Sendung «Einstein» zum Thema Opferhilfe beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 4. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Einstein» (Fernsehen SRF) vom 11. April 2019 zum Thema «Recht heisst nicht Gerechtigkeit: Das lange Leiden der Opfer».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die besagte Sendung Einstein befasst sich mit dem äusserst wichtigen Thema der Opferhilfe, die trotz Opferhilfegesetz in jeder Beziehung mangelhaft ist. Die Sendung zeigt eindrücklich, dass die Rechtshilfe, die psychologische und medizinische Hilfe sowie die finanzielle Hilfe und Entschädigungen in keiner Weise genügen. An dieser Darstellung ist nichts zu bemängeln.

Die Beanstandung der Verletzung der sachgerechten Darstellung bezieht sich auf einer der Hauptaussagen der Sendung, nämlich, dass die Opfer in der Politik keine Lobby hätten.

Entsprechend fängt die Sendung auch mit der Aussage an: <Betroffene und ihr Umfeld haben keine Lobby> (22 Sekunden). Diese Aussage wird im Verlauf der Sendung mehrfach bestärkt indem komplett undifferenziert und unwidersprochen von ‘der Politik’ und ‘dem Parlament’ gesprochen wird. Vor allem aber wird in der ganzen Sendung dieser These mit keinem einzigen Wort widersprochen. Damit wird suggeriert, niemand in der Politik würde sich der Interessen von Opfern annehmen. So werden alle Politikerinnen und Politik und alle politischen Parteien in Geiselhaft genommen. Mehrfach werden pauschale Zuschreibungen in der Darstellung der Politik gemacht. Dies ist nicht sachgerecht, ist nachweislich falsch und widerspricht dem Gebot einer wahrheitsgemässen Darstellung.

  1. So heisst es: Seit 1993 gibt es ein Opferhilfegesetz. Vor 10 Jahren hat es das Parlament drastisch beschränkt. (10.49).
    Das ist zwar korrekt: Aber es war die bürgerliche Mehrheit des Parlaments, die den drastischen Kürzungen zustimmte. Diese Kürzungen der Entschädigungen und die ganze Schlechterstellung der Opfer im Rahmen des Opferhilfegesetzes passierte damals unter SVP Justizminister Christoph Blocher und unter erbittertem Widerstand vor allem der Sozialdemokratischen Partei. Nur die Sozialdemokratische Partei und die Grünen stimmten gegen das Gesetz wie dem Abstimmungsprotokoll deutlich zu entnehmen ist.[2]

  2. Weiter heisst es: An der Universität Bern wird ein Expertenteam das Opferhilfegesetz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz akribisch, das heisst auf alle opferrelevanten Punkte, untersucht. (11.40).
    Dieser Auftrag geht auf verschiedene Postulate von Ex-Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP) zurück, die in Berichten resultierten, die allesamt die Mängel der Opferhilfe aufzeigten (siehe die diversen Berichte in der Vergangenheit [3]). Auch dieses Postulat zum verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie machte Druck hin zu einem Evaluationsbericht.[4]

  3. Etwas später darf ein Strafrechtsprofessor unwidersprochen sagen: Keine Illusionen macht er (der Strafrechtsprofessor) sich bei Anpassungen des Opferhilfegesetzes. <Im Bereich vom Opferhilfegesetz ist die Politik sehr zurückhaltend. Wenn ich das richtig einschätze ist niemand daran interessiert die Entschädigung von Opfer und die Genugtuung zu erhöhen.> (12.54)
    Das ist falsch. Unerwähnt im Bericht bleibt die Tatsache, dass just gut einen Monat vor Ausstrahlung der Sendung Einstein die SP am 6.3.2019 eine Fraktionsmotion eingereicht hat: <Umsetzung der OHG-Evaluation. Stärkung der Stellung der Opfer im Opferhilfegesetz>. Darin wird gefordert: 1. Stärkung der Genugtuungs- und Entschädigungsansprüche der Opfer und allenfalls deren Umbenennung. 2. Überprüfung der Regeln für die Berechnung von Kostenbeiträgen für die längerfristige Hilfe 3. Aufhebung der Unterschiede zwischen opferhilferechtlichen und der zivilrechtlichen Genugtuung. 4. die Stärkung der opferhilferechtlichen Unterstützung bei Straftaten im Ausland. Eine Fraktionsmotion ist ein starkes Zeichen, wird von diesem Instrument doch selten Gebrauch gemacht und soll besondere Dringlichkeit und Wichtigkeit signalisieren.[5] Es ist auch nicht so, dass diese Motion unbeachtet blieb und den Autoren der Einsteinsendung nicht hätte auffallen können.[6]

    Bereits am 25.9.2013 verlangte die Sozialdemokratische Fraktion eine beschleunigte Revision des Opferhilfe-Gesetzes. Bekämpft wurde die Motion von SVP Nationalrat Luzi Stamm.[7]
  4. Daniel Wyssmann (Opfer-Anwalt) <Die Opfer haben eben keine Lobby> (12.25)
    Opfer sind gegenüber den Tätern schlechter gestellt, das stehe für Daniel Wyssmann fest. Verantwortlich macht er dafür die Politik. (14.41) Weiter sagt er: <Der Sparprozess, den die Politiker gemacht haben ist ganz klar zu Lasten der Opfer gegangen>. (15.20).
    Dass die Opfer keine Lobby haben ist nachweislich falsch und sollte auch von einem ‘Opfer-Anwalt’ mit Expertise nicht unwidersprochen und ohne Nachfrage so gesagt werden dürfen. Besonders weil die SP-Fraktion mehrmals und erst kürzlich wieder auf eine Revision des Opferhilfegesetzes zur Verbesserung der Situation gedrängt hat (siehe Punkt 3). Und auch deshalb weil die SP gegen die Revision 2008 gekämpft hatte (siehe Punkt 1). Seit Jahrzehnten setzt sich die Sozialdemokratische Partei für die Opfer ein. Ein einfacher Blick in die Geschäftsdatenbank des Parlaments mit dem Stichwort ‘Opferhilfe’ hätte genügt um das herauszufinden.[8] Dann hätte man sehr wohl sehen können, dass Opfer mit der SP eine zuverlässige und konstante Lobby haben.
    Auch in den Kantonen ist die SP im Bereich Opferhilfe engagiert. Im Bericht wird zurecht moniert, dass die kantonalen Opferhilfe-Stellen unterdotiert sind und zu wenig Ressourcen haben, um begleitend und beratend Opfern zur Seite zu stehen. Zudem wird zurecht moniert, dass viele Opfer die Angebote nicht kennen. Deshalb hat SP Justizdirektorin Jacqueline Fehr letztes Jahr (2018) zum 25-jährigen Jubiläum eine Informationskampagne lanciert und den Bekanntheitsgrad der Opferhilfestellen zu steigern und hat zudem das Budget der Opferhilfestellen um 20% aufgestockt. Auch das blieb unerwähnt.[9]

  5. Aber wie kann es sein, dass Staat und Politik ausgerechnet auf dem Rücken der Opfer ihre Kosten einsparen? Das darf uns als Gesellschaft nicht egal sein, denn jeder von uns kann ein Opfer werden. (29.18) Nicht ein einziges Mal wurde auf die Jahrzehnte langen Anstrengungen der Sozialdemokratischen Partei und insbesondere die ehemalige SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr zum Schutz der Opfer hingewiesen, nicht einmal in einem Nebensatz. Richtigerweise würde es, statt ‘die Politik’ hier heissen: Die bürgerlichen Mehrheiten in der Bundespolitik.

Eine der Hauptaussagen im Bericht wonach ‘Opfer in der Politik keine Lobby haben’ ist nachweislich falsch. Konsequent werden sämtliche politische Aktivitäten zu Gunsten der Opfer nicht erwähnt und ausgeblendet, um die These ‘Opfer haben keine Lobby’ zu stützen. Diese einseitige und unsachgemässe Darstellung des Verhaltens in der Politik ist unfair und wiegt umso schwerer, als das viele Leute glauben, die Sozialdemokratische Partei sei die grosse Täterschützerin und die SVP die Schützerin der Opfer. Nachdem die Beschwerdeführerin in der Sendung Sonntalk auf Telezüri vom 14. April 2019 die undifferenzierte Darstellung in der sonst so guten Sendung Einstein bemängelte, bekam sie mehrere Mails von Zuschauenden, es sei doch die SVP und insbesondere Frau Natalie Rickli, die Opfer schütze. Solche Klischees zu stützen, statt die Wahrheit aufzudecken, kann nicht Aufgabe von SRF sein und widerspricht ihrem Leistungsauftrag der sachgemässen Information auf krasse Weise.
Deshalb ist es geboten eine ausführliche Entschuldigung und Richtigstellung zu verlangen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Einstein» äußerte sich Herr Thorsten Stecher, Redaktionsleiter der Sendung:

«Ich schreibe Ihnen mit Bezug auf die von Frau NR Jacqueline Badran am 4. Mai 2019 vorgebrachte Beanstandung der Einstein-Sendung <Recht heisst nicht Gerechtigkeit: Das lange Leiden der Opfer> vom 11. April 2019. Ich erlaube mir, die Vorwürfe von Frau Badran im Folgenden nicht nummerisch zu beantworten, da sich die von ihr aufgeführten Punkte aus meiner Sicht nur geringfügig voneinander unterscheiden. Im Kern kritisiert Frau Badran, dass die Sendung das Engagement und die Leistung ihrer Partei – der SP Schweiz – in Sachen Opferhilfe konsequent unterschlage.

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Die Einstein-Sendung <Recht heisst nicht Gerechtigkeit: Das lange Leiden der Opfer> beschäftigt sich mit den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen in der Schweiz. Im Rahmen eines Wissensformats fokussiert die Sendung auf das Ziel, den Zuschauer über eine gesellschaftlich und staatspolitisch unbefriedigende Situation aufzuklären und ihm vor Augen zu führen, dass die Rechte der Opfer im Vergleich zu denen der Täter überraschend gering sind. Zu diesem Zweck lässt sie neben Betroffenen einen Anwalt und einen Rechtswissenschaftler, der das geltende Opferhilfegesetz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz untersucht hat, zu Wort kommen. Darüber hinaus nennt Einstein Gründe für die – allgemein empfundene – Misere. Nach sorgfältigen Recherchen und ausführlichen Gesprächen mit Opferhilfe-Expertinnen und -Experten kommt die Sendung unter anderem zum Schluss, dass Opfer in der Schweiz über ungenügende Rechte verfügen, weil sie keine Lobby haben.
Frau Badran hält dem entgegen, dass die SP Schweiz in den vergangenen Jahren sehr wohl entsprechende Lobby-Arbeit geleistet hätte. Dies stellt die Sendung keineswegs in Abrede. Mit der Aussage <Opfer haben in der Schweiz keine Lobby> kann nicht gemeint sein, dass sich hierzulande niemand für die Interessen der Opfer einsetzt. Die Sendung selbst lässt mehrere Akteure zu Worte kommen, die genau dies tun. Die von Einstein gemachte Aussage ist vielmehr so zu verstehen, dass sich die Situation der Opfer in der Schweiz seit Jahren nicht verbessert hat, weil deren Anliegen in Gesellschaft und Politik keine genügend wirksame Unterstützung finden. Tatsächlich kann auch die SP bis heute keine befriedigenden Ergebnisse der von Frau Badran ins Feld geführten Lobbyarbeit vorweisen. Es handelt sich bei der Formulierung <Die Opfer haben keine Lobby> demnach klar um eine – im Kontext der Sendung legitime – Verkürzung von <Die Opfer haben keine erfolgreich arbeitende Lobby>.
Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass sich in den vergangenen Jahren auch andere politische Akteure und Gruppierungen für eine Verbesserung der Situation eingesetzt haben. Sie alle kommen in der Sendung nicht zu Wort, weil dies einerseits den Rahmen der Sendung gesprengt hätte und weil dies ausserhalb des oben beschriebenen Fokus’ der Sendung gelegen wäre. Hätte die Sendung aufzeigen wollen, welche politischen Kräfte sich in welchem Mass für eine Besserung der Opferhilfe einsetzen oder eingesetzt haben – dies leider ohne nennenswerten Erfolg ­– wären die Leistungen der SP selbstverständlich genannt worden. Wie gesagt: Der Sendungs-Fokus war ein anderer.

Ein weiterer Vorwurf von Frau Badran lautet, Einstein würde das Schweizer Parlament und die Politik für dessen Versagen in der Opferhilfe pauschal verantwortlich machen. Sie fordert eine differenzierte Würdigung der Arbeit ihrer Parteikolleginnen und -kollegen. Dies unter anderem deshalb, weil viele Leute glaubten, <die Sozialdemokratische Partei sei die grosse Täterschützerin und die SVP die Schützerin der Opfer>. Einmal abgesehen davon, dass unsere Sendung für die genannte Einschätzung (oder deren Korrektur) nicht verantwortlich gemacht werden sollte, kann es nicht die Aufgabe einer Wissenssendung sein, den Einsatz für die Opferhilfe nach parteipolitischen Kriterien zu ordnen. Wohingegen die Arbeit des Schweizer Parlamentes sehr wohl pauschal beurteilt werden kann. Das Parlament ist ein Gremium, dessen Aufgabe es ist, Mehrheiten zu finden und mit deren Hilfe Gesetze zu formulieren und zu verabschieden. In Bezug auf die Opfer hat es die Situation für die Betroffenen bis heute nicht verbessern können. In diesem Sinn ist es legitim, wenn die Sendung die Leistung der Gesetzgebende Gewalt als Ganzes bewertet.

Zuletzt zum Vorwurf, Einstein würde einen Opferanwalt und einen Strafrechtsprofessor mit ihren Vorwürfen an Gesellschaft und Politik unwidersprochen zu Wort kommen lassen. Wir haben uns lange überlegt, wen wir mit den Aussagen <Die Opfer haben keine Lobby> und <Der Sparprozess, den die Politiker gemacht haben, ist ganz klar zu Lasten der Opfer gegangen> (Daniel Wyssmann, Opferanwalt) und <Im Bereich vom Opferhilfegesetz ist die Politik sehr zurückhaltend. Wenn ich das richtig einschätze, ist niemand daran interessiert, die Entschädigung von Opfern und die Genugtuung zu erhöhen> (Prof. Dr. jur. Jonas Weber, SP Basel-Stadt – sic!) konfrontieren könnten. Die Redaktion ist zum Schluss gekommen, dass alle in Frage kommenden Kandidatinnen oder Kandidatin (notabene alle aus der Politik) eine primär parteipolitisch geprägte Antwort gegeben hätten und wir deshalb gezwungen gewesen wären, sämtliche politischen Lager zu Wort kommen zu lassen. Die SP allein hätte dann sicherlich nicht gereicht. Dies hätte den Rahmen und den Fokus der Sendung – wie gesagt – gesprengt. Dennoch haben wir hartnäckig versucht, die wichtigste Politikerin im Land zum Thema ‘Opferhilfe’, BR Karin Keller-Sutter, vor die Kamera zu bekommen. Die Justiz-Ministerin lehnte ein Interview mit Einstein aber ab. Sie machte Gebrauch von der so genannten ‘100-Tage-Regel.’
Aus oben genannten Gründen bin ich überzeugt davon, dass die von Frau Badran beanstandeten Aussagen in der Einstein-Sendung <Recht heisst nicht Gerechtigkeit: Das lange Leiden der Opfer> richtig und sachgerecht sind.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Film ist eindrücklich, und die Stoßrichtung der Sendung und die Ihrer Beanstandung gehen in die gleiche Richtung: Es ist ein Skandal, dass die Opfer, die «lebenslänglich» unter einer Tat leiden, nicht besser entschädigt werden. Der Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber sagt im Beitrag, das Parlament scheine nicht geneigt zu sein, das Opferhilfegesetz zu verbessern, dabei wäre eine Erhöhung der Entschädigungen sachgerecht.

Sie als Beanstanderin und die Redaktion differieren nur in einem Punkt: Der Film setzt gleich in der Einleitung den Ton, indem gesagt wird: Opfer haben keine Lobby. Und Daniel Wyssmann, Opfer-Anwalt, sagt ausdrücklich: «Die Opfer haben eben keine Lobby». Sie hingegen weisen darauf hin, dass die Opfer in der Sozialdemokratischen Partei, die immer wieder mit Vorstößen zugunsten der Opfer aktiv geworden ist, durchaus eine Lobby haben.

Was ist eine Lobby?

Die Lobby ist zunächst der Vorraum im britischen bzw. amerikanischen Parlament, jene Halle, in der die Interessenvertreter die Parlamentarier abfangen, um sie in ihrem Sinn zu beeinflussen. Und der Begriff Lobby hat sich dann auf die Interessenvertretung als solche übertragen. Alle beruflichen, gewerkschaftlichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen, industriellen, sozialen, ökologischen, gesundheitlichen, sportlichen, kirchlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Organisationen, die sich für ihre Mitglieder einsetzen, sind Lobbies. Auch politische Parteien können Lobbies sein. Die Definition einer Lobby beinhaltet nicht, dass sie erfolgreich ist. Entscheidend ist, dass sie sich konsequent für bestimmte Interessen verwendet.

Die Sozialdemokratische Partei kann für sich in Anspruch nehmen, eine Lobby für Verbrechensopfer zu sein. Ihre Fraktion stimmte am 23. März 2007 im Nationalrat (wie auch die Grünen) geschlossen gegen die Revision des Opferhilfegesetzes, die die Leistungen beschränkte, während die SVP, die FDP, die CVP und die EVP geschlossen dafür stimmten. Und die SP-Fraktion hat sich seither mit mehreren Postulaten und Motionen für die Opfer eingesetzt, wenn auch ohne sichtbaren Erfolg: Von den 55 durch die Parlamentsdienste gelisteten Vorstössen im Themenbereich stammen 26 von der SP, 9 von den Grünen, 7 von der CVP und die restlichen von anderen Parteien.[10] Darum hat Herr Stecher Recht, wenn er schreibt, die korrekte Aussage sei, die Opfer hätten keine erfolgreich arbeitende Lobby. Nur: Diese Aussage hat die Sendung nicht gemacht. Vielmehr wurde mehrfach betont, die Opfer hätten keine Lobby. Und das trifft so nicht zu. Ich kann daher Ihre Beanstandung unterstützen: Die zentrale Aussage des Films, die Opfer hätten keine Lobby, war nicht sachgerecht.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/einstein/video/recht-heisst-nicht-gerechtigkeit-das-lange-leiden-der-opfer?id=d2637e6b-52e9-4812-aa25-79e8261c5366

[2] https://www.parlament.ch/poly/Abstimmung/47/out/vote_47_4217.pdf

[3] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20093878

[4] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20073725

[5] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193040

[6] https://www.nzz.ch/schweiz/opfer-bekommen-weniger-geld-die-sp-will-eine-gesetzesaenderung-ld.1476913

[7] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133791

[8] https://www.parlament.ch/de/suche#k=Opferhilfe

[9]https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2018/zukrass-informationskampagne-der-opferhilfe.html

[10] FDP:5, SVP: 2, BDP: 2, LdU: 2, EVP: 1, PdA:1.

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