Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde
Jedes Jahr zeigt Fernsehen SRF am Karfreitag einen Querschnitt aus dem Programm des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo. Vier Beanstanderinnen und Beanstander kritisieren, dass SRF im Zusammenschnitt die Wildtiernummern weggelassen hat, obwohl einige dieser Nummern mit Preisen ausgezeichnet worden sind. Einige sehen damit die Informationsvielfalt verletzt und sprechen von Zensur. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.
Die vier Beanstanderinnen und Beanstander – darunter der Verein der «Circus- Variété- und Artistenfreunde der Schweiz» – beklagen alle den freiwilligen Verzicht von SRF auf die Wildtiernummern. In der Schweiz sei die Wildtierhaltung in Zirkussen gesetzlich streng geregelt, ein Wildtierverbot sei zurzeit jedoch kein Thema. Dass SRF die zum Teil mit den höchsten Preisen gekrönten Wildtiernummern dem Publikum vorenthalte, sei mit dem Informationsauftrag eines öffentlichen Mediums nicht vereinbar und verletze das Sachgerechtigkeitsgebot.
Des einen Freud, des andern Leid
Rolf Tschäppät, Executive Producer International Productions bei SRF, zeigt Verständnis für den Unmut der Zirkusfreunde. Er verweist jedoch auf den öffentlichen Diskurs über das Thema Wildtiere im Zirkus. Verschiedene Länder hätten Wildtiere in Zirkussen verboten. In der Schweiz seien sie zwar noch erlaubt, doch auch der Schweizer Nationalzirkus Knie verzichte seit einiger Zeit auf die Wildtiere in der Manege. In der Schweiz hätten im März 2018 zudem über 70'000 Personen eine Petition zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen unterschrieben. Fachleute seien sich nicht einig, ob die Wildtiere aufgrund der eingeschränkten räumlichen Verhältnisse in Manege und auf Reisen leiden würden.
SRF hat das Thema laut Tschäppät redaktionsintern intensiv diskutiert. Die Redaktion ist zum Schluss gekommen, dem moralischen Wandel Rechnung zu tragen und auf die Ausstrahlung der Wildtiernummern zu verzichten. Man sei sich bewusst gewesen, so Tschäppät, dass man entweder den Ärger der Tierschützer oder den der traditionellen Zirkusfreunde auf sich ziehe.
Reine Unterhaltungssendung
Ombudsmann Roger Blum wiegt die Vor- und Nachteile einer Sendung mit Wildtiernummern ab. Wolle man die besten Nummern zeigen, müsste man auch Wildtiernummern zeigen. Da die Schweiz Wildtiere im Zirkus nicht verbiete, wäre das Zeigen auch nicht rechtswidrig gewesen. Anderseits sprächen Tierschutz-Argumente sowie Zeitgeist für den Zirkus ohne Wildtiere.
Das Sachgerechtigkeitsgebot gelte vor allem für Informationssendungen und nur begrenzt für Unterhaltungssendungen, so Blum. Wenn in der Schweiz eine Volksabstimmung zum Verbot von Wildtieren im Zirkus anstünde, müsste das Publikum solche Nummern sehen können, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Da jedoch keine Abstimmung bevorgestanden habe, sei die beanstandete Sendung reine Unterhaltung gewesen.
Somit kommt gemäss Blum vor allem die Programmautonomie zum Zug. Sie gewährt den Programmveranstaltern Freiheit in Bezug auf Gestaltung, Wahl der Themen sowie deren inhaltlicher Bearbeitung und Darstellung. Die Redaktion hatte also das Recht, freiwillig auf Wildtiernummern zu verzichten. Folglich kann der Ombudsmann die Beanstandungen nicht unterstützen.
Schlussbericht Ombudsstelle 5938
Schlussbericht Ombudsstelle 5942
Schlussbericht Ombudsstelle 5948
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