SRF «DOK»-Sendung «Vogel friss oder stirb. Die Schweizer Uhrenindustrie. Protokoll einer Rettung» beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 8. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «DOK» (Fernsehen SRF) vom 7. März 2019 über die Schweizer Uhrenindustrie Uhrenindustrie mit dem Titel «Vogel friss oder stirb»[1] sowie den dazugehörigen Online-Text.[2] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich möchte gerne eine Beanstandung bei Ihnen als Ombudsman bei SRF einreichen, und zwar zum Vorgehen bei den Recherchen wie auch zum Inhalt des gestern veröffentlichten Films zur Schweizer Uhrenindustrie. Insbesondere richtet sich die Beanstandung an den Inhalt der Website mit ergänzenden Informationen zum Film, in der der Autor des DOK Films, Hansjörg Zumstein, versucht unsere Forschung zu diskreditieren. Er macht dabei gezielt auch Falschaussagen, die wir basierend auf unserer E-mail Kommunikation mit ihm im Vorlauf zum Film dokumentieren können.»

Sie fügten dann noch einen längeren Kommentar an, den Sie gerne auf der Website von SRF-DOK publiziert hätten. Dieser Kommentar beinhaltet im Grunde das eigentliche Anliegen Ihrer Beanstandung:

“Ich und meine Kollegin Isabelle Schluep haben 2016 zum Thema ‘SSIH-ASUAG Fusion’ ein online Buch publiziert mit dem Titel 'When Corporatism leads to corporate governance failure: the case of the Swiss watch industry' .[3] In diesem Buch geht es aber nicht primär um die damalige Fusion, sondern um die gegenwärtige Monopolmacht der Swatch Group, die auch mit der Tatsache zu tun hatte, dass die Fusion zugleich einher ging mit dem Übergang der Uhrwerkproduktion vom Staatsmonopol zum Privatmonopol.
Nach einer ersten freundlichen Kontaktaufnahme von Hansjürg Zumstein vom Schweizer Fernsehen im September 2018 waren wir bereit, am DOKU Film teilzunehmen, den er zur Geschichte der Uhrenindustrie plante; dies in der Annahme, dass es um den Inhalt unseres Buches geht.
Herr Zumstein kam mit seinem Team am 24. Oktober 2018 zu uns und warf uns vor der Kamera vor, dass wir schlecht recherchiert hätten und er dafür Belege habe. Bei den Anschuldigungen ging es jedoch nicht wirklich um den Inhalt unseres Buches, sondern um ein Dokument, das er in den Archiven gefunden habe und das bestätige, dass die massiven Abschreibungen der ASUAG vor der Fusion mit der SSIH in den 80er Jahren völlig legitim gewesen wären und somit unsere These von einer Fusion von zwei Ungleichen nicht haltbar sei. Auf meine Gegenfrage vor der Kamera, ob er uns dieses Dokument zeigen könne, meinte er lediglich, dass er es uns nach der Veröffentlichung des Dokumentarfilms zur Verfügung stellen würde. Es stellte sich dann heraus, dass es sich bei diesem angeblich so wichtigen Dokument um den Geschichtsbericht 1984 der neu gegründeten SSIH-ASUAG handelte. Den hatten wir natürlich bereits, doch schien es uns klar, dass die offiziellen Zahlen in diesem Bericht primär ein Ziel hatten, nämlich die Fusion von zwei angeblich ruinierten Firmen als notwendig und im nationalen Interesse zu rechtfertigen.

Er warf uns zudem vor, dass wir Hayek falsch zitiert hätten, was er ebenfalls mit einem Dokument belegen könne, das wir dann im Dokumentarfilm sehen werden. Da wir sehr wohl unsere Quellen kannten aber nicht wissen konnten, was genau in seinen Dokumenten steht, konnten wir auch schlecht auf die Vorwürfe reagieren.
Wir wollten jedoch diese Anschuldigungen des schlechten Recherchierens nicht auf uns sitzen lassen und haben ihm die Dokumente geschickt in welchen wir das Hayek-Zitat gefunden haben und den Brief der Schweizerischen Treuhandgesellschaft (die damals zu 100% im Besitz des Bankvereins war), in dem das Vorgehen bei den Abschreibungen, insbesondere die Vorwegnahme von massiven Verlusten der ASUAG in den Jahren 1984 und 1985, in ihrem Auditing als hoch delikat bezeichnet wird. Es ist auch bekannt, dass es in den 1980er noch keine offiziell anerkannten Bewertungskriterien für Abschreibungen gab. Dies gab damals den mächtigen Banken viel Spielraum, wenn es um die Bewertung der Firmen ging. Die massive Abwertung des Eigenkapitals der ASUAG war damals notwendig, um einen Kapitalschnitt zu rechtfertigen, der den Wert einer alten ASUAG Aktie um 90% verringern liess. Was das Austauschverhältnis betrifft, auf das sich Zumstein auf der SRF Website bezieht, wo wir uns angeblich 'massiv verrechnet' hätten, so lässt sich dies nicht in unserem Buch finden, denn es beruht auf eine Aussage des Sohnes einer der Ebauches-Aktionäre, die im Nachhinein für das als zu niedrig empfundene Austauschverhältnis von Ebauches Aktien unter Geheimhaltungspflicht entschädigt wurden. Auf telefonische Anfrage im November 2018 über das wahre Eintauschverhältnis der Ebauches Aktien gab uns dieser Erbe ein Verhältnis an, von dem er aber im Nachhinein selbst nicht mehr wusste, ob es stimmt, da nicht er, sondern sein Vater verhandelt habe. Der Grund für die Anfrage hatte mit der E-mail Kommunikation mit Zumstein damals zu tun gehabt, der das offizielle Eintauschverhältnis als fair betrachtete. Es bezieht sich also nicht auf unser Buch.
Klar hat die ASUAG Leitung damals der Fusion zugestimmt, denn in Anbetracht des Liquiditätsengpasses blieb ihr nichts anderes übrig. Jürg Zumstein berücksichtigt diese Abhängigkeiten jedoch nicht, sondern verlässt sich lediglich auf die Darstellung in den offiziellen Geschäftsberichten von SSIH-ASUAG; und somit stellt sich für ihn auch keine Machtfrage.
Wir stellten Herrn Zumstein nach dem Interview die Dokumente zur Verfügung, die unsere Darstellung untermauerten. Dazu gehörte auch ein Dokument, das vom ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der ASUAG, Peter Renggli, publiziert wurde. Es bestätigt die Zahlen, die der ehemalige Verantwortliche für die Buchhaltung bei der ASUAG, Dirk Schröder, angegeben hat. Zumstein nennt Schröder einen Verschwörungstheoretiker im Film, ohne eine Angabe zu machen, was eigentlich damals seine Rolle war. Zumstein räumte zudem ein, dass er selbst im Besitz des Bieler Wirtschaftsbriefs 1991 wäre, wo Schröder dokumentierte wie die finanzielle Situation der ASUAG tatsächlich vor den Abschreibungen aussah. Zumstein kann kaum behaupten, dass Schröder bereits 1991 ein Verschwörungstheoretiker gewesen wäre, zumal Schröders Einschätzung in den Bieler Wirtschaftsbriefen auch vom damaligen NZZ Journalisten Hansjörg Abt und natürlich auch von Peter Renggli in fast allen Belangen geteilt wurde.
Einmal mehr ging Zumstein nicht auf unsere Kritik ein, sondern nimmt lediglich Bezug auf seine Dokumente, die seinen Standpunkt erhärten würden. Einmal mehr bestand er jedoch auf seinem angeblichen Recht diese uns vorzuenthalten. So etwas ist in unseren Augen inakzeptabel.
In Anbetracht seines ungewöhnlichen und intransparenten Verhaltens hegen wir den starken Verdacht, dass ihn der Dialog und den Austausch der Dokumente gar nicht interessiert. Ein investigativer Journalist, der an der Wahrheitssuche interessiert ist, müsste in dieser Beziehung kooperativ sein. Im Interview vor der Kamera argumentiere ich auch, dass wir mit unserer Recherche keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Quellen haben. Unser Anliegen war es primär, ein neues kritisches Licht auf die damaligen Geschehnisse zu werfen, wobei wir sicherstellten, dass bei allen Aussagen die Quelle angegeben wird. Diese Aussage passte natürlich nicht in seinen Film, bei dem es ja um seine Archivmaterialen geht, die angeblich bestätigen würden, dass die Mächtigen damals auch weise und patriotisch waren.
Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass wir das Vorgehen von Herrn Zumstein als äusserst unfair und parteiisch wahrgenommen haben. Wir haben uns darauf bei der DOKU Chefin von SRF, Frau Belinda Sallin, über sein Vorgehen beschwert. Sie hat sich aber schützend vor ihn gestellt und zeigte sich nicht weiter interessiert an der Materie.
Damit allen Lesern der SRF Website zur Uhrenindustrie klar ist, wie einseitig Zumstein recherchiert hat und wie voreingenommen er an die Sache gegangen ist, werden wir auch noch eine Website erstellen mit der E-mail Kommunikation und den Dokumenten, die natürlich im Film unerwähnt bleiben.
Es sind alles Indizien dafür, dass Zumstein sich mit diesem Dokumentarfilm direkt oder indirekt jemandem aus den damals mächtigen Kreisen (UBS, Bankverein, etc) einen Gefallen machen wollte. Die offizielle Darstellung der Geschichte der Schweizer Uhrenindustrie feiert nämlich nach wie vor die Banken und Nicolas Hayek als die Retter der Uhrenindustrie. Eine These, die wir in Frage stellen und die natürlich auf Widerstand stösst. Dieser Widerstand ist durchaus wünschenswert, wenn er dazu führt, dass mehr recherchiert wird und neue Dokumente zum Vorschein kommen, die vielleicht zu einer revidierten Darstellung führen. Zumstein scheint jedoch nicht an einer Abwägung interessiert zu sein und interessiert sich offenbar auch nicht für die Beurteilung seines angeblich bahnbrechenden Archivmaterials durch uns oder unabhängige Finanzexperten, die mit den damaligen Geschehnissen vertraut sind. Seine zitierten offiziellen Dokumente wurden allesamt von denen erstellt, die damals die ungeschränkte Macht über das Schicksal der ASUAG hatten. Die Machtfrage stellt sich für Herrn Zumstein jedoch nie.
Der Gipfel seiner Einseitigkeit ist natürlich die Tatsache, dass die Herren Fritz Scholl und Ernst Thomke im Uhrenfilm mit keinem Wort erwähnt werden, obwohl sie eigentlich zusammen mit ihren genialen Teams die Uhrenindustrie gerettet haben. Fritz Scholl fing mit der mutigen technischen Erneuerung der Uhrenproduktion bei der ASUAG bereits 1976 an. Er war damals Leiter für ETA Prozessinnovationen und erhielt für seine Leistungen später den Ehrendoktor der ETH Zürich. Ernst Thomke übernahm 1978 das Zepter in den Restrukturierungsmassnahmen der ASUAG. Auch er erhielt von der ETH Lausanne das Ehrendoktorat für seine Leistung als erfolgreicher Sanierer und Innovator. In der Periode von 1976 bis 1981 konnte die Produktivität der ASUAG um mehr als einen Drittel gesteigert werden, und mit der Lancierung der Swatch 1983 war klar, dass die ASUAG wieder Weltspitze war in der Prozess- wie auch der Produktinnovation. Mit all dem hatten Hayek und die Banken nichts zu tun. Auf den Vorwurf, dass Thomke im Film mit keinem Wort erwähnt wird, meint Zumstein lediglich, dass Ernst Thomke nicht für ein Interview zur Verfügung stand. Das heisst aber noch lange nicht, dass er deswegen einfach aus der Geschichte der Uhrenindustrie gelöscht werden muss. In lapidarer Weise schreibt Zumstein als weitere Entschuldigung im SRF Interview[4], dass <Ernst Thomke für Grenchen wichtig sein mag, aber für andere Städte ist er vielleicht weniger wichtig. Deshalb kam er schlussendlich im Film nicht vor>. Ich glaube hier geht es mehr um das gekränkte Ego von Zumstein, dass Ernst Thomke nicht für ein Interview zur Verfügung stand. Wir glauben, dass er hier wohl die richtige Entscheidung getroffen hat, denn basierend auf unseren Erfahrungen mit Zumstein, wäre sein parteiisches und respektloses Auftreten für Ernst Thomke eine absolute Zumutung gewesen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «DOK» äusserte sich deren Redaktionsleiterin, Frau Belinda Sallin.

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Philipp Aerni vom 8. März 2019 zum Dokumentarfilm ‘Vogel friss oder stirb’ über die Schweizer Uhrenindustrie und der dazugehörigen Webseite mit den ergänzenden Informationen über die Fusion ASUAG-SSIH.

Einleitend ist zu bemerken, dass auf der Webseite die Studie des Beanstanders verlinkt ist. Seine Argumente sind zudem sowohl in Bild und Ton auf der Webseite enthalten. Das Publikum kann sich daher eine eigene Meinung bilden – das Gebot der Sachgerechtigkeit ist erfüllt. Im Übrigen sind die Aussagen des Beanstanders in der Beanstandung unzutreffend, wie im Folgenden belegt wird. Zudem ist es zulässig und nicht diskreditierend, wenn SRF DOK seine Thesen gründlich prüft und das Ergebnis veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Bereits ganz am Anfang der Recherche erfuhr der Autor des geplanten Dokumentarfilms, Hansjürg Zumstein, von der dissidenten These der beiden Autoren Philipp Aerni und Isabelle Schluep. Sie lautet kurz zusammengefasst: Der eine der beiden Uhrengiganten, nämlich die ASUAG, sei nicht konkursreif gewesen. Vielmehr hätten die Banken die ASUAG mit willkürlichen Abschreibungen zur Fusion mit der SSIH gezwungen (<A merger of unequals: SSIH and ASUAG become SMH>, Kapitel 5 der Studie). Die These löste einiges Medienecho aus, sie tönte attraktiv und ungewohnt. Entsprechend waren die Reaktionen – teilweise sehr zustimmend, teilweise sehr kritisch. Falls sie zutreffend wäre, so die Überlegung bei Recherchebeginn, müssten sie entsprechend in den Film einfliessen.

Aus diesem Grund investierte der Autor beträchtliche Zeit in die sorgfältige Prüfung der These. Er recherchierte im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv Basel (Privatnachlass Peter Renggli), im schweizerischen Bundesarchiv und im ETH-Archiv für Zeitgeschichte (Privatnachlass Peter Gross). Die beiden Autoren hingegen stützen sich ausschliesslich auf eine Quelle, nämlich den Privatnachlass Peter Renggli im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv SWA. Nur nebenbei erwähnt sei, dass der Autor den Beanstander wiederholt darauf aufmerksam machte, er benötige keine SWA-Unterlagen von ihm, da er über sämtliche SWA-Akten verfüge.

Er kontaktierte und traf danach viele der involvierten Personen persönlich (u.a. Peter Renggli, Dirk Schröder, Ulrich Fünfschilling, Walter G. Frehner, Peter Gross). Gleichzeitig nahm er mit den beiden Autoren Kontakt auf und bat sie zu einem Interview. Mit der Mail vom 4.9.2018 informierte er die beiden Autoren, dass sich das Interview ausschliesslich um das Kapitel 5 ihrer Studie drehen werde, also um jenen Teilaspekt, in dem sich die Autoren mit der Fusion auseinandersetzen.

Nach ausführlichem Studium der Dokumente kam der Autor zum Schluss, dass die Beweislage für die These erklärungsbedürftig war. Er wollte die beiden Autoren im Interview fragen, mit welchen Dokumenten sie ihre Aussagen stützten.

Zur Kritik des Beanstanders:

Punkt 1) Behauptung des Beanstanders, das Interview drehe sich um den Gesamtinhalt des Buches.

Wie die Mail vom 4.9.2018 belegt, wurde der Beanstander im Voraus schriftlich informiert, dass einzig das Kapitel 5, also die Fusion ASUAG-SSIH, Thema des Interviews sei.

Punkt 2) Im Interview habe der Beanstander den Buchinhalt nicht wiedergeben können.

Die auf der Webseite publizierten Aussagen des Beanstanders dokumentieren, dass diese Aussage unzutreffend ist. Der Beanstander kann im Interview ausführlich erläutern, weshalb er in seinem Buch das Vorgehen der Banken kritisiert.

Es ist zutreffend, dass sich der zweite Teil des Interviews mit der Frage beschäftigt, welches die Grundlage für seine Aussagen seien. Im Zentrum stand die vom Beanstander geltend gemachte solide Finanzlage der ASUAG. In der Studie schreibt er auf S. 38 bekanntlich affirmativ: <Based on the financial facts, ASUAG was not bankrupt and could not be restructured on the grounds of Swiss insolvency law. This made it indeed difficult for SBS and UBS to justify the merger. SBC (...) therefore instructed the chief controller of ASUAG, to implement the suggested financial engineering (mainly through massive write-offs) to convert CHF 590 Million in equity into a negative equity of CH 22,5 million.> Eine Technik, die er im Interview als ‘willkürliche Abschreibungen’ bezeichnet.

Der Autor fragte im Interview wiederholt nach Belegen, da in einem Grosskonzern wie die ASUAG Abschreibungen nicht ohne Papierspur vorgenommen wurden. Immerhin war ja auch die Eidgenossenschaft mit 8 Prozent beteiligt und stellte deshalb einen Verwaltungsrat (zu diesem Zeitpunkt der damalige SECO-Staatssekretär Jean-Pierre Bonny). Dies ist übrigens auch der Grund, weshalb im Schweizerische Bundesarchiv viele interne ASUAG-Dokumente zu finden sind. Unter anderem sind sämtliche Verwaltungsratsprotokolle dort archiviert (vgl. unten).

Der Beanstander verwies im Interview wiederholt auf einen Wirtschaftsbrief von Dirk Schröder, der dies alles belege. O-Töne: <Wir haben uns auf die Archivmaterialen gestützt. Eben auf die Publikation von Dirk Schröder, der anfangs der 90er Jahre zum Thema publiziert hat.> Und auf Nachfrage: <In den Wirtschaftsbriefen sind ja alle Zahlen. Es sind alle Zahlen. (...) Damals in den Wirtschaftsbriefen (..) hat er das niedergeschrieben (...) Wenn Sie die Wirtschaftsbriefe einfach ignorieren, sind Sie kein guter investigativer Journalist (...) Sie müssen auch den Bieler Wirtschaftsbrief publizieren.> Dies wiederholte er noch einige weitere Male.

Der Wirtschaftsbrief Nr. 57 vom 16.12.1991 von Dirk Schröder erhält in der Tat eine fünfzehnzeilige Notiz, in der Dirk Schröder schrieb, die Banken hätten ‘quasi über Nacht’ die ASUAG in die Überschuldung getrieben. Da der Autor ganz sicher sein wollte, ob der Beanstander sich wirklich einzig auf diese knappe Notiz stützte, fragte er nach dem Interview vorsichtshalber nochmals schriftlich nach. Nun antwortete der Beanstander, er habe sich getäuscht, er habe diesen Wirtschaftsbrief nie gesehen

Doch: Im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv SWA PA 532 liegt dieser Wirtschaftsbrief zuoberst. Wer das Dossier öffnet, stösst als erstes auf dieses Papier. Als nächstes Dokument folgt jenes Dokument, das der Beanstander (vgl. im Abschnitt 4 seiner Beanstandung) dem Autor zusandte, nämlich den Brief der Schweizerischen Treuhandgesellschaft STG. Es ist schwer vorstellbar, wie er den STG-Brief kopieren konnte, ohne diesen Wirtschaftsbrief zu sehen. Das entsprechende Filmdokument wird der Ombudsstelle separat per Wetransfer zugestellt (IMG_0527.mov).

Der Autor schrieb deshalb dem Beanstander: <Da Sie jetzt aber die Kenntnis dieses Wirtschaftsbriefs in Abrede stellen, jenes Papiers also, das Sie im Interview als Ihren einzigen schriftlichen Beleg erwähnen, heisst das im Klartext auch: Sie und Frau Schluep besassen zum Zeitpunkt Ihrer Publikation KEINEN SCHRIFTLICHEN BELEG für Ihre These. Einzige Quelle für Ihre Aussage, die Banken hätten das interne Eigenkapital von 590 Mio. Fr. willkürlich abgeschrieben, ist somit Ihr Telefongespräch mit Dirk Schröder (vgl. Fussnote 6 und 7 im Kapital 5 Ihrer Publikation). Zum Zeitpunkt Ihres Telefongesprächs bezeichnete er sich in seinen Schriften als ‘Universalgelehrter und Grossmeister der chaldäischen Kabbala, Reformator, Weltverbesserer und überzeugter Populist’>.

Auch später vermochte der Beanstander keinen weiteren Beleg vorzuweisen. Im Interview erwähnt er kurz die ASUAG-Steuerrechnung, die er aber, musste er einräumen, nie gesehen habe.

Fazit: Der Beanstander war nicht in der Lage, einen schriftlichen Beleg für seine These zu liefern. SRF DOK erachtet sie deshalb als wenig glaubwürdig. Es ist nicht Aufgabe von SRF DOK, nicht belegten Aussagen eine Plattform zu geben. Aus diesem Grund entschloss sich SRF DOK, im Film nicht auf diese These einzugehen, hingegen auf der Webseite für das speziell interessierte Publikum eine kurze Zusammenfassung der Recherche zu liefern. Dies insbesondere auch, weil die These des Beanstanders in vielen Medien prominent rezipiert wurde.

Punkt 3) Der Autor habe dem Beanstander vorgeworfen, er habe Hayek falsch zitiert.

Es trifft tatsächlich zu, dass der Autor dies dem Beanstander vorwarf. Und der Beanstander hat Hayek falsch zitiert. Er schreibt in seinem Buch auf S. 37: <The study (of Hayek) did not find any sign of negligence in the aera of business management.> Auf die Frage im Interview, in welcher Hayek-Studie das stehe, erklärte er im Interview, dies sei in der ersten Studie gestanden, die Hayek verfasst habe, in der sogenannte Crash-Studie. Sie sei später, weil sie fehlerhaft gewesen sei, zurückgezogen und vernichtet worden (vgl. auch S. 37 in seinem Buch). Das Datum für die Studie vermochte der Beanstander auch nach mehrmaligem schriftlichem Nachhaken dem Autor nicht zu nennen. Er bezeichnete sie in der Mail vom 5.11. kurz als ‘Crash-Studie’.

Laut Recherchen von SRF DOK in den verschiedenen Archiven gab es nur eine Crash-Studie von Hayek, und die wurde am 30. Juni 1982 im ASUAG-Verwaltungsrat vorgestellt. Präsident war Peter Renggli, der seinen Nachlass im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv deponierte. Auf S. 3 des Protokolls sind die sieben Hauptschlussfolgerungen der Firma Hayek zusammengefasst: <1. Das Fehlen einer klaren Führungsstruktur behindert und lähmt eine effiziente Führung des Konzerns. 2. Die Konzernleitung der ASUAG ist eine schwache Führungsinstanz.>

Fazit 1: Hayek stellte klar Management-Fehler fest.

Fazit 2: Kein Wort im Verwaltungsrat darüber, dass diese Studie wertlos sei. Im Gegenteil: Auf S. 4 wird festgehalten, dass Hayek ein weiteres Mandat erhält. Das heisst: Auch die zweite Aussage des Beanstanders zur Hayek-Studie ist nicht korrekt.

Punkt 4) Die Quelle der angeblich positiven Hayek-Aussage zum Management sei ein anderes Dokument.

Das trifft zu. Allerdings hätte der Beanstander in seiner Arbeit die Quelle nennen müssen: Es handelt sich nämlich um die Ansprache des VR-Präsidenten Peter Renggli anlässlich der letzten Generalversammlung der ASUAG vom 29. Juni 1983. Renggli, der, wie oben ausgeführt, am 30. Juni 1982 als Verwaltungsrats-Präsident die Hayek-Kritik am Management akzeptierte, erklärte in dieser Ansprache, die Hayek-Studie habe <keine irgendwie schweren oder gar sträfliche Nachlässigkeiten zum Vorschein gebracht>. Der Beanstander stellt diese Renggli-Aussage als Fazit der Hayek-Studie dar. Das ist unzulässig. Eine Recherche im Schweizerischen Bundesarchiv hätte ihn vor diesem Irrtum bewahrt.

Peter Renggli, kürzlich verstorben, mutierte später zu einem Kritiker der Fusion. Der ehemalige ASUAG-Präsident alimentierte aus diesem Grund auch das Schweizerische Wirtschaftsarchiv SWA mit seinen Unterlagen. Und er verfasste im Jahr 2006 eine Streitschrift, in der er den Banken schwere Fehler bzw. willkürliche Abschreibungen vorwarf. Er behauptete, die ASUAG sei zum Zeitpunkt der Fusion finanziell gesund gewesen, die Firma nicht wirklich konkursreif. Bezüglich Zahlen verwies er bei Nachfragen stets auf den unter Punkt 2 erwähnten Dirk Schröder. Der Autor traf Renggli zwei Mal. Renggli konnte keine zusätzlichen Unterlagen vorweisen. Zur Zeit der Fusion äusserte sich Renggli allerdings ganz anders. SRF DOK entdeckte ein offizielles Renggli-Schreiben von 21. Juni 1983. Darin schrieb er: <Sans l’intervention des banques, le surendettement de notre société aurait provoqué dans un laps de temps très bref soit la faillite soit un concordat judiciaire>.

Punkt 5) Der Brief der Schweizerischen Treuhandgesellschaft STG vom 30. Mai 1983 und ihre Äusserungen zur Abschreibungspraxis seien vom Autor nicht berücksichtigt worden.

Gleich vorneweg: Die STG war jahrzehntelang unbestrittenermassen die Revisionsgesellschaft der ASUAG. Dies obwohl der Bankverein einer der grossen Aktienbesitzer war. Man mag das aus heutiger Sicht kritisieren, damals aber nahm niemand Anstoss daran.

Was ist nun der Stellenwert des STG-Schreibens vom 30. Mai 1983? Ist es der Beleg für Manipulationen durch die Banken, wie der Beanstander suggeriert? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Chronologie genauer zu betrachten. Zum Zeitpunkt des Schreibens waren die Bilanzzahlen bereits durch den Verwaltungsrat genehmigt und öffentlich kommuniziert (Pressekonferenz 16. Mai 1983). Die Chronologie relativiert den Stellenwert des Schreibens.

Denn: Das Dokument ‘Erste Stellungnahme des STEA zum Hayek-Bericht’ vom 27. Januar 1983 im Bund 6 des SWA-Dossiers PA 532 ist der Ausgangspunkt der vom Beanstander kritisierten Abschreibungspraxis. Darin heisst es, <eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der ASUAG, der Banken und der Kontrollstelle> müsse bis <Mitte März 1983> ein Grobkonzept zur Sanierung erstellen. STEA steht für Steuerungsausschuss, eine Arbeitsgruppe im Verwaltungsrat, die praktisch das operative Geschäft der ASUAG übernahm (vgl. STEA-Reglement, vom VR am 30. Juni 1982 gutgeheissen, kann bei Bedarf nachgereicht werden). Mit anderen Worten: Hier ist die erste Papierspur zur Abschreibungsmechanik. In diesem Grobkonzept finden sich die Zahlen.

Der Autor hat in der Folge intensiv nach diesem Grobkonzept gesucht und ist im ETH-Archiv für Zeitgeschichte fündig geworden. Der ‘streng vertrauliche Bericht’ vom 25.3.1983 skizziert im Detail, wie aus dem Eigenkapital von 590 Mio. Fr. (intern konsolidiert) ein negatives Eigenkapital von -22,5 Mio. Fr. wurde. Kurz zusammengefasst ging die Arbeitsgruppe so vor: Jede ASUAG-Tochter wurde genau unter die Lupe genommen. Debitoren, die kaum mehr einbringlich waren, wurden abgeschrieben, Warenlager neu bewertet etc. Danach Rückstellungen getätigt für jede Tochterfirma auf eventuell zu erwartenden Verlusten für die drei Jahre nach der Fusion, und zwar gestützt auf Schätzungen der ‘von Hayek vorgelegten pessimistischen Variante’. Kurz: Nicht willkürliche Abschreibungen, sondern nachvollziehbare Vorgänge.

Wer die handschriftlichen Bemerkungen bzw. die zusätzlichen Abschreibungen verantwortete, hat der Autor nicht herausgefunden. Sämtliche befragten Zeitzeugen können die Schrift nicht einordnen.

Die Bewertungsgrundsätze tauchen ähnlich formuliert wieder im ASUAG-Geschäftsbericht 1982 auf, und der damalige Finanzdirektor Meyer referierte an der Generalversammlung vom 29.6.1983 darüber. Er nennt die Zahl von 256 Mio. Fr. für Rückstellung für zukünftige Verluste (im Bericht vom 25.3.1983 sind es 259 Mio.) und erklärt, diese werde durch Auflösung stiller Reserven gedeckt. Die geschätzten Verluste erwiesen sich zumindest für das Geschäftsjahr 1983 als präzise, wie Finanzdirektor Meyer am 28. Juni 1984 an der Generalversammlung ausführte: <Die Resultate waren also auch 1983 tiefrot gefärbt (...) Die beträchtlichen Rückstellungen, die damals gebildet wurden, erweisen sich damit bereits heute als realistische und notwendige Gesundungshilfe.>

Am 25. Mai 1983 genehmigte der ASUAG-Verwaltungsrat die neuen Bewertungen. Dabei dankt der Präsident Peter Renggli den Banken ‘pour l’énorme travail fourni’ (S. 8). Er präsentiert persönlich die Bilanzzahlen (S. 9). Kritik an der Abschreibungspraxis wird von keiner Seite geäussert.

Bereits einen Tag später, nämlich am 26.5.1983, informierte die ASUAG/SSIH die Öffentlichkeit über die Fusion – auch mit detaillierten Zahlen (u.a. Unterbilanz -22,5 Mio. Fr., vgl. Pressecommuniqué 26.5.1983, S. 3, zu finden im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv SWA PABd 4-2).

Erst danach erhielt die STG am 30.5.1983 den Auftrag, die Bewertung zu prüfen.

Fazit: Dem STG-Schreiben kommt nicht die Schlüsselrolle zu, die ihm der Beanstander, teilweise infolge fehlender Archivkenntnisse, zuordnet.

Richtig ist: Die ausserordentlichen Abschreibungen waren, wie die ASUAG im Geschäftsbericht 1982 selbst festhält, teilweise radikal (vgl. S. 27, Geschäftsbericht – hier tauchen auch die im Bericht vom 25.3.1983 verwendeten Bewertungsgrundsätze wieder auf). Finanzdirektor Meyer sprach an der Generalversammlung am 29. Juni 1983, an der auch die Presse zugelassen war, von <markanten finanzchirugischen Eingriffen>. Und er erläuterte wie oben ausgeführt die vom Beanstander immer wieder als nicht nachvollziehbar kritisierten Rückstellungen für künftige Verluste ausführlich. Meyer u.a. wörtlich: <Diese 256 Mio. Rückstellungen haben jedoch die Erfolgsrechnung nicht belastet, da in gleicher Höhe stille Reserven (...) aufgerechnet werden konnten.> Die Rede findet sich ebenfalls im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv SWA, B 4-1/2/3.

Die Presse lobte damals die Fusion, obschon sie generell über die Abläufe in der Uhrenindustrie durchaus kritisch berichtete. In den Archiven fand der Autor sogar Interventionen direkt beim Bundesrat wegen eines ‘Kassensturz’-Berichts über das Malaise der Uhrenbranche. In Dokumenten tauchen Kritik an der Weltwoche und an der NZZ auf. Letztere betrifft den inzwischen verstorbenen, aber legendären Redaktor Hansjörg Abt, der aber, nicht wie der Beanstander annimmt, die Abschreibungspraxis kritisierte, sondern nach der Fusion <die Zuordnung der subordinierten Wandeldarlehen zum Fremdkapital>.

Fazit: Keine ‘willkürlichen Abschreibungen’ also, wie der Beanstander behauptet, sondern nachvollziehbare Schritte in einer schwierigen finanziellen Situation. Dass die Banken in dieser schwierigen Zeit möglichst ohne Altlasten neu starten wollten, macht Sinn. Wer, wie der Beanstander, den Banken dabei unlautere Absichten unterstellt, muss aus Sicht von SRF DOK entsprechend aussagekräftige Belege vorlegen. Ein Telefongespräch mit einem dubiosen ehemaligen Chefbuchhalter (vgl. Punkt 9) genügt aus unserer Sicht nicht. Insbesondere auch, weil in den unterschiedlichen Archiven gefundene Dokumente eine andere Sicht als plausibler erscheinen lassen.

Punkt 6) Das Austauschverhältnis Ebauches SA sei nicht im Buch enthalten, und der Beanstander habe auch nicht falsch gerechnet.

Im Buch erwähnt der Beanstander das Austauschverhältnis für ASUAG-Aktien: <for every old ASUAG share they were offered a new share of the merged SSIH-ASUAG>. (S. 41). Das ist falsch, das tatsächliche Bezugsverhältnis war <5 neue Namenaktien von je Fr. 100 Nennwert auf 1 bisherige Namenaktie von Fr. 20 Nennwert>. Das Verhältnis ist also 1:5 und nicht 1:1, wie der Beanstander behauptet. Das Dokument findet sich im SWA-Archiv im Bund 4-2 (datiert 1. Juli 1983).

In Fussnote 13 in seinem Buch erwähnt der Beanstander zudem die Ebauches-Minderheitsaktionäre. Ebauches SA war eine Tochterfirma. Im Interview, publiziert auf der Webseite, spricht der Beanstander von ‘Enteignung’ der Ebauches-Minderheitsaktionäre. Auf Nachfrage gibt der Beanstander das Umtauschverhältnis für Ebauches-Minderheitsaktionäre schriftlich mit 1:5 an. Er schreibt, dass er mit dieser Aussage einem ‘angeblich kritischen Dokumentarfilmer’ bei seiner Arbeit ‘unter die Arme greife’ und erwähnt, dass ein anonymer Investor 2000 Fr. pro Ebauches-Aktie zu bezahlen bereit gewesen wäre.

Nur: Das Bezugsverhältnis für eine ASUAG-Aktie betrug tatsächlich 1:32 und nicht 1:5, was auch der Beanstander heute nicht mehr bestreitet. Das heisst, wer 1 Ebauches-Aktie hielt, erhielt automatisch 32 ASUAG-SSIH Aktien (heute Swatch-Aktie).

Dieser Punkt ist übrigens in der ersten Version des kritisierten Webseiten-Artikels missverständlich dargestellt. In der ersten Version wird erklärt, die Ebauches-Aktionäre hätten wählen können, ob sie eintauschen. Tatsächlich wurde aber, so der Hinweis eines Zuschauers, automatisch 1984 umgetauscht – dieser Punkt ist auf der Webseite mittlerweile korrigiert.

Fazit: Da eine ASUAG-SSIH einen Ausgabewert von 151.95 hatte, war eine untergehende Ebauches-Aktie 4862.40 Fr. wert (32 mal 151.95), also mehr als doppelt so viel, als laut Beanstander ein anonymer Investor zu zahlen bereit war. Auf die Frage, wer dieser anonyme Investor war, der die Minderheitsaktionäre um ihr Geld bringen wollte, konnte der Beanstander keinen Namen nennen.

Auch die ASUAG-Altaktionäre hätten sich massiv an der sanierten ASUAG mit dem Bezugsrecht beteiligen können (siehe oben). Sie besassen sogar die Mehrheit (Banken 143100 Aktien/38 % des AK, Uhrenindustrie und Private 201900/54% vgl. Geschäftsbericht 1982, S. 18). Doch vom Bezugsrecht machten nur wenige Gebrauch, wie Peter Renggli in einer Notiz, aufbewahrt im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv (SWA PA 532 Bd 4-2), schreibt. Er notiert ’wenig, zirka 5000 p’. p steht wohl für Personen. Offenbar glaubte ausser den Banken fast niemand an den Erfolg – denn hätten die privaten Altaktionäre ihr Bezugsrecht wahrgenommen, wären sie heute sagenhaft reich.

Punkt 7) Der Autor habe die ‘Machtfrage’ nicht gestellt.

Aus Sicht von SRF DOK ist diese Frage eng verknüpft mit der Liquiditätsfrage. Die ASUAG litt seit 1981 unter massiven Liquiditätsproblemen. Technisch waren, da sind die Experten sich einig, sowohl SSIH als ASUAG gut aufgestellt (vgl. insbesondere ‘Unruh’, von Bohlhalter, S. 252ff). Aber sie hatten keine finanzielle Kraft mehr. Der renommierte Wirtschaftshistoriker und Uhrenexperte Bruno Bohlhalter, Autor des Buches ‘Unruh – Die schweizerische Uhrenindustrie und ihre Krisen im 20. Jahrhundert’, schrieb dem Autor, per 1981 hätten die liquiden Mittel der ASUAG gerade noch ausgereicht, <um die Personalkosten für zwei Wochen zu bestreiten, aber sonst für gar nichts mehr>. Und: <Es besteht kein Zweifel, die ASUAG war Ende 1981 völlig illiquid.> Ohne neue Bankkredite <hätte die ASUAG von Gesetzes wegen eine Bilanz zu Liquidationswerten erstellen müssen, was unweigerlich zum Konkurs geführt hätte.> Zu diesem Schluss kommt der Bücherexperte aufgrund seiner Analyse der konsolidierten Bilanz per 31. Dezember 1981. Die detaillierte Berechnung kann auf Wunsch dem Ombudsmann zugänglich gemacht werden.

Dieses Fazit findet sich auch in diversen Dokumenten im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv wieder. Drastisch ist das vertrauliche Schreiben von Präsident Peter Renggli vom 12. Februar 1982, das auch im Film zitiert wird (SWA PA 532, BD 4-3). Insbesondere Punkt 1.4. auf S. 3 sei zitiert: <Ab 1982 wird die ASUAG all das nicht mehr finanziell verkraften können (...) damit bleibt als einzige vernünftige Lösung der geordnete Rückzug.>

Nur dank des Stillhalteabkommens, das die Grossbanken aushandelten, überlebte die ASUAG diese Phase. Das Zustandekommen des Stillhalteabkommens, das zahlreiche, insbesondere auch amerikanische Gläubiger umfasste, war übrigens gemäss der Archivrecherche des Autors eine harzige Sache. Selbst die Schweizerische Nationalbank SNB schaltete sich ein, um amerikanische Banken von diesem Vorgehen zu überzeugen.

Eine solche Liquiditätskrise zwingt jedes Unternehmen in die Knie sprich in den Konkurs. So ist nachvollziehbar, dass die Hilfe der Banken der einzige Ausweg war, um zu retten, was zu retten war. Die beiden Unternehmensgruppen SSIH und ASUAG ergänzten sich im Übrigen auch in der Praxis: SSIH besass die einzigartige Marke Omega und ein gutes Distributionsnetz, ASUAG war sehr stark in der Produktion von Uhrwerken (vgl. Bohlhalter, S. 269). Die Geschichte zeigt, dass die Fusionsidee ein Erfolg war.

Fazit 1: Nicht die radikalen Abschreibungen im Frühjahr 1983 (vgl. Punkt 5) brachten die ASUAG in Schwierigkeiten. In Tat und Wahrheit war die ASUAG bereits Ende 1981 konkursreif. Nur dank Notkrediten der Banken und dem Stillhalteabkommen überlebte sie das Jahr 1982. Die Aussage des Beanstanders auf S. 38 seines Buches ist aus Sicht von SRF DOK deshalb nicht zutreffend.

Fazit 2: Angesichts des Erfolgs dieser Fusion fragt sich, was der Beanstander mit der ‘Machtfrage’ meint. Wie oben ausgeführt, hätten Minderheitsaktionäre, wenn sie ihre alten ASUAG-Aktien umgetauscht hätten, finanziell enorm profitieren können.

Punkt 8) Beanstander stellt Dokumente zur Verfügung, der Autor hingegen keine

Der Autor hat dem Beanstander wiederholt mitgeteilt, dass er alle Dokumente aus dem Schweizerischen Wirtschaftsarchiv SWA kenne und diese nicht benötige. Den Bericht von Peter Renggli hat er von diesem persönlich erhalten. Renggli bezieht sich auf Dirk Schröder. Er selbst besass keine zusätzlichen Dokumente, wie oben ausgeführt.

Bezüglich Austausch Dokumente: Wird im Punkt 11 erläutert.

Punkt 9) Zur Person von Dirk Schröder bzw. zum Einwand des Beanstander, beim Verfassen des Wirtschaftsbriefes von 1991 habe sich Dirk Schröder noch nicht esoterisch betätigt.

Dirk Schröder ist die Schlüsselperson in der ganzen Geschichte. Er arbeitete in der Buchhaltung der ASUAG und hatte Einblick in die Zahlen. Er verliess später den fusionierten Konzern und widmete sich ab den 1990er Jahren der Esoterik. Er schreibt auf seiner Webseite, er habe im April 1995 <nach einjähriger Arbeit (...) die Weltformel mit grundlegenden Aufdeckungen> entdeckt. Seine umstrittene 15zeilige Notiz publizierte er im Jahr 1991. Über diese Zeit schreibt Schröder in seiner persönlichen Biographie: <Dezember 1988 bis Juli 1995 Abfassung der ‘Philosophischen Essays’ zu wichtigen Lebensfragen, jeweils als zweiseitige BWB-Beilage publiziert. Beginnendes Interesse für esoterische und religiöse Systeme, deren tiefere Bedeutung dann erforscht wurde.>[5]

Fazit: Schröder betätigte sich schon damals esoterisch.

Im Unterschied zum Beanstander, der sich auf einen Telefonanruf beschränkte, traf der Autor Dirk Schröder am 24.5.2018 persönlich. Dieser empfing ihn mit den Worten, er habe gerade ein weiteres Geheimnis zur Rettung der Welt entdeckt. Danach wurde alles sehr geheimnisvoll. Der Autor durfte zwar Unterlagen von ihm am Computer einsehen, aber nur Notizen machen. Primärquellen (Original-ASUAG-Unterlagen) waren nicht darunter. Dafür wortreiche Interpretationen der Ereignisse, teilweise antisemitisch gefärbt. So schreibt Schröder, dass ein Rabbiner, der später in Zürich ermordet worden sei, am Anfang der Krise stand. Er habe ASUAG eine Anleihe von 100 Mio. Fr. vermittelt, dabei aber selber 1 Mio. Fr. abgezweigt. Belege dazu fehlten.

Dirk Schröder sagte, bei nächsten Treffen werde er Belege vorlegen. Doch als SRF DOK ein weiteres Treffen vereinbaren wollte, blockte er. Er schrieb vom ‘Abbruch der Beziehung’, die Gründe wolle er ‘für mich behalten’. Er unterstellte dem Autor unredliche Absichten und bezeichnete ihn als ‘geistig festgefahren und verkalkt’. Auf Wunsch kann dem Ombudsmann Einsicht in die Korrespondenz gewährt werden.

Fazit: Die Person Schröder ist eine äusserst fragwürdige Quelle.

Punkt 10) Der NZZ-Journalist Hansjörg Abt und Peter Renggli hätten Schröders Einschätzungen geteilt.

Wie oben ausgeführt (Punkt 5) bezog sich Abts Kritik auf die Bilanzierung des Geschäftsjahrs 1983, also auf die bereits fusionierte ASUAG-SSIH. Sie hat nichts mit der Abschreibungsthematik zu tun. Es geht hier um ‘umetikettierte Wandeldarlehen’, wie Abt schreibt (NZZ, Eine ominöse Bilanzkorrektur, 22. Juni 1984). Im Gegenteil: Abt gehörte zu den Befürwortern der Fusion, im Mai 1983 publiziert er einen Kommentar mit dem Titel <Die letzte Chance, zum Neubeginn der Uhrenindustrie>.

Peter Renggli, der ehemalige Verwaltungsratspräsident, gehörte in den 80er Jahren noch zu den Befürwortern der Fusion, wie aus seiner Begrüssungsansprache an der letzten Generalversammlung vom 29. Juni 1983 hervorgeht. Irgendwann mutierte er zum scharfen Kritiker. Bei den zwei persönlichen Treffen gab der inzwischen verstorbenen Peter Renggli als Grund immer Dirk Schröder bzw. dessen Wirtschaftsbrief von 1991 an. Er legte diesen Wirtschaftsbrief (vgl. Punkt 1) denn auch oben in den Nachlass, den er dem Schweizerischen Wirtschaftsarchiv SWA übergab.

Fazit: Hansjörg Abt kritisierte den Zusammenschluss nicht. Peter Renggli befürwortete ihn zuerst. Es trifft zu, dass er später aufgrund Dirk Schröders Wirtschaftsnotiz zum Kritiker mutierte. Doch neue Unterlagen konnte er nicht vorweisen. Als Zeugen für die These des Beanstanders sind die beiden deshalb nicht geeignet.

Punkt 11) Die Leiterin Eigenproduktion, Belinda Sallin, habe sich nicht weiter für die Materie interessiert.

Fakt ist, dass Belinda Sallin dem Beanstander mitteilte, er müsse sich auch kritische Fragen gefallen lassen. Noch unklar sei, ob das Interview im Film oder auf der Webseite Eingang finde. Zur Frage der Dokumente schrieb sie: <Die fraglichen Dokumente können Sie jederzeit in den öffentlich zugänglichen Archiven einsehen. Es handelt sich dabei ja nicht um klassifizierte oder vertrauliche Dokumente. Es steht Ihnen völlig frei, diese zu studieren. Ein Dokument stammt aus einem Privatarchiv – aber auch dieses hätten Sie jederzeit erfragen können, so wie es Herr Zumstein gemacht hat. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir solche Dokumente nicht einfach herausgeben, in dieser Hinsicht sind wir natürlich auch unseren Quellen verpflichtet.>

Punkt 12) Seine These komme im Film nicht vor, der Autor habe ‘ein gekränktes Ego’ und sei an einer sachlichen Auseinandersetzung nicht interessiert

Wie oben nachgewiesen, beruht die These des Beanstanders nur auf einer fragwürdigen Quelle. Diese wiederum weigerte sich gegenüber SRF DOK, die angeblich vorhandenen Dokumente zu zeigen. Dies, obwohl SRF DOK Dirk Schröder mit eingeschriebenem Schreiben vom 4. Juni 2018 aufforderte, diese bis 22. Juni 2018 vorzulegen. Andernfalls würde SRF DOK seine ‘Behauptungen als haltlos’ erachten. Eine Antwort ist nie eingetroffen.

SRF ist nicht verpflichtet, haltlose Behauptungen zu publizieren bzw. ihnen den Stellenwert eines ‘umstrittenen Vorgangs’ zu geben. Da aber die Auseinandersetzung rund um die These des Beanstanders vorher in der Öffentlichkeit ein gewisses Medienecho auslöste, entschied sich SRF DOK die Recherche des Autors auf der Webseite zu publizieren. Dies teilte sie dem Beanstander vor Publikation des Films mit.

Die Unterstellungen des Beanstanders, der Autor habe ein ‘gekränktes Ego’ und sei ‘parteiisch und respektlos’, sind nicht zutreffend. Richtig ist, dass der Autor mit zahlreichen Publikationen bewiesen hat, dass er unabhängig und unvoreingenommen berichtet. Richtig ist weiter, dass der Beanstander, der in seinem Buch unzimperlich andere kritisiert, sich auch kritische Fragen gefallen lassen muss. Aus der Korrespondenz der beiden Studienautoren wird allerdings klar, dass sie auch andere Journalisten, die sich kritisch mit ihrer These befassen, mit abwertenden Äusserungen eindecken.

Das vorliegende Schreiben macht zudem deutlich, dass wir sehr grossen Wert auf eine sachliche Auseinandersetzung legen. Deshalb investierte SRF DOK viel Zeit in eine sorgfältige Archivrecherche. Insbesondere beruht sowohl der Dokumentarfilm ‘Vogel friss oder stirb’ als auch die Webseite auf einer wesentlich breiteren Quellenlage als das Kapitel 5 im Buch des Beanstanders. Im Journalismus gilt bekanntlich das 3-Quellen-Prinzip, der Beanstander hat nur eine, und diese ist wie ausgeführt wenig glaubwürdig.

Fazit: SRF DOK bzw. der Autor hat sich fundiert mit der These des Beanstanders auseinandergesetzt und diese als zu wenig belegt beurteilt. Der Beanstander war nicht in der Lage, auch nur einen schriftlichen Beleg für seine These zu liefern.

Punkt 13) Die Produktion der ASUAG konnte von 1976 bis 1981 um mehr als einen Drittel gesteigert werden.

Das ist richtig. Aber wie der Uhrenexperte Bruno Bohlhalter nachweist, resultiert der höhere Umsatz pro Mitarbeiter <offenbar auf Preiserhöhungen und nicht auf Skalen- und Rationalisierungseffekten> (S. 200). Und vor allem: Trotz des Umsatzwachstums gelang es der ASUAG nicht, die Selbstfinanzierung zu verstärken – im Gegenteil: Sie geriet Ende 1981 in eine massive Liquiditätskrise, die auch der Beanstander nicht bestreitet.

Punkt 14) Die Herren Fritz Scholl und Ernst Thomke hätten zwingend im Film zu Wort kommen müssen.

Es gibt eine Vielzahl von Personen, die eine positive Rolle bei der Rettung der Schweizer Uhrenindustrie spielten. Das Buch ‘Zeitzeugen der Quarzrevolution’ von Lucien F. Trueb porträtiert 41 Persönlichkeiten, die wichtige Entscheide trafen (Fritz Scholl wird zwar erwähnt, aber nicht mit einer eigenen Biographie). Es ist klar, dass in einem Film von 50 Minuten eine Auswahl getroffen werden muss. Ausgewählt wurden bekanntlich die beiden Bankdirektoren Walter G. Frehner und Peter Gross, weil sie die Fusion ASUAG-SSIH leiteten. Dann weiter mit Archivmaterial von Nicolas G. Hayek, der ab 1985 den Konzern in den Erfolg steuerte. Und danach aus dem Uhrenbereich zwei Pioniere, die unabhängig voneinander die Stossrichtung des industriellen Erfolgs einleiteten: Der Swatch-Miterfinder Jacques Muller und der Pionier der mechanischen Uhren, Jean-Claude Biver.

Ernst Thomke spielte unbestritten eine wichtige Rolle. Aber beispielsweise auch Anton Bally und viele andere. Ernst Thomke war auch einer der Architekten der Fusion ASUAG-SSIH (die vom Beanstander ja als falsch bezeichnet wird), er sass in der kritischen Zeit sowohl im Steuerungsausschuss als auch an anderen wichtigen Schlüsselpositionen. Er war es auch, der den beiden Ingenieuren Mock und Muller den Rücken freihielt für ihre Swatch-Entwicklung.

Deswegen hätte SRF DOK ihn auch sehr gerne interviewt. Doch am 12. Juli 2018 liess er via seine Sekretärin mitteilen, er sei weder an einem Hintergrund-Gespräch noch an einem Interview interessiert. Der Autor bemühte sich weiterhin mehrmals per Brief, Mail und Telefon, Ernst Thomke zu überzeugen – vergeblich. Immerhin ging aus der Korrespondenz hervor, dass Ernst Thomke sich später auch am Hayek-Investorenpool beteiligte, allerdings mit einem kleinen Anteil. Dies war bisher nicht bekannt.

Das Archivmaterial über Ernst Thomke war weit weniger aussagekräftig als dasjenige von Nicolas G. Hayek. Es gab beispielsweise kein längeres Interview mit ihm über die Krise. Trotzdem versuchte der Autor, in einer ersten Filmversion einige kurze Aussagen von Ernst Thomke einzuflechten. Doch die Reaktionen des Testpublikums waren ernüchternd – die Archivstatements waren zu wenig verständlich. Deshalb entschied der Autor auf diese Passagen zu verzichten.

Die Aussage, dass Ernst Thomke in Grenchen eine bekannte Person ist, aber in anderen Teilen der Schweiz vielleicht weniger, ist richtig. Der Autor steht dazu. Wer für das breite Publikum produziert, muss manchmal Entscheide zugunsten von Dramaturgie und Verständlichkeit treffen. Sie gehören jedoch zur journalistischen Gestaltungsautonomie. Und schlussendlich war es der letzte Vorgesetzte von Ernst Thomke, Nicolas G. Hayek, der schliesslich die Swatch Gruppe zum Blühen brachte.

Fazit: Der Entscheid, sich auf bestimmte Personen zu konzentrieren, gehört zur redaktionellen Autonomie.

Schlussfolgerung: Aus all diesen Gründen beantragen wir, die Beanstandung abzuweisen. Die Recherche zum Film ist, wie aufgezeigt, wesentlich breiter angelegt als der Beanstander sie für das Kapitel 5 seines Buches durchführte. Der Inhalt des Films ‘Vogel friss oder stirb’ ist entsprechend gut dokumentiert. Der Vorwurf, der Autor mache ‘gezielt Falschaussagen’, ist unzutreffend. Eine Aufschaltung eines Kommentars des Beanstanders auf der SRF-Webseite erübrigt sich – er kommt auf der Webseite sowohl im Interview ausführlich zu Wort. Seine Publikation ist im Direktlink einsehbar. Das Publikum kann sich aufgrund dessen sehr wohl eine eigene Meinung bilden.

Wir sind der Meinung, dass wir das Thema des Films differenziert beleuchtet haben. Wir sind überzeugt, dass es dem Publikum zu jeder Zeit möglich war, die Protagonisten richtig einzuordnen und sich aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen ein zuverlässiges Bild über das Thema des Dokumentarfilms zu machen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Es liegt somit keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vor. Wir beantragen, die Beanstandung in allen Punkten abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben zusammen mit Frau Dr. Isabelle Schluep zweifellos ein wichtiges Buch über die Schweizer Uhrenindustrie geschrieben. Das Buch ist wichtig, weil Sie aufzeigen konnten, wie mit dem Uhrenstatut ein korporatives System aufgezogen wurde und wie durch die Fusion von ASUAG und SSIH zur SMH bzw. Swatch-Group ein Quasi-Staatsmonopol durch ein Quasi-Privatmonopol ersetzt wurde. Ihre Thesen fanden nach der Publikation 2016 denn auch ziemlich viel Beachtung in den Medien.[6] Dem DOK-Film von Hansjürg Zumstein werfen Sie im Wesentlichen vor, dass er erstens nicht alle damals maßgebenden Personen habe auftreten lassen und dass er zweitens die Tatsache unterschlagen habe, wonach die ASUAG anfangs der achtziger Jahre durchaus gesund und gar nicht fusionsreif gewesen sei, sondern nur durch massive Abschreibungen von den Banken zu einer Fusions-Kandidatin gemacht worden sei.

Da ich selber Historiker bin, weiß ich um die Schwierigkeiten, schriftliche Akten und mündliche Aussagen miteinander in Einklang zu bringen. Historische Forscherinnen und Forscher, die sowohl schriftliche als auch mündliche Quellen zur Verfügung haben, können sich zunächst einmal glücklich schätzen. Doch hat das auch Tücken: In den Aktenbeständen kann es Lücken haben; sie können zudem aktiv frisiert worden sein. Und mündliche Aussagen können falsch sein, weil sich die Akteure nicht mehr so genau erinnern. Es geht daher immer darum, das verfügbare Material zu interpretieren und Argumente für die wahrscheinliche Version zu präsentieren. Gerade wegen dieser Tücken können sich Historiker indes immer auch zu Fehlschlüssen verleiten lassen.

Es kann nicht meine Aufgabe als Ombudsmann sein, historische Forschung durch eigene Recherche nachzuprüfen. Ich muss schließlich meinen Schlussbericht innert 40 Tagen[7] vorlegen und nicht erst nach zwei Jahren. Als Ombudsmann muss ich die Perspektive des Publikums einnehmen und beurteilen, ob die kritisierte Sendung die Zuschauerinnen und Zuschauer manipuliert hat, etwa dadurch, dass ihnen wichtige Fakten vorenthalten wurden oder dass die Fakten einseitig interpretiert wurden.

Ich gehe nicht auf all die Details ein, in denen Sie Differenzen mit dem Filmautor und mit der DOK-Redaktion haben. Die meisten Punkte sind durch die Stellungnahme von Frau Sallin überzeugend beantwortet und geklärt. Ich möchte bloß folgende Fragen behandeln:

  1. Gibt der Film ein korrektes Bild der Krise und der Erholung der schweizerischen Uhrenindustrie?
  2. Treten die richtigen Personen auf?
  3. Wird die Rolle von Nicolas Hayek überzeichnet, ja glorifiziert?
  4. Werden die Rahmenbedingungen der Fusion von 1983 korrekt dargestellt?

Zu 1: Der Film zeigt auf, wie die schweizerische Uhrenindustrie durch die Erdölkrise von 1973, durch die Währungskrise von 1974 (der Schweizer Franken wurde teurer) und durch die nachfolgende Uhrenkrise (die Japaner eroberten mit der Quarz-Uhr den Weltmarkt) praktisch in den Ruin getrieben wurde und wie zwei Innovationen sowie die Fusion der Allgemeinen Schweizerischen Uhrenindustrie AG (ASUAG) und der Société suisse pour l'industrie horlogère (SSIH) den Aufschwung brachten. Die beiden Innovationen waren die Erfindung der Billig-Uhr Swatch sowie die Wiedergeburt der hochpreisigen mechanischen Uhr. Gleichzeitig wurde die Branche durch den Verkauf der fusionierten Gruppe an Nicolas Hayek und andere Geldgeber voll privatisiert. Und die schweizerische Uhrenbranche eroberte erneut den Weltmarkt.

Dieser Makro-Darstellung widersprechen Sie in Ihrer Beanstandung nicht, und sie erscheint auch mir als plausibel und korrekt. Das Publikum erhielt eine sachgerechte Darstellung der Entwicklung.

Zu 2: Als Protagonisten des Films treten namentlich auf: Die beiden Ex-Generaldirektoren des Schweizerischen Bankvereins (SBV), Walter Frehner, und der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG), Peter Gross; der damalige Direktor des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, heute seco), Jean-Pierre Bonny; einer der Erfinder der Swatch, Jacques Muller; der Erfinder der neuen mechanischen Uhr, Jean-Claude Biver; aus Archivmaterial der Berater und spätere Besitzer Nicolas Hayek; der wissenschaftliche Kommentator Pierre-Yves Donzé, ein Jurassier, aber Professor für Wirtschaftsgeschichte in Osaka (Japan); sowie einige Arbeiterinnen und Arbeiter.

Sie kritisieren, dass wichtige Personen fehlten, vor allem Ernst Thomke. Thomke aber hatte abgesagt, und andere waren nicht zwingend. Ein Filmautor muss wie ein Theaterautor den Personenkreis, den er auf die Bühne stellt, beschränken, damit das Publikum die einzelnen Personen identifizieren und im Laufe des Films wiedererkennen kann. Das ist hier optimal erfüllt. Es gibt am Personaltableau aus meiner Sicht nichts auszusetzen.

Zu 3: Hayek tritt im Film zuerst als Berater, dann als Käufer und Retter auf. Das kann man so zeichnen, aber die Wirklichkeit war etwas komplizierter. Hayek scheiterte zuerst mit der Sanierung der SSIH-Firmen, er wurde dann trotzdem als Berater auch für die ASUAG beigezogen. Die Swatch wurde nicht unter seiner Ägide «geboren», sondern entstand innerhalb der ASUAG schon vor seinem Einstieg in die SMH. Hayek wurde vor allem durch Peter Gross gestützt,[8] aber er stieß auch auf Widerstand und hatte Feinde, wie etwa der Brief von Ernst Thomke vom 16. Juli 2002 zeigt, der Hayek verächtlich nur dkd («der kleine Dicke») nennt.[9]

Ist Hayek falsch dargestellt? Das denke ich nicht; die Geschichte wurde bloß etwas vereinfacht; das Publikum wurde nicht manipuliert. Zudem beanstanden Sie diesen Punkt ja auch nicht.

Zu 4: Im Film wird die Notwendigkeit der Fusion nicht in Frage gestellt. Aus der Sicht der beiden Großbanken waren beide Firmenkonglomerate fusions- und sanierungsreif. Dem widersprechen Sie, dem widersprach auch der damalige ASUAG-Präsident Peter Renggli mit seinem Memorandum vom Dezember 2006.[10] Dort schrieb er, dass zwar beide Konzerne stark verschuldet gewesen seien, dass aber die SSIH konkursreif war, die ASUAG jedoch konkursrechtlich nicht. Renggli hat sich aber 1982 anders geäußert. Damals schilderte er dem Verwaltungsrat die missliche Lage, in der die ASUAG stecke, und bereitete das Gremium auf die Fusion vor. Was ist da passiert, dass Peter Renggli später das damalige Vorgehen kritisch sah? Wir wissen es nicht. Und wem soll man nun eher glauben, dem jüngeren Renggli oder dem älteren Renggli? Sie halten den älteren Renggli für glaubwürdiger, aber eine seriöse zweite Quelle für diese Sicht fehlt. Hansjürg Zumstein hielt sich an die Version des jüngeren Renggli.

Hätte er darauf hinweisen müssen, dass dieser Vorgang umstritten ist? Hätte er Ihre Version in den Film einbauen müssen? Ich wäre strikt dafür bei einer wissenschaftlichen Schrift oder einer wissenschaftlichen Dokumentation. Da müsste gezeigt werden, welche These es auch noch gibt, und die Argumente beider Seiten müssten vorgetragen und diskutiert werden. In einem Fernseh-DOK-Film halte ich es für vertretbar, wenn man nur jene Version zeigt, die man aufgrund der Quellen für die wahrscheinlichere hält. Das Publikum wird dadurch nicht manipuliert. Es würde nur manipuliert, wenn der Autor wider besseres Wissen eine falsche oder absolut fragwürdige, nicht haltbare Version verbreitet hätte.

Immerhin dokumentiert die Redaktion auf der Website der DOK die Debatte[11], indem sie Ihr Buch verlinkt und Sie zu den strittigen Punkten interviewt. Natürlich gibt Ihnen die Redaktion nicht unwidersprochen eine Plattform, sondern präsentiert ihre Gegenargumente, aber das ist ja das Prinzip einer Debatte.

Dies alles in Betracht gezogen, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Gleichzeitig verstehe ich sehr gut, dass Sie für Ihr Buch, Ihre These und Ihre Forschung kämpfen. Doch auch die besten Forscher können sich mal irren. Ich kann Ihnen eigentlich nur raten, den Stier bei den Hörnern zu packen und an Ihrem Center for Corporate Responsibility and Sustainability an der Universität Zürich ein öffentliches Kolloquium zu veranstalten, an dem Sie den SRF-DOK-Film zeigen und darüber und über Ihr Buch diskutieren. Dazu sollten Sie nicht nur Hansjürg Zumstein einladen, sondern auch Wirtschaftshistoriker und Zeitzeugen. Der Historiker und Politologe Erich Gruner[12] hat seinerzeit zeitgeschichtliche Kolloquien veranstaltet, die immer interessant und fruchtbar waren, weil sowohl Forscher als auch Akteure zusammentrafen: Als es um die «Kriseninitiative» von 1935 ging, war auch Max Weber dabei, der damalige Gewerkschaftssekretär (und damit Mitinitiant der Kriseninitiative) und spätere Bundesrat.[13] Als das «Krisenjahr 1940» behandelt wurde, war auch Alfred Ernst zugegen, damals Mitglied des widerständigen Offiziersbundes, später Korpskommandant und Dozent für Militärwissenschaft.[14] So könnten Sie gewinnbringend Debatten in Gang setzen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/die-schweizer-uhrenindustrie---protokoll-einer-rettung?id=000c40f9-d119-4174-aec3-5aaac6752289

[2] https://www.srf.ch/sendungen/dok/war-die-asuag-gar-nicht-konkursreif

[3] http://pubhtml5.com/nnfz/kbjs

[4] https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/grenchen-in-der-uhrenkrise-srf-dokumentarfilm-kommt-an-wir-haben-applaus-erhalten

[5] https://tikkun.ch/dirk-schroeder.php

[6] https://www.nzz.ch/wirtschaft/wirtschaftspolitik/wenn-korporatismus-wettbewerb-und-innovation-verdraengt-sonderfall-swatch-group-ld.112671

https://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/die-etwas-andere-swatchgeschichte/story/30708220

https://www.bernerzeitung.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/zweifel-an-hayeks-erfolgsgeschichte/story/15292577

[7] bzw., wenn Ostern dazwischen liegt, innert 54 Tagen.

[8] Vgl. dazu auch https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Wenn-ihr-nicht-mitmacht-bleibt-nur-der-Konkurs/story/20331247

[9] http://files.newsnetz.ch/upload//7/5/75750.pdf

[10] http://files.newsnetz.ch/upload//7/5/75752.pdf

[11] https://www.srf.ch/sendungen/dok/war-die-asuag-gar-nicht-konkursreif

[12] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D35236.php

[13] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D4712.php

[14] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D23655.php

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