Jahresbericht der UBI: wenig Rechtsverletzendes
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist das Gremium, das über Beschwerden gegen Rundfunkbeiträge entscheidet. Die meisten bezogen sich auf die Programme der SRG, wobei in nur drei Fällen eine Rechtsverletzung festgestellt wurde.
Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen der SRG und der privaten Veranstalter verzeichneten 2018 insgesamt 485 Beanstandungen. Im Vorjahr, das insbesondere aufgrund einer Rekordzahl von Beanstandungen gegen eine einzelne Sendung («Arena» von SRF über «Trumps Krieg gegen die Medien») Ausnahmecharakter hatte, waren es insgesamt 881 Beanstandungen. 5,4 Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten 2018 in eine Beschwerde an die UBI (Vorjahr: 3,5 Prozent).
TV im Fokus
Insgesamt gingen bei der UBI im letzten Jahr 26 neue Beschwerden ein. 24 davon richteten sich gegen Programme der SRG. Am häufigsten betroffen war dabei das Fernsehen: Fünfzehnmal richtete sich eine Beschwerde gegen ein TV-Format von SRF, sechsmal gegen RTS und zweimal gegen RSI. Radio SRF wurde lediglich einmal Gegenstand einer UBI-Beratung.
Verletzte Sachgerechtigkeit
22 Beschwerden wurden als nicht begründet abgelehnt. Zweimal verletzte SRF das Sachgerechtigkeitsgebot, einmal swissinfo.ch und einmal TeleZüri. Die UBI wurde in der Folge darüber informiert, wie der festgestellte Mangel behoben und derartige Fehler in Zukunft verhindert werden können. Die UBI hat alle vier Fälle abgeschlossen, da sie die getroffenen Vorkehrungen als genügend erachtet.
Donald Trump und P-26
Beanstandet wurden hauptsächlich Nachrichten- und andere Informationssendungen sowie Dokumentarfilme. Im Fokus standen dabei Beiträge zu aktuellen innen- und aussenpolitischen Themen wie die Europa-, Asyl- und Energiepolitik, das Waffenrecht, die Geheimarmee P-26, Geldwäscherei, Donald Trump, Katalonien oder Brasilien.
Ein politisches Jahr
Medienpolitisch war es zudem ein turbulentes Jahr. Die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» hätte im Falle einer Annahme deutliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der UBI gehabt. Die Initiative wurde jedoch im März 2018 deutlich abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der neuen Konzession wünscht sich die UBI, dass die SRG in «publikumswirksamer Weise» über Entscheide der UBI und der Ombudsstellen informiert. Im Vernehmlassungsentwurf für das geplante neue Gesetz über elektronische Medien ist vorgesehen, dass nicht mehr die linearen Angebote, sondern die Service-public-Medienangebote im Zentrum stehen sollen. Dieser neue Fokus zeigt sich auch daran, dass die UBI neu «Unabhängige Beschwerdeinstanz für elektronische Medien» heissen soll.
Neue Präsidentin
Auch personell veränderte sich Wichtiges bei der UBI. Der Bundesrat hat Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin, Kommunikationsberaterin und seit 2016 Mitglied der UBI, als neue Präsidentin bestimmt. Sie trat die Nachfolge von Vincent Augustin an, der Ende 2018 zrücktrat. Die SRG SSR Svizra Rumantscha, der Trägerverein des rätoromanischen Radios und Fernsehens, hat ihn auf den 1. Januar 2019 zu ihrem neuen Präsidenten bestimmt.
Hier findet sich der vollständige UBI-Jahresbericht 2018
Zur Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat.
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