«Arena»-Sendung «Schweiz-EU – höchste Zeit?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 6. Juni 2019 beanstandeten Sie den Publikumsaufruf vom 5. Juni 2019 [1] zur Sendung «Arena» vom 7. Juni 2019 zum Thema «Schweiz-EU – höchste Zeit?»[2]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Gestern (5.6.2019; ca. 19:57) habe ich auf SRF 1 eine Vorschau/Ankündigung der Sendung Arena von morgen Freitag, 7.6.; 22:20) gesehen. Ich gebe einen heiklen Part davon wieder, solange er mir noch exakt im Gedächtnis ist: Der Moderator Sandro Brotz umriss die vorgesehene Thematik Rahmenabkommen (‘Schweiz – EU: Höchste Zeit?!’) mit der m.E. sehr suggestiven quasi rhetorisch anmutenden Frage <Es g'reglet's Verhältnis mit Brüssel oder es Neidanke uss Bärn?>. Wer würde nicht schon mal ganz allgemein ‘ein geregeltes Verhältnis’ einem ‘Neindanke’ vorziehen? (Wobei das ‘Danke’ nach dem ‘Nei’ erst noch unnötig euphemistisch daher kommt.) Es impliziert, dass mit Brüssel ‘geregelte Verhältnisse’ auszuhandeln seien, während doch de facto nur ein Ja oder Nein zum Package Rahmenabkommen möglich ist, erweckt Assoziationen zur angebl. ewigen Neinsager- und Rosinenpicker-Mentalität der Schweiz und evoziert entspr. Aengste vor den ‘drohenden’ Folgen. Ich finde, das verstösst schon vor der Sendung rein aufgrund einer solchen Vorschau-Headline gegen das journalistische Neutralitäts- und Ausgewogenheitsgebot, weil es klar Partei für das Abkommen nimmt. Eine solche vorgefasste Einstellung geht indes insbesondere für einen Staatssender in einer derart polarisierenden politischen Hauptfrage gar nicht! Solches einseitiges a priori Meinungs-Setting ist von daher abzustellen und ich bitte Sie entsprechende Massnahmen schon im Vorfeld zu treffen, bzw. Herrn Brotz entspr. zu rüffeln. Ev. wäre es für einmal schlau, die Arena-Verantwortlichen schon zum Voraus bezügl. der Unzulässigkeit einseitiger Meinungsmache (weiter...) zu sensibilisieren und nicht erst nach einer brisanten Sendung. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie meine Beanstandung sehen. Dafür danke ich Ihnen bestens.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äußerte sich Frau Franziska Egli, Teamleiterin der Sendung:

«Mit seinem Mail vom 6. Juni hat Herr X eine Beanstandung gegen den Publikumsaufruf vom 5. Juni zur ‘Arena’ vom 7. Juni ‘Schweiz – EU: höchste Zeit?!’ eingereicht. Der beanstandete Publikumsaufruf vom Mittwoch 5. Juni ist online leider nicht einsehbar. Sie finden diesen daher zur Ansicht im Anhang. Der Text des Publikumsaufrufs lautete folgendermassen:

<D’Sanduhr die lauft und lauft – und am Bundesrat lauft d’Ziit devoo. Bis Ändi Monet muser sich entscheide, wies mit’m Rahmeabkomme söll witergah. Bruuchts jetzt äntlich Negel mit Chöpf, oder lömmer eus vode EU erprässe? Diskutiered Sie mit mir im Studio mit und schribed Sie jetzt es Mail a arena@srf.ch mit Ihrem Name und ere Telefonnummer, wo mir Sie chönd erreiche. Es greglets Verhältnis mit Brüssel – oder es ‘Nei, danke’ us Bärn. Arena@srf.ch>

Herr X kritisiert den letzten Satz des Aufrufs, <Ein geregeltes Verhältnis mit Brüssel – oder ein ‘Nein, danke’ aus Bern>. Diesen interpretiert er als Suggestivfrage und ist der Auffassung, dieser impliziere, <dass mit Brüssel ‹geregelte Verhältnisse› auszuhandeln seien, während doch de facto nur ein Ja oder Nein zum Package Rahmenabkommen möglich ist>. Im Weiteren erwecke dies <Assoziationen zur angeblichen Neinsager- und Rosinenpicker-Mentalität der Schweiz> und rufe Ängste vor den möglichen Folgen hervor. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Die ‘Arena’ ruft – ausser vor Abstimmungssendungen – jeden Mittwoch das Publikum zum Mitdiskutieren auf: Der Redaktion ist es ein Anliegen, die Zuschauerinnen und Zuschauer in die Sendung miteinzubeziehen und auch ‘normale’ Bürgerinnen und Bürger in der ‘Arena’ zu Wort kommen zu lassen. Hierzu ruft die Redaktion jeweils am Mittwoch mündlich im Radio und am Fernsehen nach der ‘Tagesschau’ und erneut nach ‘10 vor 10’ zum Mitdiskutieren auf. Personen, die sich für das Thema interessieren und ihre eigene Meinung in die Sendung einbringen möchten, können sich per Mail an die Redaktion wenden. Am darauffolgenden Tag werden sie dann gegebenenfalls kontaktiert und bei entsprechender Eignung in die Sendung eingeladen.

Dieser Aufruf unterscheidet sich in seiner Form von einem regulären Ankündigungs-Trailer: Bei diesem Publikums-Aufruf geht es nicht in erster Linie darum, die Sendung und deren Inhalte möglichst breit zu bewerben, sondern darum, möglichst viele Menschen zum Mitdiskutieren zu bewegen. Oftmals legt die Redaktion daher den Fokus auf einen inhaltlichen Aspekt der Sendung, um das Thema den Zuschauerinnen und Zuschauern näher zu bringen. Gerade auch, weil sie nicht länger als 30 Sekunden sein dürfen, ist es jeweils nicht möglich, sämtliche Aspekte eines Themenbereichs in diese Aufrufe zu integrieren.

Herr Bossard bezieht sich in seiner Kritik ausschliesslich auf den letzten Satz des betreffenden Aufrufs. Diesen für sich isoliert als Aufruf zu senden, wäre tatsächlich nicht ideal. Allerdings ist dieser Satz im Kontext des 30-sekündigen Aufrufs zu sehen: Erst spricht Sandro Brotz vom Zeitdruck, unter welchem der Bundesrat in Bezug auf das Rahmenabkommen aktuell steht. In der Folge fragt er, ob wir, sprich die Schweiz, nun in Hinblick auf das betreffende Abkommen endlich ‘Nägel mit Köpfen’ machen müssten oder ob wir uns von der EU erpressen lassen würden. Genauso wie der letzte Satz Unterschiedliches bei den Zuschauerinnen und Zuschauern auslösen kann, kann auch diese Frage unterschiedlich aufgefasst werden: Je nach Betrachtungsweise kann man unter ‘Nägel mit Köpfen’ die Unterzeichnung des Rahmenabkommens oder aber die konsequente Neuverhandlung des vorliegenden Rahmenabkommens verstehen. Der Ausdruck ‘Nägel mit Köpfen’ könnte sich – gerade auch weil der Bundesrat vorher genannt wurde – allerdings auch auf die Strategie der Landesregierung beziehen: Diese könnte auch Nägel mit Köpfen machen, indem sie sich klar zum Rahmenabkommen positioniert – was sie bisher noch nicht getan hat, von der EU aber erwartet wird. Ebenso lässt die Formulierung ‘oder lassen wir uns von der EU erpressen’ einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Die genannte Erpressung kann, wie von der SVP oftmals vorgebracht, als eine generelle Erpressungs-Haltung der EU gegenüber der Schweiz interpretiert werden. Man kann die Aussage aber auch allein auf den Zeitdruck, den die EU aktuell auf die Schweiz ausübt, beziehen. Genauso verhält es sich mit dem von Herrn Bossard kritisierten Satz. Tatsächlich kann man diesen so auffassen, wie Herr X dies tut. Man kann das ‘Nein, danke’ aber auch als selbstbewusste, eigenständige Haltung der Schweiz interpretieren, die keine Angst vor negativen Auswirkungen impliziert – im Gegenteil. Der beanstandete Aufruf regt zum Denken an und wirft verschiedene Fragen auf. Moderator Sandro Brotz stellt diese Fragen ohne ‘vorgefasste Einstellung’, jedoch mit dem Ziel, dass sich Zuschauerinnen und Zuschauer mit ihrer eigenen Meinung melden, um in der Sendung mitzudiskutieren.

Aufgrund obiger Ausführungen bitte ich Sie, die Beanstandung von Herrn Bossard zum Publikumsaufruf der ‘Arena’ vom 7. Juni ‘Schweiz – EU: höchste Zeit?!’ nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Publikumsaufrufs. Ich muss zuerst drei Missverständnisse klären, denen Sie offenbar aufgesessen sind:

  1. Die Schweiz kennt keine Staatsmedien (abgesehen vom «Bundesbüchlein» vor Volksabstimmungen und den Websites der staatlichen Verwaltungen). Staatsmedien fungieren stets als Lautsprecher der jeweiligen Regierung. Solche Staatsmedien kennen beispielsweise China, Nordkorea, Vietnam, Kuba, Iran, Saudi-Arabien, Syrien, Ägypten, die Türkei, nicht aber die Schweiz. Die Medien in der Schweiz – auch die SRG – üben gegenüber dem Bundesrat, dem Parlament, der Verwaltung, den Gerichten, aber auch gegenüber wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen, militärischen und anderen gesellschaftlichen Akteuren eine Kritik- und Kontrollfunktion aus. Der Staat hat ihnen inhaltlich nicht dreinzureden, denn es gilt die Medien- und Meinungsäußerungsfreiheit.[3] Und das Radio- und Fernsehgesetz sagt ausdrücklich in Artikel 3a: «Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig».[4]
  2. Es gibt kein ausdrückliches Neutralitäts- und Ausgewogenheitsgebot. Von den Rundfunkmedien wird erwartet, dass sie sachgerecht berichten und auf die Dauer der Programme die Vielfalt spiegeln. Die Sachgerechtigkeit setzt voraus, dass die Medien faktengetreu, mit der nötigen Distanz und nach Relevanzkriterien berichten. Neutral müssen sie hingegen nicht unbedingt sein, denn das Radio- und Fernsehgesetz lässt ja auch zu, dass die Journalistinnen und Journalisten im Rundfunk Meinungen äußern oder anwaltschaftlich berichten.
  3. Es gibt keine Vorzensur. Was Sie erwarten, dass nämlich eine regulierende Instanz im Vorfeld einer Sendung eingreift, verstößt gegen die Medienfreiheit und gegen die Programmautonomie. Allfällige Kritiken und Korrekturen erfolgen stets erst nachträglich.

Dies gesagt, verstehe ich Ihre Aufregung auch inhaltlich nicht. «Nein, danke» kann durchaus Ausdruck einer überlegten, inhaltlich fundierten Antwort sein. Ich erinnere an die Debatten des Deutschen Bundestages über die Ostverträge in den frühen siebziger Jahren, als Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU) dem auf Aussöhnung mit der Sowjetunion und der DDR trachtenden Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und dessen Außenminister Walter Scheel (FDP) am Schluss seiner Rede entgegenschleuderte: «So nicht! Und jetzt nicht!» Das war das damalige «Nein, danke». Sie werden nicht erstaunt sein, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstütze.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1]

[2] https://www.srf.ch/sendungen/arena/schweiz-eu-hoechste-zeit

[3] Artikel 16 und 17 der Bundesverfassung, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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