Verwendung des Begriffs «Europawahlen» im Radio und Fernsehen SRF beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 8. Mai 2019 beanstandeten Sie die Verwendung des Begriffs «Europawahlen» in den Sendungen von Radio und Fernsehen SRF. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Hiermit reiche ich eine Beanstandung betreffend dem Begriff Europawahlen ein.

1. Sachgerechtigkeitsverletzung

Leider wird auch von Ihrem Sender die falsche Aussage - Europawahlen immer und immer wieder verbreitet (siehe Anhang). FAKT ist, dass es sind um EU Wahlen handelt. Die Sachgerechtigkeit ist da nicht vorhanden. Das Sachgerechtigkeitsgebots wird von Ihnen so formuliert: <Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.>

FAKT: Europa besteht aus mehr Ländern als die EU in der das Parlament neu gewählt wird. Es ist mir klar, dass diverse Medienhäuser und natürlich auch die EU-Länder entsprechende falsche Worthülsen benutzen. Es entsteht kein Fakt, auch wenn diese Falschmeldung von diversen Sendern und Ländern verbreitet wird.

2. Diskriminierung

Ich als Schweizer und Bürger von Europa fühle mich diskriminiert. Die Grundrechte und Menschenwürde wird von Ihnen so formuliert: <Die Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten und die Menschwürde achten und dürfen keine diskriminierenden, rassistischen, sittlichkeitsgefährdenden sowie gewaltverherrlichenden resp. –verharmlosenden Inhalte enthalten.> Durch die falsche Begriffswahl (Europawahl) werde ich als Europäer und Schweizer mit nur einem Pass diskriminiert.

Ich bitte Sie, in zukünftigen Berichterstattungen von den EU-Wahlen zu berichten. Eine kleine Massnahme von Ihnen, um die Glaubwürdigkeit von SRF zu steigern. Besten Dank für die zukünftige korrekte Formulierung.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für Radio SRF antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X stört sich daran, dass wir im Zusammenhang mit den Wahlen für das EU-Parlament von ‘Europawahlen’ sprechen. Seiner Ansicht nach verletzt dies das Sachgerechtigkeitsgebot. Ausserdem sei es diskriminierend.

Tatsächlich ist es so und dazu stehen wir, dass wir in unserer Berichterstattung über den bevorstehenden Wahlgang in den 28 Mitgliedländern der Europäischen Union häufig von den ‘Europawahlen’, beziehungsweise der ‘Europawahl’ sprechen. Allerdings ergänzen wir diesen Begriff in sehr vielen Beiträgen mit der Präzisierung, dass es um die Wahlen zum EU-Parlament geht.

Wir verwenden die beiden Begriffe ‘Europawahl’ und ‘Europawahlen’ aus vier Gründen.

Erstens: Die beiden Begriffe werden auch von offizieller Seite so verwendet, keineswegs nur im deutschen Sprachraum. Regierungen und Behörden in Grossbritannien, Irland und Malta sprechen von den ‘European Elections’, jene in Frankreich oder Belgien von den ‘élections européennes’. Es existieren offizielle Webseiten wie europawahl.eu[1], die zur Teilnahme aufrufen und erklären, wie die Bürgerinnen und Bürger wählen können. Auch das EU-Parlament selber verwendet den Begriff.[2] Dort steht zum Beispiel: <Am 26. Mai 2019 ist Europawahl> und: <Europawahl 26. Mai 2019 – diesmal wähle ich!>

Zweitens: Die beiden Begriffe werden inzwischen auch in Nachschlagewerken und in praktisch sämtlichen Medien innerhalb und ausserhalb Europas verwendet. Auch in der Schweiz. SRF fährt also keineswegs einen Sonderzug und hat keine Spezialregelung getroffen. Im Gegenteil: Es käme einer fast schon exotischen Sonderreglung gleich, wenn wir den Begriff ‘Europawahl’ bei uns verbieten würden. Das Internetlexikon Wikipedia definiert den Begriff explizit so: <Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.> Der Duden wiederum definiert den Begriff ‘Europawahl’ folgendermassen: <Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments.>

Drittens: Der Begriff ist sachgerecht. Zwar lässt er sich auch so interpretieren, wie Herr X das tut, also als Wahl, die in sämtlichen Staaten in Europa stattfindet. Es ist jedoch sprachlich ebenso zulässig – und weit verbreitet -, davon auszugehen, dass es sich um <Wahlen handelt, die in Europa stattfinden>, was nicht zwingend bedeuten muss ‘überall in Europa’ oder ‘in ganz Europa’.

Viertens: Wir sind um Verständlichkeit und Klarheit bemüht. Beim seit Jahren vielerorts, vielfach verwendeten und damit bestens eingeführten Begriff ‘Europawahl’ können wir davon ausgehen, dass unser Publikum sehr wohl weiss, was damit gemeint ist. Es nimmt nicht an, dass diese Wahlen überall von Island bis Armenien, inklusive in der Schweiz stattfinden. Eine Begriffsverwirrung ist auch deshalb unwahrscheinlich, weil es keine weiteren Europawahlen gibt, die einen anderen Kreis von Ländern betreffen könnten. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern durch die Parlamente der Mitgliedstaaten bestimmt.

Wir sind allerdings auch der Meinung, und in diesem Punkt haben wir Verständnis für die Beanstandung von Herrn X, dass wir dort, wo Missverständnisse wahrscheinlich sind, darauf achten müssen, nicht noch dazu beizutragen. So vermeiden wir es zum Beispiel, ohne Präzisierung vom Europäischen Gerichtshof zu sprechen. Denn es gilt zu unterscheiden zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR), der für sämtliche Mitgliedländer des Europarates zuständig ist, und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), dessen Kompetenzen sich weitgehend auf die 28 EU-Mitgliedländer beschränken. Wir sprechen aus demselben Grund eher vom EU-Parlament als vom Europaparlament, um Verwechslungen mit dem Parlament des Europarates zu vermeiden. Es gibt weitere Fälle; auch solche, in denen wir von den offiziell üblichen Begrifflichkeiten abweichen. Zwei Beispiele: Wir verzichten darauf, von der Demokratischen Volksrepublik Nordkorea zu sprechen, obschon das ihr auch von der Uno akzeptierte Name ist. Doch er ist objektiv falsch. In Nordkorea ist nichts demokratisch. Wir übersetzen den Begriff ‘Attorney General’ in der US-Regierung nicht mit der Funktionsbezeichnung Generalstaatsanwalt, weil das der Sache nicht gerecht würde, da es sich bei ihm um den US-Justizminister handelt.

Aus unserer Sicht und aus dem Schreiben von Herrn X ist nicht ersichtlich, inwiefern die Verwendung des Begriffs ‘Europawahl’ diskriminierend sein soll und wer da allenfalls in seinen Rechten eingeschränkt wird.

Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Begriffsverwendung. Sie haben natürlich Recht, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament keine Europawahlen sind, die in sämtlichen europäischen Ländern stattfinden. Sie finden nur in 28 Ländern statt, nicht in 47. Trotzdem kann ich mich den Argumenten von Herrn Gsteiger in allen Punkten anschliessen, weil sie überzeugen, und ich möchte noch ein weiteres Argument hinzufügen:

Die Europawahlen innerhalb der Europäischen Union sind die einzigen gesamteuropäischen Volkswahlen. Nur das Europäische Parlament, die Legislative der EU, wird vom Volk der Mitgliedstaaten in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Nicht so in anderen für Europa wichtigen Organisationen:

Europarat: Der Europarat[3], dem 47 Länder angehören, darunter auch die Schweiz, kennt eine Parlamentarische Versammlung, deren Mitglieder aber aus der Mitte der nationalen Parlamenten abgeordnet werden. Der 12köpfigen Schweizer Delegation gehören acht Nationalräte und vier Ständeräte an.[4] Delegationspräsident ist Ständerat Filippo Lombardi (CVP, Tessin).

OSZE: Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa[5], der 57 Länder in Europa, Zentralasien und Nordamerika angehören – zu ihnen gehört auch die Schweiz -, kennt zwar ebenfalls eine Parlamentarische Versammlung, die aber von den nationalen Parlamenten beschickt wird. Der Schweizer Delegation gehören drei Nationalräte und drei Ständeräte an.[6] Delegationspräsidentin ist Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP, Bern).

EFTA: Die Europäische Freihandels-Assoziation, deren Mitglied die Schweiz ist und der insgesamt vier Länder angehören[7], besitzt einen parlamentarischen Ausschuss, der ebenfalls durch die nationalen Parlamente besetzt wird. In der fünfköpfigen Schweizer Delegation befinden sich vier Nationalräte und ein Ständerat.[8] Delegationspräsident ist Nationalrat Peter Portmann (FDP, Zürich).

NATO: Der Nordatlantik-Verteidigungspakt[9], der mit 29 Mitgliedsländern seinen Schwerpunkt in Europa und in Nordamerika hat, kennt ebenfalls eine Parlamentarische Versammlung, in die die nationalen Parlamente Delegationen abordnen. Die Schweiz hat Partner-Status und schickt eine sechsköpfige Delegation, drei Ständeräte und drei Nationalräte.[10] Delegationsführer ist Ständerat Isidor Baumann (CVP, Uri).

Daraus ersieht man, dass zu allen andern für Europa wichtigen politischen Institutionen die parlamentarischen Gremien nur in indirekter Wahl bestellt werden. Das Volk ist außen vor. Damit sind die Wahlen zum Europäischen Parlament die einzigen wirklich demokratischen europäischen Wahlen, und so ist es absolut korrekt, von Europawahlen zu sprechen. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Nicht nachvollziehbar ist, wie Sie auf die Idee kommen, Sie seien durch die Verwendung des Begriffs «Europawahlen» diskriminiert. «Europawahlen» ist kein Schimpfwort. Wenn ich zu einem Italiener «Tschingg» sage, dann ist er diskriminiert. Wenn ich einen Schwulen ausgrenze, weil er schwul ist, dann ist er diskriminiert. Wenn Sie sich aber in Radio und Fernsehen «Europawahlen» anhören müssen, dann haben sich die Sendungen überhaupt nicht spezifisch an Sie gewendet, und der Begriff hat nichts mit Ihren körperlichen oder geistigen Eigenschaften oder Ihren Neigungen zu tun, die man damit herabmindern könnte. Da haben Sie falsch verstanden, was Diskriminierung heißt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.europawahl.eu/

[2] http://www.europarl.europa.eu/germany/de/europa-und-europawahlen/europawahl-2019.

[3] https://www.coe.int/de/

[4] https://www.parlament.ch/de/organe/delegationen/delegationen-internationaler-parlamentarischer-versammlungen/europarat

[5] https://www.osce.org/de/institutions-and-structures

[6] https://www.parlament.ch/de/organe/delegationen/delegationen-internationaler-parlamentarischer-versammlungen/parlamentarische-versammlung-osze

[7] https://www.efta.int/

[8] https://www.parlament.ch/de/organe/delegationen/delegationen-internationaler-parlamentarischer-versammlungen/efta-eu

[9] https://www.nato.int/

[10] https://www.parlament.ch/de/organe/delegationen/delegationen-internationaler-parlamentarischer-versammlungen/parlamentarische-versammlung-nato

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