«Regionaljournal Graubünden» und SRF News zum Thema Sonderjagd beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 19. Mai 2019 beanstandeten Sie die Berichte zur Bündner Sonderjagd-Initiative im «Regionaljournal Graubünden» (Radio SRF) vom 30. April 2019 und auf SRF News vom 1. Mai 2019.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der mir zustehenden Frist von 40 Tagen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle massiv überlastet ist. Ihre Rechte werden dadurch allerdings nicht tangiert: Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst von dem Tag an zu laufen, an dem der Schlussbericht bei Ihnen eintrifft.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Frau Hablützel beruft sich in diesen zwei Formaten auf eine wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2015. Sie weist auf eine Grafik hin, die die Rückwanderung der Rothirsche aus dem Vorarlberg ins Prättigau aufzeigt und interpretiert diese.

Die Grafik zeigt, wann die Rothirsche zurückkommen nämlich im Oktober. Frau Hablützel versucht auch Argumente für und gegen die Initiative zu finden. Was sie verschweigt ist, dass in den Schlussfolgerungen (Seiten 54 und 57) die Sonderjagd als Lösung für das Problem bezeichnet wird. Ohne Jagd im Spätherbst ist eine Bejagung der Wanderpopulationen nicht möglich (Seite 60). Die Funktion der Wildasyle, die verantwortlich sind, dass Rothirsch im Prättigau übersommern, wird von Frau Hablützel ebenfalls totgeschwiegen.

Im digitalen Teile schreibt sie, es liesse sich nicht pauschal sagen ‘so wandern die Hirsche’ und ‘so muss die Jagd sein’. Die zitierte Studie macht da jedoch ganz klare Aussagen. Die Studie ist unter der Leitung des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt worden. Es handelt sich dabei um ein international anerkanntes Institut. Die Schlussfolgerungen können ohne Bedenken als objektiv betrachtet werden.

Frau Hablützel zitiert aus der Studie unvollständig und ausschliesslich im Sinne der Initianten der Initiative. Die klaren Schlussfolgerungen einer wissenschaftlichen Studie werden unterschlagen, weil sie der Argumentation der Initianten widersprechen. Frau Hablützel ist in der Sache befangen. In einem Beitrag für die Zeitung ‘Die Zeit’ verherrlicht sie den Initianten Christian Mathis. Ihre Sympathie für ihn wird klar zum Ausdruck gebracht. Und sie bekundet diese in einem Post (Facebook) nach der Abstimmung nochmals klar. Von den genannten öffentlichen Sendeformaten ist eine objektive, sachliche und richtige Berichterstattung zu erwarten. Die Beiträge sind nicht ausgewogen und Frau Hablützel befangen. Sie hätte nicht Bericht erstatten dürfen und in Ausstand treten müssen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Regionaljournal Graubünden» antwortete Frau Maria Lorenzetti, Leiterin des «Regionaljournals Ostschweiz und Graubünden»:

„Mit Mail vom 19. Mai 2019 hat X, Vorstandsmitglied und Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit des Bündner Patentjäger-Verbandes, eine Beanstandung gegen das ‚Regionaljournal Graubünden‘ eingereicht, und zwar gegen den Radio- und Onlinebeitrag unter dem Titel <Faktencheck Hirschwanderung: Sind sie da – oder doch nicht?>[2]

Der Radiobeitrag <Hirschwanderung: Worum geht es – Pro und Kontra> und das Moderationsgespräch <Faktencheck: Sind die Hirsche da – oder nicht?> wurden beide am 30. April 2019 gesendet (Regionaljournal Graubünden, ab 4:30). Der entsprechende Artikel auf SRF News [3] wurde am 1. Mai 2019 publiziert, mit Links auf die beiden genannten Radio-Beiträge.

Der Beitrag «<Faktencheck Hirschwanderung: Sind sie da – oder doch nicht?> war Teil der Berichterstattung des ‚Regionaljournals Graubünden‘ über die Sonderjagd-Initiative, die eine Abschaffung der Nachjagd im November und Dezember forderte. Die Initiative wurde am 19. Mai mit 54.2 % Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Beitrag legte den Fokus auf einem besonders umstrittenen Punkt der Debatte über die Sonderjagd: Kann die notwendige Zahl der Hirsche bis Ende Oktober wie von der Initiative gefordert geschossen werden? Befürworter und Gegner bezogen sich dabei auf die gleiche wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2015.[4]

Der erste Teil des Beitrags (online mit dem Titel <Hirschwanderung: Worum geht es – Pro und Kontra>) erläuterte die Ausgangslage und zeigte die Position beider Seiten auf. In einem zweiten Teil (online mit dem Titel <Faktencheck: Sind die Hirsche da – oder nicht?>) erklärte Redaktorin Stefanie Hablützel, um was für eine Studie es sich handelt, welche Aussagen diese bezüglich der Ausgangsfrage trifft, beleuchtet die Argumente beider Seiten und zieht ein Fazit.

1. Der Beanstander bemängelt, dass die <Studie unvollständig und ausschliesslich im Sinne der Initianten> zitiert wird.

Diesen Vorwurf weisen wir zurück. Die Berichterstattung war sachgerecht. Wir nehmen wie folgt zu den Argumenten Stellung:

1.1. Der Beanstander schreibt: <Frau Hablützel beruft sich in diesen zwei Formaten auf eine wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2015. Sie weist auf eine Grafik hin, die die Rückwanderung der Rothirsche aus dem Vorarlberg ins Prättigau aufzeigt und interpretiert diese.>

Bei der wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2015 handelt es sich um den Bericht «Rothirsch im Rätikon».[5] Im Beitrag wird die Grafik auf Seite 42 (Anm.: Die erwähnten Seitenzahlen beziehen sich auf die digitale Version des Berichts. In der gedruckten Broschüre handelt es sich um Seite 41) nicht ‚interpretiert‘, sondern deren Inhalt in mündlicher Form im Radiobeitrag mit folgenden Worten wiedergegeben: <Wenn man die grafische Auswertung im Bericht anschaut, dann haben die Initianten recht. Die allermeisten Hirsche mit einem GPS-Sender, die im Sommer ausserhalb des Kantons sind, sind gegen Mitte oder Ende Oktober wieder zurück im Prättigau>.

Im Abstimmungskampf hatte der Patentjägerverband – wie im Beitrag aufgezeigt – behauptet, dass die Hirsche erst im November wieder im Prättigau sind. (siehe beispielsweise auch ‚Breite Allianz setzt auf das traditionelle Büdner Jagdsystem‘,[6] Regionaljournal Graubünden vom 25.4.2019). Jetzt stellt der Beanstander zu Recht fest, dass die Grafik zeigt, <wann die Rothirsche zurückkommen nämlich im Oktober.>

1.2. Der Beanstander schreibt: <Frau Hablützel versucht auch Argumente für und gegen die Initiative zu finden. Was sie verschweigt ist, dass in den Schlussfolgerungen (Seiten 54 und 57) die Sonderjagd als Lösung für das Problem bezeichnet wird. Ohne Jagd im Spätherbst ist eine Bejagung der Wanderpopulationen nicht möglich (Seite 60).>

Den Vorwurf, die Schlussfolgerung der Studie zu verschweigen, weisen wir zurück. Der Beitrag von Stefanie Hablützel nimmt explizit Bezug darauf.

Nach der Aussage, dass die meisten Hirsche im Oktober zurück sind, fragt der Moderator im Radiobeitrag: <Wir haben es im Beitrag gehört. Diejenigen die sagen, es brauche die Sonderjagd, behaupten etwas ganz anderes. Haben die sich einfach geirrt?>.

Stefanie Hablützel: <Nein, auch Sie haben Argumente, die in der gleichen Studie stehen. Ein Thema ist, dass wenn die Hirsche im Oktober rüberkommen und dann wieder die Jagd beginnt, die Hirsche einfach wieder auf die andere Seite flüchten. Solange nicht wirklich Schnee liege, das ist das Argument, können die Hirsche quasi ins Ausland flüchten. Das ist bei der Sonderjagd später im Jahr anders. Sobald Schnee liegt, sind die Hirsche tiefer im Tal und können geschossen werden>

Diese Schlussfolgerung findet sich in der besagten Studie auf S. 55, die auch der Beanstander erwähnt (gedruckte Broschüre S. 54). Im Kapitel ‘Grundlagen für eine nachhaltige Rotwildbewirtschaftung’ heisst es unter dem Zwischentitel ‘Nachjagd’: <Die Nachjagd darf nicht zu früh erfolgen, sondern erst, wenn sich das im Sommer in Vorarlberg lebende Wild im Herbst wieder in Graubünden etabliert hat. Dies kann je nach Witterung und dem in Vorarlberg entstehenden Jagddruck variieren, tritt aber frühestens ab Anfang November ein.>

Die obige Antwort von Stefanie Hablützel führt die Aussage aus, dass sich das Wild zuerst ‘wieder in Graubünden etablieren’ muss.

1.3. Der Beanstander schreibt: <Die Funktion der Wildasyle, die verantwortlich sind, dass Rothirsch im Prättigau übersommern, wird von Frau Hablützel ebenfalls totgeschwiegen.>

Fokus des Beitrags war die im Abstimmungskampf umstrittene Frage, wann die Hirsche aus dem benachbarten Ausland oder anderen Kantonen ins Prättigau zurückkehren. Im Beitrag ist kurz erwähnt, dass manche Hirsche gar nie das Prättigau verlassen (Faktencheck, 1:28). Nicht erwähnt wurde, aus welchen Gründen manche Hirsche das Prättigau nicht verlassen, weil dies nicht Fokus des Beitrags war. Von Totschweigen kann nicht die Rede sein, der Aspekt war für den Beitrag nicht relevant.

1.4. <Im digitalen Teile schreibt sie, es liesse sich nicht pauschal sagen ‚so wandern die Hirsche‘ und ‚so muss die Jagd sein‘. Die zitierte Studie macht da jedoch ganz klare Aussagen.>

Die Aussage des Beanstanders ist nicht korrekt. Die Studie ‘Rothirsch im Rätikon’ nimmt an mehreren Stellen Bezug auf die Wechselwirkung zwischen Jagd, Wildmanagement und Wanderverhalten der Hirsche.

Auf Seite 55 (gedruckte Broschüre S. 54) steht, dass die Jagd die Wanderung der Hirsche beeinflusst: <Der konkrete Migrationszeitpunkt wird von Witterung (Wetterumschwünge, Winterhärte, Entwicklung des Nahrungsangebotes etc.) und Beunruhigungsfaktoren (vor allem Jagddruck) mitbestimmt, was bei der Abstimmung der Bejagung in den betreffenden Gebieten der beiden Länder berücksichtigt werden sollte.>

Auf Seite 58 (gedruckte Broschüre S. 57) erklären die Studienautoren, dass die <sommerlichen Rotwild-Wanderungen aus Graubünden in die Hochlagengebiete des Rotwildraumes 3-Montafon> erhalten bleiben sollen, dies <insbesondere durch eine entsprechende jagdliche Schonung der Sommereinstandsgebiete>. Mit der Jagdplanung wird also Einfluss auf die Wanderungen genommen.

Auf Seite 61 (gedruckte Broschüre S.60) weisen die Studienautoren darauf hin, dass dank neuer Wildschutzgebiete weniger Tiere wandern: <In der Region 11.1 konnte in den letzten Jahren dank der Neuschaffung von Wildschutzgebieten ein Standwildbestand aufgebaut und gleichzeitig der Wanderwildanteil reduziert werden>.

1.5 Der Beanstander schreibt: <Die Studie ist unter der Leitung des Forschungsinstitus für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt worden. Es handelt sich dabei um ein international anerkanntes Institut. Die Schlussfolgerungen können ohne Bedenken als objektiv betrachtet werden.>

Inhalt des Beitrags war die Beantwortung der erwähnten Frage punkto Hirschwanderung und nicht eine Berichterstattung über Ziel und Ergebnis der 2015 erschienen Studie. Wie der Faktencheck aufzeigt, handelt es sich um eine qualitative Untersuchung, was die Aussagekraft einschränkt.

1.6. Der Beanstander schreibt: <Frau Hablützel zitiert aus der Studie unvollständig und ausschliesslich im Sinne der Initianten der Initiative. Die klaren Schlussfolgerungen einer wissenschaftlichen Studie werden unterschlagen, weil sie der Argumentation der Initianten widersprechen.>

Aufgrund der gemachten Ausführungen 1.1. – 1.5. weisen wir diesen Vorwurf zurück.

2. Der Beanstander kritisiert zweitens, dass Stefanie Hablützel befangen sei und in den Ausstand hätte treten müssen.

Der Beanstander schreibt: <Frau Hablützel ist in der Sache befangen. In einem Beitrag für die Zeitung ‘Die Zeit’ verherrlicht sie den Initianten Christian Mathis. Ihre Sympatie für ihn wird klar zum Ausdruck gebracht. Und sie bekundet diese in einem Post (Facebook) nach der Abstimmung nochmals klar.>

a) Artikel «Die Zeit»: Stefanie Hablützel publizierte als freie Autorin den Artikel ‘Hitsch gegen das Establishment» am 29. November 2018.[7] (Online-Fassung). Das Porträt des Initianten zeigt auf, wieso Christian Mathis für die Abschaffung der Sonderjagd kämpft und beschreibt die Hürden, die er dafür überwinden musste.

Den Vorwurf, Stefanie Hablützel ‘verherrliche’ den Initianten, weisen wir in aller Form zurück. Konkrete Argumente führt der Beanstander keine an. Deshalb sei nur kurz darauf verwiesen, dass das Porträt auch Schwächen von Mathis anspricht und die Argumente für eine Sonderjagd darlegt.

b) Facebook-Post: Nachdem am Abstimmungssonntag klar war, dass die Initiative abgelehnt wird, postete Stefanie Hablützel am 19. Mai um 14:55 den Link des Portraits auf Facebook und schrieb dazu: « Aus aktuellem Anlass: Das Porträt über Hitsch Mathis . Er kämpfte sechs Jahre für seine Initiative, nahm es mit dem gesamten Bündner Establishment auf und erzielt heute deutlich mehr als einen Achtungserfolg – 46 Prozent der Bündner und Bündnerinnen sprachen sich für die Abschaffung der umstrittenen Sonderjagd aus.»

Der Facebook-Post weist aus aktuellem Anlass auf das Portrait hin und schätzt das Abstimmungsergebnis ein. Die Einschätzung, dass es sich um «deutlich mehr als ein Achtungserfolg» gehandelt hat, beruht darauf, dass sich Regierung, Parlament, Patentjägerverband und fast alle Parteien gegen die Initiative ausgesprochen haben. Hinzu kommt, dass das Budget der Initiativgegner drei- bis viermal so gross war wie das Budget der Initianten – Radio SRF hat berichtet .

Die Behauptung, dass Stefanie Hablützel befangen sei und deshalb in den Ausstand treten müsse, weisen wir aufgrund der obigen Ausführungen zurück.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und des Online-Beitrags. Mir ist klar, dass man in einem Abstimmungskampf auf Medienbeiträge besonders sensibel reagiert, gerade wenn man selber in einem der beiden Lager stark engagiert ist. Man neigt allerdings dazu, als selbstverständlich zu erachten, dass die Argumente der eigenen Position erwähnt werden, sieht indessen sehr kritisch, dass die Argumente der Gegenposition ebenfalls gespiegelt werden. So scheint es auch Ihnen ergangen zu sein.

Das «Regionaljournal» hat über die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd kontinuierlich und breit informiert – über die ganzen Zeitläufte hinweg, samt der Ungültigkeitserklärung durch den Großen Rat und samt der Korrektur dieses Entscheides durch das Bundesgericht. Auch «Schweiz aktuell» hat berichtet. Die Beiträge waren immer sachlich und ausgewogen, auch im Abstimmungskampf. Ich habe mindestens acht Audio-Beiträge und ebenso viele Online-Texte gezählt (und sie mir angehört bzw. sie gelesen). Der von Ihnen beanstandete Beitrag hat, entgegen Ihrer Wahrnehmung, die Positionen der Befürworter und der Gegner der Initiative absolut im Gleichgewicht gehalten, und es ist halt auch richtig, dass die Wiener Studie Argumente für beide Seiten liefert, je nachdem, mit welcher Fragestellung man an sie herangeht. Ich kann in diesem Punkt und auch sonst der Stellungnahme von Frau Lorenzetti nur zustimmen.

Dass Stefanie Hablützel den Urheber der Initiative in der «Zeit» porträtierte, macht sie noch nicht befangen, denn dieses Porträt war keineswegs eine Hagiographie, im Gegenteil: Es war cum grano salis geschrieben. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Als Sie die Beanstandung verfassten, hatte der Bündner Souverän eben wenige Stunden zuvor die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd bei einer Stimmbeteiligung von 49,3 Prozent mit 36'181 Nein (54,2 Prozent) gegen 30'533 Ja (45,8 Prozent) verworfen.[8] Während ich Ihnen in Bezug auf die beanstandete Sendung und Publikation nicht beipflichten kann, hat Ihnen zumindest das Bündner Volk Recht gegeben.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/umstrittene-sonderjagd-faktencheck-hirschwanderung-sind-sie-da-oder-doch-nicht

[2] Die Beiträge waren Teil einer breiteren Berichterstattung der Regionalredaktion in Chur über die Abstimmung zur Sonderjagd -Initiative. Der Vollständigkeit halber übermitteln wir Ihnen die Links dazu:

https://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen/abstimmungen-gr/abstimmung-graubuenden-noetig-oder-unethisch-sonderjagd-bewegt-gemueter ;

https://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/abstimmung-sonderjagd-sonderjagd-gegner-steigen-in-den-abstimmungskampf;

https://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/abstimmung-sonderjagd-breite-allianz-setzt-auf-das-traditionelle-buendner-jagdsystem ;

https://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/sonderjagd-initiative-muss-die-jagd-anders-organisiert-werden-das-streitgespraech

[3] https://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/umstrittene-sonderjagd-faktencheck-hirschwanderung-sind-sie-da-oder-doch-nicht

[4]https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/bvfd/ajf/dokumentation/Jagd_Publikationen/Broschuere_Hirschmarkierung_scrennversion_h.pdf

[5] Siehe Fußnote 4.

[6] https://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/abstimmung-sonderjagd-breite-allianz-setzt-auf-das-traditionelle-buendner-jagdsystem

[7] https://www.zeit.de/2018/49/sonderjagd-graubuenden-hirsche-praettigau

[8] https://www.gr.ch/DE/publikationen/abstimmungenwahlen/abstimmungen/resultate/ResultateSESAM/2019-05-19/K1_2019-05-19.pd

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