«Echo der Zeit»-Beitrag «Mehr Wettbewerb für Nichtregierungsorganisationen» und «Tagesschau»-Beitrag «Das EDA ändert die Spielregeln» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 23. Juli 2019 beanstandeten Sie die Sendungen «Echo der Zeit» (Radio SRF) und «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 2. Juli 2019 und dort die Beiträge «Mehr Wettbewerb für Nichtregierungsorganisationen» und «Das EDA ändert die Spielregeln» [1] Ihre Eingabe entspricht – mit einem zugedrückten Auge [2] - den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Wir beziehen uns auf die genannte Radiosendung und analog auch auf die Sendung zum Thema in der Tagesschau gleichen Datums. Die Sendung enthält die Aussagen von Leuten aus DEZA und deren Umfeld, bei denen wir viele Ungenauigkeiten und irreführende Aussagen gefunden haben. Ich beanstande gegenüber SRG: 1. Die Sendungen wirken zunächst wie Reportagen, bei denen Journalisten zugegen waren und Personen befragt wurden. De facto erscheint es jedoch, dass Filmausschnitte und Aussagen von der DEZA ohne weitere Bearbeitung und ohne neutrale Kommentierung übernommen wurden.
a) Falls ersteres der Fall war, so bemängeln wir die fehlenden Rückfragen durch die Journalisten und Bitten um Präzisierungen, also mangelnde Unabhängigkeit.
b) Falls das Material ohne weiteres von der DEZA übernommen wurde, beanstande ich, dass dies nicht klar und ausdrücklich als Aussage eines Akteurs (eines Dritten) kenntlich gemacht wurde.
Einige der Mängel:
-es gab sehr wohl schon seit langem eine öffentlich verfügbare NGO-Policy, auch in Druckform
-Die neue Policy enthält dieser gegenüber nur geringfügige Änderungen: Namentlich Sinken des Maximalsatzes auf 8 Mio/J und 30% statt 50% Anteil an ‘Programmen’, sowie neuformuliert die ‘NGO-Kategorien’ (die de facto schon vorher zu den Begünstigten gehörten).
Worin ein behaupteter ‘Paradigmenwechsel’ besteht, hätte nachgefragt werden müssen. Der Bericht enthält weitere relevante Unklarheiten: So u.a. die, dass die 120 Mio (2016: 125.9 Mio) weniger als die Hälfte der Leistungen betrifft, die an NGOs gehen (2016 ca 292.4 Mio). Auch wird nicht erwähnt, dass die ‘Programmbeiträge’ von der DEZA selber eingeführt wurden (irgendwann vmtl. zwischen 1993 und 2000) und als Begünstigung ausgewählter NGOs schon früher in der Kritik standen...»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» äußerte sich Herr Dr. Beat Soltermann, Redaktionsleiter der Sendung:
«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X aus Urdorf. Er kritisiert den Bericht ‘Mehr Wettbewerb für Nichtregierungs-Organisationen’, der im ‘Echo der Zeit’ vom 2. Juli 2019 zu hören war. Sein Vorwurf: Es seien darin Ungenauigkeiten behauptet und irreführende Aussagen gemacht worden.
Am 2. Juli 2019 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) zu einer Medienkonferenz eingeladen. Das Thema waren Neuerungen bei der Zusammenarbeit mit Hilfswerken und Nichtregierungsorganisationen. Inlandredaktorin Rahel Walser hat mit Deza-Chef Manuel Sager am Rande der Medienkonferenz ein Interview geführt sowie Aussagen bei drei betroffenen Hilfs-werken (Helvetas, Swissaid und Caritas) eingeholt. Diese Aufnahmen hat sie für ihren Beitrag verwendet.
Herr X wirft uns erstens vor, wir hätten für den Beitrag Filmausschnitte verwendet respektive die Interviews seien von der DEZA zur Verfügung gestellt worden. Beides ist falsch. Alle Aufnahmen wurden von unserer Journalistin selber gemacht.
Zweitens behauptet Herr X, der Beitrag enthalte verschiedene Ungenauigkeiten: die Änderungen der Richtlinien für Unterstützungsgelder seien nur geringfügig, verschiedene historische Aspekte seien nicht berücksichtigt worden und nicht alle Leistungen gingen an NGOs. Fakt ist: Die DEZA hat ihre Zusammenarbeit mit externen Partnern massgeblich verändert: Hilfswerke kommen zum Beispiel nicht mehr automatisch zum Zug, sondern müssen sich regelmässig um Aufträge bewerben. Oder kleinere Hilfswerke können sich zu Verbünden zusammenschliessen und sich gemeinsam bewerben. DEZA-Chef Sager spricht von einem Paradigmenwechsel und sagt im Beitrag: <Das war bis jetzt nicht so.> Auch die drei Hilfswerke erklären im Beitrag, dass die Änderungen des neuen verbindlichen Konzepts sie vor grosse Herausforderungen stellten und sie überlegen müssten, wie sie damit umgehen sollen. Schliesslich haben auch andere Medien ähnlich über den Inhalt der Medienkonferenz berichtet (NZZ: <Ignazio Cassis will die Entwicklungs-hilfe umkrempeln>, ‘Nau’: <Mehr Wirkung dank neu gestalteter Zusammenarbeit der DEZA mit Schweizer NGOs.>) In einem Beitrag von knapp drei Minuten Länge kann selbstverständlich die Arbeit der Deza nicht umfassend abgebildet werden. Wir müssen uns auf das Neue beschränken und diese Neuerungen dem Publikum korrekt und verständlich darlegen. Das haben wir im vorliegenden Fall getan.
Die Kritik von Herrn X ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig. Wir sind deshalb überzeugt, dass der Beitrag dem Sachgerechtigkeitsgebot entsprochen hat und nicht gegen Art. 4 RTVG verstösst. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.»
Für die «T agesschau» nahm Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter, Stellung:
«Mit Mail vom 19. Juli 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Sendung “Echo der Zeit” von Radio SRF und gegen die Sendung Tagesschau von Fernsehen SRF eingereicht. Es geht um den Bericht zur Medienkonferenz der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) zu den Neuerungen bei der Zusammenarbeit mit Hilfswerken und Nicht-Regierungsorganisationen. Die Tagesschau nimmt wie folgt Stellung:
Anlass für den Bericht in der Tagesschau war die Medienkonferenz der Deza vom gleichen Tag. Das Thema – die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz – ist angesichts der Budgethöhe und der politischen Diskussion von hoher Relevanz.[3] Im dazugehörigen PDF-Dokument ‘Deza-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO’ vom Juli 2019 werden auf 23 Seiten (inkl. Anhänge) die Deza-Richtlinien, wie sie neu gelten, ausführlich dargestellt.
Die Tagesschau war mit Bundeshaus-Redaktor André Ruch persönlich an der Medienkonferenz anwesend. Er hat den Direktor der Deza zur neuen Ausrichtung befragt. Dieser hat dementiert, dass es sich um ein Sparprogramm handle; das Deza möchte aber mehr Wettbewerb und Transparenz bei der Vergabe der Gelder. Zudem verweist er auf die neue Obergrenze von 8 Millionen Franken für ein einzelnes Hilfswerk. Es gehört zur journalistischen Pflicht, einen Vertreter eines grossen Hilfswerkes zur Obergrenze zu befragen.
Der Beanstander schreibt, die Änderungen seien nur geringfügig. Will er damit ausdrücken, dass der Bericht nicht notwendig gewesen sei? Die Tagesschau ist da anderer Ansicht; die neuen Regeln haben bei grossen Hilfswerken einschneidende Veränderungen zur Folge, wie der Vertreter von Swissaid im Beitrag sagt. Der mögliche Rückzug aus einem oder zwei Ländern ist durchaus von Bedeutung. Mit der Ausrichtung auf ‘mehr Wettbewerb’ und ‘mehr Transparenz’ im Vergabesystem sowie mit der Möglichkeit für kleinere Hilfswerke, sich zu Allianzen zu verbinden, kann man durchaus von einer bedeutenden Änderung sprechen. Deza-Direktor Manuel Sager spricht im Radio-Beitrag sogar von einem Paradigmenwechsel. Auch die anderen Medien haben ähnlich über die Medienkonferenz berichtet. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme von Beat Soltermann.
Fazit
Die Tagesschau hat sachgerecht über die Medienkonferenz der Deza und über die Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO berichtet. Sie hat die wesentlichen Punkte herausgearbeitet und einen Vertreter eines betroffenen Hilfswerkes dazu Stellung nehmen lassen. Die Tagesschau kann in einem Bericht von 2 Minuten nicht die ganze Historie der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit abhandeln. Sie muss sich auf das Neue konzentrieren. Der Beitrag war sachgerecht; das Publikum konnte sich unvoreingenommen eine Meinung zu den aktuellen Richtlinien der Deza vom Juli 2019 machen. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Sie sind ein Experte und auch ein Kritiker der Schweizer Entwicklungspolitik. Ich masse mir nicht an, Ihre Kompetenz anzuzweifeln. Dennoch verstehe ich nicht recht, was Sie eigentlich an den Sendungen kritisieren. Die Bilder der «Tagesschau» aus Projekten, bei denen nicht gesagt wurde, wo sie aufgenommen wurden? Es ist normal, dass ein Bildmedium ein abstraktes Thema anschaulich illustriert. Dafür fliegt ein Journalist wegen einer Medienkonferenz in Bern nicht extra nach Afrika, Mittelamerika oder Indien, sondern bedient sich mit Bildern aus dem eigenen Archiv, allenfalls auch aus Filmbeständen von Hilfswerken oder der DEZA. Das war aber nicht das Wesentliche der Berichterstattung. Das Wesentliche war die klare und verständliche Darstellung der Neuerungen, die Befragung von DEZA- Direktor Manuel Sager und die Befragung von Hilfswerken. Dabei hat Rahel Walser vom Radio gleich drei Hilfswerke (Helvetas, Swissaid und Caritas) abgeklappert, André Ruch vom Fernsehen hat sich auf Swissaid konzentriert. Die Vorteile und die Probleme der Neuerungen wurden plastisch herausgearbeitet. Und es wurde deutlich, dass der Paradigmenwechsel vor allem im stärkeren Wettbewerb und im Zwang zur Zusammenarbeit besteht. Die Berichte waren klassisch: Sie schilderten die Fakten und ließen die Betroffenen zu Wort kommen. Ich sehe keinerlei Hinweise auf mangelnde Unabhängigkeit und auf Unklarheiten. Es gilt stets darauf hinzuweisen, dass es sich um Newsberichte handelte und nicht um Hintergrundberichte. Newsberichte unterscheiden sich fundamental von einer Enzyklopädie. Sie dienen dazu, dem Publikum fassbare und memorierbare Informationen zu geben, die ihm ermöglichen, sich frei eine eigene Meinung zu bilden. Das war der Fall, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/neue-strategie-der-deza-das-geld-fuer-hilfsprojekte-wird-kuenftig-anders-verteilt; https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/kompromiss-soll-zweite-saeule-stabilisieren; https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/das-eda-aendert-die-spielregeln?id=fff0b392-26da-4596-b844-74dde1cba592
[2] Die Frist von 20 Tagen war leicht überschritten.
[3] https://www.eda.admin.ch/deza/de/home/aktuell/news.html/content/eda/de/meta/news/2019/7/2/7566
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