werden kann, muss ein Maschinengewehr stets von mehreren Soldaten in Stellung gebracht und dann schussbereit gemacht werden.
  4. Die Verwendung des alten Plakates war legitim, zumal die «sifa – Sicherheit für alle» es noch im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie im 2. Halbjahr 2018 gebraucht hat.[7] Der thematische Zusammenhang war daher vorhanden.
  5. Die Statistik, die verwendet wurde, schloss die Suizide ein. Ich gehe davon aus, dass dies bei allen Ländern der Fall war, und unter dieser Prämisse stimmt die Rangliste: Die Schweiz ist auf Platz 2. Da es sich nicht um eine politische Hintergrundsendung handelte, sondern um eine Satirenachrichtensendung, war es nicht notwendig, sämtliche Varianten der Statistik vorzutragen (mit Suiziden, ohne Suizide, innerfamiliäre Morde und Tötungen durch Schusswaffen, ausserfamiliäre usw.).

Die Redaktion macht es sich mit ihrer Argumentation zu einfach. Man kann nicht alles einfach der Satirefreiheit unterordnen. Alles in allem betrachtet, kann ich Ihre Beanstandung teilweise unterstützen.

Ganz anderer Meinung als Sie bin ich hingegen in Bezug auf den Sketch, in dem Gewehre an die Haushalte verteilt wurden. Das war vollendete Satire! Man fühlte sich an Kurt Felix erinnert, es fehlte nur die versteckte Kamera. Die Situationen waren komisch, und sie sagten viel aus über Mann-Frau- und Vater-Kind-Psychologie.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/late-update/video/late-update-mit-michael-elsener-und-gast-jonny-fischer?id=e38bb52a-80d5-4fd6-a8c9-2bc9e35f220c

  1. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html (Aktuelles Waffengesetz, Art. 8);

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vorentw-d.pdf (Entwurf der Verordnung, Art 9b)

  1. Aktuelles Waffengesetz, Art. 5, Abs. 3, lit. a
  1. https://eu-diktat-nein.ch/komitee/

[5] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/der-traurige-zweite-rang-der-schweiz/story/21879680

[6] https://www.protell.ch/de/

[7] https://sifa-schweiz.ch/sifa-bulletin/bulletin-02-2018/

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