«Rundschau»-Beitrag «Hokus Pokus oder Heilmittel» beanstandet VI
5978
Mit Ihrem Brief vom 3. Mai 2019 haben Sie zusammen mit den folgenden vier Mitunterzeichnenden
- Herrn X, kant. appr. Naturheilpraktiker, Homöopath
- Herrn X, Homöopathie SVHA, allgemeine Medizin FMH
- Herrn Dr. med. FMH für Psychiatrie und Psychotherapie X, Lehrpraktiker, Homöopath
- Herrn X, Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in Homöopathie
den «Rundschau»-Beitrag «Hokuspokus oder Heilmittel»[1] vom 17. April 2019 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Die Unterzeichnenden sind der Ansicht, dass die Informationen dieser Sendung zur Homöopathie den Zuschauerinnen nicht zur Herausbildung einer eigenen Meinung bzgl. Wirkung dieser Heilmethode dienten. FIEBERBLASEN
Der Beitrag zeigte u.a. die beiden Gegner der Homöopathie, Frau Natalie Grams und Herrn Beda Stadler. Mit der Einnahme eines ganzen Fläschchens an Globulis und durch das Verschütten eines Milliliters eines homöopathischen Wirkstoffes im Zürichsee, ist die Homöopathie nicht nur suggestiv an den Rand der Lächerlichkeit gedrängt, sondern es ist damit auch noch sachlich falsch (bzgl. Herstellungsweise von homöopathischen Medikamenten) orientiert worden.
Im Beitrag erhielt keine ausgebildete Homöopathin oder Homöopath die Gelegenheit, die Arbeitsweise der klassischen Homöopathie zu erläutern. Solches wäre aber für ein Verständnis unabdingbar. Zu den Demonstrationen von Herrn Stadler und seiner Sichtweise wäre eine solche Gegenüberstellung notwendig gewesen, damit sich die Zuschauer eine eigene Meinung hätten bilden können und um Ausgewogenheit der Informationen zu gewährleisten.
In diesem Sinn ist der sachgerechten Darstellung kaum Rechnung getragen und dem Ruf der Homöopathie geschadet worden. Wir erachten deshalb diesen Rundschau Beitrag als tendenziös und nicht einem ausgewogenen Journalismus verpflichtet.
Zudem fragen wir uns, aus welchem Grund zwei realisierte Interviews mit ausgebildeten Homöopathen mit langjähriger Berufserfahrung zwar aufgezeichnet, aber im Beitrag nicht verwendet worden sind.
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter «Rundschau», schrieb:
Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung Nr. 5978.
Die Beanstander schreiben, der Rundschau-Beitrag über Homöopathie sei tendenziös gewesen und habe nicht zur Herausbildung einer eigenen Meinung gedient. Dies weisen wir zurück. Die Argumente von Natalie Grams und Beda Stadler konnten die Homöopathie-Befürworter sehr wohl kontern: eine Lehrerin an einer Homöopathie-Schule, ein Homöopathie-Apotheker und Homöopathen an der Veranstaltung von Frau Grams in Winterthur.
Mit der Einnahme eines ganzen Fläschchens mit Globuli wollte Beda Stadler beweisen, dass Homöopathie aus seiner Sicht keine Wirkung hat. Er tat dies spontan und ohne dass der Rundschau-Reporter dies von ihm gewünscht hatte. Es war Stadlers Idee. Ebenso die Verdünnung der Kochsalzlösung im Zürichsee. Uns ist klar, dass homöopathische Mittel unter sterilen Bedingungen hergestellt werden und nicht in einem See. Aber so eine Verdünnung aufzuzeigen, war für einen Laien wohl sehr eindrücklich.
Sie weisen ausserdem darauf hin, kein ausgebildeter Homöopath habe die Gelegenheit gehabt, im Rundschau-Film aufzutreten. Das entspricht nicht den Tatsachen. Neben dem Apotheker traten die ausgebildeten Homöopathen Susan Bachmann, Beatrice Soldat und Hansjörg Heé auf.
Es ist richtig, dass zwei Interwies nicht gesendet worden sind. Herrn Heé haben wir an der Veranstaltung in Winterthur und in seiner Praxis in St. Gallen gedreht. Sein Auftritt gegenüber von Frau Grams schien uns lebendiger, sein bestes Argument («Von der Wissenschaft sind Sie ausserordentlich eingenommen») kommt u.E. an der Veranstaltung besser zum Tragen.
Das zweite Interview haben wir mit Gisela Etter geführt, der Präsidentin des Fachverbandes für Komplementärmedizin. Frau Etter sagte uns, sie habe sich das ganze Wochenende auf das Interview vorbereitet. Sie war jedoch aufgeregt und hat leider nicht auf unsere Fragen geantwortet, sondern ihre vorformulierten Sätze aufgesagt. Darum haben wir auf das Interview verzichtet. Wir wollten ausserdem ihre Stellvertreterin für ein Interview gewinnen, Frau Beatrice Soldat. Frau Etter als deren Vorgesetzte hat dies verhindert. Grund: Frau Etter ist Homöopathin mit Facharzt-Ausbildung, Frau Soldat nicht. Frau Etter fand, es mache sich besser vor dem Fernsehpublikum, wenn eine Ärztin zu uns spricht. Davon konnte sie der Autor nicht abbringen.
Fazit: In unserer Reportage zur Homöopathie lernten wir Gegner und Befürworter kennen. Pro – und Contra-Argumente wurden transparent und verständlich dargestellt. Der Reporter hat beide Positionen kritisch hinterfragt. Darum sind wir überzeugt, dass sich das Publikum zu diesem hochemotionalen Thema jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte.
Wir bitten Sie, die Beanstandung abzuweisen.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie kritisieren in Ihrer gemeinsamen Beanstandung, dass sich das Publikum bezüglich der Wirkung der Homöopathie keine eigene Meinung bilden konnte. Zuerst muss festgehalten werden, dass die «Rundschau» ein Politmagazin ist. Im Sendungsportrait steht denn auch, dass die «Rundschau» auf Hintergründe und Recherchen über aktuelle Ereignisse und latente Brennpunkte im In- und Ausland fokussiert. In der beanstandeten Sendung ging es um den Glaubenskrieg zwischen Befürwortern und Gegnern von Globuli. Eine Auseinandersetzung mit der fachärztlichen Homöopathie gehört in ein Gesundheitsmagazin wie beispielsweise «Puls». Bei «Puls» stehen «die menschlichen und fachlichen Aspekte von Gesundheit und Krankheit vor den ökonomischen und gesundheitspolitischen Fragen».[2]
Wenn ich mir den von Ihnen kritisierten Beitrag «Hokuspokus oder Heilmittel» anschaue, sehe ich genau die im Sendungsportrait aufgeführten Punkte abgebildet. Die «Rundschau» geht auf das aktuelle Ereignis, den Besuch der Homöopathie-Gegnerin und Buchautorin, Dr. med. Natalie Grams, in Winterthur ein. Dazu ist die «Rundschau» auch an der Veranstaltung mittendrin, erteilt das Wort Befürworterinnen und Befürwortern sowie der Gegenseite. Des Weiteren kommen von jeder Seite Fachleute zu Wort. Einerseits Einerseits der eidg. diplomierte Apotheker, Guido Brun, der dem Publikum verständlich erklärt, wie mittels Verdünnung und Verschüttelung homöopathische Mittel hergestellt werden. Er äussert sich auch sehr positiv darüber, dass Fieberblasen mit Homöopathie bekämpft werden können. Andererseits wird Beda Stadler, der emeritierte Professor und ehemalige Direktor des Instituts für Immunologie der Universität Bern gezeigt, wie er dem Publikum demonstrativ vorführt, was er persönlich von Globuli hält. Beda Stadler nutzt das Medium Fernsehen, um den Zuschauerinnen und Zuschauern in starken Bildern zu zeigen, welchen Standpunkt er vertritt. Diese Vorgehensweise ist durchaus legitim. In weiteren Sequenzen äussern sich diverse ausgebildete Homöopathinnen und Homöopathen zur Wirksamkeit der Globuli. Letztlich kommt auch der Sprecher des Bundesamtes für Gesundheit, Gregor Lüthy, zu Wort. Hier wird einem gesundheitspolitischen Bereich Rechnung getragen. Dem Anspruch der Sendung, das Aufzeigen verschiedenster Standpunkte gerecht zu werden,. Die «Rundschau» hat im von Ihnen kritisierten Beitrag die kritisch-journalistische Distanz nicht verloren.
Auf Ihre Kritik bezüglich der nicht ausgestrahlten Interviews hat Ihnen der Redaktionsleiter der «Rundschau», Herr Mario Poletti, in seiner Stellungnahme bereits geantwortet.
Über alles gesehen komme ich zum Schluss, dass der «Rundschau»-Beitrag weder tendenziös noch suggestiv war. Das Publikum wurde über den Glaubenskrieg sachgerecht informiert und konnte sich frei eine eigene Meldung bilden. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=ee876fe8-36f5-4c23-92e8-a0b1dc4b2659&startTime=1.564
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