«Rundschau»-Beitrag «Angst vor Entwaffnung: Waffenfreunde machen mobil» I
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Mit Ihrer E-Mail vom 19. April 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 17. April 2019 und dort im Beitrag zum Waffenrecht vor allem die Moderation von Sandro Brotz.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Die Rundschau vom vergangenen Mittwoch hat einmal mehr sehr genau aufgezeigt, dass Sandro Broz sehr staatsabhängig kommentiert. Unterschwellig macht er für das neuen Waffenrecht Stimmung, dies darf ein Schweizer Staatsfernsehen nicht tun! Ich bin bereit, sollte keine Richtigstellung seitens Herr Broz öffentlich stattfinden, eine Strafanzeige einzureichen.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der Sendung:
«Zur Beanstandung von Herrn X nehmen wir gerne Stellung:
Hintergrund des Thekengesprächs mit SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger war die bevorstehende Abstimmung über das EU-Waffenrecht vom 19. Mai. Flückiger ist Co-Präsidentin des Referendumskomitees. Sie ist rund zwei Wochen vor der entsprechenden Sendung von Moderator Sandro Brotz angefragt und über den geplanten Ablauf, den Inhalt des Vorab-Beitrages (zwei gegensätzliche Stimmen von Waffen-Freunden) sowie den Fokus des Studiointerviews (Schengen) informiert worden.
Da Frau Flückiger zum Zeitpunkt des geplanten Live-Interviews am 17. April eine Podiumsveranstaltung - u.a. mit Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter - zu bestreiten hatte, wurde zwischen Brotz und ihr eine Voraufzeichnung am selben Mittwochnachmittag vereinbart. Um es vorwegzunehmen: Frau Flückiger zeigte sich noch im Studio und gleich nach der Aufzeichnung erfreut über den Ablauf und erklärte Moderator Brotz wörtlich: <Sie waren hart, aber sehr fair.> Frau Flückiger bedankte sich ausdrücklich und bemängelte in keiner Art und Weise, dass der Moderator ‘bissig’ oder ‘nicht neutral’ gewesen sei, wie das der Beanstander moniert.
Es ist das seit Jahren bewährte Konzept der Rundschau, dass der Thekengast im Anschluss an den Beitrag vom Moderator mit den Gegenpositionen konfrontiert wird. Frau Flückiger hatte während rund sieben Minuten die Gelegenheit darzulegen, warum sie gegen das EU-Waffenrecht einsteht und hat dies auch mit Verve getan. Das Gespräch zwischen ihr und Moderator Brotz war nicht ansatzweise politisch motiviert, sondern ein lustvoller Schlagabtausch. Der Fokus auf ein drohendes Ausscheiden aus Schengen bei einem Nein zum EU-Waffenrecht war bewusst gewählt, weil es eindeutig das Hauptargument der Befürworter und auch des Bundesrates ist.
Es ist die Rolle des Moderators, dem Gesprächsgast kritisch auf den Zahn zu fühlen – seine persönliche Einstellung zu der Initiative ist dabei völlig nebensächlich. Wir bestreiten, dass Brotz in der Sendung ‘Stimmung für das Waffenrecht’ gemacht hat, wie das der Beanstander schreibt. Im Gegenteil: Mit Nationalrätin Flückiger, die selber Jägerin und Schützin ist, war eine wichtige Vertreterin der Gegnerschaft im Studio. Wir sind überzeugt, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte und bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Beitrag mit den beiden Waffensammlern René Koller und Theo Schneider war absolut ausgewogen. Hätte Sandro Brotz im Interview mit Nationalrätin Sylvia Flückiger nur Stichwörter geliefert und der SVP-Parlamentarierin die Bühne freigegeben, dann wäre die Sendung nicht mehr ausgewogen gewesen. Er musste daher dagegenhalten, das gehörte zu seiner Rolle und zum Ziel, niemandem unkritisch eine Plattform zu verschaffen. Dabei ist es völlig egal, ob er selber das neue Waffenrecht befürwortet, ablehnt oder ihm gar neutral gegenübersteht. Journalistische Interviewer müssen a priori die Gegenposition der befragten Person einnehmen. Nur so können sie ihr möglichst viele Aussagen entlocken. Alles war transparent, sachgerecht und dem Vielfaltsgebot entsprechend. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Es braucht also mitnichten eine Richtigstellung. Mit Ihrer Strafanzeige wünsche ich Ihnen im Übrigen viel Vergnügen!
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/angst-vor-entwaffnung-waffenfreunde-machen-mobil?id=ee876fe8-36f5-4c23-92e8-a0b1dc4b2659
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