«Espresso»-Beitrag und SRF News Artikel zu «Surfen im Ausland» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail beanstandeten Sie einen Beitrag in der Sendung «Espresso» und den dazugehörigen Artikel auf SRF News vom 25. Juni 2019; in beiden Fällen ging es um Surfen im Ausland. [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Sendung ‘Espresso’ von heute boten die Moderatoren einen Verbrauchertipp betreffend Roaming. Inhaltlich war er nicht falsch aber einseitig und unvollständig.
Um in den Auslandferien Roamingkosten zu sparen, wurde empfohlen, einen ‘Mobile Hotspot’ zu beschaffen - mit dem Hinweis, dass dieser übers Internet erhältlich sei. Ein unbedarfter Hörer kann dies so verstanden haben, als wäre dies im lokalen Elektronikhandel nicht möglich. Unvollständig war der Artikel auch, weil es für diese Funktion keinen Mobile Hotspot braucht, da heute jedes gängige Smartphone dafür verwendet werden kann.
Die Online-Ausgabe ging aber noch weiter, indem im Text direkt zwei Anbieter verlinkt sind - in roter Schrift. Das ist meines Erachtens unzulässig, weshalb ich mich hier beschwere. Mein diesbezüglicher Kommentar wurde übrigens nicht veröffentlicht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News und «Espresso» antworteten Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin SRF News, und Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin «Kassensturz»/»Espresso»:

«Besten Dank für die Gelegenheit, zur Beanstandung von Herrn X Stellung zu nehmen. Im Artikel auf srf.ch und im Beitrag auf Radio SRF 1 geht es um die Internetnutzung mit dem Smartphone im Ausland.

Herr X bemängelt,

  • dass im Radiobeitrag für den unbedarften Hörer der Eindruck entstehen könnte, dass die Beschaffung eines ‘mobile Hotspot’ im lokalen Elektrohandel nicht möglich sei;
  • dass der Artikel unvollständig sei, weil für ‘mobile Hotspot’ jedes gängige Smartphone verwendet werden könne;
  • dass im Artikel auf zwei Anbieter verlinkt werde.

Zur Beschaffung im Einzelhandel :

Die Interviewsequenz lautet:

Frage: <Bestellen kann ich einen solchen Hotspot im Internet?>
Antwort: <Ja, das ist ganz unkompliziert. Es gibt verschiedene Anbieter. Ich gebe einfach an, von wann und bis wann und wo ich bin, also in welchem Land. Der Anbieter schickt dann das Gerät. Man kann es sich auch gerade an den Ort schicken lassen wo man dann ist. Als zum Beispiel an ein Hotel im Ausland oder an eine Ferienadresse.>

In der Kürze eines Radio-Interviews ist es nicht möglich, auf alle existierenden Möglichkeiten der Kauf- oder Bestellmöglichkeiten einzugehen. Hier hat sich der Redaktor auf die Variante fokussiert, die für die meisten Hörerinnen und Hörer wohl am einfachsten ist. Dabei ist für den Durchschnittshörer nicht der Eindruck entstanden, dass es sich um die einzige Möglichkeit handelt. Die Antwort war deshalb zwar verkürzt, aber sachgerecht.

Zum Vorwurf der Unvollständigkeit:

Herr X hat teilweise recht: Doch bei einem Smartphone ohne Dual-SIM können dann keine Anrufe oder SMS aus der Schweiz mehr empfangen werden. Diese Antwort wurde auch auf die entsprechende Frage von Herrn X in der Kommentarspalte so publiziert (siehe Screenshot unten). Der Artikel und das Radiointerview erheben nicht den Anspruch, jede erdenkliche Möglichkeit zur Smartphone-Nutzung im Ausland aufzuzeigen. Auch dieser Aspekt war zwar verkürzt, aber sachgerecht.

Kommentar Spalte SRF News Artikel wo Beanstander sein Anliegen formuliert

Zur Handhabung der Verlinkung:

Die Regeln zur Verlinkung sind in der SRG-Konzession und in den publizistischen Leitlinien von SRF geregelt.

In den Leitlinien heisst es dazu:

Links zu externen Internetseiten dienen der Ergänzung, Vertiefung oder Erläuterung eines Themas. Sie werden ausschliesslich nach publizistischen Kriterien gesetzt und dürfen nicht kommerzialisiert werden (vgl. Art. 13 Abs. 6 SRG-Konzession). Externe Links müssen zudem klar als solche gekennzeichnet sein. In den Nutzungsbedingungen (www.srf.ch/allgemeines/nutzungsbedingungen-und-datenschutzerklaerung) wird darauf hingewiesen, dass SRF keine Verantwortung für fremde Inhalte übernimmt. Wir verlinken keine Seiten, die unseren journalistischen oder ethischen Standards widersprechen (zum Beispiel Angebote, die gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend sind). Wollen Aussenstehende auf eigenen Websites, Blogs o.ä. Links setzen, die auf SRF-Websites verweisen (zum Beispiel auf Beiträge, in denen sie erwähnt sind), sind die erwähnten Nutzungsbedingungen massgebend.

SRF verlinkt nie unmittelbar auf Seiten, auf denen Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten werden. Im Bemühen, möglichst klar zu zeigen, wie ein Produkt oder ein Dienst aussieht, kann es aber sein, dass wir auf eine allgemeine Übersichtsseite eines Anbieters oder mehrere Anbieter verlinken. Dies jedoch nur dann, wenn wir sämtliche Anbieter abdecken können. Im Artikel zu den mobilen Hotspots war das nicht der Fall, weshalb wir auf die entsprechenden Links hätten verzichten müssen.

Die Verlinkung im Online-Artikel wurde mittlerweile angepasst. Zudem haben wir den Fall zum Anlass genommen, die Mitarbeitenden erneut auf den Umgang mit externen Links zu sensibilisieren und auf die entsprechenden gesetzlichen und publizistischen Bestimmungen hinzuweisen.

Herr X hat uns via Kommentarfunktion auf den Fehler aufmerksam gemacht, jedoch keine Antwort dazu erhalten. Das ist ein Fehler und wir möchten uns bei Herrn X dafür entschuldigen. Der Fall wurde intern mit den betroffenen Mitarbeitern besprochen.

Wir bitten Sie, die vorliegende Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und des Textes. Das Radiogespräch mit Digitalredaktor Reto Widmer war differenziert und hilfreich. Die Tipps glitten nirgends in die Werbung ab. Der Text auf SRF News ist etwas knapper und machte vor allem in den Links ursprünglich nur auf bestimmte Firmen aufmerksam. Grundsätzlich ist gegen derartige Alltagshilfe nichts einzuwenden. Es handelt sich um klassischen Servicejournalismus. Medien sollen ja durchaus dazu beitragen, den Menschen das Leben zu erleichtern. Und im konkreten Fall waren die Tipps im Hinblick auf die Ferienzeit besonders nützlich.

Es gab aber Fehler, die inzwischen behoben sind: Die Regeln zur Verlinkung von externen Seiten wurden nicht eingehalten, und Ihr Kommentar, der einen nützlichen Hinweis enthielt, wurde nicht publiziert. Beides wurde in der Zwischenzeit behoben. Diese Reaktion der zuständigen Redaktion ist lobenswert. Da Sie aber auf echte Fehler aufmerksam machten, kann ich Ihre Beanstandung unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/radio/espresso/audio/w-lan-teilete-attraktive-alternative-fuer-gruppen?id=a29b5206-2bef-4b95-87af-f14f157c0cda&startTime=1.511132; https://www.srf.ch/news/panorama/surfen-im-ausland-w-lan-teilete-attraktive-alternative-fuer-gruppen

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