«Echo der Zeit»-Beitrag «AfD unterläuft ein Fehler mit Folgen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 8. Juli 2019 beanstandeten Sie einen Beitrag auf SRF News und im «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom gleichen Tag über den Formfehler der AfD bei der Zusammenstellung ihrer Wahllisten in Sachsen.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande die mangelnde journalistische Leistung, das bewusste verschweigen, unterschlagen wichtiger Fakten, welche für eine objektive Meinungsbildung entscheidend sind.

Ich beanstande

1. Im Beitrag sowohl bei SRFNews als auch im Radio-Beitrag wurde der Grund für den angeblichen Formfehler NICHT benannt. Dieser gravierende Fehler von SRFNews und ‘Echo der Zeit’ beanstande ich. Es geht in diesem Beitrag - neben dem Populismus gegen die AFD - UM DEN ANGEBLICHEN FORMFEHLER. Und dieser angebliche Formfehler wurde MIT KEINEM WORT GENANNT. Niemand der diesen Bericht hört oder liest, weiss danach um welchen angeblichen Formfehler es sich handeln soll.

Ich unterstelle SRF einmal mehr aus linkspopulistischen Motiven den ZuhörerInnen und Leser DIE Möglichkeit genommen wurde, sich eine eigene Meinung bilden zu können. Es blieb nur der einseitige populistische Beitrag gegen die AFD. Wie kann es sein, dass ein Beitrag über einen ‘Formfehler’ erstellt wurde. Aber dieser ‘Formfehler’ mit keinen Wort erklärt wurde.

Ich unterstelle SRFNews und ‘Echo der Zeit’ diese wichtigen Punkte verschwiegen zu haben, damit das Volk nicht die alberne Begründung erfährt und so Sympathien für die These der AFD hätten entwickeln können. Die AFD welche hier zurecht von einem Komplott spricht. Es geht nämlich nur darum, dass die Kandidaten-Liste in zwei Versammlungen erstellt wurde. Und einfach den Fortsetzungsparteitag,vom Landeswahlauschluss als eigenständiger Parteitag erklärt wurde. Dies verschwieg SRF. Mit voller Absicht. Nur damit es unter keinen Umständen Menschen geben kann, welche den Skandal nicht bei der AFD sondern in diesem Entscheid sehen.

Ich beanstande, dass im Beitrag sowohl von SRFNews als auch von Echo der Zeit keine Stimme der AFD veröffentlicht wurde. Welche zu diesen Vorwürfen hätte Stellung nehmen können. Wie zum Beispiel zu den von SRF verschwiegenen Punkten, welche ein AFDler hätte klarstellen, erwähnen können. Es gehört zur journalistischen Pflicht bei einem Vorwurf oder kritischen Bericht die kritisierten Personen, Parteien zu Wort kommen zu lassen. Auch hier um den Menschen die Möglichkeit zu geben eine eigene Meinung bilden zu können. Wenn man beide Seiten gehört hätte.

Ich beanstande dass SRFNews und ‘Echo der Zeit’ verschwiegen haben, dass die AFD bereits rechtliche Schritte angekündigt hatte. Dieser Entscheid somit noch nicht rechtskräftig als ‘Formfehler’ zu beurteilen ist.

Ich beanstande wie im Beitrag der aufhetzende Begriff ‘Rechtsradikal’ verwendet wurde. Von Rechtspopulist über Rechtsextrem ist SRF nun also bei ‘Rechtsradikal’ gelandet.

Ich erinnere an das Urteil der Ombudsstelle betreffend der Bezeichnung ‘Rechtsextrem’ [2]

Ich beanstande weil dies immer wieder aufhetzend genannt wird. Begriffe wie ‘Linkspopulisten’ ‘Linksextrem’ oder ‘Linksradikal’ bei SRF KOMPLETT TABU IST. Diese Bezeichnungen NOCH NIEMALS gewählt, verwendet wurden.

SRF erwähnt auch die Millionen welche die AFD vom Staat erhalte, diese gerne nehme und lesen und schreiben könne. Ebenfalls eine herablassende Bewertung. Zudem erhalten alle Parteien -auch die SRF nahen Grünen und SPd - Millionen. Ich beanstande zudem die populistische Überschrift, welche ebenfalls die Menschen emotional manipulieren soll.

Somit gelangt man zum Schluss, dass SRF einen - freundlich ausgedrückt - peinlichen Formfehler passiert ist. SRF nimmt die Millionen Zwangsgebühren doch gerne an. Auch von den so gehassten Rechten. Und bei SRFNews kann man doch bestimmt lesen und schreiben. Dennoch ist dieser peinliche Formfehler passiert.

Ich unterstelle SRF, dass sie diesen Bericht nur so darum so populistisch und mangelhaft erstellten, um ihre linksextremen Wutbürger etwa in den Foren aufzuhetzen. Wo dementsprechend wieder jeder Linke Hetzkommentar erlaubt werden dürfte. Da für Linke K E I N E Netiquette gelten.

Ein Vergleich mit anderen Beiträge aus der Vergangenheit und sicherlich auch in der Zukunft haben und werden beweisen, dass SRF diese oben aufgeführten Mängel bei Linken niemals unterlaufen würden. Wenn denn überhaupt einmal Linke bei SRF in der Kritik stehen. Dass dann bei SRF diese Sorgfaltspflicht eingehalten wird.

Beweise dass zum Zeitpunkt dieser Beanstandung diese aufgeführten Mängel eine Tatsache sind, wurde erstellt. Auch zu entnehmen am Radio-Beitrag von ‘Echo der Zeit’ welcher ja bekanntlich im Nachhinein nicht verändert werden kann.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» und für SRF News antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Konkret kritisiert Herr X, es sei in einem Beitrag im ‘Echo der Zeit’ und online auf SRF News nicht deutlich genug geworden, dass die AfD lediglich einen Formfehler (aus Sicht von Herrn X einen ‘angeblichen Formfehler’) begangen hat. Ein Formfehler, der aufgrund der Wahlordnung Konsequenzen für die Partei in den bevorstehenden Landtagswahlen nach sich zieht.

Im ‘Echo der Zeit’ war der Vorfall Gegenstand einer Analyse unseres langjährigen Deutschlandkorrespondenten Peter Voegeli. Analysen gründen in Einschätzungen eines Autors. Es handelt sich nicht um gewöhnliche Sach-Berichterstattungen. Selbstverständlich dürfen aber auch Analysen und Kommentare nicht faktenfrei sein. Die zentralen Informationen müssen zwingend mitgeliefert werden, damit das Publikum die Argumentation und Sichtweise des Autors nachvollziehen und allenfalls für sich entscheiden kann, ob es sie teilt oder nicht.

Im Fall des Landtagswahlkampfs der AfD waren zwei Fakten zentral. Auf beide stützt sich Peter Voegeli: Zum einen auf die Tatsache, dass die AfD kein schweres Vergehen, keinen justiziablen Rechtsbruch begangen hat, sondern lediglich einen Formfehler bei der Ausgestaltung ihrer Wahllisten. Zum andern auf das Faktum, dass die AfD mittlerweile keine blosse Bewegung, kein Amateurverein mehr ist, sondern – auch dank des deutschen Parteienfinanzierungsgesetzes – eine professionell organisierte und geführte Partei. Auf diese beiden Tatsachen beruht die Argumentation unseres Korrespondenten. Und führt ihn zur Frage, weshalb die AfD diesen für sie ärgerlichen Formfehler begangen hat. Voegelis Argumentation ist problemlos nachzuvollziehen, wenn man diese beiden Grundlageninformationen besitzt. Und diese kamen vor – sowohl in der Anmoderation zum Beitrag (<beim parteiinternen Auswahlverfahren ist der AfD ein Fehler unterlaufen>) und erneut mehrfach in der Analyse selber. Der konkrete Begriff ‘Formfehler’ kommt wiederholt vor. Und damit wird das Ausmass des Fehlverhaltens der AfD als gering situiert.

Es würde indes zu weit führen und wäre der Verständlichkeit des Kurzbeitrages abträglich, wenn in einer solch kurzen Analyse auch noch detailliert geschildert würde, worin genau der Formfehler bei der Ausgestaltung der Wahllisten bestand. Selbst für ein deutsches, erst recht aber für ein Schweizer Publikum ist das nebensächlich.

Anders als Radio und Fernsehen haben hingegen schriftliche Publikationen (Zeitungen und Online-Medien) die Möglichkeit, ihre Artikel mit Zusatzinformationen, Präzisierungen, Zahlen oder Zeittafeln in Kästchenform zu ergänzen. Auch wir griffen in der Online-Umsetzung von Voegelis Analyse auf diese Möglichkeit zurück und ergänzten den Beitrag mit einem anklickbaren Kästchen, in dem die Details des Formfehlers dargestellt werden.[3]

Noch kurz zur Form der Analyse: Es handelt sich hier wie beim Kommentar um eine Einschätzung eines Autors, einer Autorin. Also um einen Eigentext. In einem solchen kommen keine O-Töne vor. Entsprechend finden sich auch in Peter Voegelis Analyse weder Stimmen von AfD-Vertretern noch von AfD-Gegnern oder von Dritten.

Im zweiten und längeren Teil seiner Beanstandung konzentriert sich Herr X darauf, wie er selber mehrfach schreibt, uns Dinge zu unterstellen. Auf Unterstellungen wollen wir jedoch nicht eingehen.

Da wir überzeugt sind, mit der Berichterstattung über die selbstverschuldeten Wahllistenprobleme der AfD dem Sachgerechtigkeitsverbot entsprochen zu haben, bitten wir Sie, die Beanstandung abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Man muss unterscheiden zwischen dem Sachverhalt und der Analyse. Der Sachverhalt ist eindeutig, aber man kann ihn verschieden beurteilen – so wie Peter Voegeli, oder anders. Ich habe auch den Kopf geschüttelt, als ich erfahren habe, dass in Sachsen nur 18 AfD-Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl zugelassen werden statt 61. Aber ich habe den Kopf nicht wegen der AfD geschüttelt, sondern wegen des sächsischen Landeswahlausschusses. Denn dass Kandidatinnen und Kandidaten von Behörden nicht zur Wahl zugelassen werden, das kennt man aus Iran oder Russland. Wenn es dort passiert, kritisieren die hiesigen Medien in der Regel die Behörden und werfen ihnen vor, Angst vor dem Volk zu haben. Zwar hat die AfD einen Formfehler gemacht, aber der Entscheid des Landeswahlausschusses ist hart – und erst nach der Wahl anfechtbar.

Man kann die Sache nämlich auch anders sehen. Die Rechtsprofessorin Sophie Schönenberger, Direktorin am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf,[4] übte in einem Interview im «Spiegel» (Nr. 29 vom 13. Juli 2019) Kritik am Landeswahlausschuss und sagte: «Er hätte die Liste zulassen müssen. Und das wäre die einzig richtige Entscheidung gewesen.» Die angeführten Gründe seien nicht überzeugend. Das Verfahren, das die AfD gewählt habe, sei nicht verboten. Die Professorin sagt vor allem: Die Landtagswahl werde «nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen.» Die Legitimität des Landtages drohe zu erodieren, wenn später festgestellt würde, dass der Landeswahlausschuss falsch entschieden habe. Inzwischen hat die AfD doch noch eine Möglichkeit gefunden, vor der Wahl zu klagen, und zwar beim sächsischen Verfassungsgericht. Dieses hat entschieden, dass 30 AfD-Kandidierende zugelassen werden. Soweit die Fakten.

Nun hat aber der Deutschland-Korrespondent von Radio SRF eine kommentierende Analyse vorgenommen, und das ist sein gutes Recht. Er hat keine Fakten verdreht, er hat lediglich den Fehler und die Verantwortung vor allem auf Seiten der AfD gesehen, und auch das darf er. Und wenn er von rechtsradikalen Tendenzen spricht, dann hat er ebenfalls Recht – angesichts des «Flügels» (angeführt von Björn Höcke) in den östlichen Bundesländern. Peter Voegeli hat also mit seiner Analyse gegen keine Regeln verstoßen. Daher kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen, so sehr ich in der Sache den Hauptfehler beim Landeswahlausschuss sehe.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/international/peinlicher-formfehler-der-afd-ein-problem-fuer-die-populisten-und-die-deutsche-demokratie

[2] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/10-vor-10-darf-afd-nicht-rechtsextrem-nennen/story/28871508

[3] https://www.srf.ch/news/international/peinlicher-formfehler-der-afd-ein-problem-fuer-die-populisten-und-die-deutsche-demokratie

[4] http://www.pruf.de/unser-team/wissenschaftliche-mitarbeiterinnen/prof-dr-sophie-schoenberger.html

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