Nichtberichterstattung über einen OPCW-Report beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 8. März 2019 beanstandeten Sie die Nichtberichterstattung durch Radio und Fernsehen SRF über einen Bericht vom 1. März 2019 der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW) zum Einsatz chemischer Waffen im April 2018 in Duma (Syrien).[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:
«Dieser Bericht wurde am 1. märz veröffentlicht. leider konnte ich bis heute keine einzige Meldung des SRF darüber finden. dieser mutmassliche Giftgasangriff welcher in diesem Bericht widerlegt wird war grund für den Völkerrechtswidrigen Angriff von Natostaaten auf Syrien. Über diesen Angriff wurde sofort berichtet und als militärische Intervention betitelt was eine Schönrederei eines völkerrechtswidrigen Angriffes ist. Da dieser Angriff nun definitiv als völkerrechtswidrig bestätigt ist hätte ich erwartet auch darüber einen Bericht zu hören. leider wurde ich einmal mehr enttäuscht vom SRF und warte vergebens. Wie passt diese Art Berichterstattung zu den Leitlinien des SRF sachgerecht, vielseitig und unabhängig? Oder halten sie diesen Bericht für nicht erwähnenswert? Mich würde einfach interessieren weshalb über einen solchen brisanten Bericht geschwiegen wird. Gehört Syrien doch aktuell zu den Topthemen. Da kann man als Gebührenzahler auch erwarten dass die Berichterstattung sachgerecht, vielseitig und unabhängig ist, wie der SRF in ihren Leitlinien und auch die Ombudsstelle immer wieder propagiert. Ein weiteres Beispiel dass meine Vermutung bestärkt dass der SRF alles andere als sachgerecht, vielseitig und unabhängig berichtet. Eher das Gegenteil ist der Fall. Tatsachen werden verschwiegen, einseitig und abhängig. Als im November Russland und China in Den Haag eine Gruppe von neuen Ermittlern stoppen wollte und scheiterte war das dem SRF innert kürze 4 Berichte wert. Erscheint logisch, da man hier Russland kritisieren konnte was auch in allen Berichten der Fall war. Aber nun da der offizielle Bericht vorliegt und nun die Nato-Staaten und vorallem Amerika kritisieren müsste wird geschwiegen. Es zeigt eindeutig eine Agenda auf Nato-Schiene, dass ist nicht sachgerecht, nicht vielseitig und vorallem nicht unabhängig.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, wie ihre Meinung dazu ist, weshalb dieser Bericht nicht erwähnt wird.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für Radio SRF antwortete Herr Patrik Wülser, Leiter der Auslandredaktion:
«Der Verfasser der Beanstandung wirft SRF vor, in der Berichterstattung über Giftgasangriffe in Syrien weder sachgerecht noch unabhängig zu berichten. Er dokumentiert diesen Vorwurf anhand des Berichts der <Fact-Finding Mission (FFM) of the Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW)>, die am 1. März 2019 ihren Jahresbericht publizierte, der in unserer Berichterstattung unterschlagen worden sei.
Zu dieser Beanstandung lässt sich Folgendes festhalten:
- Die ersten Agenturmeldungen über den genannten Abschlussbericht der OPCW erreichten uns gegen 19 Uhr Schweizer Zeit (Prioritätsmeldung afp französisch um 18.36 Uhr, Reuters, englischer Dienst um 19.00 Uhr). Bis nach 20 Uhr Schweizer Zeit lagen ausführliche Berichte von vierAgenturen vor (die genannten Meldungen von afp und Reuters in angereicherter Form, ferner DPA, AP). Auf dieser Grundlage verfasste die Nachrichtenredaktion von Radio SRF eine Meldung über den Abschlussbericht. Sie wurde insgesamt 9mal gelesen, von 22 Uhr am 1. März bis zu den Frühnachrichten um 5 Uhr am 2. März. Anders als vom Beanstander vorgetragen, hat (Radio) SRF also sehr wohl über den Abschlussbericht informiert (wenn auch nicht in einer der Primetimesendungen).
- Die Organisation für ein Verbot von Chemiewaffen kommt in dem Abschlussbericht zum Schluss, dass es <vernünftige Gründe> gebe, dass in der Vorstadt Duma das hochgiftige Chlorgas eingesetzt wurde. Es trifft also keineswegs zu, wie der Beanstander angibt, dass die Organisation den mutmasslichen Giftgasangriff in dem am 1. März publizierten Bericht <widerlegt> habe. Zitat: <Regarding the alleged use of toxic chemicals as a weapon in Douma, the evaluation and analysis of all the above-referenced information gathered by the FFM provide reasonable grounds that the use of a toxic chemical as a weapon has taken place on 7 April 2018. This toxic chemical contained reactive chlorine. The toxic chemical was likely molecular chlorine .> (vgl. Mitteilung OPCW im vom Beanstander selbst angegebenen Weblink, Hervorhebung durch uns).
- Zum Chemiewaffeneinsatz als Begründung für militärische Interventionen in Syrien: Im Sommer 2013 drohte US-Präsident Obama tatsächlich mit einem so begründeten Angriff, er fand aber nicht statt. Im Frühling 2017 liess US-Präsident Trump einen Militärstützpunkt der syrischen Armee mit Marschflugkörpern angreifen, mit ausdrücklichem Verweis auf Chemiewaffen, ein Jahr vor den Ereignissen in Duma. Es blieb bei einem einmaligen Schlag auf dieses begrenzte Ziel, Hintergrund war ein mutmasslicher Giftgasangriff kurz zuvor inKhan Sheikhun in der Provinz Idlib, im Nordwesten Syriens. Es lässt sich also auch nicht argumentieren, dass der mutmassliche Giftgasangriff auf Duma bei Damaskus im April 2018 Grundlage für einen <völkerrechtswidrigen Angriff von Nato-Staaten> in Syrien gewesen wäre, wie der Beanstander meint.
Erlauben Sie uns noch folgende Bemerkungen:
- Ein Verbund (mehrheitlich westlicher, von den USA angeführter) Staaten hat in Syrien tatsächlich auch direkt militärisch eingegriffen (und tut es noch), allerdings nicht mit Verweis auf Chemie-Waffen, sondern mit der Begründung des Kampfs gegen die Jihadistenmiliz IS (vgl. Nato- und US-beschlüsse September/Dezember 2014).
- Die OPCW weist im Übrigen keiner der Kriegsparteien die Schuld zu, sie sieht dies nicht als Teil ihrer eigentlichen Aufgabe.
- Der Abschlussbericht der OPCW bewegt sich im Rahmen früherer Erkenntnisse derselben Organisation zu Syrien, über welche Radio SRF ausführlich berichtete. Wir haben auch deshalb in diesem konkreten Fall darauf verzichtet, das Thema erneut über die Berichterstattung in den Nachrichten hinaus breit darzustellen.
Wir teilen die Meinung des Verfassers der Beanstandung, dass der Konflikt in Syrien, eine sorgfältige Berichterstattung verdient, die <sachgerecht, vielseitig und unabhängig ist, wie das SRF in seinen Leitlinien immer wieder propagiert.> Am konkreten Beispiel des OPCW-Reports 2018 zeigt sich, dass wir diese Leitlinien nicht nur propagieren, sondern im Alltag auch umsetzen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der vermeintlichen Nichtberichterstattung. Leider irren Sie sich dreifach: Wie Herr Wülser nachweist, hat SRF erstens durchaus über den OPCW-Report berichtet. Und wie aus dem OPCW-Report hervorgeht, hat die Faktenfindungs-Mission zweitens den Giftgrasangriff keineswegs widerlegt. Und wie wiederum Herr Wülser aufzeigt, war der Giftgasangriff in Duma drittens keineswegs Anlass und Begründung für einen völkerrechtswidrigen Nato-Angriff auf syrische Ziele. Der OPCW-Report war übrigens nicht so wichtig wie Sie meinen, denn er repetierte im Wesentlichen, was schon frühere Berichte ausgesagt hatten. Ich kann daher Ihre Beanstandung in keiner Weise unterstützen. Und ich kann bestätigen: Syrien bleibt als Top-Thema auf der medialen Tagesordnung. Und ich werde weiter darüber wachen, dass SRF sachgerecht, vielseitig und unabhängig berichtet.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Roger Blum, Ombudsmann
[1]https://www.opcw.org/media-centre/news/2019/03/opcw-issues-fact-finding-mission-report-chemical-weapons-use-allegation
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