«Rundschau»-Bericht «Angst vor Entwaffnung: Waffenfreunde machen mobil» beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 27. April 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 17. April 2019 und dort im Beitrag zum Waffenrecht vor allem die Moderation von Sandro Brotz.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ein Moderator des SRF darf hart und bissige Fragen stellen, aber er muss dabei neutral bleiben. Das gebietet das Sachgerechtigkeitsgebot. In diesem Interview wurde das in zweifacher Hinsicht grob verletzt.

  1. Aufgrund des Verhaltens und der Zusatzbemerkungen des Moderators ging klar hervor, dass der Moderator für das Waffenrecht einsteht und dafür im Interview Werbung macht.
  2. Am Schluss des Interviews zeigte der Moderator grundlos den Kleber der Befürworter des Waffenrechts und hielt diesen gut ersichtlich in die Kamera. Dies ist ein grober Verstoss gegen die Neutralitätspflicht bzw. Gleichbehandlung von Befürwortern und Gegnern einer Abstimmungsvorlage.

Ich bitte Sie, um die Prüfung des Sachverhalts und um die Sanktionierung der dafür Verantwortlichen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der Sendung:

«Hintergrund des Thekengesprächs mit SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger war die bevorstehende Abstimmung über das EU-Waffenrecht vom 19. Mai. Flückiger ist Co-Präsidentin des Referendumskomitees. Sie ist rund zwei Wochen vor der entsprechenden Sendung von Moderator Sandro Brotz angefragt und über den geplanten Ablauf, den Inhalt des Vorab-Beitrages (zwei gegensätzliche Stimmen von Waffen-Freunden) sowie den Fokus des Studiointerviews (Schengen) informiert worden.

Da Frau Flückiger zum Zeitpunkt des geplanten Live-Interviews am 17. April eine Podiumsveranstaltung - u.a. mit Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter - zu bestreiten hatte, wurde zwischen Brotz und ihr eine Voraufzeichnung am selben Mittwochnachmittag vereinbart. Um es vorwegzunehmen: Frau Flückiger zeigte sich noch im Studio und gleich nach der Aufzeichnung erfreut über den Ablauf und erklärte Moderator Brotz wörtlich: <Sie waren hart, aber sehr fair.> Frau Flückiger bedankte sich ausdrücklich und bemängelte in keiner Art und Weise, dass der Moderator ‘bissig’ oder ‘nicht neutral’ gewesen sei, wie das der Beanstander moniert.

Es ist das seit Jahren bewährte Konzept der Rundschau, dass der Thekengast im Anschluss an den Beitrag vom Moderator mit den Gegenpositionen konfrontiert wird. Frau Flückiger hatte während rund sieben Minuten die Gelegenheit darzulegen, warum sie gegen das EU-Waffenrecht einsteht und hat dies auch mit Verve getan. Das Gespräch zwischen ihr und Moderator Brotz war nicht ansatzweise feindselig oder gar politisch motiviert, sondern ein lustvoller Schlagabtausch. Der Fokus auf ein drohendes Ausscheiden aus Schengen bei einem Nein zum EU-Waffenrecht war bewusst gewählt, weil es eindeutig das Hauptargument der Befürworter und auch des Bundesrates ist.

Es ist die Rolle des Moderators, dem Gesprächsgast kritisch auf den Zahn zu fühlen – seine persönliche Einstellung zu der Initiative ist dabei völlig nebensächlich. Wir bestreiten, dass Brotz in der Sendung ‘Werbung für das Waffenrecht’ gemacht hat, wie das der Beanstander schreibt. Im Gegenteil: Mit Nationalrätin Flückiger, die selber Jägerin und Schützin ist, war eine wichtige Vertreterin der Gegnerschaft im Studio.

Brotz hat den Kleber von Operation Libero mit der Aufschrift ‘I love Schengen’ auch nicht grundlos in die Kamera gehalten, sondern in der Absicht, bei Frau Flückiger eine Reaktion auszulösen, die kausal mit dem Thema zu tun hatte – was auch gelang, wie die humorvolle Antwort von Frau Flückiger zeigte, die lachend erklärte, es gäbe keinen Grund diesen Kleber irgendwo anzubringen. Sie nutzte diesen Moment zudem, um nochmals die aus ihrer Sicht besten Argumente für ein Nein zusammenzufassen. Der Kleber war nicht mehr als ein Stilmittel, um das Thekengespräch abzuschliessen.

Wir sind überzeugt, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte und bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Beitrag mit den beiden Waffensammlern René Koller und Theo Schneider war absolut ausgewogen. Hätte Sandro Brotz im Interview mit Nationalrätin Sylvia Flückiger nur Stichwörter geliefert und der SVP-Parlamentarierin die Bühne freigegeben, dann wäre die Sendung nicht mehr ausgewogen gewesen. Er musste daher dagegenhalten, das gehörte zu seiner Rolle und zum Ziel, niemandem unkritisch eine Plattform zu verschaffen. Dabei ist es völlig egal, ob er selber das neue Waffenrecht befürwortet, ablehnt oder ihm gar neutral gegenübersteht. Journalistische Interviewer müssen a priori die Gegenposition der befragten Person einnehmen. Nur so können sie ihr möglichst viele Aussagen entlocken. Zu diesem Spiel gehörte auch der Kleber, der das Gespräch auflockerte und entspannte. Ich kann nirgends eine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes erkennen. Alles war transparent, sachgerecht und dem Vielfaltsgebot entsprechend. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/angst-vor-entwaffnung-waffenfreunde-machen-mobil?id=ee876fe8-36f5-4c23-92e8-a0b1dc4b2659

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