Sendung «Darf ich bitten?» (Zweite Qualifikationsshow) beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 18. März 2019 beanstandeten Sie die Tanzsendung «Darf ich bitten?» (Fernsehen SRF) vom 16. März 2019 und dort Kommentare des Jurors Rolf Knie.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Beanstandung richtet sich gegen zwei von Juror Rolf Knie gemachten Äusserungen, die als klar sexistisch auffielen. Die erste, die Würde der Frau herabsetzende Äusserung machte Rolf Knie nach der ersten Tanzeinlage von Patricia Boser. So sagte er:<Ich habe dich [Patricia Boser] mich noch nie so wenigen Kilos gesehen. Da musst du wahnsinnig trainiert haben. Tolle Figur.>

Seine zweite, noch viel schamlosere Aussage fiel nach der ersten Tanzeinlage von Kandidatin Tama Vakeesan. So sagte Rolf Knie: <Ich findees nicht ganz fair, dass es im Einspieler deine Zwillingsschwester war und nun du hier bist. Das waren nicht dieselben Personen, die wir gesehen haben. Vorher im [Einspieler] hat dein Partner einen Haufen Fleisch herumgeworfen; mit Armen und Beinen, die nicht wussten, wohin...>.

Diese beiden obigen Kommentare von Rolf Knie zielten klar auf Äusserlichkeiten, im Speziellen die Figur, von sowohl Patricia Boser als auch Tama Vakeesan ab und sind damit als klar sexistisch bezeichnen. Der Zusammenhang mit der von Rolf Knie zu beurteilenden tänzerischen Leistung ist dabei nicht erkennbar. Ebenfalls schien sich Rolf Knie bei den männlichen Kandidaten nicht allzu stark für deren Gewicht zu interessieren.

In Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen heisst es wie folgt: <Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.> Die von Rolf Knie gemachten Äusserungen verstossen klar gegen die in Art. Abs. 1 formulierte Bestimmung. Seine Kommentare missachteten die Würde der Frau, indem er die beiden Frauen auf deren Figur reduzierte und sich dazu hinreissen liess, eine der Kandidatinnen als einen ‚Haufen Fleisch‘ zu bezeichnen.

Angesichts der im vergangenen wie auch aktuellen Jahr intensiv geführten Debatte über sexuelle Belästigung im Allgemeinen und in der Unterhaltungsbranche im Speziellen stünde es dem Schweizerischen Radio und Fernsehen nicht schlecht, ihre Sendungen mit sowohl sachlich qualifizierten als auch modernen, respektvollen und feministisch fortschrittlichen Personen besetzen würden.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Darf ich bitten?» antwortete Frau Sabine Schweizer, Senior Producer, Bereich Show:

«Hiermit nehme ich Stellung zur Beanstandung von Frau X gegen die Sendung ‘Darf ich bitten?’ vom 16. März 2019. Ihre Beschwerde richtet sich gegen zwei von Juror Rolf Knie gemachte Äusserungen, die ihr als klar sexistisch auffielen. Sie finden diese beiden Äusserungen von Rolf Knie in der zweiten Qualifikationsshow von ‘Darf ich bitten?’ bei TC 36:04 bzw. 46:30.

Ich kann mich in meiner Stellungnahme dazu relativ kurz fassen, da ich die Meinung von Frau X teile und diese Äusserungen von Rolf Knie ebenfalls als sexistisch einstufe. Wir haben nach der Sendung dementsprechend das Gespräch mit Rolf Knie gesucht und ihm mitgeteilt, dass wir solche Äusserungen in der Sendung nicht tolerieren. In der nachfolgenden Sendung vom 23.3.2019 hat Rolf Knie denn auch keine sexistischen Äusserungen mehr gemacht.

Ganz allgemein kann ich Frau X ausserdem versichern, dass wir die Jury bei ‘Darf ich bitten?’ immer so briefen, dass sie sich in ihren Aussagen immer auf die gezeigte Leistung der prominenten Tänzerinnen und Tänzer beziehen soll. Die Beurteilung dieser Leistung inkludiert zwar auch die Ausstrahlung der Tänzerinnen und Tänzer, darf dabei jedoch natürlich nie verletzend oder, wie bei den Äusserungen von Rolf Knie, gar sexistisch sein.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für weitere Rückmeldungen zu Verfügung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich komme zum gleichen Schluss: Die Bemerkungen von Rolf Knie waren sexistisch. Er hat ja dann nach dem zweiten Tanz von Anita Buri nochmals einen ähnlichen Kommentar abgegeben, als er sagte: «Ich vergleiche natürlich immer mit Südamerikanerinnen, und eine Thurgauerin hat das vielleicht etwas weniger.» Dies war zwar nicht direkt sexistisch, aber es war ein bisschen diskriminierend für Thurgauerinnen und für Anita Buri, die zwar den Spruch lachend entgegennahm wie vorher es Patricia Boser und Tama Vakeesan bei den ersten beiden Bemerkungen auch taten – aber wie hätten sie anders reagieren sollen? Ich kann also Ihre Beanstandung unterstützen, denn sie ist gerechtfertigt. Zu Gunsten von Rolf Knie möchte ich immerhin anmerken, dass er nach meinem Empfinden nicht böswillig so formuliert, sondern eher fahrlässig und unkontrolliert. Der Tatbestand aber bleibt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/darfichbitten/darf-ich-bitten-qualifikationsshow-2-2

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