«Arena» und «Rundschau» über neue EU-Waffenrichtlinie beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 18. April 2019 beanstandeten Sie die Sendungen «Arena» (Fernsehen SRF) vom 5. April 2019[1] und «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 17. April 2019[2], beide zur bevorstehenden Volksabstimmung über das Waffenrecht. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich reiche hiermit Beschwerde betreffend unausgeglichener Informationspolitik des schweizerischen Fernsehens in Sachen Abstimmung zum revidierten Waffenrecht im Mai 2019 ein.
Im Speziellen verweise ich auf die heutige (17.04.2019) Sendung Rundschau, in der lediglich die Pro-Argumentationen sachlich behandelt wurden und eine sachliche Analyse der Argumente der Abstimmungsgegner (zum wiederholten Male) nicht stattgefunden hat. Ganz gegenteilig wird mit einem suggestiv dargestellten ‘alten Waffennarren’ noch weiter Polemik geschürt und auf die Gegenargumente gar nicht eingegangen, sondern diese stoisch mit dem Schengenausschluss niedergeschlagen (siehe Interview mit Frau Sylvia Flückiger-Bäni).
Des Weiteren verweise ich auf die Arena-Sendung zu diesem Thema vom 5.4.2019. Herr Projer hat zu keinem Zeitpunkt die Bedenken der Abstimmungsgegner konkret aufgegriffen und diesen auch in keiner Weise eine sachliche Plattform betreffend ihrer Bedenken und Ängste zur Diskussion geboten. Auch bei dieser Sendung waren nur die negativen Konsequenzen wie z.B. Schengen- und Dublinausschluss das schon fast gebetsmühlenartige Thema.
In beiden Sendungen werden Waffensammler, Schützen, etc. in die SVP-Ecke gestellt. Das zeigt auch die Auswahl der Interview- und Diskussionsteilnehmer. Dieses aufgebaute Bild ist für mich verwerflich und wiederspiegelt in keiner Weise die generelle politische Orientierung dieser Kreise. Ich selbst z.B. bin als Schütze weder SVP-Mitglied noch SVP-Befürworter.
Diese einseitige Informationspolitik mit dem ständigen drohenden Mahnfinger des Ausschlusses aus dem Schengenabkommen ist für mich nicht mehr journalistisch sachlich und indifferent geführt, sondern zeigt klar die aktuelle Haltung der Journalistischen Arbeit des SRF mit einem suggestiven ‘Waffenrecht-Ja’ auf. Somit gehe ich sogar soweit dem SRF politische Einflussnahme zu unterstellen.
Von einem öffentlich rechtlichen Sender erwarte ich ausgeglichene Berichterstattungen und Diskussionen und keine politisch motivierte Zurschaustellungen. Ich sehe mit grosser Spannung Ihrer Antwort entgegen.»
B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» antwortete Frau Franziska Egli, Teamleiterin der Sendung:
«In seinem Schreiben vom 18. April 2019 beanstandet Herr X die Abstimmungsarena vom 5. April 2019 ‘Neue EU-Waffenrichtlinie’. Der Beanstander kritisiert im Zusammenhang mit der Abstimmungsarena zur ‘Genehmigung und der Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)’ drei Sachen – zum einen die Zusammensetzung der Gästerunde, zweitens die Diskussionsleitung durch Jonas Projer und drittens den Akzent auf einen möglichen Ausschluss aus dem Schengenabkommen.
Die Redaktion nimmt zu allen drei Punkten Stellung:
Zusammensetzung der Runde
Der Beanstander kritisiert, dass die Diskussionsteilnehmer auf der Kontra-Seite in die SVP-Ecke gestellt worden seien. Tatsache ist, dass Nationalrat Werner Salzmann der Schweizerischen Volkspartei angehört; er ist gleichzeitig Präsident des Berner Schiesssportverbandes und im Abstimmungskampf das prominente Aushängeschild der Gegner der Vorlage. Im Referendumskomitee sind Parlamentarier der SVP stark vertreten.[3] Neben Nationalrat Werner Salzmann sind in der Arena Vertreter des Schiesssportes aufgetreten: In der vorderen Reihe Luca Filippini, Präsident Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz, in der hinteren Reihe Ines Kessler, eine angehende Büchsenmacherin und Joel Häfeli, ein Schütze. Unterstützt wurden die Gegner der Vorlage von Stefan Holenstein, dem Präsidenten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG). Alle Teilnehmenden aus dem gegnerischen Lager wurden in diesen Funktionen und mit ihren Hauptpositionen vorgestellt.
Die Zusammensetzung der Diskussionsteilnehmer der Kontra-Seite wiederspiegelt exakt die breite Gegnerschaft aus Politik (die SVP hat als einzige grosse Partei die Nein-Parole beschlossen) und aus dem Schiesssport. Luca Filippini kontert die Vorstellung, es sei ein ‘SVP-Referendum’ mit dem Hinweis, das Referendum sei von der IG Schiessen Schweiz ergriffen worden (36:15).
Diskussionsleitung durch Jonas Projer
Der Beanstander wirft Moderator Jonas Projer weiter vor, er habe die Argumente der Gegner nicht aufgegriffen und den Gegnern keine sachliche Plattform für deren Bedenken und Ängste geboten.
Der Moderator einer kontroversen Gesprächssendung wie sie die Abstimmungsarena darstellt, ist kein Mikrofonständer, der den Diskussionsteilnehmern ‘freien Lauf’ lässt. Er muss im Interesse des Publikums das Gespräch strukturieren, bei den Diskussionsteilnehmenden kritisch nachfragen, beiden Seiten die Gelegenheit geben, ihre Argumente einzubringen und die Diskussion vorantreiben.
Gleich zu Beginn (ab 02:15) hat Jonas Projer Bunderätin Karin Keller-Sutter, die neue Vorsteherin des EJPD, in einem Eins-zu-Eins-Interview mit den Hauptargumenten der Schützen konfrontiert und kritisch nachgefragt. Nationalrat Werner Salzmann konnte gleich im Anschluss daran auf die Antworten von Bundesrätin Karin Keller-Sutter kontern und seine Argumente vorbringen (ab 08:55)
Das Ein-zu-Eins-Interview mit Werner Salzmann (ab 28:30) ist konfrontativ und teilweise emotional, da der Moderator konsequent die Gegenposition einnimmt und er die Doppelrolle von Werner Salzmann (SVP-Nationalrat und Co-Präsident des Referendumskomitees) thematisiert. Jonas Projer korrigiert auf der anderen Seite auch Ständerat Daniel Jositsch heftig, als dieser einen Vergleich mit dem Bezug von Medikamenten macht (47:50). Der Moderator hat also die Argumente der Gegner der Vorlage durchaus aufgegriffen und eine Plattform für die Argumente beider Seiten geboten.
Verlauf der Sendung
Nach dem Einstiegsinterview mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter dreht sich die Diskussion um das Recht eine Waffe zu besitzen und um die neuen Einschränkungen, die von beiden Seiten natürlich unterschiedlich beurteilt werden (ab 09:00). Nationalrat Werner Salzmann bezeichnet das Recht auf Waffenbesitz neben der Gewaltentrennung und der Meinungsäusserungsfreiheit als eines von drei Grundelementen gegen staatliche Willkür und gegen Totalitarismus. Auch Joel Häfeli als aktiver Schütze verweist auf die Beschränkungen der bisherigen freiheitlichen Schützentradition (18:40).
Werner Salzmann bringt ein weiteres Argument (ab 21:50) der Gegner in die Diskussion ein, nämlich die Verschärfung sei im Kampf gegen Terror wirkungslos. Pascal Hollenstein, Präsident der SOG, bringt als Gegner den Standpunkt der Schweizer Offiziere ein (ab 23:10); er sieht in den neuen Richtlinien eine Gefahr fürs bewährte Milizprinzip der Schweizer Armee.
Während knapp 30 Minuten, also knapp der Hälfte der Sendung, richtet Jonas Projer die Diskussion in Richtung Schengen-Abkommen (ab 28:30). Dies ist mehr als gerechtfertigt, geht es bei der anstehenden Abstimmung doch um Anpassungen im Rahmen des Schengenvertrags. Als erster wird Nationalrat Werner Salzmann zu dieser Thematik direkt befragt (analog der Befragung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter zu Beginn zum Waffenbesitz und zur Schweizer Schiesstradition). Nationalrat Werner Salzmann sieht keine Gefahr für einen Schengen-‘Rausschmiss’ bei einem Nein. Dies aus drei Gründen: Die Schengenstaaten hätten ein grosses Interesse am Datenaustausch, die Grenzgängerthematik spreche für die Schweiz und der finanzielle Beitrag der Schweiz sei wichtig.
Es folgt eine weitere heftige Auseinandersetzung zu den möglichen Folgen eines Neins. Nationalrat Werner Salzmann spricht von einer Erpressung durch die EU und einen Angriff auf das Schweizer Waffenrecht. Die Kampagne der Gegner der Vorlage ist auf diesen Aspekt fokussiert ‘Schengen ja, Entwaffnung nein’.[4]
Stefan Blättler verweist auf das Risiko, dass die Schweiz bei einem Nein aus dem Schengen-Informationssystem ausgeschlossen werde (ab 42:00). Die beiden Gegner – Werner Salzmann und Luca Filippini – können zu dieser Frage (ab 44:55) ausführlich Stellung nehmen. Sie bezeichnen beide das Risiko als gering. Sie verweisen beide nochmals auf die Grundsatzfragen. Nationalrat Werner Salzmann betont nach einem emotionalen Votum von Ständerat Daniel Jositsch noch einmal, dass es einem Teil der Befürworter um die Entwaffnung der Schweizer Bevölkerung gehe (49:25).
Die Redaktion zeigt ein Erklärstück, welches die Folgen von einem ‘Ja’ zur EU-Waffenrichtline in Bezug auf Waffen thematisiert. Luca Filippini und Werner Salzmann weisen (ab 53:00) auf Inkonsequenzen und Widersprüche in der Regelung hin (Magazingrösse, Markierungspflicht). Sie argumentieren zudem mit der Unwirksamkeit gegen Terrorismus und dem Grundsatz, wonach das Recht auf Waffenbesitz abgeschafft werde. Des Weiteren kritisieren die Gegner der EU-Waffenrichtlinie deren Artikel 17, welcher regelmässige Überprüfungen und Anpassungen vorsieht.
Ines Kessler, Büchsenmacherin, bringt das Argument des bürokratischen Aufwandes ins Spiel, was auch der Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten nicht in Abrede stellt. Auch Ines Kessler betont nochmals die Unwirksamkeit dieser Verschärfung des Waffenrechtes im Kampf gegen den Terrorismus.
Andreas Züllig, Präsident Hotellerie Schweiz, betont in seinem Votum (ab 1:02:20) die Vorteile des Schengenabkommens für seine Branche. Die Gegner argumentieren, man werde dann für den Tourismus schon eine Lösung finden.
Nationalrat Werner Salzmann betont nochmals am Schluss (1:09:28) die grundsätzliche Kritik an der Vorlage, welche die Rechte der Schweizer beschneidet und in Zukunft noch stärker beschneiden könnte.
Fazit
Die Arena-Sendung ist – wie bei Abstimmungssendungen immer der Fall - ausgeglichen besetzt; beide Seiten kommen zeitlich gleich lang zu Wort. Auf der Kontra-Seite ist mit Werner Salzmann ein SVP-Politiker vertreten. Dies bildet das Komitee richtig ab und die SVP ist die einzige im Parlament vertretene Partei, welche in Bezug auf die betreffende Vorlage eine Nein-Parole beschlossen hat.
Die Gegner können ihre Hauptargumente platzieren, insbesondere die Fragen des Waffenbesitzes und der Schweizer Tradition werden von ihnen immer wieder hervorgehoben. Auch thematisiert die Redaktion in einem Einspieler die Auswirkungen eines ‘Ja’ zur Waffenrichtlinie auf Schützen und Waffenbesitzer. Die Moderation hinterfragt die Aussagen aller Diskussionsteilnehmenden.
Aufgrund dessen ist die Redaktion davon überzeugt, dass das Publikum sich trotz der teils emotionalen Voten und der straffen Moderation eine Meinung zur Abstimmungsvorlage bilden konnte. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten. Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.»
Für die «Rundschau» antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti, wie folgt:
«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.
Im Fokus des Beitrages mit anschliessendem Studiogespräch steht die Debatte um die Verschärfung des Waffenrechtes. Wir haben uns in dem Beitrag bewusst auf zwei Waffensammler konzentriert, die unterschiedlich abstimmen werden. Die beiden Sammler haben gegensätzliche Positionen: ein Gegner der Verschärfung und ein Befürworter. Das war die Anlage des Beitrages. Beide können ihre besten Argumente vorbringen, beide stellen sich kritischen Fragen, beide waren nach der Ausstrahlung mit der Darstellung ihrer Standpunkte zufrieden. Das zeigt die Ausgewogenheit. Der Beanstander erwähnt, dass lediglich die Argumente für eine Verschärfung sachlich behandelt wurden. Sowohl im Beitrag wie auch im Studiogespräch bekommen jedoch die Gegner der Verschärfung ausführlich Gelegenheit ihre Position darzulegen.
Es ist das seit Jahren bewährte Konzept der Rundschau, dass der Thekengast im Anschluss an den Beitrag vom Moderator mit den Gegenpositionen konfrontiert wird. Frau Flückiger hatte während rund sieben Minuten die Gelegenheit darzulegen, warum sie gegen das EU-Waffenrecht einsteht und hat dies auch mit Verve getan. Das Gespräch zwischen ihr und Moderator Brotz war nicht ansatzweise feindselig oder gar politisch motiviert, sondern ein lustvoller Schlagabtausch. Der Fokus auf ein drohendes Ausscheiden aus Schengen bei einem Nein zum EU-Waffenrecht war bewusst gewählt, weil es eindeutig das Hauptargument der Befürworter und auch des Bundesrates ist. Die von Moderator Brotz im Interview vorgebrachten Aussagen, wonach der Mechanismus von Schengen bei einem Nein zum EU-Waffenrecht nach 90 Tagen ausser Kraft gesetzt wird, stammt aus mehreren Hintergrundgesprächen mit der Verwaltung und gegnerischen Komitee-Vertretern.
Im Beitrag war die SVP kein Thema. SVP-Nationalrätin Flückiger ist Co-Präsidentin des Referendumskomitees. Der Einwand des Beanstanders, sämtliche Gegner der Verschärfung seien von uns irreführend der SVP zugeordnet worden, weisen wir zurück.
Fazit: Mit dem Beitrag und Thekengespräch haben wir eine sachliche Hintergrund-Information zu einem hochemotionalen Thema geliefert. Sämtliche Positionen wurden transparent herausgearbeitet, beide Seiten kamen mit ihren besten Argumenten zu Wort. Mit Nationalrätin Flückiger, die selber Jägerin und Schützin ist, war eine wichtige Vertreterin der Gegnerschaft im Studio. Die kritischen Fragen des Moderators trugen dazu bei, dass sie ihre besten Argumente geschärft vortragen konnte.
Wir sind überzeugt, dass sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte. Darum bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der beiden Sendungen. Sie haben zwei Sendungen zum gleichen Thema beanstandet, die sich aber in der Form deutlich unterscheiden: die «Arena» ist eine Diskussionssendung, die «Rundschau» ist eine Informationssendung, allerdings ergänzt um ein Interview an der Theke. Es geht also um eine journalistisch fertig gestaltete Sendung und um moderierte Sendungen, die teils ein Zweier-Pingpong, teils ein vielstimmiger Chor sind. Sie kritisieren, dass die Gegenargumente zu wenig zum Zug kamen. Dem kann ich nicht beipflichten. Die Argumente beider Seiten wurden breit diskutiert. Zwar hatten in der «Arena» Schengen und Dublin viel Gewicht, aber die Güterabwägung, was einem wichtiger ist: der freie Zugang zu Waffen oder die Zugehörigkeit zum europäischen Sicherheits- und Erstasyl-System, ist letztlich entscheidend für das Abstimmverhalten. Und es stimmt: Jonas Projer brachte sich stark ein und dirigierte viel, aber er verhalf auf diese Weise just den Gegnern dazu, zu Wort zu kommen und weitere Argumente vorzubringen. Ebenfalls richtig ist, dass die SVP über Gebühr mit der Gegnerschaft assoziiert wurde, so dass all die anderen Organisationen, die das Waffenrecht ebenfalls bekämpfen, etwas zu kurz kamen. Gleichzeitig stimmt, dass die SVP voll im gegnerischen Lager steht. Gerne billige ich Ihnen zu, dass Sie sich als Nicht-SVP-Mitglied und Waffengesetz-Gegner schlecht repräsentiert fühlten. Doch handelt es sich hier um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet war, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen.
In der «Rundschau» war der Beitrag mit den beiden Waffensammlern René Koller und Theo Schneider absolut ausgewogen. Hätte Sandro Brotz im Interview mit Nationalrätin Sylvia Flückiger nur Stichwörter geliefert und der SVP-Parlamentarierin die Bühne freigegeben, dann wäre die Sendung nicht mehr ausgewogen gewesen. Er musste daher dagegenhalten, das gehörte zu seiner Rolle und zum Ziel, niemandem unkritisch eine Plattform zu verschaffen. Dabei ist es völlig egal, ob er selber das neue Waffenrecht befürwortet, ablehnt oder ihm gar neutral gegenübersteht. Journalistische Interviewer müssen a priori die Gegenposition der befragten Person einnehmen. Nur so können sie ihr möglichst viele Aussagen entlocken. Alles war transparent, sachgerecht und dem Vielfaltsgebot entsprechend.
Beide Sendungen waren per Saldo ausgewogen. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/abstimmungs-arena-neue-eu-waffenrichtlinie
[2] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/angst-vor-entwaffnung-waffenfreunde-machen-mobil?id=ee876fe8-36f5-4c23-92e8-a0b1dc4b2659
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