«Rundschau»-Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel» beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 29. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 22. Mai 2019 und dort den Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Sie erhalten diesen Schlussbericht leider ein paar Tage nach der 40-tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung einer Beanstandung zur Verfügung steht. Für diese Verspätung möchte ich mich entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden allerdings durch diese Verspätung nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst zu laufen, wenn sich der Brief mit diesem Schlussbericht in Ihrem Briefkasten befindet. Und damit ist auch klar, dass Sie erst mit diesem Schlussbericht an die UBI gelangen können. Bisher befanden Sie sich im Bereich der Ombudsstelle. Sie täuschten sich daher in der Tür, als Sie mir schrieben: «Ich beschwere mich hiermit bei der UBI».

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Der Bericht in der Rundschau vom 22.05.2019 ‘Rauer Wind aus Brüssel, oberster EU-Beamter warnt Schweiz’ über die Drohungen aus Brüssel ist unlauter und tendenziös und zeigt mir auf, dass die SRF aktiv auf Stimmungsmache für den InstA Vertrag macht. Die SRF ist keine gewählte politische Instanz wie unser Parlament oder Bundesrat. Die wie ein privater Verein organisierte SRF macht m. E. einseitige Schuldzuweisungen an alle Instanzen die mit dem Insta-Vertrag nicht vorwärts machen. Eine politische Hetze par excellance. Ein Bundesrat ist gegenüber einer Fernsehsendung RUNDSCHAU nicht verpflichtet, Auskunft auf tendenziöse Fragen zu geben. Vielfach ist die Fragestellung der RUNDSCHAU-Reporter schon eine versteckte einseitige Botschaft. Fragen: Warum kommen in diesem RUNDSCHAU-Bericht keine politischen Kreise gegen den Insta-Vertrag zum Zuge? Warum wird in diesem RUNDSCHAU-Bericht nicht erwähnt, dass auch die EU von der Schweiz ausserordentlich profitiert? Warum wird in diesem RUNDSCHAU-Bericht unsachlich, einseitig und hypothetisch über die neusten Drohgebärden der EU-Führung berichtet? Es fehlt dem Sendegefäss RUNDSCHAU die politische, ausgewogene und sachliche Berichterstattung. Ich beschwere mich hiermit bei der UBI nach Artikel 4 (Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann). Ich erwarte eine Rüge an die RUNDSCHAU-Verantwortlichen sowie korrigierende Zeichen für eine ausgewogene Berichterstattung.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Zum allgemeinen Vorwurf der ‘Stimmungsmache’ für den InstA Vertrag»

Der Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU ist eines der ganz grossen politischen Themen dieses Jahres. Während die Schweizer Berichterstattung oft auf die Debatte zwischen den verschiedenen Akteuren in der Schweiz fokussiert, wollte dieser Bericht dezidiert die Sicht der EU auf die zähen Verhandlungen beleuchten. Das Interview mit Martin Selmayr, dem mächtigsten Beamten der EU, kann genau diese Perspektive bieten. Selmayrs Aussagen werden aber nicht unkritisch transportiert, sondern in den Kontext eingebettet und vom Interviewer kritisch hinterfragt. Zudem werden Selmayrs Aussagen in den nachfolgenden Beiträgen von FDP-Präsidentin Petra Gössi und alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey kommentiert und auch dezidiert kritisiert. So warnt Petra Gössi, Selmayrs Aussagen könnten als ‘Droh-Gebärden’ verstanden werden und fordert, die jüngsten EU-freundlichen Abstimmungen in der Schweiz müssten von der EU zur Kenntnis genommen werden und eine positive Wirkung auf die bilaterale Beziehung haben. Danach plädiert Micheline Calmy-Rey in einem langen Interview dafür, dass die Schweiz sich von Brüssel nicht unter Druck setzen lassen und in den Verhandlungen um das Rahmenabkommen selbstbewusster und fordernder auftreten soll. Es handelt sich also in keiner Weise um ‘Stimmungsmache für den InstA Vertrag’, wie der Beanstander moniert. Ganz im Gegenteil werden divergierende Sichtweisen auf die Verhandlungen präsentiert.

Zu den weiteren Vorwürfen

- Der Beanstander moniert <einseitige Schuldzuweisungen an alle Instanzen, die mit dem Insta-Vertrag nicht vorwärts machen>.

Zum Zeitpunkt des Beitrags stand die offizielle Haltung des Bundesrats gegenüber dem Rahmenabkommen mit der EU aus. Dieser hatte sich Zeit ausbedungen, um in Konsultationen mit Parteien und Verbänden die Haltung wichtiger politischer Stakeholder zu eruieren. Diese Konsultationen waren zum Zeitpunkt unserer Berichterstattung aber abgeschlossen. Und: Brüssel machte seit längerem Druck auf die Schweiz, ein klares Bekenntnis zum Rahmenvertrag abzugeben. Im Interview mit der ‘Rundschau’ äusserte Martin Selmayr seine Enttäuschung darüber, dass dieses Bekenntnis nicht vorlag und machte klar: Es sei Aufgabe jeder Regierung, < für die Mehrheiten zu sorgen die dort erforderlich sind, um am Ende einen politischen Deal, den man gemacht hat, auch durchzusetzen>. Diese Spitze richtet sich gegen den Bundesrat – und primär gegen Aussenminister Ignazio Cassis. Es ist schlicht die journalistische Pflicht der ‘Rundschau’, den Verantwortlichen im EU-Dossier Gelegenheit zu bieten, auf die Äusserungen aus Brüssel zu reagieren. Weil Cassis für ein Interview nicht zur Verfügung stand, hat die ‘Rundschau’ stellvertretend das Gespräch mit FDP-Chefin Petra Gössi gesucht. Sie hat anstelle des FDP-Bundesrats zu den Äusserungen aus Brüssel klar Stellung bezogen (<Enttäuschung darf man zur Kenntnis nehmen. Man hat der EU gegenüber aber immer klar kommuniziert, wir brauchen mehr Zeit>). Von einer ‘einseitigen Schuldzuweisung’ oder ‘Stimmungsmache’ kann keine Rede sein.

- Der Beanstander schreibt: <Ein Bundesrat ist gegenüber einer Fernsehsendung RUNDSCHAU nicht verpflichtet, Auskunft auf tendenziöse Fragen zu geben.>

Gerade weil die Äusserungen aus Brüssel für die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz von Bedeutung sind, ist es unsere Pflicht, hartnäckig zu bleiben und Antworten zu erwirken versuchen. Bundesrat Ignazio Cassis hatte eine Interviewanfrage der ‘Rundschau’ im Vorfeld abgelehnt. Dies haben wir im Beitrag transparent gemacht. Seine Absage erfolgte noch vor dem 19. Mai 2019, dem Abstimmungs-Sonntag, an dem über das neue EU-Waffenrecht und die AHV-Steuervorlage abgestimmt wurde. Am Tag, an dem die beiden - für die bilateralen Beziehungen mit der EU wichtigen - Vorlagen vom Schweizer Stimmvolk deutlich angenommen wurden, haben wir Ignazio Cassis deshalb nochmals um ein Interview gebeten. An einer Veranstaltung, an der wir offiziell angemeldet waren und über eine Drehbewilligung verfügten. Diese Vorgehensweise war sachgerecht und steht im Einklang mit den publizistischen Leitlinien von SRF. Die Fragen an Bundesrat Cassis – auf die er keine Antwort gab – waren weder tendenziös noch enthielten sie eine ‘versteckte einseitige Botschaft’. Sie enthielten lediglich den Hinweis auf den für den Bundesrat erfreulichen Abstimmungsausgang in Bezug auf die Beziehungen zur EU. Das Team der ‘Rundschau’ hat das Schweigen des Bundesrats am Anlass zudem sofort akzeptiert und sich zurückgezogen.

- Der Beanstander fragt: Warum kommen in diesem RUNDSCHAU-Bericht keine politischen Kreise gegen den Insta-Vertrag zum Zuge?

Wie bereits oben beschrieben, war Ziel des Interviews, die Sicht der EU auf die Verhandlungen mit der Schweiz zu beleuchten. Im Fokus standen hier nicht primär der Inhalt des Rahmenabkommens und die Argumente dafür oder dagegen, sondern der Verlauf der Verhandlungen und die schwierige bilaterale Beziehung zwischen Bern und Brüssel. Weil es hier eben gerade nicht um den Inhalt und die möglichen positiven oder negativen Auswirkungen eines Rahmenvertrags ging, war es auch nicht angezeigt, die politischen Stimmen dafür und dagegen einzuholen.

- Warum wird in diesem RUNDSCHAU-Bericht nicht erwähnt, dass auch die EU von der Schweiz ausserordentlich profitiert?

Wie oben erwähnt fokussierte der Beitrag auf den Verlauf der schwierigen Verhandlungen und die belasteten bilateralen Beziehungen. Dass nicht nur die Schweiz von der EU profitiert, sondern auch die EU an einer intakten und fruchtbaren Beziehung mit der Schweiz interessiert ist, versteht sich von selbst: Nicht umsonst drängt die EU darauf, die bilateralen Beziehungen zu institutionalisieren und zu festigen – dieses Werben und Drängen der EU wird im Beitrag vielfältig dargestellt, von der Charmeoffensive Junckers bis zu den Drohungen Selmayrs. Zudem ruft alt Bundesrätin Calmy-Rey im nachfolgenden Interview ja zu mehr Selbstbewusstsein der Schweiz in den Verhandlungen mit der EU auf.

- Warum wird in diesem RUNDSCHAU-Bericht unsachlich, einseitig und hypothetisch über die neusten Drohgebärden der EU-Führung berichtet?

Die Aussagen und ‘Drohgebärden’ von Martin Selmayr werden im Beitrag nicht unwidersprochen stehengelassen, sondern vom Interviewer kritisch hinterfragt. So sagt Selmayr zum Beispiel, in der EU-Kommission werde nach dem Rücktritt von Präsident Jean-Claude Juncker gegenüber der Schweiz ein ‘anderer Ton’ (gemeint: ein rauerer) herrschen, die ‘kooperative Art von Herrn Juncker’ werde nicht fortgesetzt werden. Diese Aussage wird vom Interviewer umgehend hinterfragt (<Das ist wieder eine Drohkulisse!>), und zusätzlich wird im Off-Text darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine ‘plumpe Drohung’ handeln könnte. Die Zuschauerinnen und Zuschauer können sich also ihre eigene Meinung bilden. Der Beitrag ist nicht ‘unsachlich, einseitig und hypothetisch’, sondern im Gegenteil sachgerecht und geprägt von kritischer Distanz gegenüber den Aussagen Martin Selmayrs.

Fazit: Wir haben zum wohl brennendsten politischen Dossier in der Schweiz eine vielschichtige und differenzierte Hintergrundberichterstattung mit exklusiven Interview-Partnern geliefert. Die Positionen wurden kritisch und transparent hinterfragt, sodass sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte.

Darum sind wir überzeugt, sachgerecht berichtet zu haben und bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandungen abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ist vielleicht nötig, ein paar Grundsätze über die Rolle des Journalismus und über die Aufgaben der Regierung in Erinnerung zu rufen. Die Medien in einer Demokratie – und da sind Radio und Fernsehen der SRG eingeschlossen – sind keine Amtsblätter, die nur wiedergeben, was die Regierung und die Verwaltung vorher abgesegnet haben. Sie üben eine Kritik- und Kontrollfunktion gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Parteien, den Verbänden, der Wirtschaft, den Gerichten, der Armee sowie gegenüber kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Institutionen, Organisationen und Akteuren aus. Die Legitimation dazu entnehmen sie der verfassungsrechtlich verankerten Meinungs- und Medienfreiheit sowie Leitentscheiden oberster Gerichte (wie des Schweizerischen Bundesgerichts, des deutschen Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte). Demzufolge ist es Aufgabe des Journalismus, kritische Fragen zu stellen, den Dingen auf den Grund zu gehen, Vertuschtes aufzudecken, über Hintergründe aufzuklären und unangenehme Wahrheiten auszusprechen. Journalismus muss stören. Nur wenn er alle Kreise stört, erfüllt er seine Funktion.

Natürlich ist eine Regierung nicht verpflichtet, auf jede Frage von Journalistinnen und Journalisten zu antworten. Sie kann auch mal ein Interview verweigern. Aber grundsätzlich ist die Regierung gehalten, Auskunft zu geben und die Offenheit statt die Geheimniskrämerei zu pflegen. So steht in der Bundesverfassung in Artikel 180 Absatz 2: «Er (der Bundesrat) informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.»[2] Und im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz heißt es in Artikel 10 Absatz 2: «Er (wiederum der Bundesrat) sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren».[3] Die Medien haben darum das Recht, immer wieder zu fragen.

Wenn Medien über Politik berichten, dann bewegen sie sich in den Bereichen von Polity, Policy oder Politics oder in zweien davon oder gar in allen dreien. Worum handelt es sich?

  • Polity umschreibt den Systemzusammenhang, also Fragen der Staatsform, des politischen Systems, des Wahlsystems und der politischen Kultur.
  • Policy meint Politikinhalte, also beispielsweise, welche Außenpolitik ein Land betreibt, wie die Altersvorsorge geregelt ist, wie ein Land die Klimaziele erreichen will oder wie es seine Bürgerinnen und Bürger besteuert.
  • Politics fasst Abläufe und Verfahren zusammen. Dazu gehören beispielsweise Differenzbereinigungen zwischen den beiden Kammern des eidgenössischen Parlamentes, Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU, Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten für die eidgenössischen Wahlen, Wahlallianzen, taktische Winkelzüge, Strategien und Querelen.

Wenn die «Rundschau» die Frage behandelt, ob ein EU-Beitritt das Ende der direkten Demokratie bedeutet, dann bewegt sie sich im Bereich von Polity. Wenn die «Rundschau» untersucht, was das Rahmenabkommen mit der EU wie regelt und welche Inhalte der Schweiz Vorteile bringen und welche ihr zum Nachteil gereichen, dann bewegt sie sich im Bereich von Policy. Und wenn sie analysiert, wie es nun weitergeht und mit welchen Schachzügen zu rechnen sein wird, dann berichtet sie über Politics. Genau in dem Bereich von Politics ist der von Ihnen kritisierte Beitrag anzusiedeln. Die «Rundschau» hat das Rahmenabkommen nicht inhaltlich diskutiert. Sie hat es auch nicht in einen größeren Systemzusammenhang gestellt. Sie hat nur nachgefragt, womit nun taktisch zu rechnen ist. Mit was für einer EU es die Schweiz in den nächsten Monaten zu tun haben wird, das verdeutlichte EU-Generalsekretär Martin Selmayr. Darauf reagierten die FDP-Präsidentin Petra Gössi als Verteidigerin des Bundesrates und die frühere Außenministerin Micheline Calmy-Rey als Kritikerin des Bundesrates. Das war ein absolut logisch aufgebauter, sauberer Bericht, der in jeder Beziehung transparent und sachgerecht war. Von einseitiger Schuldzuweisung keine Spur! Und der Bericht war auch nicht unsachlich, einseitig, tendenziös, unlauter und hypothetisch, wie Sie unterstellen, sondern eine Zustandsanalyse der Stimmung, auf die die Schweiz bei der EU im Mai stieß (und jetzt erst recht stoßen wird). Ich frage mich, wie Sie da von Stimmungsmache, ja von politischer Hetze sprechen können. Da alles korrekt war, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Und es gibt auch keinen Grund, eine Rüge auszusprechen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/rauer-wind-aus-bruessel-oberster-eu-beamter-warnt-schweiz?id=576e8a88-bec4-423f-a5a7-ef8918ec9030

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970118/index.html

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