«Arena» vom 12. April 2019 über die Steuerreform / AHV-Finanzierung beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 27. April 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» vom 26. April 2019 zur Steuerreform und AHV-Finanzierung mit dem Titel «STAF spaltet die Schweiz» (zweite «Abstimmungsarena»).[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«In der Meinung, dass man das 1 x 1 der Auswirkung der Geldschöpfung endlich begreifen will, erhebe ich gegen die gestrige Vorführung der Scharlatanen (Wissen vorgaukeln) Beschwerde. Diese Beschwerde hat kostenlos für mich zu erfolgen, weil die Sendung die Informationspflicht, also auch Wissende zu Wort kommen müssen, nicht erfüllt hat!
Mathematikaufgabe ab Stufe 5. Primarklasse: Ich verdiene einen Monatslohn (Netto als Lesart vorgetäuscht) von sagen wir CHF 6'000. Davon sind CHF 1'500 an den Staat reserviert. Meine Ausgaben, sparen abgesehen, beträgt demnach CHF 4'500 welche als Bruttoeinnahmen (Preis sind brutto) in der Wirtschaft verbucht werden. Am Monatsende, also im Nachgang der Ausgaben, verteilt der Arbeitgeber wieder 6'000 an mich, welche aus der gegenseitigen Leistungserbringung stammt. Da man nur mit der als Nettogegenwert vorgetäuschten Kaufkraft, also hier CHF 3'500 den Lebensunterhalt bestreitet, wer hat nun die CHF 1'500 für den Staat in den Wirtschaftskreislauf gegeben? Beachte, jeder andere Erwerbstätige hat die gleichen Voraussetzungen!
Lösung? Fragen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SRF. Die Ökonomen sollten ausgeklammert werden; denn sie sind für den Virus verantwortlich!
Vorgeschichte:
Warum kann man von den Politikern, Ökonomen, Medien und Bevölkerung, das Verstehen dieser einfachen mathematische Realität, nicht erwarten?
Die monatlichen Einkommen, sei es aus Erwerb oder Soziales, stammen systemimmanent, immer aus der Geldschöpfung! Wenn nun die Bedürfnisse praktisch vollumfänglich von der Automatisierung abgedeckt werden kann, wird doch trotzdem Geld fliessen? Die Kaufkraft fragt doch nicht nach Erwerb.
Arena von gestern, zeigt die Begründung! Wenn man von blöd Gebildeten, Wissen angeeignet erhält, so müssen die Wissensempfänger ebenfalls blöd bleiben! Es sind demnach alles Scharlatane!
Ergebnis der Scharlatanerie:
Die Jungen meinen, sie bezahlen für die Alten (Soziales) und der Mittelstand, die Armen und Reichen! Idiotie der gröbsten Sorte! Die Medien, wie gestrige Arena, orchestrieren die Betrügereien, warum auch immer. Sie erfüllt den ihr zugedachten Informationsauftrag in keinster Weise!
Verfassung, Eigentum verpflichtet, meint die Verfügungsstellung von Wohnraum, mehr nicht; denn Geld (Kaufkraft) wird von den Banken via Kreditnehmer geschöpft! Der Staat könnte es auch, schuldenfrei unter die Leute bringen! Der Verfassungsartikel, wonach die Beteiligung an den Gemeinwohl- und Sozialaufgaben nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat, bedient den Virus und hat mit der systemischen Auswirkung der Geldschöpfung überhaupt nichts gemein! BETRUG! Es ist im 21. JH. endlich an der Zeit, den Menschen die Betrügereien zu erklären! Die Politik und Gesellschaft würde sich merklich verändern! In diesem Sinne, danke ich Ihnen für das Verständnis die Wahrheit zu wollen!»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äusserte sich Frau Franziska Egli, Teamleiterin der Sendung:
«Mit Mail vom 26. April 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Arena vom 26. April 2019 zur Abstimmungsvorlage STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) eingereicht.
Inhalt der Sendung ist die Auseinandersetzung innerhalb sonst geschlossener Blöcke: Auf der links-grünen Seite stehen sich SP und Grüne gegenüber, auf bürgerlicher Seite stehen sich SVP-Parlamentarier und die Junge SVP gegenüber.
Der Abstimmungskampf verläuft also nicht entlang des Links-Rechts-Schemas. Je nach Gewichtung der beiden Teile der Vorlage (Steuer-Teil, AHV-Teil) kommt man in sonst übereinstimmenden politischen Lagern zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen der Ausgangslage und dementsprechend zu anderen Abstimmungsempfehlungen. Diese doch eher ungewöhnliche Situation und die STAF-Vorlage sind Gegenstand der betreffenden Arena. Innerhalb dieser Sendung kamen beide Seiten angemessen zu Wort und sowohl die Steuervorlage als auch die AHV-Finanzierung wurden unseres Erachtens angemessen und sachgerecht thematisiert.
Der Beanstander kritisiert die Sendung, weil das System der Geldschöpfung durch die Privatbanken nicht in Frage gestellt wurde. Er schreibt von Scharlatanerie und Betrügereien und ist der Auffassung, dass die Medien, so auch die Arena, diese orchestrieren und ihren Informationsauftrag nicht erfüllen würden.
Die Geldwirtschaft und die Funktion des Geldkreislaufes sind jedoch nicht Gegenstand der beanstandeten Arena-Sendung. Das Thema Geldschöpfung wurde in der Schweiz und entsprechend auch in diesem Format im Zusammenhang mit der Volksinitiative ‘Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank’ intensiv diskutiert. Die Initiative wurde am 10. Juni 2018 in der Volksabstimmung von 75,7 Prozent der Stimmenden abgelehnt; alle Kantone sagten Nein.[2]
Folgt man der Argumentation des Beanstanders konsequent, müsste man in jeder Sendung zu sämtlichen Abstimmungsvorlagen innerhalb derer es um Geld bzw. Sozialabgaben geht, die grundsätzliche Thematik der Geldschöpfung diskutieren. Dies erscheint der Redaktion jedoch nicht zielführend: Gerade eine Abstimmungsvorlage wie die STAF ist an sich bereits genügend komplex. Eine zusätzliche Diskussion über die Geldschöpfung würde aus unserer Sicht die Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zusätzlich erschweren. Dies umso mehr, als dass das Geldsystem der Schweiz nicht Gegenstand der STAF-Abstimmung ist.
Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten. Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. In einer «Abstimmungsarena» geht es um jene Fragen, die das Volk mit dem Stimmzettel zu beantworten hat, und das sind bei der Steuerreform/AHV-Finanzierungs-Vorlage ganz gewiss nicht Fragen nach dem Geldsystem. Es sind vielmehr Fragen, ob es richtig ist, zwei sehr verschiedene Vorlagen zu einer einzigen zusammenzukoppeln, ob die Reform der Unternehmenssteuern fair ist – fair gegenüber den in- und ausländischen Unternehmen, fair gegenüber den Kantonen und Gemeinden und fair gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die immerhin eine Summe aus dem Topf der Bundessteuern einwerfen müssen -, und ob die zusätzliche Finanzierung der AHV wiederum mit Mitteln des Bundes und mit Lohnabgaben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer richtig ist, auch wenn die strukturelle Reform der staatlichen Altersversicherung nochmals verschoben wird. Diese Fragen wurden in der «Arena» vom 26. April 2019 lebhaft diskutiert. Nicht diskutiert wurde das Geldsystem, und das wäre auch völlig daneben gewesen. Dadurch, dass die Diskutanten dieses Thema ausgelassen haben, sind sie ganz gewiss nicht zu Scharlatanen geworden, wie Sie sie zu bezeichnen belieben.
Es war die letzte Sendung von Jonas Projer als «Arena»-Moderator. Er hat sie souverän geleitet. Und man darf sagen: Er hat in seinen fünf Jahren der «Arena» durch die Themenwahl, durch den Sendeaufbau, durch die Fragestellungen, durch die Einführung des «Prüfstandes», durch die erklärenden Einspieler und durch die Art der Gesprächsführung zusätzliches Profil gegeben. Er war ein markanter Moderator.
Trotzdem haben mich an dieser Sendung zwei Details gestört: Erstens, dass im Intro die Buchstaben SVP regelrecht zertrümmert wurden (das war mir zu scharf, um auszudrücken, dass die SVP in diesem Abstimmungsthema gespalten ist); und dass schon wieder, wie in der ersten «Abstimmungsarena» zum gleichen Thema, SP-Nationalrätin Jacqueline Badran vorne stand (da müsste es doch noch andere argumentativ starke Vertreter dieser Partei geben). Die zwei Punkte haben indes keinen Einfluss auf die Frage, ob die Sendung der Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot entsprochen hat. Das hat sie. Sie hätte es hingegen nicht, wenn Sie über das von Ihnen bevorzugte Thema, nämlich das Geldsystem, verhandelt hätte. Darum muss ich Ihre Beanstandung abschlägig bescheiden.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/staf-spaltet-die-schweiz
[2] https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20180610/index.html
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