«Samstagsrundschau» mit Nationalrat Albert Rösti beanstandet I

6006
Mit Ihrer E-Mail vom 26. Mai 2019 beanstandeten Sie die «Samstagsrundschau» (Radio SRF) vom 25. Mai 2019 mit Nationalrat Albert Rösti.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der 40tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung von Beanstandungen zur Verfügung steht. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden durch die Verspätung allerdings nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst an dem Tag an zu laufen, an dem der Schlussbericht in Ihrem Briefkasten liegt.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Während der Samstagsrundschau hat der Fragesteller Herr Künzi dem Gast Albert Rösti mehrmals dreingeredet, ja ihn aufs arroganteste unterbrochen. Analysieren Sie bitte ruhig das ganze Gespräch!
Wenn man einen intelligenten, redegewandten Gast einlädt, soll man auch anständig moderieren - und nicht nur dann. Das war aber kein Moderieren, sondern ein Plan, vorgefertigte Fragen durchzupauken, ohne Rücksicht auf das Gegenüber; Unflexibel, blind und nicht zuhörend, was der Gast sagt. Anstatt den Faden vom Gast aufzunehmen... Wer provokative Fragen stellt oder das Gegenüber mit dreisten Unterstellungen konfrontiert, muss halt mit hartnäckigen Antworten rechnen und Gelegenheit geben, dass sich der Angesprochene wehren kann! Herr Rösti hat zum Glück ruhig und klar versucht, seine Antworten fertig zu sprechen, so gut es halt ging. Das hatte zur Folge, dass oft beide gleichzeitig sprachen - chaotisch und unverständlich für die Hörer wie in anderen Ländern. Das ist absolut stillos und eines Schweizer Radios unwürdig, Herr Künzi und Radio-Verantwortliche!
Kontrovers interviewen heisst nicht dreinschnorren, Herr Künzi - das lernt man auf jeder Journalistenschule! Dass Sie (wie die meisten bei SRF) nicht auf der Linie der SVP sind, hat man längst verstanden. Andererseits wollen Sie nicht verstehen, dass jährlich Tausende von Migranten mehr im Land zwingend zu massivem Ausbau von Verkehrswegen, hitzigem Wohnungsbau und noch grösserem Import von Konsumgütern wie Lebensmitteln führt - ob wir das wollen oder nicht. Damit wird die Abhängigkeit vom Ausland immer grösser. Und auch Sie wollen im Winter nicht frieren und fahren Auto, oder? Benzin ist ein Erdöl-Derivat. Ich bin nicht SVP-Mitglied, könnte aber die meisten von Herrn Rösti's Aussagen unterschreiben.
Wir protestieren dagegen, dass wir zwangssteuer-finanziertes Radio bezahlen müssen, wenn Leute wie Herr Künzi so schlechte Interviews machen und den Gast versuchen, an die Wand zu drücken. Wo bleibt der Anstand? Für solch stil- und niveaulose Fragereien gibt es andere Formate und Sender zu Genüge.
Ich erwarte Ihre adäquate Stellungnahme - auch wenn das (leider) wieder unnötig Steuergelder kostet...»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Samstagsrundschau» antwortete Herr Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, zur Beanstandung 6006 gegen die ‘Samstagsrundschau’ v. 25. Mai Stellung nehmen zu können.

Der Beanstander kritisiert die Gesprächsführung und Moderation innerhalb der Sendung. Dadurch, dass der Gast mehrfach unterbrochen wurde, sei das Gespräch stellenweise unverständlich geworden. Zudem hätte der Fragesteller schlechten Stil bewiesen, respektive es an Anstand gegenüber dem Gast und dessen Positionen fehlen lassen.

Ich gehe im Folgenden auf diese Punkte ein, erlaube mir aber zuerst eine allgemeine Aussage zum Konzept der ‘Samstagsrundschau’.

Konzept

Die Sendung existiert seit 1950, sie ist das älteste Gesprächsformat von Radio SRF, das heute noch produziert wird. Das Konzept der Sendung hat sich in all diesen Jahren kaum verändert. Es kann in einem einfachen Satz zusammengefasst werden: <Der Kopf der Woche wird kontrovers befragt>.

Die kontroverse Fragetechnik ist geprägt davon, dass sie den Gast, wenn nötig durch hartnäckiges Nachfragen, dazu bringt, die Fragen zu beantworten statt allenfalls auszuweichen. Die Fragestellung basiert auf Fakten und konfrontiert den Gast auch mit Gegenargumenten, die jeweils ihrer Quelle zugeordnet werden, damit für das Publikum erkennbar wird, woher diese stammen.

Die Gäste der ‚Samstagsrundschau‘ wissen, dass sie zu einem kontroversen Gespräch eingeladen werden, viele – so zum Beispiel auch der SVP-Parteipräsident - kommen auch nicht zum ersten Mal.

Die kontroverse Befragung erfüllt aber keinen Selbstzweck. Auch wenn die Positionen der Gäste kritisch hinterfragt, die Antworten auch mal unterbrochen werden, besteht das Hauptziel des Gesprächs darin, für das Publikum die Position des Gastes zum Hauptthema, respektive den Zwischenfragen, erkennbar zu machen.

Aus meiner Sicht erfüllt die Sendung vom 25. Mai mit Gast Albert Rösti dieses Ziel. Das Publikum konnte erkennen, mit welchen Inhalten und Kernaussagen der SVP-Parteipräsident seine Partei in den kommenden eidgenössischen Wahlen positionieren will. Dazu gehört auch, dass er auf Gegenpositionen reagieren konnte und reagierte. Dass Röstis Positionen verständlich wurden, belegt auch die hier eingereichte Beanstandung. Der Beanstander schreibt, er könne, obwohl nicht SVP-Mitglied, <die meisten von Herrn Röstis Aussagen unterschreiben.>

Sachgerechte Fragestellung

Entscheidend ist, dass das Thema respektive das Ziel des Gesprächs und die Kernfrage von Anfang an klar, die Fragen sachgerecht sind. Sachgerechtigkeit entsteht, in dem die Fragen auf Fakten basieren, oder, als Thesen/Meinungen formuliert, diese einer Quelle zugeschrieben oder als These zumindest explizit erkennbar gemacht werden müssen. Auch diese beiden Punkte sind in der beanstandeten Ausgabe der ‚Samstagsrundschau‘ erfüllt.

In der einleitenden Moderation der Sendung heisst es (hier in Hochdeutsch transkribiert):

<Die Siegerpartei strahlt nicht mehr so stark. Bei der Nationalratswahlen 2015 hatte die SVP einen Wähleranteil von fast dreissig Prozent erreicht – neuer Schweizer Rekord. Seither aber läufts nicht mehr so rund, bei den Wahlen in kantonale Parlamente hat die SVP seither soviele Sitze verloren wie keine andere Partei, und auch bei wichtigen nationalen Abstimmungen hat sie immer wieder verloren. Fünf Monate vor den nächsten Nationalratswahlen sprechen wir darüber und zwar mit dem Parteipräsidenten Albert Rösti.>

Damit ist die Gesprächsgrundlage klar formuliert. Aufbauend auf wichtigen und aktuell vieldiskutierten Themen-Bereichen (Klima-/Umweltpolitik und Europa-/Migrationspolitik) geht das Gespräch der Frage nach, wie der Parteipräsident die SVP in diesen Bereichen inhaltlich positionieren und damit den Wählerschwund zumindest stoppen will.

Im Gespräch werden die Verluste der Partei mit konkreten Zahlen und Zeiträumen quantifiziert, Kritik an der Themenbewirtschaftung (Klima) der Partei durch Zitate belegt, die These einer zunehmend europafreundlicheren Haltung in der Bevölkerung durch mehrere Abstimmungsergebnisse gestützt usw. Die Fragen sind also sachgerecht und nicht stil- oder anstandslos, wie das die Beanstandung unterstellt.

Unterbrechungen

Auch wenn – oder gerade weil - ein zentrales Ziel der Befragung darin besteht, für das Publikum die Position des Gastes verständlich zu machen, kann es sein, dass man als Befrager eine Antwort unterbricht, um zum Kern der eigentlichen Frage zurückzuführen. Das geschieht in der beanstandeten ‚Samstagsrundschau‘ wiederholt und begründet. Wenn zum Beispiel die Frage lautet, ob parteiinterne Kritik bezüglich Themensetzung tatsächlich zuwenig ernstgenommen werde und die Antwort in einer Aufzählung von diversen Themenfeldern bis zur Kampfjet-Beschaffung mündet, ist es richtig, dass der Befrager darauf besteht, eine Antwort zur gestellten Frage zu bekommen und deshalb insistiert, nötigenfalls auch hartnäckig und mehrfach. Wir sind uns bewusst, dass gelegentlich Hörerinnen und Hörer solche Gesprächssituationen atmosphärisch als unangenehm empfinden. Allerdings liegt das ein Stück weit auch in der persönlichen Empfindung einer Hörerin, eines Hörers. Was die einen als aggressiv oder unanständig empfinden, taxieren andere einfach als hartnäckig.

So oder so müssen Antwort und Frage für die Zuhörenden verständlich bleiben. In diesem Punkt stimme ich dem Beanstander zu, wenn er kritisiert, dass diese Verständlichkeit im Gespräch stellenweise nicht mehr gegeben war. Wir haben das in der Feedbacksitzung zur Sendung deutlich und kritisch angesprochen. Trotzdem hat auch dieser Punkt die Sendung in ihrer Sachgerechtigkeit insgesamt nicht gemindert.

Fazit:

Die Fragen waren begründet und folgten der Kernfrage des Gesprächs, wie SVP-Präsident Rösti die Verluste seine Partei in den fünf Monaten vor der Wahl stoppen wolle. Das Publikum konnte die Positionen des Gastes erkennen und sich auf diese Weise eine eigene Meinung bilden.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die vorliegende Beanstandung nicht zu unterstützen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Das war sicher keine Glanzleistung einer Moderation! Hans-Peter Künzi intervenierte zu oft an unpassenden Stellen, setzte sich dann teilweise mit seinen Einsprüchen oder Anschlussfragen nicht sogleich durch, so dass ein Redegewirr entstand wie in einer Kneipe. Er klebte wohl etwas zu stark an seinem Fragekatalog und war nicht bereit, ihn aufgrund der Antworten seines Gastes umzustellen. Die Gesprächsführung war nicht souverän.

Natürlich bestimmt der Moderator den Gesprächsverlauf. Er muss immer wieder intervenieren, um das Gespräch voranzutreiben, Widersprüche aufzudecken, auf unbeantworteten Fragen zu beharren und den Gast mit unerfüllten eigenen Programmpunkten und Versprechungen zu konfrontieren. Ein Interview mit einem Politiker darf, ja soll konfrontativ sein. Aber es dürfen nicht beide gleichzeitig reden, just im Radio nicht. Denn im Hörmedium wirkt sich das brutal aus: Das Publikum versteht einfach eine Weile lang gar nichts mehr.

Was heißt das nun aber in Bezug auf die Minimalanforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes? Tangiert sein könnten das Sachgerechtigkeitsgebot und das Diskriminierungsverbot. Wann ist ein Interview nicht mehr sachgerecht? Ein Interview ist dann nicht sachgerecht, wenn der Gast seine Argumente nicht vortragen kann, weil er dauernd unterbrochen und am Argumentieren gehindert wird oder wenn ein Interview nachträglich bearbeitet wird und wesentliche Aussagen des Gesprächspartners weggelassen werden. Beides war im Gespräch mit SVP-Präsident Albert Rösti nicht der Fall: Der Berner Nationalrat konnte seine Sicht der Dinge ausführlich darlegen und die Position seiner Partei einlässlich begründen. Das Publikum wusste am Ende, wie Albert Rösti denkt, wie er die Lage seiner Partei einschätzt und mit welchen Themen und Akzenten die SVP den eidgenössischen Wahlkampf bestreiten will. Das Sachgerechtigkeitsgebot war darum in diesem Interview nicht verletzt.

Betrachten wir nun das Diskriminierungsverbot. Der Moderator hat Nationalrat Rösti nie beleidigt, nie lächerlich gemacht, nie erniedrigt und verspottet. Er forderte ihn ausschliesslich auf der Sachebene heraus. Er hat auch die SVP nicht verspottet. Die Fragen beruhten auf Fakten. Deshalb ergibt sich eindeutig, dass auch das Diskriminierungsverbot in diesem Interview nicht verletzt wurde.

Daraus ergibt sich: Das Interview war zwar in der Form teilweise missglückt, bot aber in der Sache dem SVP-Präsidenten Albert Rösti die Chance, auf der Grundlage kritischer Fragen die Sicht der SVP zu entfalten und seine Argumente breit vorzutragen. Das Publikum wurde in keiner Weise manipuliert. Die Anforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes waren erfüllt. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/samstagsrundschau/wie-kommt-die-svp-wieder-zurueck-auf-die-erfolgsspu

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