«10 vor 10»-Beitrag «Referendum gegen die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 9. April 2019 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 8. April 2019 und dort den Fokus «Referendum gegen die Erweiterung des Antirassismus-Strafnorm».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

« Fristgerecht erhebe ich Beanstandung gegen die oben erwähnte Sendung total einseitiger Berichterstattung.

1. Die Moderation war offenkundig und für jedermann ersichtlich, dass ‚10vor10‘ für die Gesetzeserweiterung von Art. 261 StGB ist. SRF hat somit das Neutralitätsprinzip verletzt.

2. Genau genommen, kamen im Beitrag praktisch nur Befürworter die Gesetzeserweiterung zu Wort, ihnen wurde zu viel Zeit beschert:

  • Karl Vogler, CSP/OW
  • Daniel Jositsch, SP/ZH
  • Roman Heggli, Pink Cross

3. Die Gegner der Gesetzeserweiterung kamen im Beitrag zu wenig zu Wort und wurden in ein indirekt in ein schlechtes Licht gestellt.

  • Hans Moser, EDU Präsident
  • Verena Herzog, SVP/TG

4. Beim Interview mit Lisa Leisi EDU/SG, wurde Frau Leisi nie ausreden gelassen, sondern ständig von Moderator Arthur Honegger unterbrochen, sie hatte keine Chance, ihre wichtigen Standpunkte ausreichend darzulegen. Der Moderater hätte sie ausreden lassen müssen, um fair zu sein. Er stellte bei jedem Unterbruch ihre Position in Frage, was nicht korrekt war und einen Verstoss gegen das geltende RTVG darstellt.

5. Es ist offensichtlich, dass LGBT-Kreise über diese Erweiterung von Art. 261 StGB ihre Agenda durchdrücken wollen und gegen jegliche Kritik gegen diese Agenda, strafrechtlich vorgehen wollen. Dies wurde viel zu wenig kritisch beleuchtet in diesem Bericht.

6. Die Sendung war, so wie sie daherkam, überhaupt nicht neutral, einseitig und zwar so stark, dass sich der unbefangene Zuschauer nicht frei eine Meinung bilden konnte, sondern eingeredet bekam, wenn er gegen diese Gesetzeserweiterung sei, sei er homophob oder rassistisch.

Ich bitte Sie, vorliegende Beanstandung gutzuheissen, bzw. die von mir beanstandeten Punkte zu rügen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» äußerten sich Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter, sowie Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

«Herr X beanstandet unseren Sendungsschwerpunkt zum ‘Referendum gegen die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm’, den wir in der Sendung vom 8. April 2019 ausgestrahlt haben. Unsere Berichterstattung setzte sich aus einem Beitrag und einem Studiogespräch mit der Co-Präsidentin des Referendums-Komitees zusammen.

Anlass für die Berichterstattung war die Einreichung der Unterschriften für ein Referendum gegen die vom Parlament geplante Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm. In unserem Bericht haben wir die Hauptargumente des Referendums-Komitees genannt und die Gegenseite befragt. Im darauffolgenden Studiogespräch konnte die Co-Präsidentin des Referendums-Komitees ausführlich Stellung nehmen. Gerne nehmen wir zu den einzelnen Kritikpunkten des Beanstanders Stellung.

1. <Die Moderation war offenkundig und für jedermann ersichtlich, dass ‘10vor10’ für die Gesetzeserweiterung von Art. 261 StGB ist. SRF hat also das Neutralitätsprinzip verletzt>.

Der Beanstander ist der Meinung, die Moderation hätte ‘das Neutralitätsprinzip verletzt’. Damit sind wir nicht einverstanden. Die vom Beanstander kritisierte Anmoderation des Beitrages lautete wörtlich:

Anmoderation Sendungsschwerpunkt:

Im Jahr 2019 sind solche Bilder überall. Doch längst nicht alle Menschen akzeptieren Homosexualität. Schwulenfeindlichkeit etwa ist Alltag im Netz. Jetzt sollen homophobe Tiraden – ähnlich wie rassistische – unter Strafe gestellt werden. Das sei Zensur, sagen junge Rechte und die EDU und wehren sich dagegen. Was darf man sagen und was nicht? Dazu unser Fokus heute, es ist 10vor10. (....weitere Schlagzeilen...)

Anmoderation Beitrag:

Wo die Liebe hinfällt. Das wissen wir erst, wenn es passiert. Wenn es nur noch diesen einen anderen Menschen gibt im Leben. Einfach, weil das Herz es so will. An sich eine Privatsache. Die gleichgeschlechtliche Liebe allerdings, die ist seit langem auch ein Politikum. Zwar hat sich die Einstellung gegenüber Schwulen und Lesben stark geändert in den letzten Jahrzehnten, doch Homophobie ist eine Realität. Sollen solche Anfeindungen rechtlich gleich behandelt werden wie Rassismus oder Antisemitismus? Ja, sagt das Parlament. Nein, sagt jetzt ein Referendums-Komitee, das seine gesammelten Unterschriften heute eingereicht hat. Gleich reden wir mit der Co-Präsidentin, zuerst aber zeigt Daniela Lager, was hinter der Debatte steckt.

Die Aussagen, dass ‘längst nicht alle Menschen Homosexualität akzeptieren’, dass ‘Schwulenfeindlichkeit Alltag im Netz ist’ und das ‘Homophobie eine Realität ist’, sind nicht etwa Wertungen unseres Moderators, sondern entsprechen schlicht den Tatsachen. Wir haben vor der Ausstrahlung des Beitrages bei den Verantwortlichen der Online-Kommentarspalten beim Tagesanzeiger, beim Blick und bei SRF nachgefragt: Alle drei haben bestätigt, dass sie regelmässig eine hohe Zahl von Kommentaren vom Netz nehmen müssen, die sich in eindeutig diskriminierender oder sehr abfälliger Weise über Homosexuelle äussern.

Der Moderator erwähnt zudem bereits in der Anmoderation das Hauptargument des Referendums-Komitees (<Das sei Zensur, sagen junge Rechte und die EDU und wehren sich dagegen.>) und stellt auch die Kernfrage sachlich: <Sollen Anfeindungen [gegen Homosexuelle] rechtlich gleich behandelt werden wie Rassismus oder Antisemitismus? Ja, sagt das Parlament. Nein, sagt jetzt ein Referendumskomitee, das seine gesammelten Unterschriften heute eingereicht hat.>

Dem Publikum war zudem bereits in der Anmoderation klar, dass dem Beitrag ein Studiogespräch mit einer Referendums-Befürworterin folgen würde (<Gleich reden wir mit der Co-Präsidentin...>).

Wir können nicht erkennen, wie wir in der Moderation ‘offenkundig und für jedermann ersichtlich’ ‘das Neutralitätsprinzip’ verletzt haben sollen. Im Gegenteil, wir sind der Meinung, dass die Moderation sachlich und fair war.

2. <Genau genommen kamen im Beitrag praktisch nur Befürworter der Gesetzeserweiterung zu Wort, ihnen wurde zu viel Zeit beschert. (Karl Vogler, CSP/OW; Daniel Jositsch, SP/ZH; Roman Heggli, Pink Cross)>

3. <Die Gegner der Gesetzeserweiterung kamen im Beitrag zu wenig zu Wort und wurden indirekt in ein schlechtes Licht gestellt. (Hans Moser, EDU-Präsident; Verena Herzog, SVP/TG)>

Wie der Beanstander richtig bemerkt, kamen im Beitrag drei Befürworter der Gesetzeserweiterung zu Wort: Karl Vogler, CSP/OW; Daniel Jositsch, SP/ZH und Roman Renggli, Pink Cross. Hingegen stimmt seine Aussage nicht, dass ‘praktisch nur Befürworter der Gesetzeserweiterung zu Wort’ kamen. Es kamen nämlich auch zwei Referendums-Befürworter zu Wort, einer davon sogar zweimal. Die entsprechende Stelle im Beitrag lautete:

Im Präsidium des Referendumskomitees sitzen Vertreter der EDU und der jungen SVP.

Hans Moser, Präsident EDU:
<Wir sind nicht gegen Homosexuelle, wir sind nicht gegen irgendjemanden, sondern wir sind für die Freiheit.>

Verena Herzog, Nationalrätin SVP/TG:
<Glaubensfreiheit, Meinungsfreit, Redefreit, das sind alles wichtige Güter, denen wir Sorg geben müssen, das ist absolut so.>

Redefreiheit, christliche Werte. Auf Nachfrage wird klar, es geht um mehr als nur die erweiterte Strafnorm. Immer wieder fällt das Stichwort ‘Ehe für alle’.

Hans Moser, Präsident EDU:
<Die traditionelle Familie, von Frau und Mann – mit Kind, wenn es möglich ist – die soll einen Vorrang haben. Die soll wirklich auch in Zukunft das Element sein, die Institution sein, die uns auch in der Fortpflanzung weiterhilft und uns irgendwann auch einmal die AHV schützt.>

Neben diesen drei Zitaten wurden die Argumente der Referendumsbefürworter im Beitrag zusätzlich verschiedentlich erwähnt. Wörtlich hiess es an einer Stelle:

Und gegen die Möglichkeit, dass Männer Männer und Frauen Frauen heiraten, wollen die Referendumsbefürworter dann antreten können, ohne Angst haben zu müssen, mit der Rassismusstrafnorm in Konflikt zu geraten.

Und an anderer Stelle:

Das Gesetz, befürchten die Befürworter des Referendums, machen politisch anders Denkende mundtot, es sei leicht zu missbrauchen. Gut organisierte Homosexuellen-Organisationen könnten Andersdenkende zum Schweigen bringen.

Bereits im Beitrag bekamen also die Referendums-Befürworter und ihre Argumente genügend Raum. Korrekt ist aber auch, dass auf Seiten der Gegner drei verschiedene Personen zu Wort kamen, eine davon ebenfalls mit zwei Zitaten. Die Redezeit der Gegner ist im Beitrag also im Vergleich länger. Dies wird aber mehr als wettgemacht durch das Studiogespräch, in dem sich die Co-Präsidentin des Referendumskomitees ausführlich äussern kann. Insgesamt verfügen also die Befürworter des Referendums über deutlich mehr Redezeit.

Die Aussage des Beanstanders schliesslich, dass wir die Gegner der Gesetzeserweiterung im Beitrag ‘in ein indirekt schlechtes Licht gestellt’ hätten, entbehrt jeder Grundlage und ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar.

4. <Beim Interview mit Lisa Leisi EDU/SG, wurde Frau Leisi nie ausreden gelassen, sondern ständig (...) unterbrochen, sie hatte keine Chance, ihre wichtigen Standpunkte ausreichend darzulegen. Der Moderator hätte sie ausreden lassen müssen, um fair zu sein. Er stellte bei jedem Unterbruch ihre Position in Frage, was nicht korrekt war und ein Verstoss gegen das geltende RTVG darstellt>.

Der Beanstander kritisiert weiter das Studiogespräch und meint, Lisa Leisi hätte <keine Chance gehabt, ihre wichtigen Standpunkte ausreichend darzulegen>. Der Moderator hätte <bei jedem Unterbruch ihre Position in Frage gestellt> und so gegen das ‘geltende RTVG’ verstossen. Damit sind wir in verschiedener Hinsicht nicht einverstanden.

Die eingeladene EDU-Vertreterin hatte im Studio durchaus Gelegenheit, ihre Befürchtungen und Meinungen zu äussern. So konnte sie verschiedene Kernbotschaften platzieren, wie Z.B.:

<Ich will auch sagen können, dass ich das eigentlich nicht eine natürliche Lebensform finde, ohne dass ich nachher eine Strafverfolgung am Hals habe, oder. Aber das heisst nicht, dass ich sie nicht leben lasse, wie sie wollen.>

<Ich habe einfach Angst, dass sich die Leute immer weniger getrauen zu sagen, was sie denken. Und das ist einer freien Demokratie nicht würdig.>

<Wenn etwas wirklich diffamierend ist, hat man heute schon das Recht sich zu wehren.>

<Es geht ja auch darum, dass jemand, der nicht einmal selbst betroffen ist, klagen kann. Und dann hat man eine Klage einfach am Hals, ob man Recht bekommt oder nicht. Aber das geht an die Öffentlichkeit, der Ruf ist vielleicht kaputt, man muss Geld in die Hand nehmen, mit einem Anwalt. Das schreckt schon ab.>

Arthur Honegger hat Lisa Leisi immer dann unterbrochen, wenn sie – bewusst oder unbewusst – vom Thema abgewichen ist. Das Gegenüber bei solchen Abweichungen zu unterbrechen und eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist, noch einmal zu stellen, gehört zu den Qualitäten eines Interviewers. Zudem ist es die Aufgabe des Moderators, Expertenmeinungen und Ansichten der Gegenseite stellvertretend einzubringen, was Arthur Honegger auch im beanstandeten Studiogespräch in der üblichen Art und Weise getan hat.

Wir sind der Meinung, dass das Studiogespräch fair und sachgerecht war, einen Verstoss gegen das RTVG können wir nicht erkennen.

5. <Es ist offensichtlich, dass LGTB-Kreise über diese Erweiterung von Art. 261 StGB ihre Agenda durchdrücken wollen und gegen jegliche Kritik gegen diese Agenda, strafrechtlich vorgehen wollen. Dies wurde viel zu wenig kritisch beleuchtet in diesem Bericht.>

Der Beanstander meint, dass LGTB-Kreise über Art. 261 StGB <ihre Agenda durchdrücken und gegen jegliche Kritik gegen diese Agenda strafrechtlich vorgehen wollen.> Auch wenn dieser Aspekt sicher nicht im Zentrum unserer Berichterstattung stand, so sind wir der Meinung, dass er in unserer Berichterstattung durchaus erwähnt worden ist. So haben die Referendums-Befürworter im Beitrag die Gefahr einer erweiterten Agenda der LGTB-Kreise selbst aufgegriffen. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Redefreiheit, christliche Werte. Auf Nachfrage wird klar, es geht um mehr als nur die erweiterte Strafnorm. Immer wieder fällt das Stichwort ‘Ehe für alle’.

Hans Moser, Präsident EDU:
<Die traditionelle Familie, von Frau und Mann – mit Kind, wenn es möglich ist – die soll einen Vorrang haben. Die soll wirklich auch in Zukunft das Element sein, die Institution sein, die uns auch in der Fortpflanzung weiterhilft und uns irgendwann auch einmal die AHV schützt.>

Und gegen die Möglichkeit, dass Männer Männer und Frauen Frauen heiraten, wollen die Referendumsbefürworter dann antreten können, ohne Angst haben zu müssen, mit der Rassismusstrafnorm in Konflikt zu geraten.

Und an anderer Stelle hiess es:

Das Gesetz, befürchten die Befürworter des Referendums, mache politisch anders Denkende mundtot, es sei leicht zu missbrauchen. Gut organisierte Homosexuellen-Organisationen könnten anders Denkende zum Schweigen bringen.

Auch im Studiogespräch wurde der Aspekt, dass Art. 261 StGB den Zugang zu anderen Rechten erleichtern soll, direkt oder indirekt erwähnt:

Lisa Leisi:
<Ich möchte auch einfach meine Überzeugungen ausdrücken können. Z.B. auch wenn ich denke, es ist nicht dasselbe, ob jetzt zwei Männer Kinder haben oder eine Frau und ein Mann. Weil es gibt nicht ein Recht auf ein Kind, aber die Kinder sollen das Recht haben auf Vater und Mutter, zum Beispiel.>

<Ich weiss einfach, dass gleichgeschlechtlich Empfindende noch ein bisschen mehr erreichen möchten als die Rechte, die sie im Moment schon haben. Z.B. Zugang zur Reproduktionsmedizin oder Leihmutterschaft. Und da denke ich, das geht einfach viel zu weit.>

<... Je nachdem möchte ich mich vielleicht doch gegen eine Ausweitung von einem Recht einsetzen, das sie als Recht anschauen und wo sie sich diskriminiert fühlen, wenn sie das Recht nicht bekommen.>

Die Befürchtung der Referendums-Befürwortern, dass Art. 261 StGB den Gegnern zu weiteren Rechten verhelfen soll, wurde also in unserer Berichterstattung durchaus erwähnt.

6. Die Sendung war (...) überhaupt nicht neutral, einseitig und zwar so stark, dass sich der unbefangene Zuschauer nicht frei eine Meinung bilden konnte, sondern eingeredet bekam, wenn er gegen diese Gesetzeserweiterung sei, sei er homophob oder rassistisch.

Wie oben ausführlich dargelegt, kamen in unserem Sendungsschwerpunkt beide Seiten ausführlich zu Wort. Von Einseitigkeit kann also keine Rede sein. Die Referendums-Befürworter wurden an keiner Stelle direkt oder indirekt als ‘homophob oder rassistisch’ bezeichnet. Sie konnten im Beitrag ihre Argumente sachlich darlegen.

Wir glauben, dass wir mit unserer Berichterstattung ein differenziertes Bild gezeichnet und die Ansichten und Argumente sowohl der Befürworter als auch der Gegner genannt haben, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte.

Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Sendung hatte zwei Teile: der Bericht über die Anliegen des Referendumskomitees und über die Position von Pink Cross einerseits und das Interview mit Lisa Leisi, Co-Präsidentin des Referendumskomitees anderseits. Im Bericht sehe ich keinerlei Verstoß gegen die Prinzipien des Radio- und Fernsehgesetzes. Es ist nirgends vorgeschrieben, dass die unterschiedlichen Positionen bei einem kontroversen Thema mathematisch genau gleichgewichtig vertreten sein müssen. Wichtig ist nur, dass beide Seiten mit ihren besten Argumenten zum Zuge kommen, damit sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden kann. Und das war der Fall.

Etwas problematischer war das Interview. Moderator Arthur Honegger hat seine Gesprächspartnerin nicht befragt, sondern mit ihr debattiert. Das ist zwar nicht verboten, und dennoch finde ich, dass er ein wenig aus seiner Rolle gefallen ist. Zwar war die Co-Präsidentin argumentativ nicht so stark wie man es sonst in der eidgenössischen Politik gewohnt ist, wenn man beispielsweise an Laura Zimmermann, an Jacqueline Badran, an Tina Angelina Moser oder an Magdalena Martullo-Blocher denkt. Und dennoch war ungewöhnlich, wie sehr der Moderator die Politikerin nicht einfach herausfordernd befragt, sondern ihr mit Gegenargumenten entgegnet hat. Es bleibt ein ungutes Gefühl zurück. Stellt man sich aber die Frage, ob sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden konnte, dann kann man diese Frage bejahen. Denn die Argumente für das Pro und Contra fielen. Es wurde zumindest in Umrissen klar, was die Gesetzesnovelle will und was die Opponenten daran stört. Und das ist das Entscheidende. Die Absicht, das Publikum zu manipulieren, fehlte. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-referendum-gegen-erweiterung-der-antirassismus-strafnorm?id=aedd6eaf-7626-4355-ac36-f5c2cb46a9ff

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