Radio SRF 1 Berichterstattung über Tennis French Open in Paris beanstandet

6016
Mit Ihrem Brief vom 31. Mai 2019 beanstandeten Sie die Schaltung zum Tennis French Open in Paris auf Radio SRF 1 vom 30. Mai 2019. [1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Da Sie Ihre Beanstandung fälschlicherweise an die alte Adresse der Ombudsstelle schickten, nämlich an die Kramgasse 16 in Bern, wo mein Vorgänger Achille Casanova bis Ende März 2016 sein Büro hatte, ging Ihr Brief von dort unverständlicherweise an die Ombudsstelle der Stadt Bern an der Junkerngasse 56, von wo er dann am 2. Juni 2019 in Zürich anlangte.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beschwere mich über die Aussage von Bernhard Schär, die er wie folgt ausgesendet hat: <Belinda Bencic spielt in der dritten Runde ausgerechnet gegen Donna Vekic, die ehemalige Lebenspartnerin von Stan Wawrinka.> Die Aussage nimmt Bezug auf die Privatsphäre von Vekic und Wawrinka. Die beiden Tennisprofis haben Anspruch auf den Schutz Ihres Privatlebens. Schär verletzte das Recht von Vekic und Wawrinka auf ihren Persönlichkeitsschutz gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Liaison Wawrinka/Vekic war nie bestätigt worden von den beiden. Sie haben das Recht (ein Grundrecht), sich nicht zu äussern zu ihrer Beziehung. Das heisst: Schär missachtet die informationelle Selbstbestimmung der beiden Sportprofis. Er respektiert Wawrinka und Vekic nicht als selbstbestimmte Personen.

Die Aussage von Schär ist umso stossender, weil der Reporter bereits in den Jahren 2015/2016 mit den Tennismeldungen Bericht erstattet hatte über die Beziehung Wawrinka/Vekic. Ich hatte diesbezüglich viele Briefwechsel mit dem Kundendienst SRF. Schär änderte sein Verhalten erst nach meiner Mitteilung darüber an die Direktion des Bakom (Januar 2017). Es war mir damals nicht bewusst, dass das Unternehmen SRG SRF unabhängig ist.

Es gibt viele kroatische Staatsangehörige aus erster und zweiter Generation im Raum Zürich. Sie alle wurden konfrontiert mit der Aggression des Journalisten von SRF. Ich fordere eine Entschuldigung von SRF Deutschschweiz wegen Persönlichkeitsverletzung von Donna Vekic und Stan Wawrinka.

Meine Frage an SRF: Wer trägt die Verantwortung dafür, dass es keinen Eintrag gibt in der Datenbank SRF über das Privatleben von Stan Wawrinka und Donna Vekic?»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sportredaktion SRF äußerte sich Herr Hansjörg Wyss, Inputer Chefredaktion Sport:

«Gerne nehme ich folgendermassen Stellung zur Beanstandung 6016:

SRF-Radio-Journalist Bernhard Schär hat die von der Beanstanderin geäusserte Aussage am 30. Mai um 17:10 Uhr im Radio auf SRF1, wie im Beschwerdeschreiben transkribiert wiedergegeben.

Die Beanstanderin bemängelt, dass die Privatsphäre von Donna Vekic und Stan Wawrinka geschützt sei und es deshalb über die private Liaison der beiden im Radio SRF keine Erwähnung geben darf. Sie begründet das mit dem Pesönlichkeitsschutz-Gesetz.

Das Prinzip der Persönlichkeitsschutz-Gesetzgebung basiert darauf, dass niemand ungerechtfertigt in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden darf. Es verweist aber auch darauf, dass bei Personen des öffentlichen Interesses die Grenzen einiges weiter gesteckt sind und dass diese Grenzen immer wieder neu überdacht und neu festgelegt werden müssen.

Beide Prinzipien werden beim Tennis-Beitrag von Bernhard Schär nicht tangiert. Die beiden werden mit dieser Aussage weder an den Pranger gestellt noch öffentlich ungebührlich dargestellt. Falsch ist zudem die Aussage der Beanstanderin, dass das private Verhältnis von Stan Wawrika und Donna Vekic nie öffentlich gemacht worden sei. Dies ist von diversen Medien mehrmals publiziert worden [2] und von den beiden zu keinem Zeitpunkt als Falschmeldung deklariert worden. Ein Beispiel, das dies zudem beweist: An der Pre-Wimbledon-Party 2017 sind die beiden als Paar öffentlich aufgetreten. Fakt ist folglich, dass die Beziehung von Wawrinka/Vekic einem sportinteressierten Publikum bekannt ist, es sich folglich um ein in der breiten Öffentlichkeit bekanntes Faktum handelt.

Gehört dieses private Faktum nun zwingend in einen Radiobeitrag? Es gehört sicher nicht zu den Kernaussagen des SRF-Reporters, den Beziehungsstatus der Sportlerinnen und Sportler zu erwähnen. In diesem Fall ist die Aussage, dass Bencic gegen die ehemalige Freundin von Wawrinka spielen muss, sicher nicht zwingend. SRFSport ist aber der Ansicht, dass in Anbetracht der Fülle der Nachrichten in einer Reportage durchaus auf dieses Zusatzwissen zurückgegriffen werden darf. Zumal mit dieser persönlichen Aussage über die Tennisspielerin ein zusätzlicher Schweizer Bezug hergestellt wird.

Der Beanstanderin wurde dies, wie im Beschwerdeschreiben erwähnt, früher mehrmals mündlich wie schriftlich dargelegt. SRF kann nachvollziehen, dass es Zuhörerinnen und Zuhörer gibt, denen diese Information nicht wichtig ist. Es gibt aber auch eine sportinteressierte Hörerschaft, die es schätzt, wenn die sportlichen Resultate und Fakten mit zusätzlichen, hin und wieder auch persönlichen Informationen, angereichert werden und so die Athletinnen und Athleten mit etwas mehr Persönlichkeit und Menschlichkeit dargestellt werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Passage. Wer mit wem verheiratet ist, ist immer auch eine öffentliche Sache, und wenn es sich um prominente Personen handelt, ist es auch von öffentlichem Interesse. Wer mit wem liiert ist, ist bei Prominenten ebenfalls ein öffentliches Thema, wenn sich die beiden Betroffenen dazu bekennen. Es gehört nur dann ganz in den Privatbereich, wenn zwei eine Liaison eingehen, die verheiratet sind, aber nicht miteinander. Dann geht es nur sie etwas an und die betrogenen Partner. Kurz: Affären gehören nicht in die Öffentlichkeit, solange sie nicht eine allenfalls öffentliche Aufgabe der Betroffenen tangieren. Beim von Ihnen angesprochenen Paar ist der Fall klar: Die interessierte Sportöffentlichkeit wusste davon, die beiden zeigten sich zusammen, und es stand auch auf Wikipedia.[3] Bernhard Schär hat also kein Grundrecht verletzt und niemanden diskriminiert. Das Einzige, was gegen die Mitteilung sprach, war: Sie war nicht zwingend. Sie war ein nettes Aperçu. Sie war aber keine Verletzung irgendwelcher Regeln. Darum kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1]

[2] Zum Beispiel im „Blick“: https://www.blick.ch/sport/tennis/wawrinka-freundin-vekic-im-interview-eine-tennis-beziehung-ist-nicht-einfach-id8228904.html

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Stan_Wawrinka#Persönliches; https://de.wikipedia.org/wiki/Donna_Vekić

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