Song «Method Man» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 13. März 2019 beanstandeten Sie die Ausstrahlung des Songs «Method Man» auf Radio SRF 3 vom 12. März 2019. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:

«Gestern Nachmittag, ab 16.22 Uhr, spielte SRF 3 Radio den Titel «Method Man» von Wu-Tang Clan. Die ersten Minuten der Lyrics dieses Titels in Englisch:

<Method Man>

<Oh What's up? BLOW!
I'll fucking
I'll fucking pull your fucking tongue out your fucking mouth
and stab the shit with a rusty screwdriver, BLOW!
I'll fucking
I'll fucking
I'll fucking hang you by your fucking dick
off a fucking twelve sto-story building out this motherfucker
I'll fucking
I'll fucking
sew your asshole closed, and keep feedin you
and feedin you, and feedin you, and feedin you

[Intro Part One: Method Man (album version)]
Yeah, torture motherfucker what?
(Torture nigga what?)
What?
I'll fucking
I'll fucking tie you to a fucking bedpost
with your ass cheeks spread out and shit
Right?
Put a hanger on a fucking stove and let that shit sit there
for like a half hour
Take it off and stick it in your ass slow like
Tssssssss
Yeah, I'll fucking
Yeah I'll fucking lay your nuts on a fucking dresser
Just your nuts laying on a fucking dresser
And bang them shits with a spiked fucking bat
Oh
What's up? BLOW!
I'll fucking
I'll fucking pull your fucking tongue out your fucking mouth
and stab the shit with a rusty screwdriver, BLOW!
I'll fucking
I'll fucking
I'll fucking hang you by your fucking dick
off a fucking twelve sto-story building out this motherfucker
I'll fucking
I'll fuckingFuck,
sew your asshole closed, and keep feedin you
and feedin you, and feedin you, and feedin you>

Unsere 13-jährige englischsprachige Enkelin hatte heute Nachmittag das Privileg, diesen Titel zusammen mit gleichaltrigen Kolleginnen zu <geniessen>.

Für Sie und Ihre Leute übersetze ich diesen Text gerne auf Deutsch:

<[Intro Part One: Method Man (album version)]
Ja, Mutterficker, Foltern, was? ?
(Foltern, Nigger, was?)
Was?

The Fuck,

Ich werde Dich an einen verfickten Bettpfosten fesseln

Mit Deinen Arschbacken weit gespreizt und mit Scheisse.

Richtig?

Ich lege einen Kleiderbügel auf einen verfickten Ofen und lass den Scheiss für eine halbe Stunde drauf. Dann nehm ich ihn und steck ihn Dir langsam in den Arsch – Tschschhhhhh!
Jaah, Fuck!

Fuck, ich werde deine Eier auf eine verfickte Kommode legen

Und sie mit einer eisenbeschlagenen Keule zu Brei schlagen.

Oh, was ist denn? Bumm!

Fuck,

Fuck, ich werde Dir Deine verfickte Zjnge aus Deinem verfickten Maul ziehen

Und ich werde die Scheiss(zunge) mit einem rostigen Schraubenzieher durchstechen. Bumm!
Fuck.

Fuck, ich häng Dich an Deinem verfickten Schwanz aus einem zwölfstöckigen Haus.

Mutterficker.

Fuck,

Fuck, ich nähe Dir Dein Arschloch zu,

dann geb ich Dir zu Essen, und geb Dir zu Essen,

und geb Dir zu Essen, und geb Dir zu Essen...>

Nun, geschätzte Herren, ich denke, dass die SRG über die Bücher müsste. Solche Inhalte gehen ganz einfach nicht, generell nicht, und schon gar nicht nachmittags um 16.22 Uhr! Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Stellungnahme.»

B. Als Ombudsmann entschied ich, Ihre Beanstandung an die Redaktion zur Direktbeantwortung zu weisen, da es sich nicht um journalistische Inhalte einer Sendung handelt. Sie waren damit nicht einverstanden und schoben eine zusätzliche Begründung nach, die lautete:

«Programmbeschwerden (Artikel 4 und 5 des Radio- und Fernsehgesetzes) sind möglich bei Missachtung des Schutzes Minderjähriger: Programmveranstalter haben durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.

Das Abspielen eines Songs mit dem geschilderten Inhalt am Nachmittag erfüllt aus meiner Sicht durchaus diesen Sachverhalt: Textliche Inhalte von Songs sind andernorts übrigens absolut Gegenstand der redaktionellen Konzepte. Während meiner Laufbahn habe ich unter anderen bei <Europe 1> und <Radio Monte Carlo> gearbeitet. Dort gab es klare redaktionelle Richtlinien für den Umgang mit starker Sprache (Gewaltsprache) im Sprach- und im Musikprogramm. Und gestern versicherte mir ein befreundeter Redaktionsleiter der BBC, dass dort das Abspielen eines solchen Songs durch die redaktionellen Richtlinien der BBC unmöglich wäre. Diese Richtlinien sind öffentlich zugänglich und nachvollziehbar.[1]

Es würde meiner Ansicht nach der SRG gut anstehen, sich Überlegungen zum Thema zu machen und analog BBC <Guidelines> zu erlassen, auch wenn die nicht streng <journalistisch>, aber doch <ethisch-redaktionell> wären. Und es dürfte doch auch Sache des Ombudsmanns sein, so etwas anzuregen / anzustossen.»

C. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für Radio SRF 3 äußerte sich Herr Robert Ruckstuhl, Programmleiter Radio und schrieb direkt an Sie:

«Besten Dank für ihre Mail und ihre Ausführungen zum Song <Method Man>. Ich bin auf Grund Ihrer Intervention der Sache nachgegangen und kann Ihnen mitteilen, dass dieser Song nicht zum Repertoire von SRF 3 gehört und so auch nicht hätte laufen dürfen. Uns ist hier ein bedauerlicher Fehler unterlaufen.

Bei SRF 3 gibt es die Musikwunsch-Rubrik <Subito 3>, in der jeweils drei Songs gespielt werden, welche von den Hörerinnen und Hörern gewünscht werden. Die Moderatorin hat jeweils nur ganz kurz Zeit den entsprechenden Song zu suchen und dann abzuspielen. In diesem Fall hat unsere Moderatorin erst während dem Abspielen des Songs realisiert, dass dieser Song gar nicht hätte gespielt werden dürfen. Sie hat sich dann in der Abmoderation auch dafür entschuldigt.

Damit ein solches Versehen nicht mehr passieren kann, werden wir den Song für solche Einsätze im Tagesprogramm sperren.

Wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen und hoffen, dass wir Sie weiterhin zu unserer Hörerschaft zählen dürfen.»

D. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Vorfalls. Ich unterstütze Ihre Beanstandung, denn Sie ist begründet und berechtigt. Der Song verletzt tatsächlich Bestimmungen des Jugendschutzes und die Menschenwürde, was grundsätzlich ein Verstoß gegen Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes ist. Es ist ein Fehler passiert. Die Redaktion hat sich denn auch doppelt entschuldigt, zuerst durch die Moderatorin dem Publikum gegenüber unmittelbar nach dem Song, dann durch den Programmleiter Ihnen gegenüber. Dies ist zu würdigen. Gleichzeitig bitte ich die Radio-Redaktionen, vor allem von SRF 3, zu überlegen, ob sie sich nicht auch – nach dem Vorbild der BBC – Richtlinien zur harten, starken, gewalthaltigen Sprache geben wollen.

E. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1]https://www.bbc.co.uk/editorialguidelines/guidance/strong-language/guidance-full

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