Ombudsfall: Kein Missbrauch bei «Darf ich bitten?»
In der Finalshow von «Darf ich bitten?» vom 30. März 2019 machte Teilnehmer Sven Epiney seinem Lebenspartner Michael Graber einen Heiratsantrag. In der Folge gingen bei der Ombudsstelle fünf Beanstandungen ein, von denen der Ombudsmann keine unterstützen kann.
In der Finalshow von «Darf ich bitten?» tanzte SRF-Moderator Sven Epiney – der für einmal als Teilnehmer und nicht als Leiter einer SRF-Fernsehshow zu sehen war – mit seinem Lebenspartner Michael Graber und formulierte nach diesem bereits emotionalen Moment mit Tränen in den Augen einen Antrag. Dieses – von SRF nicht geplante – Ereignis bescherte sowohl Teilnehmenden, wie auch dem Publikum einen schönen, emotionalen Moment. Die Jury erhob sich, nachdem Graber mit «Ja» geantwortet hatte und Juror Rolf Knie sagte später, das sei «s Tüpfli uf em i» gewesen.
Dennoch sorgte dieser Live-TV-Moment bei mindestens fünf Leuten auch für Unbehagen. Sven Epiney habe eine gebührenfinanzierte Sendung ausgenutzt, um seinen eigenen Bekanntheitsgrad zu steigern. Dementsprechend solle SRF ihren «Mitarbeiter entsprechend sanktionieren», so ein Beanstander.
Platz für Privates
Für die Sendung «Darf ich bitten?» antwortete Frau Sabine Schweizer, Senior Producer, Bereich Show. In der Stellungnahme drückte sie zunächst ihr Bedauern darüber aus, dass der Beanstander den Moment des Heiratsantrags von Sven Epiney, im Gegensatz zu vielen anderen Zuschauerinnen und Zuschauer, nicht als positive Emotion erlebt hat.
Weiter weist sie darauf hin, dass eine Tanzshow wie «Darf ich bitten?» nicht zuletzt deshalb erfolgreich ist, weil die prominenten Tänzerinnen und Tänzer eine private Seite von sich zeigen. So gewährte Sven Epiney dem Publikum auch einen tieferen persönlichen Einblick, als dies in seiner Rolle als Moderator normalerweise der Fall ist. Auch mit der Wahl seines Tanzpartners in der finalen Runde, hat er eine ungewohnt private Seite von sich gezeigt.
Persönliche Geschichte
Roger Blum weist in seiner Beurteilung der Sendung darauf hin, dass Sven Epiney bereits in seiner tänzerischen Darbietung ein sehr persönliches Element eingebaut hatte, indem er gegen Ende der Performance von seiner Tanzpartnerin zu Michael Graber hinüberschwebte und mit selbigem seinen Schlusstanz vorführte. Die Jury zollte ihm für diese persönliche Geschichte Respekt.
Überraschendes gehört dazu
Blum kommt zum Schluss, dass Epiney das Fernsehen in keiner Weise für seine privaten Interessen missbraucht. Die beanstandete Szene schloss nahtlos an die Erzählung seines letzten Tanzes an. Emotionen und Überraschungen gehören zudem zur Fernsehunterhaltung. Sobald Dritte im Spiel sind, sind Überraschungen nie ganz auszuschliessen. Was deutlich wird, wenn verschiedene Typen von Fernsehsendungen betrachtet werden: Eine vorproduzierte Informationssendung hat im Gegensatz zu einer unterhaltenden Live-Übertragung wie «Darf ich bitten?» sehr wenig Spielraum für Überraschungen.
Kein Platz für Homophobie
Einer der fünf Beanstander sah zudem die öffentliche Sittlichkeit potenziell verletzt, weil sich zwei Männer in der Öffentlichkeit das Eheversprechen gaben und stellte in den Raum, dass es sich um eine «Propagandaaktion von Homosexuellenverbänden» handeln könnte. Blum findet hierzu deutliche Worte. «Wir sind nicht in Brunei, wo Homosexuelle hingerichtet werden. Wir sind auch nicht in Russland, wo sie diskriminiert werden. Wir sind in der Schweiz, einem Land, das die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich anerkennt. Das sollten Sie sich mal merken.»
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