Beanstandung zu «Mona mittendrin» teilweise unterstützt

Ein Fernsehzuschauer hat die Sendung «Mona mittendrin – bei den Paraplegikern» vom 28. März 2019 beanstandet. Seiner Meinung nach würden die Para- und Tetraplegiker durch die Sendung instrumentalisiert. Zudem kritisiert er, dass eine verstörende Aussage eines Patienten unwidersprochen in der Sendung vorgekommen sei. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung in letzterem Punkt unterstützen.

Im Rahmen der vierteiligen Serie «Mona mittendrin» verbrachte die Journalistin und Moderatorin Mona Vetsch drei Tage im Schweizer Paraplegiker-Zentrum in Nottwil. Dabei traf sie auf Personen, die durch einen Unfall aus ihrem bisherigen Leben gerissen worden sind. Der Beanstander findet es respektlos, Para- und Tetraplegiker für eine solche Sendung einzuspannen. Am meisten irritiert zeigte er sich darüber, wie eine Aussage eines Patienten in der Sendung dargestellt wurde. Ein Patient erzählte, man habe ihm im Spital dreimal «den Stecker gezogen», er habe sich allerdings «geweigert». Der Beanstander ist der Ansicht, diese Aussage hätte durch SRF nicht unkommentiert in die Sendung aufgenommen werden dürfen. So bleibe man im Glauben, von medizinischer Seite sei dreimal versucht worden, lebenserhaltende Geräte abzustellen. Dies widerspricht gemäss Beanstander komplett der Realität, werde doch alles seitens Paraplegiker-Zentrum versucht, um den Lebenswillen der Patientinnen und Patienten zu stärken.

Matthias Haemmerly, Senior Entwickler Jugend, Familie und Unterhaltung bei Fernsehen SRF, räumt ein, dass diese Bemerkung Interpretationsspielraum lasse und nicht schlüssig beantwortet worden sei. Es handle sich jedoch um eine subjektive Aussage des Patienten, der das Wechseln des Beatmungsschlauches während seines Komas als «Stecker ziehen» empfunden habe. Aus der Sicht von SRF habe der Patient damit aber explizit keinen Vorwurf gegenüber den behandelnden Ärzten und der Behandlung gemacht. Wäre dies der Fall gewesen, hätte man auch der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Sendung sei ausserdem von den Verantwortlichen des Schweizer Paraplegiker-Zentrums in Nottwil vor der Ausstrahlung abgenommen worden. Gemäss Hämmerly ist es auch für das Publikum klar, dass es sich bei dieser Aussage um die subjektive Sicht des Patienten in einer Ausnahmesituation handle.

Berührende Geschichten

Ombudsmann Roger Blum hingegen stützt die Sicht des Beanstanders. Das Publikum werde im Glauben gelassen, dass Ärzte und Pflegepersonal den Patienten aufgegeben hätten und dass er nur aufgrund seines Widerstands noch am Leben sei. «Hier hätte im Off eine kurze Erklärung folgen müssen, die erläutert, was wirklich passiert war. Da dies nicht erfolgt ist, war die Sendung an dieser Stelle nicht sachgerecht», kommt Roger Blum zum Schluss.

Die zweite Kritik des Beanstanders teilt der Ombudsmann hingegen nicht. Die Para- und Tetraplegiker wurden in seinen Augen nicht instrumentalisiert. Im Gegenteil erfahre man in der Sendung «von der Hingabe der Fachleute im Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil, vom Willen und der Zuversicht der Patientinnen und Patienten und vom Zusammenhalt von Familien und Paaren». Blum empfindet die erzählten Geschichten als anrührend und menschlich.

Schlussbericht Ombudsstelle 5849

Zu «Mona mittendrin – bei den Paraplegikern» (2/4) vom 28. März 2019

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten