«Tagesschau»-Beitrag «Ein drittes Hafenbecken für Basel» beanstandet II
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Mit Ihrer E-Mail vom 25. Juni 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 10. Juni 2019 und dort den Beitrag «Ein drittes Hafenbecken für Basel».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Pro Natura Basel möchte sich über die Berichterstattung in der Tagesschau vom 10. Juni 2019, 19:30 Uhr zum Thema ‘Ein drittes Hafenbecken für Basel’ beschweren. Insbesondere fordern wir aufgrund der aussergewöhnlich grossen Bedeutung des Projektes eine kritischere Betrachtung und gebührenden Platz für Gegenpositionen in einer zukünftigen Tagesschau. Der Bericht erweckt ganz den Anschein, dass das Projekt Hafenbecken 3 / Gateway Basel Nord nötig und sinnvoll ist und nur noch die Wettbewerbssituation durch die WeKo geprüft werden muss (was mittlerweile erfolgt ist).
Dem ist aber keineswegs so. Erstens ist an diesem Projekt einiges äusserst fragwürdig (z.B. unklarer Bedarf, exorbitante Kosten, fehlende Ausschreibungen, Fragwürdigkeit der Hafenanlage aus technischer Sicht), was in einer ausgewogenen Berichterstattung erwähnt werden müsste. Zudem erwachsen dem Projekt von unserer Seite ausserordentlich schwerwiegende rechtliche Probleme, die das gesamte Projekt zu Fall bringen könnten und unserer Überzeugung nach auch werden - ein Sachverhalt nota bene, der den treibenden Kräften des Projektes (SBB Cargo, Kanton BS, Rheinhäfen) seit Beginn des Projektes klar sein musste. Das neue Terminal und das Hafenbecken kämen auf eine 20-ha grosse national geschützte Naturschutzfläche zu liegen, die praktisch komplett zerstört würde und die denselben Schutz wie Hochmoore geniesst - obwohl Alternativen bestehen würden und der Bedarf für neue Anlagen entgegen dem im Bericht Suggerierten keineswegs klar ist. Die Schutzbestimmungen sind derart streng, dass das Projekt die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Solche Sachverhalte müssen in der Tagesschau zwingend auch dargelegt werden. Immerhin können sie dazu führen, dass hier ein Projekt, das inkl. Wohnungsbau beim jetzigen Hafenbecken 1 (der tatsächlichen Motivation für den Kanton BS, das Hafenbecken neu zu bauen) Milliarden kosten wird, vom Bundesgericht gestoppt wird. Wir wissen, dass zumindest eine weitere Partei (Dorfverein Pro Kleinhüningen) sich über dieselbe Sendung beschweren möchte. Mit bestem Dank für Ihre wohlwollende Prüfung unserer Beanstandung.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:
«Mit Mail vom 25. Juni 2019 hat Herr X, (...) namens Pro Natura Basel, eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 10. Juni eingereicht. Es geht um den Bericht zum dritten Hafenbecken im Basler Rheinhafen.
Die Redaktion Tagesschau nimmt wie folgt Stellung: Gegenstand des Berichtes war der bevorstehende Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) zur Frage, ob mit dem geplanten neuen Hafenbecken unter den interessierten Logistikunternehmen weiterhin ein fairer Wettbewerb garantiert sei oder nicht. Gegenstand des Berichtes war der bevorstehende Entscheid der Weko, ob der neue Terminal ‘eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte’. Die Weko informierte Mitte Februar über ihre Untersuchung. Das Prüfungsverfahren unterliegt einer 4-Monate-Frist, sodass Mitte Juni mit dem Entscheid der Weko zu rechnen war.
Die Tagesschau richtet sich in ihrer Berichterstattung unter anderem nach dem Kriterium der Aktualität. Aktuell war Mitte Juni der Weko-Entscheid zum zukünftigen Terminalbetrieb. Die Tagesschau hat diesen Aspekt behandelt. Es ist ein Teilaspekt der ganzen Thematik rund um den geplanten neuen Container-Terminal, bekannt unter dem Namen Gateway Basel Nord.
Von diesen rein wettbewerbsrechtlichen Fragen der Transport- und Logistikunternehmen ist die politische Frage und die kommende Auseinandersetzung zu trennen. Die Tagesschau kann in einem Beitrag von rund 2 Minuten nicht alle Aspekte behandeln. SRF wählt im Rahmen ihrer Programmautonomie den Fokus selbständig aus, nach dem Kriterium der Aktualität.
Es ist für SRF selbstverständlich, dass die politische Auseinandersetzung aufgrund der Grösse des Projektes (Beitrag Kanton Basel-Stadt gemäss Ratschlag rund 120 Millionen Franken und der nationalen Bedeutung des Basler Rheinhafens) dereinst Thema sein wird, und dass dann alle Seiten - Befürworter und Gegner des Projektes – zu Wort kommen werden.[2]
Mit Datum vom 8. Januar 2019 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt das Geschäft ans Parlament geleitet. Am 13 Februar 2019 hat der Grosse Rat den regierungsrätlichen Ratschlag an die zuständige Kommission WAK / Mitbericht UVEK überwiesen. Die Kommissionsberatungen laufen derzeit; sie sind geheim. Gemäss eigenen Recherchen ist mit dem Kommissionsbericht und damit den Anträgen zuhanden des Grossen Rates für Ende 2019/Anfang 2020 zu rechnen. Die Beratung im Parlament erfolgt anschliessend. Die Berichterstattung von SRF wird dabei beide Seiten zu Wort kommen lassen.
Die Anträge des Regierungsrates (Seiten 51 und 52 des Ratschlags), respektive des Grossen Rates nach der Behandlung, unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses dürfte aufgrund der bekannten Opposition verschiedenster Kreise ergriffen werden und auch zustande kommen. Auch im Rahmen der späteren Abstimmungskontroverse werden wiederum beide Seiten bei SRF zu Wort kommen.
Auch über spätere gerichtliche Auseinandersetzungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird SRF selbstverständlich ausgewogen berichten und jeweils beide Seiten zu Wort kommen lassen.
Wenn der Beanstander in seinem Schreiben verlangt, dass in der künftigen Berichterstattung von SRF auch Gegenpositionen ihren gebührenden Platz erhalten, so kann SRF dies so zusichern: In der kommenden politischen Auseinandersetzung im Parlament, bei der Referendums-Abstimmung wie auch bei gerichtlichen Verfahren werden alle relevanten Positionen zur Darstellung kommen.
Fazit
Der beanstandete Bericht vom 10. Juni befasste sich einzig mit wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um den neuen Rheinhafen. Anlass war der bevorstehende Entscheid der Weko zu dieser Fragestellung. Die vom Beanstander aufgeworfene grundsätzliche Kritik am Projekt war nicht Gegenstand des Verfahrens vor der Weko. Im Rahmen der kommenden politischen (Grosser Rat, Referendumsabstimmung) und gerichtlichen Auseinandersetzungen wird SRF jeweils beide Seiten zu Wort kommen lassen. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Schweizerischen Rheinhäfen mit den Häfen «Basel-Kleinhüningen» auf baselstädtischem sowie «Birsfelden» und «Muttenz-Au» auf basellandschaftlichem Boden bilden das «Tor der Schweiz zum Meer». Sie sind wichtig für den europäischen Güterverkehr, und es ist logisch, dass sie stetig modernisiert werden müssen. Dabei ist aber sicher wichtig, dass die Bedürfnisse der Natur und der lokalen Bevölkerung nicht zu kurz kommen, und das ist ja wohl auch der Grund für Ihre Opposition gegen das Großprojekt für ein Hafenbecken 3 und einen Containerterminal in Kleinhüningen.
Der Beitrag der «Tagesschau» zum geplanten neuen Hafenbecken war an und für sich schlüssig, aber er erweckte den Eindruck, als sei das Projekt schon beschlossen und es fehle nur noch die Zustimmung der Wettbewerbskommission. An keiner Stelle wurde gesagt, dass das Projekt umstritten ist und dass die politische Beratung und Entscheidfindung im Kanton Basel-Stadt erst bevorsteht. Dabei wäre nicht einmal entscheidend gewesen, dass jemand von der Opposition zu Wort gekommen wäre, aber in einem oder zwei Sätzen hätte gesagt werden müssen, dass es Opposition gibt und warum. Wer dann in der Sendung wirklich zu Wort kommt, ist der Redaktion überlassen. Sie hat die Programmautonomie. Das Vielfaltsgebot verlangt nicht, dass in jedem Konflikt alle Seiten oder gar alle Seiten gleichgewichtig Stellung nehmen können. Das Vielfaltsgebot ist außerhalb von Wahl- und Abstimmungskämpfen nur auf das Programm im Gesamten anzuwenden, nicht auf die einzelne Sendung. Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt indessen, dass in einem Konflikt auf die jeweils andere Seite hingewiesen werden muss.
Diese Pflicht gilt auch dann, wenn man nur einen Teilaspekt des Themas behandeln will. Es fragt sich allerdings, ob sich die Redaktion erst nach der Sendung oder schon vor der Sendung darauf geeinigt hat, nur einen Teilaspekt zu thematisieren. Fand man erst nach der Sendung, es sei ja nur ein Teilaspekt gewesen und die eigentliche politische Auseinandersetzung werde dann von Fernsehen SRF durchaus intensiv begleitet, dann ist es eine relativ billige Abwehrstrategie. Hat man den Entschluss hingegen bewusst vor der Sendung gefasst, dann hätte man im Beitrag darauf hinweisen müssen, dass die politische Auseinandersetzung noch folge und dass Fernsehen SRF wieder berichten werde.
Zusammengefasst heißt dies: Es ist das Recht der Redaktion, bloss einen Teilaspekt eines Themas zu behandeln. Es liegt in ihrer Programmautonomie, lediglich aufzuzeigen, warum die Inbetriebnahme des Hafenbeckens 3 und des Containerterminals im Rheinhafen Basel-Kleinhüningen ein wettbewerbsrechtliches Problem aufwirft. Aber sie hätte bei dieser Gelegenheit dreierlei erwähnen müssen: Erstens, dass die politische Auseinandersetzung über das Projekt im Kanton Basel-Stadt erst bevorsteht, zweitens dass es Opposition gegen das Projekt gibt und drittens, dass Radio und Fernsehen SRF (in Sendungen wie Regionaljournal, «Schweiz aktuell», «Tagesschau» oder «10 vor 10») am Thema dranbleiben wird. Da dies nicht erwähnt worden ist, kann ich Ihre Beanstandung teilweise unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/ein-drittes-hafenbecken-fuer-basel?id=2d246821-68a5-451d-8567-85f03db66a8e
[2] http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200109441
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