Beitrag «Pensionskassen zahlen Vermittlern Hunderte Millionen» von «Kassensturz» beanstandet
5809
Mit Ihrer E-Mail vom 8. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Kassensturz» vom 5. März 2019 und dort den Beitrag «Pensionskassen zahlen Vermittlern Hunderte Millionen».[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Im dem rund 8minütigen Beitrag wird 3 mal behauptet, dass aufgrund der hohen Provisionszahlungen die Renten gekürzt werden. Die Aussage dass Provisionen einen Einfluss auf die Altersrente haben ist nicht korrekt. Die Altersrenten werden mittels Umwandlungssatz bestimmt und die Sparbeiträge fliessen vollumfänglich in das persönliche Alterskonto der Versicherten. Die Sparbeiträge werden separat ausgewiesen und von diesem Beitrag fliesst keinen Rappen an die Broker. Die Reduktion der Altersrente ist eine andere Thematik die nichts mit der Provisionierung zu tun hat. Hauptgrund dafür ist dass der Umwandlungssatz zu hoch angesetzt ist und nicht mehr auf die aktuelle Lebenserwartung passt. Das darf man nicht miteinander vermischen was in diesem Bericht jedoch getan wird. Urban Hodel, der Moderator sowie die Sprecherin erwähnen dies jedoch explizit und suggerieren somit einen direkten Zusammenhang zwischen den beiden Problematiken. Dies gehört dringend berichtigt, weil es nicht der Wahrheit entspricht.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für den «Kassensturz» antwortete dessen Redaktionsleiterin, Frau Ursula Gabathuler:
«Mit E-Mail vom 8. März 2019 wendet sich X an Sie und beanstandet den Beitrag <Pensionskassen zahlen Vermittlern Hunderte Millionen> im <Kassensturz> vom 5. März 2019:.
Der Beanstander kritisiert, im Beitrag würden die Themen Provisionszahlungen und Altersrenten vermischt. Es würde ein direkter Zusammenhang <zwischen den beiden Problematiken> suggeriert, der nicht der Wahrheit entspreche. Sparbeiträge der Versicherten flössen vollumfänglich in deren persönliches Alterskonto und die Reduktion der Altersrente sei <eine andere Thematik, die nichts mit der Provisionierung zu tun> habe.
Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
<Kassensturz> kritisiert im Beitrag grundsätzlich das heutige Entschädigungssystem der Broker in der beruflichen Vorsorge. Darauf liegt der Fokus der Berichterstattung. Die alljährlich wiederkehrenden Courtagen und Provisionen setzen falsche Anreize. Denn Courtagen können Broker dazu verleiten, jene Pensionskassen zu vermitteln, die ihnen am meisten zahlen, und nicht unbedingt diejenigen mit den besten Leistungen für die Versicherten. <Kassensturz> hat Kenntnis solcher Fälle.
Dabei fliessen jährlich Millionen Franken aus der beruflichen Vorsorge. Viele Pensionskassenexperten und auch Juristen kritisieren diese gängige Entschädigung für Broker. Streng genommen lasse das Gesetz über die berufliche Vorsorge eine solche gar nicht zu, so die Kritiker.
Bezüglich der Höhe der Courtagen stützt sich <Kassensturz> auf eine aktuelle Studie des Beratungsbüros C-alm. Diese besagt, dass sich im Jahr 2017 die Aufwendungen für Makler und Broker in der beruflichen Vorsorge auf rund 309 Millionen CHF beliefen. Damit wird rund jeder vierte Franken der Verwaltungskosten von Pensionskassen für Brokerprovisionen ausgegeben. Jahr für Jahr.
Versicherte zahlen monatlich Geld in die Pensionskasse ein und sparen so für ihr Alterskapital. Das Geld in der Pensionskasse gehört den Versicherten. Die Pensionskassen haben eine treuhänderische Sorgfaltspflicht. Insbesondere Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen weisen ein sehr eng umgrenztes Tätigkeitsfeld auf bzw. ihr Vermögen ist streng zweckgebunden und darf nur für den Stiftungszweck verwendet werden. Dieser Zweck ist bei einer Vorsorgestiftung im Gesetz über die berufliche Vorsorge vorgegeben und umfasst <sämtliche Massnahmen, die älteren Menschen, Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben>.
Zudem müssen Pensionskassen die langfristigen Interessen der Destinatäre wahren. Das heisst: Der Stiftungsrat einer Pensionskasse muss sich bei jeder Ausgabe fragen, ob diese dem Stiftungszweck dient, denn nur dann ist sie zulässig.
Der Beanstander führt als Hauptgrund für die Reduktion der Altersrente an, dass der Umwandlungssatz zu hoch angesetzt sei und <nicht mehr auf die aktuelle Lebenserwartung> passe.
Mittels Umwandlungssatz wird die Altersrente in der beruflichen Vorsorge berechnet. Wenn der Umwandlungssatz aufgrund der tiefen Zinsen und der gestiegenen Lebenserwartung sinkt, so sinkt auch die Altersrente. Der Umwandlungssatz richtet sich nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der PK-Guthaben. Für Guthaben im überobligatorischen Teil sind die Pensionskassen frei. Sie dürfen einen tieferen Umwandlungssatz anwenden, was sie in der Regel auch tun.
Einen Teil der gespartenGelder benötigen Pensionskassen für ihre Administration bzw. für den Verwaltungsaufwand. Die Kosten für Broker treiben diese Verwaltungskosten massgeblich in die Höhe. Je höher die jährlichen Makler- und Broker-Kosten, desto höher die Verwaltungskosten, desto weniger Geld bleibt in der Pensionskasse. Geld, das den Versicherten gehört.
Demnach haben die Ausgaben für Broker (Provisionen/Courtagen), wenn auch indirekt, sehr wohl einen Einfluss auf die Altersrenten der Versicherten. Denn:
1. Je mehr Geld eine Pensionskasse zur Verfügung hat, desto höher ist die Rendite. Das führt dazu, dass die Pensionskasse höhere und bessere Leistungen anbieten kann, wie beispielsweise höhere Verzinsungen und einen höheren Umwandlungssatz (im überobligatorischen Bereich).
2. Für Renten, die neu entstehen, hat die Pensionskasse weniger Kapital zur Verfügung, wenn Geld für Broker-Kosten ausgegeben wird. Das Geld geht somit bei den aktiven Versicherten weg, welche wiederum selbst einmal Rentner werden.
3. Höhere Kosten reduzieren den Deckungsgrad, die Wahrscheinlichkeit einer Erhöhung von bestehenden Renten wird damit kleiner, die Teuerung kann nicht ausgeglichen werden.
Der Beanstander schreibt, im Beitrag werde dreimal behauptet, dass <aufgrund der hohen Provisionszahlungen die Renten gekürzt werden> und bestreitet, dass Provisionen einen Einfluss auf die Altersrente hätten.
<Kassensturz> erwähnt an keiner Stelle im Beitrag explizit, dass nur aufgrund der hohen Provisionszahlungen die Renten gekürzt werden. Die Berichterstattung über dieses sehr komplexe Thema zeigt auf, dass bestimmte Akteure nicht unbedingt im Interesse der Versicherten handeln und dies Einfluss auf die Altersrente haben kann.
In einer Zeit, in welcher einige Pensionskassen ihre Leistungen massiv senken und deswegen vielen Versicherten ihr Alterskapital Sorge bereitet, sollte man aus unserer Sicht Fragen zu den Ausgaben von Pensionskassen, insbesondere in der Verwaltung, stellen dürfen. Umso mehr, wenn mehrere Pensionskassen-Experten und sogar der Schweizerische Pensionskassenverband eine Entlöhnung der Broker auf Honorarbasis begrüssen und fordern.
Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen bitten wir Sie, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ist unbestritten, dass der Umwandlungssatz die Höhe der Renten beeinflusst. Aber es ist ebenso unbestritten, dass der Spielraum der Pensionskassen zugunsten der Versicherten geringer wird, je mehr Geld in Verwaltungs- und Beratungskosten fließt. Im Beitrag des «Kassensturz» ging es nicht um den Umwandlungssatz und auch nicht um die staatliche Rentenpolitik, sondern einzig und allein um die Finanzierung der Broker über fortdauernd fließende Provisionen. Und dieses Thema hat «Kassensturz» meines Erachtens korrekt und kompetent abgehandelt, was in diesem komplexen Themenbereich nicht einfach ist. Es ist der Redaktion auch gelungen, die verschiedenen Akteure zu Wort kommen zu lassen. Da war zunächst der Grenchner Kleinunternehmer Markus Steiner, der eine neue Pensionskasse suchte.[2]Da war die Sozialversicherung SPIDA [3], die er schließlich wählte und die die Broker nicht über Provisionen bezahlt; für sie trat Martin Dürr auf. Da war das Beratungsbüro c-alm, welches das Brokerwesen im Versicherungsbereich untersuchte und für das Roger Baumann sprach.[4]Da äußerte sich Markus Lehmann als Präsident des Schweizerischen Versicherungs-Broker-Verbands Swiss Insurance Brokers Association (SIBA).[5]Und auf der Bühne waren auch Urban Hodel, geschäftsführender Sekretär des PK-Netzes, das die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Pensionskassen vertritt[6], sowie Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassen-Verbandes ASIP.[7]Das heißt: «Kassensturz» gab allen maßgebenden Akteuren die Möglichkeit, sich zu artikulieren und ihre Hauptbotschaft zu platzieren – für die einen mit etwas mehr, für die anderen mit etwas weniger zeitlichem Spielraum. Jedenfalls: Das Thema war umrissen, die Problematik ist deutlich geworden, und die verschiedenen Interessen und Argumente kamen auf den Tisch. Es wurde klar, dass die Finanzierung und Entlohnung der Broker revisionsbedürftig sind. Ich kann keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes erkennen und deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Roger Blum, Ombudsmann
[1]https://www.srf.ch/news/schweiz/auf-kosten-der-rente-pensionskassen-zahlen-vermittlern-hunderte-millionen
[2]https://www.bierihaustechnikag.ch/ueber-uns/team
Kommentar